Urteil zur Schrittgeschwindigkeit

@Erdie : Radwege sind Radwege. Dort haben Fußgänger nix zu suchen, bzw. genausoviel wie auf einer normalen Fahrbahn. Das trotzdem Omi mit Fiffi auf dem Radweg rumeiert, anstatt auf dem genausobreiten Gehweg daneben, wird halt einfach toleriert. Man stelle sich vor das macht man auf "KFZ-Gebiet"...
 
Und damit komme ich zurück zu 18 km/h. Was bitte haben 18 km/h noch mit Schrittgeschwindigkeit zu tun?

Nichts. Wobei ich froh wäre, wenn dort jeder maximal 18 km/h führe...:eek:

Noch nie habe ich übrigens erlebt oder auch nur davon gehört, daß in der relativ großen Siedlung bei mir, sich irgendwo mal die Polizei postiert und kontrolliert und Bußgelder verteilt hätte.
Geparkt wird auch von einigen nach Lust und Laune ohne jede Rücksicht auf Übersichtlichkeit oder Rettungswege.

Für unsere 13.000 Einwohner gibt's beim Ordnungsamt eine Mitarbeiterin für Verkehrsüberwachung. 10h pro Woche. Davon geschätzt 5h vor der Grundschule, um Elterntaxis vom Schlimmsten abzuhalten.

Ansonsten sieht's hier genauso aus wie bei dir.
Dass in unserer Siedlung überhaupt mal geblitzt wurde, ist einer Nachbarin zu verdanken, die sich jahrelang bei der Stadt beschwert hat. Das hatte vorübergehend Besserung gebracht.

Was bringen all die schönen Gesetze und Einrichtungen zum Schutz der Menschen, insbesondere der Kinder, wenn sich viele nicht drum scheren, einige sogar auch dort, in einer Spielstraße, auf das Recht des stärkeren Materials pochen und niemand dagegen vorgeht?

Das frage ich mich auch. :(
 
"Denkt an die Kinder!" wird erst wieder als Argument rausgeholt, wenn es "um andere" geht. Leider.
 
Es heisst ja wahrscheinlich "Spielstraße", weil viele motorisierte Verkehrsteilnehmer da meinen, die individuell vorgelegte Rasegeschwindigkeit sei ein schönes Spiel...
 
@Erdie : Radwege sind Radwege. Dort haben Fußgänger nix zu suchen, bzw. genausoviel wie auf einer normalen Fahrbahn. Das trotzdem Omi mit Fiffi auf dem Radweg rumeiert, anstatt auf dem genausobreiten Gehweg daneben, wird halt einfach toleriert. Man stelle sich vor das macht man auf "KFZ-Gebiet"...

Das stimmt doch so nicht ganz. Meistens sind es kombinierte Fußgänger- Radwege und da tummelt sich dann alles zusammen mit entsprechendem Gefahrenpotential.
 
Hallo,

im Unterschied zum Verkehrsberuhigten Bereich oder zur freigegebenen Fußgängerzone gilt auf einem Radweg aber nur, dass die Geschwindigkeit angepasst werden muss, und das kann an unübersichtlichen Stellen, bei hohem Fußgängeraufkommen oder sogenannten besonders Schutzbedürftigen Schrittgeschwindigkeit bedeuten, lässt aber meistens durchaus "normale" Geschwindigkeiten um 20 km/h zu.

Gru0, Klaus
 
@Erdie : Ein Radweg ist ein Radweg. Ein kombinierter Geh/Radweg ist was anderes. Oder ist eine Einbahnstraße auch eine Autobahn weil auf beidem ein KFZ fahren darf?
Zumal die Anzahl an, durch Radfahrer getötete, Fußgänger sich im einstelligen Bereich bewegt. Die Anzahl der durch KFZ getöteten um die 3500-4000 + 130000 Verletzte. Wie du bereits selber sagst: Man sollte das Gefahrenpotential erkennen und danach handeln.
 
Och, mit etwas gegenseitiger Toleranz sind auch KFZ-Führer dazu zu bewegen, Passanten auf der Fahrbahn zu tolerieren und grooooße Kurven beim Überholen zu fahren..

.. beispielsweise, wenn der Passant gerade die Hinterlassenschaften von seinem Hund entfernt - kam nie zum Hupen oder Intoleranz, selbst dann nicht, wenn der KFZ-Führer im Polizeiwagen saß. :ROFLMAO:

Scheint demnach davon abzuhängen, was einer gerade auf der Fahrbahn durchführt. Könnte mir vorstellen, dass spielende Kids auch weniger Ärger hervorrufen, als bspw. Mittvierziger, welche rauchend auf der Fahrbahn stehen und sich mit ihren Nachbarn unterhalten (kommt auch schon mal vor)..

So wird es sich auch mit "Schrittgeschwindigkeit" verhalten: Wieso sollten Radfahrer oder KFZ-Führer in "Schrittgeschwindigkeits"-Zonen 5 km/h fahren, wenn alles absolut frei ist? Ob sie dann 5 km/h oder 15 km/h fahren.. irrelevant. Wichtig ist, dass sehr rücksichtsvoll und bremsbereit gefahren wird, sobald noch andere Passanten/Verkehrsteilnehmer unterwegs sind.

Viele Grüße
Wolf
 
Hier ist das Thema Schrittgeschwindigkeit (und ein Urteil hierzu) - da es kein Problem ist, zu Fuß über kurze Distanzen 15 km/h zu laufen, halte ich etwas Spielraum - je nach Nutzeraufkommen - für absolut angemessen. 200 km/h wirst Du auch Nachts nicht rennen. ;)

Gerade, da das Urteil auch umgekehrt nicht beliebig eingesetzt werden kann: Denke einmal an eine überfüllte, von Passanten durchwuselte Zone, in welcher "Schrittgeschwindigkeit für Fahrradfahrer" erlaubt ist: willst Du dann ernsthaft mit 10 km/h hindurchfahren, nur, weil das Urteil dies noch als Schrittgeschwindigkeit betrachtet? Kollisionen vorprogrammiert..

Rücksichtsnahme gilt in beide Richtungen. Wenn kein Lebewesen sich dort befindet, auf welches Rücksicht zu nehmen wäre: wen sollen 15 km/h Schrittgeschwindigkeit stören? Du kannst dann auch zu Fuß mit 15 km/h dadurch laufen.

Viele Grüße
Wolf
 
Alles gut! Ich möchte nur darauf hinweisen, dass genau dies die Argumentation der Autoraser ist: ist ja keiner auf der Straße, warum soll ich nicht Vollgas fahren?
Wenn ich einmal mit dem KFz durch einen verkehrsberuhigten Bericht fahre (kommt, sehr übertrieben häufig gerechnet, einmal im Jahr vor), dann fahre ich mit Standgas, Fuß auf der Bremse, Tachonadel bewegt sich nicht. Habe ich kein schlechtes Gewissen, die Autos hinter mir fahren auch nicht schneller!
Fußgängerzone, Radfahrer absteigen, vermeide ich mit dem Rad. Wenn doch schiebe ich das ZOX und das Spirit, Kettwiesel wird gefahren. Dabei werde ich von einem großen Teil der Fußgänger überholt.
 
Scheint demnach davon abzuhängen, was einer gerade auf der Fahrbahn durchführt. Könnte mir vorstellen, dass spielende Kids auch weniger Ärger hervorrufen, als bspw. Mittvierziger, welche rauchend auf der Fahrbahn stehen und sich mit ihren Nachbarn unterhalten (kommt auch schon mal vor)..
Nur gibt es in Verkehrsberuhigten Bereichen keine Fahrbahn.
 
Hier beobachte ich immer , gemäßigt durch die eigene Spielstrasse und dann Vollgas durch die angrenzende 30 Zone denn da spielen ja nicht die eigenen Kinder.
Aber man kann sich auch als Radler wie geisteskrank im öffentlichen Raum bewegen, Ellenbogen raus und jetzt komm ich......is doch normal
 
Hallo @welverwiesel ,
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass genau dies die Argumentation der Autoraser ist: ist ja keiner auf der Straße, warum soll ich nicht Vollgas fahren?
das stimmt. Andererseits: KFZ haben auch eine Toleranz, welche nicht geahndet wird (allerdings wird diese häufig standardmäßig ausgereizt - und sich dann beschwert, wenn der darüberliegende Bereich ohne "weitere" Toleranz geahndet wird).

Wer mit 200 km/h durch die Innenstadt fährt, liegt natürlich fernab jeder Umsichtigkeit oder Sinnhaftigkeit. Ähnlich, wer mit einem Velomobil mit 50 km/h durch eine Zone mit Schrittgeschwindigkeitsvorgabe für Radfahrer heizt - da ist das Limit deutlich überschritten.

Hallo @Felix ,
Nur gibt es in Verkehrsberuhigten Bereichen keine Fahrbahn.
Eventuell unterscheiden sich die Bezeichnungen bei Euch und in Deutschland. Verkehrsberuhigter Bereich in Deutschland beinhaltet durchaus Fahrbahn mit Schrittgeschwindigkeitsvorgabe, allerdings dürfen Passanten die gesamte Straße (Gehweg/Bürgersteig inkl. Fahrbahn) benutzen, Fahrradfahrer die Fahrbahn (mit Schrittgeschwindigkeit).

Eine Spielstraße indes ist für Fahrzeuge gesperrt, auch für Fahrräder. Vielleicht gibt es für Spielstraßen ein Zeichen, welches die Fahrradnutzung ermöglicht - keine Ahnung. Leider wird es häufig verwechselt (verkehrsberuhigter Bereich <=> Spielstraße). So zumindest mein Wissen darüber.. kann auch falsch sein.

In der Fußgängerzone mit Fahrradfahrer-Schrittgeschwindigkeitserlaubnis existiert keine KFZ-Fahrbahn, klar..

Viele Grüße
Wolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach, Du bist auch in DE.

Suchergebnis meint: Es ist eine "Sonderfläche ohne Fahrbahn". Na, dann.. darauf fahren darf einer dennoch, auch im KFZ - jedoch nur Schrittgeschwindigkeit.

Die Gerichtsurteile scheinen übrigens sehr variabel auszufallen, 5/7 bis 15 km/h waren bislang bei noch als Schrittgeschwindigkeit zählenden Geschwindigkeiten vertreten.

Viele Grüße
Wolf
 
Die "Spielstraßen" hier (Gera/Weida) sind eigentlich nur angelegt wurden damit PKW parken können wie sie lustig sind. Die "Gehwege" sind dann noch ca. 30-40cm breit, auf der "Fahrbahn" wird man als Fußgänger weggehupt.
Beispiele : "Clara Zetkinstr." in Weida, oder "Feuerbachstraße" in Gera.
Wurde auch schon zwei mal auf so einer Spielstraße mit dauerhupen "bestraft" weil ich mit dem Fahrrad dort nur 15km/h fuhr...
 
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