3- oder 4-rädriges Velomobil, wem gehört die Zukunft?

Vorsicht!
Fahräder sind per se zulassungsfrei, also auch solche wie unter 2 h) beschrieben.

Das für Fahrzeuge, bei denen sich der R-Punkt in einer Sitzposition des Fahrers bei den Klassen L2e, L5e, L6e and L7e in einer Höhe von ≤ 400 mm befindet wie unter 2 k) beschrieben diese Verordnung nicht gilt bedeutet nicht, das diese zulassungsfrei im öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, sondern nur, das diese nach dieser Verordnung nicht zugelassen werden können.
Motorfahrzeuge ohne Betriebserlaubnis oder Zulassung dürfen nur mit unter 6km/h Höchstgeschwindigkeit im öffentlichen Bereich bewegt werden.

Der „R-Punkt" oder ist der vom Hersteller angegebene Bezugspunkt des Sitzes, der relativ zum Aufbau des betreffenden Fahrzeugs der theoretischen Lage des Drehpunktes Rumpf/Bein für die tiefste und hinterste Benutzungsstellung entspricht, die vom Fahrzeughersteller für jeden Sitz vorgesehen ist.

L2E, L5e usw. sind EU-Zulassungsklassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls dem so wäre (und ein Gericht Recht spricht) würden für VMs (und Trikes) die 250 W Motorbegrenzung nicht gelten und wir könnten aufrüsten.
Wir, also im Einzelfall Du oder ich, schauen am besten gleich in Artikel 1. Dort steht nämlich:
Diese Verordnung gilt nicht für die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen.
Sprich, diese Verordnung gilt nur für "Serien", wo der Hersteller ein CoC fürs Fahrzeug hat bzw. ausstellt. Das darf er aber nur nach "umfangreichen" Prüfungen. Brecht darf sich gern damit befassen, wenn er zu viel Zeit hat ...
 
Ich muss Brecht und Stephane auch nochmal dafür danken, dass sie mich mit der zusätzlichen Geschichte eines vorhandenen, darauf bezogenen (aber unauffindbaren) Gerichtsurteils Stunden meines Lebens mit derartigen Aussagen auf die Suche nach Verordnungen, Urteilen und juristischen Beitexten geschickt haben... erfolglos. Aufhänger ist, dass die Eu-168-2013 explizit unter 2-2k ihre Nichtzuständigkeit für L-Klassen unter <400mm R-Punkt erklärt. Das berechtig nicht zu den Schlüssen, die sie ziehen. Aber es bleibt ein spannender Rechtsfall:

a) Was ist die Begründung für diesen Absatz? Wie/wo kommt man da an eine Erklärung/ Stellungnahme der Verordnung zu diesem konkreten Punkt? Hier wird ja wohl kaum ein Velomobil-Lobbyist einen unfassbaren Coup gelandet zu haben.
b) Wenn die Gültigkeit dafür ausgeschlossen ist, was gilt dann? Nach welcher Verordnung richten sich Mehrspur-S-Pedelec-Interessenten (oder sonstige L-Fahrzeuge) mit tiefem Sitz? Ältere, nationale, andere, gar keine - weil sowas als EU-Serienfahrzeug prinzipiell verboten bleiben muss (so tief, das sieht man nicht...)?

VG Steffen
 
Nach welcher Verordnung richten sich Mehrspur-S-Pedelec-Interessenten (oder sonstige L-Fahrzeuge) mit tiefem Sitz?
Ich kann mir vorstellen, dass sich @hpvelo damit befasst hat. Deren Juristen kennen sicher die EU-168-2013 und können vielleicht sagen, warum es die Ausnahme im Artikel 2 Paragraph 2 k) gibt.
Immerhin schreiben sie zum S Pedelec Scorpion fs 26
Das S-Pedelec Scorpion fs 26 mit Tretunterstützung bis 45 km/h ist kein Fahrrad mehr sondern ein "Kraftfahrzeug mit geringer Leistung". Deshalb unterliegt es rechtlich gesehen deutlich anderen Voraussetzungen als Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h. […] Das zusammengenommen bedeutet aber für Sie: Jedes S-Pedelec, das unsere Manufaktur in Kriftel verlässt, wird vom TÜV einzeln gecheckt. Erst dann erhält es die Einzel-Betriebserlaubnis. […] Das schnelle Scorpion fs 26 S-Pedelec wird mit einer Betriebserlaubnis für Deutschland als dreirädriges Kleinkraftrad (L2e) geliefert, dafür wird ein Auto- oder Mofaführerschein benötigt.
Quelle
Damit verstehe ich, dass die von @Reinhard erwähnte Einzelgenehmigung von HPV und TÜV gemacht wird, auch wenn man beim S-Scorpion bereits von einer (Mini-)Serie sprechen könnte.
Das dürfte also auch für VMs gehen.
 
Macht Akkurad ja genauso. Das magische Wort heißt "Mustergutachten". Sie haben sich einmal durch den mühevollen Prozess der Einzelzulassung gequält und alle folgenden Fahrzeuge werden vom Prüfer nurnoch begutachtet ob sie unverändert sind.
 
Die Beschreibung ist noch korrekt, aber die Conclusie ist Quatsch.
Weil Tiefsitzer nicht unter die Verordnung fallen können sie nicht gem. Verordnung zugelassen werden.

Daraus lässt sich weder schließen, das diese Fahrzeuge ohne Zulassung fahren dürfen noch das sie dadurch als Fahrräder gelten würden.
 
Hier das für mich zentrale Zitat (S.7 von 41):
"Flevobike wants to put the new velomobile in the market as a mobility solution in between the bicycle and car. It will not be a replacement for cars in general but rather a replacement for the second car. These are mainly used for shopping, short trips, bringing the kids to school, driving to work and other trips when the main car is in use. A four wheeled velomobile will be able to accomplish almost all of these tasks but at a much higher accessibility.
This is because common velomobiles are sold in low quantities at higher prices to a limited audience. The four- wheeler will be a more practical alternative, addressing a broader market and allowing for higher production numbers at a lower price. The velomobile has to be affordable and useable for starting couples (possibly both working and having small kids) eliminating the need for a second car. Although the price will still be relatively high (the aim is around €5000) it will save heavily on taxes, maintenance, fuels, parking space and insurance in the long run. It will also return in a better fitness and health and possibly reduce the amount of cars used on a daily basis.
Especially since more and more city centres are becoming low traffic zones, which increases the need for an alternative that is much more practical and comfortable than a bicycle but much less invasive than a car."
 
Zuletzt bearbeitet:
Da André Vrielink als benannter Ansprechpartner von Flevobike für dieses Projekt hier m. W. nicht mitliest wird er dazu auch nicht hier antworten.

Aber zunächst ging es um eine Masterarbeit von Robbert Bakker, das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Vrielinks diese Idee unmittelbar umsetzen.
 
Du kannst auch es mal versuchen, den zweiten Link zu kopieren und in Deine Browserzeile einzufügen...
 
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