Vereiste Räumreste haben mich zu Fall gebracht. Schmerzensgeld?

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Eine Anfrage, ob jemand Erfahrungen berichten kann.
Am 5.3. bin ich bei noch kaltem Wetter wie immer los zur Arbeit. An einer Stelle längs der Landstraße gibts die übliche Ampelquerung: Erst den Radweg um die Kurve, dann rechtwunklig dazu die Ambelquerung.
Geräumt wurde dann den Radweg lang, sodass eben die übliche "Räumwurst" quer zur Überquerung liegen geblieben ist. Die sah aus wie ein SChneehaufen, war allerdings vereist und ich bin gestürzt.
Wäre also die Frage, ob es den Aufwandt lohnt rauszufinden wer da Räumen muss (wahrscheinlich Stadt oder Landjreis, vermute ich), um dann eine Schmerzensgeldforderung anzubringen.
Da ich mit dem Krankenwagen abgeholt wurde habe ich leider keine Kontakte zu den Zeugen, denke aber ich könnte die ggf. noch ausfindig machen. Interessant daran wäre, dass die Zeugen selbst von einem Räumdienst sind (allerdings ein privater), die hätten also ggf. "gewichtige" Fachkompetenz.
Jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen?
 
Verantwortlich für die Räumung ist der Baulastträger, d.h. wie vermutet die Kommune. Wer das genau ist, hängt von der Straße ab, an der der Radweg entlang führt. Gegenüber dem Baulastträger können dann auch Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden, wenn er der Räumpflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für solche Fälle hat er übrigens normalerweise eine Versicherung bzw. er kann seinerseits den eigentlichen Verursacher, in diesem Falle den Räumdienst, intern heranziehen.
 
Weiß deine Krankenversicherung, dass dies ein Unfall war? Die prüfen dann gerne, ob sie sich ihre Aufwendungen beim Verkehrssicherungspflichtigen wiederholen können. Daran könntest du dich später dran hängen.
Ich habe aber Zweifel, dass der Baulastträger seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Die Schneewurst ist eine offensichtliche Gefahr. Dass sie auch noch vereist ist, muss man mit rechnen. Diese Schneewürste alle zu räumen dürfte als unzumutbarer Aufwand gelten, zumal diese kurz danach von ganz alleine verschwinden. Der Verkehrssicherungspflichtige ist damit aus dem Schneider. Eine Räumpflicht auf Straßen gibt es normalerweise nur an besonders stark gefährdeten Punkten.
 
@mclien
Du warst auf dem Weg zur Arbeit, ergo ein Wegeunfall, da zahlt erstmal die BG, wenn du es ordnungsgemäß gemeldet hast. Die BG prüft, ob sie sich bei einem Dritten schadlos halten kann. Dies ist meist nur bei grober Fahrlässigkeit gegeben. Das dürfte für überfrierende Schneereste kaum gegeben sein (ich bin aber kein Jurist). Es gibt Urteile, dass ein Verletztengeld gezahlt wurde, weil mehr als 27 Wochen noch eine Einschränkung von 20% der Arbeitsleistung gegeben war. Geringere Zahlen und Zeiträume habe ich nicht gefunden.
Den Sachschaden kannst du natürlich geltend machen. Den Rest musst du mit deiner BG ausmachen, wenn du entsprechende Meldungen abgesetzt hast. Wenn nicht, dann gehört es zum allgemeinen Lebensrisiko.
 
Die GKV's wollen zwar gerne wissen, ob ein Unfall zugrunde liegt. Wenn es Zweifel gibt, hat meist der Versicherte den Aufwand, seine Rechte durchzusetzen.
Die BG lehnt grundsätzlich erst einmal ab. Stehen die Fakten schlecht für sie, wird Dein Verhalten als fahrlässig oder die Beeinträchtigung als Folgeerkrankung früherer Gesundheisstörungen definiert.
Mit der BG legt sich keine GVK an. Bei mir hat sie sogar Beweismaterial verschwinden lassen und bei Nachfragen erfuhr ich, dass nicht einmal ein Vorgang eröffnet war.
Es lohnt sich keinesfalls, temporäre Beeinträchtigungen zu thematisieren. Materieller Schadenersatz ist dagegen recht gut durchzusetzen, da es sich hier um eine eindeutige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht handelt.
Willst Du Verletzungen in Anrechnung bringen, braucht es die polizeiliche Unfallaufnahme und direkte Behandlung im Krankenhaus mit exakter Diagnose, die auch eindeutig feststellen muss, dass die Verletzungen an zuvor gesundem "Material" entstanden sind. Nur so hast Du eine Chance. Und bitte: Ausschließlich der kürzeste Weg gilt als Arbeitsweg!
Ach ja: Sobald die GKV auch nur einmal eine Arztbehandlung übernommen hat, kannst Du jeden Versuch mit der BG sowieso vergessen.
 
Das stimmt nicht, bei mir ist der kürzeste Weg z.B. so steil, den komm ich mit dem Fahrrad gar nicht hoch.
Richtig. Es ist der verkehrsgünstigste Weg der anerkannte Weg. Bei mir ist der verkehrsgünstigste Weg etwa 6 km länger als der direkte. @OldMax Wenn du eine vernünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb hast, dann geht vieles mehr. Wenn nicht, gehörst du natürlich der Katz.
 
"Verkehrsgünstig" ist immer eine Diskussionssache. Nicht ohne Grund gibt es genau zu dieser Frage unzählige Gerichtsverfahren. Wie diese in der Gewichtung ausgegangen sind, kann niemand exakt ermitteln, da stets ein großer Teil heutiger Verfahren in Vergleichen ohne Klärung der Sachlage endet, weil die Versicherungskonzerne bemüht sind, Grundsatzurteile zu vermeiden, wenn deren Ausgang ungewiss ist und negative Folgen für die Versicherung hätte. So muss jeder mit der gleichen Fragestellung durch viele Instanzen. Die erste "Vergleichsebene" hat man in der Regel mit dem Oberlandesgericht erreicht.
Ich will wirklich nicht Schwarz malen. Nach drei Prozessen mit Versicherungen plus BG-Frechheit bei mir (meine Schulsportverletzung mit Meniskusriss und Kreuzbandabriss sei eine Folge krummer Beine) plus BG-Frechheit bei meiner Frau (sie habe sich mit Absicht das Oberlicht auf den Kopf gehauen) habe ich durchaus ein paar Erfahrungen sammeln dürfen.
Trotzdem würde ich selbstredend immer wieder in die Auseinandersetzung gehen, wenn ich mich nach intensiver Betrachtung der Ereignisse im Recht fühle. Um Fristversäumnisse zu vermeiden, kann man immer sofort Klage einreichen mit Hinweis darauf, diese in der Folge durch einen Rechtsbeistand präzisieren zu lassen. Das hat die positive Folge, dass man die Klage ohne Kosten wieder zurücknehmen kann, wenn der Rechtsanwalt abrät.
 
Hallo,

gemäß zahlreichen Urteilen zu allen möglichen Stürzen, die durch Wegemängel verursacht wurden, besteht praktisch keine Chance auf irgendwas, wenn der Räumpflichtige der Staat ist. Sind dort die Anlieger räumpflichtig, besteht eine gewisse Chance auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, aber Du wirst mindestens eine Teilschuld eingeräumt bekommen, denn der Haufen war ja offenbar gut sichtbar und Du hast ihn nach eigenen Angaben ja auch gesehen. Unter Laub oder Schnee oder in Pfützen können sich immer Löcher oder Steine oder Eis befinden, damit hätte man rechnen müssen - so die Urteile.

Gruß, Klaus
 
Es muss ja nicht zur Verhandlung kommen, ich kenne nur Fälle wo einfach gezahlt wurde.
 
Nie im Leben bekommt die BG da was ersetzt. Meine Frau hat sich in einem analogen (Arbeitswegeun)Fall die rechte Schulter gebrochen, mit OP usw. Da war deutlich mehr kaputt als im vorliegenden Fall. Wer hier glaubt sich an irgendwem schadlos halten zu können, dem wünsche ich sehr viel (!!) Glück.
 
Danke schonmal für die Rückmeldungen. Erstmal zur Klärung:
Es ist kein BG Fall, da ich selbstständig und nicht freiwillig BG versichert bin.

Zur Sorgfälltigkeit der Räumung. Klar alles "Schneewülste" zu beseitigen, aber quer zu einer Ampelquerung?

@Xtrasmart Ob nun deutlich mehr Schaden bei dem Unfall deiner Frau enstanden ist, bin ich mir nicht so sicher: Beide Unterschnkelknochen mit 2 Platten und 16 Schrauben zu flicken ist auch keine Lappalie.
Allerdings scheint das zumindest vergleichbar zu sein von der Sachlage. Sprich vergleichbar, wegen ähnlicher Ursache und vergleichbarer Verletzung.
 
Moin @mclien ,

ich denke auch wie @Klaus d.L. dass die Chancen etwas zu erreichen gering sind.
Aber auf der anderen Seite steter Tropfen hölt dein Stein.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast kannst du ja mal gucken was geht.
Auch die Richtersprüche ändern sich über die Jahre...

Solange man sich nicht wehrt, wird man immer der Underdog bleiben...
 
Wehren? Gegen wen? Gegen den Winter?
Gegen den Winter wohl kaum aber jemand kam dort offensichtlich seiner Pflicht nicht nach.
Ob es Sinn macht zu Klagen kann da nur ein Rechtsanwalt sagen. Mir ging es nach einem Radwegeunfall
in 2016 so das ich mit Materialschaden ( ca. 1000€ ) da stand und bin den Rechtsweg gegangen, hat gute 12 Monate gedauert ich war sogar mit 5 mm im Recht was mir nur nix half und die Klage wurde abgewiesen.

Weiter gehen hätte ich gekonnt der Anwalt wäre den Weg auch gegangen nur die Aussichten auf Erfolg waren noch geringer also habe ich den für mich richtigen Weg genommen und mich nicht weiter aufgeregt den Schaden als Lebenspech abgebucht und fertig.
 
Wehren? Gegen wen? Gegen den Winter?
In dem Fall wohl gegen nachlässige Schneeräumung, die die Radwege mit Überraschungen verziert, die man sonst eher als missratenen Silvesterscherz von Besoffenen einordnen würde.
Aber ich vermute auch, dass die Klage wenig Erfolgsaussichten hat.

Vielleicht erreicht man für den Radverkehr insgesamt mehr mit passenden "Hinweisen" zur richtigen Zeit. Etwa pünktlich zum ersten Schnee ein Foto der Stelle in der Lokalzeitung mit folgendem Text:
"Liebe Mitbürger, bitte denken Sie daran, dass sich solche Schneehaufen an jeder geräumten Straße befinden und von außen nicht sichtbar Eis oder Unfallrückstände enthalten können. Leider sind die städtischen Räumdienste nicht in der Lage, diese zu entfernen, so dass ein sicheres Betreten oder Verlassen der Fahrbahn auch an Ampelfurten nicht immer möglich sein wird. Insbesondere Kinder und Ältere sollten in dieser Jahreszeit solche Stellen ebenso meiden wie unter nicht geräumtem Neuschnee versteckte überfrorene Pfützen und andere Gefahrenstellen."
 
jemand kam dort offensichtlich seiner Pflicht nicht nach.
da gebe ich dir uneingeschränkt Recht. jeder hat im Verkehr die Pflicht die Augen offen zu halten und mitzudenken.
es ist nicht so, dass ich es irgendwie gutheißen würde wenn jemand beim Räumen träumt, aber es ist so was von typisch deutsch, dass immer nach einem Schuldigen dafür gesucht wird dass man selber hätte einfach nur etwas mehr Vorsicht walten lassen müssen.
 
Als Hausbesitzer wird einem aber ordentlich Angst gemacht mit der Räumpflicht. Da fällt einem Richter gegebenenfalls auch leichter einen Schadenersatz zuzuurteilen da er nicht in die Hand beißen muß die Ihn füttert.
 
dass immer nach einem Schuldigen dafür gesucht wird dass man selber hätte einfach nur etwas mehr Vorsicht walten lassen müssen.
Da stimme ich dir ja zu, n meinem Fall habe ich das erste mal in meinem Leben geklagt weil die Lage eigentlich klar war aber......
Da fällt einem Richter gegebenenfalls auch leichter einen Schadenersatz zuzuurteilen da er nicht in die Hand beißen muß die Ihn füttert.
So ist es gewesen, ich habe gegen das Land Niedersachsen geklagt, hätte der Richter eine Privatperson als meinen Gegner gehabt hätte ich Ersatz bekommen.
 
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