Kastenwagen als Velomobil-Garage (Quest)

In den meisten Bundesländern sind Garagen offiziell nur zum Abstellen von KRAFTfahrzeugen und direktem Zubehör gedacht. Also zum Beispiel Winter- / Sommerreifen, Motoröl, Reservekanister und Dachgepäckträger. Schon das Abstellen eines Fahrrads in der Garage widerspricht meist den feuerrechtlichen Zulassungsbestimmungen.
Das würde ich gerne mal schwarz auf weiß lesen. So etwas klingt ja eher nach einem Schildbürgerstreich
 
Wenn man allerdings in eine Garage einen nicht zugelassenen und nicht fahrbereiten Kombi/Kleinbus ohne Umweltplakette stellt, in dem man dann wiederum sein Fahrrad/VM parkt, dann ist das zwar total unpraktisch, aber sollte den Garagenverordnungen doch Genüge tun, oder?

Gruß,
Martin
 
(8) Notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. Sie dürfen Personen, die nicht Nutzer oder Besucher der Anlage nach Absatz 1 Satz 1 sind, nur dann und lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern vermietet oder sonst überlassen werden, wenn und solange sie nicht für Nutzer und Besucher benötigt werden.
 

Also die Fahrräder in die Garage und die Autos auf den Fahrradabstellplatz?

To*der die Amtssprache rein gar nicht beherrscht*ni
 
Die Intention ist klar:
Die Landesbauordnung und die Gemeinden schreiben eine Mindestanzahl von Auto-Stellplätzen für neu gebaute Wohnungen vor, damit endlich die geparkten Autos auf der Strasse weniger werden, und dann kommen die Leute und nutzen die Garage als Lagerraum (Fahrräder, etc.) oder erweiterten Wohnraum (Werkstatt) und stellen die Karre erst wieder auf die Strasse und verschandeln das Stadtbild und verbrauchen wertvolle Fläche, die man lieber in Stadtbegrünung, Spielplätze, Stadtparks, Radwege oder Aussenbestuhlung von Strassen-Cafes umwidmen würde, um die Stadt wieder etwas lebenswerter zu machen.

Interessant: Die Stadt Bern macht das Gegenteil bei Büro-Neubauten. Anstatt einer Mindestzahl an Stellplätzen gibt es ein Maximum, was Berufspendler zwingt ohne Auto zur Arbeit zu kommen. Unser neues Büro hat 65 Mitarbeiter, aber nur 8 Tiefgaragenplätze und ringsum Parkverbot. Mein Park-Kontingent als Einpendler mit Wohnort ohne Anschluss an ÖV ist 4 Tage pro Monat. Die in der Agglomeration wohnen: 0 Tage. Zum Glück hat es einen Überhang and Motorradplätzen in der Tiefgarage für mein VM.
 
So agiert auch Kopenhagen.
Mehr Parkplatz und Straßen ergibt mehr Autos und Verkehr.
Daher werden jedes Jahr Parkplätze veringert und Straßen verkleinert um Radwege zu schaffen.
 
Die Landesbauordnung und die Gemeinden schreiben eine Mindestanzahl von Auto-Stellplätzen für neu gebaute Wohnungen vor, damit endlich die geparkten Autos auf der Strasse weniger werden
...und stellen damit Nichtautobesitzer vor ein Problem, wenn sie Wohneigentum erwerben wollen. Der Stellplatz muss meistens mitgekauft werden. Dann könnte er natürlich vermietet werden. Und wenn man dann doch ein oder zweimal im Jahr ein Kfz mietet, dann kann man's nicht abstellen. Ähnlich sieht's beim Anwohnerparkausweis aus: Kriegt man nur kennzeichengebunden. Hat man kein Auto und sorgt also in 99,5% des Jahres für Entlastung der Parksituation, dann hat man, wenn man doch mal ein Kfz mitbringt, die A-Karte.

Wenngleich ich die Intention der Regelungen verstehe, so bestrafen sie diejenigen, wegen derer Verhalten man sie gar nicht bräuchte, am meisten.
 
...zweimal im Jahr ein Kfz mietet, dann kann man's nicht abstellen. Ähnlich sieht's beim Anwohnerparkausweis aus: Kriegt man nur kennzeichengebunden. Hat man kein Auto und sorgt also in 99,5% des Jahres für Entlastung der Parksituation, dann hat man, wenn man doch mal ein Kfz mitbringt, die A-Karte.....

In Lübeck bekommt man einen Anwohnerparkschein auch ohne Kennzeichen. Hatte ich für Stattauto als ich noch in der Altstadt gewohnt habe. Das mit der Entlastung der Parksituation sollten doch auch Verantwortungsträger in anderen Städten verstehen können...

Gruß Heiko
 
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verstehen können
ist leider noch lange nicht verstehen wollen.
In Bramsche werden nachbund nach alle Kreisverkehre mit bevorrechtigten Radwegen rückgebaut.
Außerorts müssen die Vorfahrtsstraßen begleitetenn Radwegenutzer Vorfahrt gewähren.
Wir leben in einer Demokratur, das Recht des dummen, aber scheinbar Stärkeren, technisch gepimpten Dosenfahrers gilt immer mehr, :Kotzsmilie:
Gruß Krischan
 
...Außerorts müssen die Vorfahrtsstraßen begleitetenn Radwegenutzer Vorfahrt gewähren...
Nach StVO: Eine Straße, eine Vorfahrtsregelung. Wenn der Radweg neben einer Fahrbahn eine andere Vorfahrtsregelung hat, dann ist er offensichtlich eine eigene Straße. Man kann ihn als Radfahrer also benutzen oder die andere Straße nebendran.

Ontopic: Ich habe zum Glück zwei Garagen zur Verfügung, eine für das ato und eine für die Fahrräder. Den Caddy Maxi habe ich mir auch passend zum Velomobil gekauft.
 
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Wenn der Radweg neben einer Fahrbahn eine andere Vorfahrtsregelung hat, dann ist er offensichtlich eine eigene Straße.
Auch meine Meinung (sogar wenn sie < 5m neben der "anderen Straße" verläuft) aber richterlich geklärt ist das nicht.
Eine unterschiedliche Vorfahrtsregelung an Kreuzungen kann also höchstens ein Indiz sein, dass es sich nicht um einen straßenbegleitenden Radweg handelt.
An Kreisverkehren sieht sie Situation leider anders aus: https://radverkehrspolitik.de/olg-hamm-noch-weniger-vorfahrt-als-keine-vorfahrt-fuer-radfahrer/

Gruß
Christoph
 
Wenn man allerdings in eine Garage einen nicht zugelassenen und nicht fahrbereiten Kombi/Kleinbus ohne Umweltplakette stellt, in dem man dann wiederum sein Fahrrad/VM parkt, dann ist das zwar total unpraktisch, aber sollte den Garagenverordnungen doch Genüge tun, oder?
;)

Ich würde@maxinblack raten gleich einen richtig großen alten Mercedes Sprinter oä zu kaufen.
Dann kann er Teile seiner 'GroßraumGarage' an andere Radler untervermieten :cool:.
 
;)

Ich würde@maxinblack raten gleich einen richtig großen alten Mercedes Sprinter oä zu kaufen.
Dann kann er Teile seiner 'GroßraumGarage' an andere Radler untervermieten :cool:.
Hallo,

in der Garage sollte zur Lagerung wieder der Kfz Anhänger reichen.

Vor einigen Jahren hatte hier doch schon Mal jemand einen Kfz-Planenanhänger auf seinen Kfz-stellplatz gestellt weil ein Fahrradschuppen nicht gestattet war.
Gruß Heiko
 
Die Idee wird verrückter und sparsamer:

Irgendwo habe ich im Forum mal gelesen, dass man einen Fahrradanhänger auf einem gewöhnlichen Parkplatz abstellen darf, wenn er anständig beleuchtet ist.
Ich habe eine passgenaue Holzkiste für mein Quest, die bisher als Garage im Hinterhof fungiert hat. Dort wird das Velomobil über eine ausklappbare Rampe auf Schienen reingeschoben. Die Garage ist bisher auf Rollen, sodass man sie hin und her schieben kann. Erwin aus Köln (fährt ein weiß/gelbes Quest) hat davon mal Fotos gemacht, ich weiß leider seinen Forenname nicht.
Wenn ich dieser gigantische Holzkiste (90cm breit, 300cm lang, 110cm hoch) eine Deichsel und 2 bzw. 4 Räder verpasse (oder vielleicht reichen sogar die aktuellen Rollen) und etwas Beleuchtung, dürfte ich diese als "Fahrradanhänger" auf einem Parkplatz parken? :D Das Ganze im Anwohnerparkgebiet.
 
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Mach aber die Räder schön schwergängig (am besten undrehbar selbst ohne Schloß). Von wegen "Gelegenheitsmitnahme"...

Ballast ist sicher auch gut unter Anderen gegen Windanfalligkeit.
 
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Luft aus den Reifen lassen ;)
Außerdem dadrunter eine Öse mit Schwerlastdübeln oder anderen Ankern im Asphalt gegen Wegheben befestigen, Box mit Kette sichern.
Drei Räder wie bei einer CarlaCargo reichen auch :)
Den Respekt vor der Unberührbarkeit eines heilgen Blechles wirst Du nicht erreichen!

Frag mal bei der Stadtverwaltung nach den Parkvorschriften für ruhenden Fahrradanhängerverkehr :p

Gruß Krischan
 
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