Skyflag Rücklicht

Hier ein Foto von meinem neuen Skyflag Rücklicht, an meiner HP STM, aufgenommen auf dem "R1" in Polen, während der Abenddämmerung.

Anhang anzeigen 110794
nach verfolgen der Diskussion hier und nach intensiven Überlegungen, würde ich mir an meinem Trike eine Fahnen Licht wünschen, dass rot oder orang gleichmässig in alle Richtungen leuchten.
Das hier vorgeslette Licht leuchtet zwar hervorragend nach hinten, aber der Sinn einer Fahne ist käja grade, dass diese auch von allen anderen Seiten her gesehen wird.
Nach hinten hat man ja meinsten schon ein gutes Licht.
so meine ganz persönlichen Überlegungen...
 
Hallo in die Runde,

@ReneF
Wenn man die Bikeflag auf den Boden stellt, ist das Licht auf 170cm Höhe. In der Regel wird an der Liege meistens die Befestigung am Gepäckträger bzw Sitz gewählt, womit man schnell deutlich über 2m Höhe erreicht. Das halten auch wir für zu hoch, wir empfehlen etwa 1,6m bis 1,7m Höhe. Daher lässt sich die untere Fahnenstange sehr einfach per Eisensäge beliebig kürzen. Das ist durchaus üblich, daß die Leute das machen, wir empfehlen es wie gesagt auch. Oft wird die Stange auch schräg nach hinten geneigt befestigt. Daher können wir nur eine Empfehlung aussprechen, ansonsten muß das jeder selbst entscheiden. Jedenfalls will ich deutlich sagen, wem Licht und Fahne zu hoch erscheinen, der kann nach Belieben kürzen.

Klar hat man heute i.d.R. ein gutes Rücklicht am Liegerad, wie jeder andere Radfahrer auch. Trotzdem verschwindet so mancher Liegeradler in der Kolonne zwischen PKWs, ein Upright Fahrer wird da von Scheinwerfern angestrahlt schon ganz gut sichtbar, wenn er sich nicht gerade schwarz kleidet. Und auch in der Nacht versteckt man sich hinter Hecken, Zäunen oder gar Leitplanken. Natürlich wäre es nett, wie von @Velo68 vorgeschlagen, auch nach vorne ein hochgesetztes Licht zu haben. Aber wie schon mehrmals erwähnt, ist das nicht zulässig. Als Hersteller wollen wir uns schon an Vorschriften halten. Privat darf aber auch ich eine andere Meinung haben:whistle: Die Velomobilisten fahren ja auch mit der hier vorgestellten Lichtkanone.

Ich treffe hier morgens ab und an auf der Landstrasse einen massiv beleuchteten und reflektierenden Upright Radler. Er fällt auch im Verkehr und aus der Ferne auf. Erstmal nicht als Radler und zugegeben ist man etwas verdutzt, was das denn sein mag. Aber sein Ziel hat er erreicht: Er wird wahrgenommen und ihn zu übersehen wäre schon eine Ignoranzleistung erster Klasse.

Andreas

www.traumvelo.de
www.bikeflags.de
 
Ok akzeptiert bis auf:
... Trotzdem verschwindet so mancher Liegeradler in der Kolonne zwischen PKWs, ein Upright Fahrer wird da von Scheinwerfern angestrahlt schon ganz gut sichtbar, wenn er sich nicht gerade schwarz kleidet.

Da die heutigen Autos aka SUV ca 1,85m bis 2m hoch sind, verschwindet auch jedes UP vor diesen Fahrzeugen.
Insofern zieht aus meiner Sicht das Gegen Argument "Liegeradler sieht man hinter Autos nicht" nicht mehr...
 
Hallo zusammen,

Das ist ein zugelassenes Rücklicht von Busch und Müller

Ja, aber das ist für waagerechte und nicht für senkrechte Montage sowie fahrradübliche Höhen (30 bis 35 Zoll) zugelassen.

nämlich auf etwas verstecktes hinter der Hecke hingewiesen

Wieso, hat es einen Pfeil nach unten?

Problem dürfte eher die für Fahrzeuge ungewöhnlich hohe Position des Lichtes sein. Das assoziiert nicht jeder sofort ohne nachdenken zu müssen mit einem Fahrrad und stellt sein Verhalten darauf ein.

Ich würde es mit einer Drohne assoziieren.

vonmiraus werde ich für ein Kind mit einem Leuchtstabal gehalten.

Das mit 4 km/h herumspaziert. Der entgegenkommende Linksabbieger wird arg verwundert sein, wenn Du ihm mit 30 die Türe demolierst.

Wobei nur ein Rücklicht der StVZO-Norm entsprechen muss, soweit ich weiß. Oder liege ich da falsch?

Nein, alle.

Ein 2. Rücklicht ist erlaubt, ein 2. Frontlicht nicht. Da wir uns mit unserem Angebot im gesetzlichen Rahmen bewegen wollen,

Meiner Auffassung nach darf das zweite aber nicht an den Dynamo angeschlossen werden. Abgesehen davon, wenn die Bikeflag abnehmbar ist, wäre das Licht mit dem Fahrrad nicht fest verbunden, somit gilt die StVZO gar nicht, sondern alles ist erlaubt, was blendfrei ist. Wenn sie nicht bnehmbar ist, ist die Bikeflag per se illegal, weil das reflektierende Material keine KBA-Zulassung hat, oder?

MWn darf man laut Paragraph67/ STVZO an Fahrrädern zu den vorgeschriebenen Front- und Rückleuchten, die über Dynamo laufen jeweils eine Zusatzleuchte dazu montieren, die dürfen dann auch Batteriebetrieben sein.

Nein, das gilt nur für ein zweites Rücklicht.

Du könntest Recht haben aber ich glaube mich dunkel erinnern zu können, dass es eine Höhenbegrenzung gibt.

Es gibt keine Höhenbegrenzung (nur für den kleinen roten Reflektor).

Die Polizei hat mich schon einige male angehalten um mir zu sagen das man mich super sieht, na was will ich mehr

"Die Polizei" ist ein Synonym für Inkompetenz in Sachen Verkehrsrecht: "Die Polizei" hat auch schon versucht, zu kassieren, weil ich einen als Gehweg beschilderten angeblichen Radweg nicht benutzt habe. "Die Polizei" vergibt an Prüfaufkleber, obwohl Reflektoren fehlen, sogar eine weiße Reflexionsfolie statt eines roten Reflektors haben die schon durchgewunken. "Die Polizei" musste auf meinen Hinweis eine Pressemitteilung korrigieren, weil Angaben zur Fahrradausrüstung falsch waren! "Die Polizei" verstößt gegen Persönlichkeitsrechte durch Verwendung von Bildern, für die sie keine Veröffentlichungserlaubnis hat. Die Polizei betreibt in mehreren Kreisen (MS, WES, W, ...) Dienstfahrräder, an denen der vorgeschriebene rote Reflektor hinten fehlt:
http://www.wz.de/lokales/wuppertal/...lizei-faehrt-auf-der-trasse-streife-1.1508382

Gruß, Klaus
[DOUBLEPOST=1479725442][/DOUBLEPOST]Hallo,

Aber sein Ziel hat er erreicht: Er wird wahrgenommen und ihn zu übersehen wäre schon eine Ignoranzleistung erster Klasse.

Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn werden auch regelmäßig "übersehen"
Als Hersteller wollen wir uns schon an Vorschriften halten.

Da merkt man auf Eurer Seite nichts von: Ich habe auf die Schnelle kein Liegefahrrad mit vollständiger Reflektorenausstattung gefunden, auch das Steintrike hat sie nicht. Stattdessen hat es wie die Ergo-Mesh-Trikes von HP unzulässiges Reflexionsgewebe am Sitz.

Gruß, Klaus
 
nochmal @ReneF : Aber es gibt die Chance, durch die Scheiben hindurch gesehen zu werden.

Ich bin raus, Klaus d.L. hat den Faden entdeckt.

Andreas
 
Mimose. Und alles nur, weil Deine Behauptung der Regelkonformität sich nicht mit den Fotos auf der Homepage deckt?
 
Mimose. Und alles nur, weil Deine Behauptung der Regelkonformität sich nicht mit den Fotos auf der Homepage deckt?

Nein, weil du immer gerne als sehr kompetent und bewandert daherkommst bei allen Fakten, die deine eigene Einstellung unterstützen. Geht´s um Dinge, die dir nicht taugen (wie Zusatzbeleuchtung, Wimpel, Reflexzeugs oder ...) nimmst du es nicht mehr so genau und wirst polemisch und angriffslustig. Wir sind HERSTELLER der Bikeflags, da wollen wir keine grossen rechtlichen Risiken eingehen, weil wir in der Produkthaftung sind. Für alles andere sind wir HÄNDLER. Die Bilder auf der homepage zeigen unsere Vorführräder, das muß nicht widerspiegeln, was wir dem Kunden am Ende verkaufen. Ausserdem lassen wir jedem selbst die Freiheit, darüber zu entscheiden, was er wirklich am Rad haben will. Bis dato ist das auch völlig regelkonform.

Andreas
 
"Zitat von Kraeuterbutter:
vonmiraus werde ich für ein Kind mit einem Leuchtstabal gehalten."


Antwort: Klaus d.L.:
Das mit 4 km/h herumspaziert. Der entgegenkommende Linksabbieger wird arg verwundert sein, wenn Du ihm mit 30 die Türe demolierst.
Gruß, Klaus

wennst mich zitierst, bitte lies vorher mein ganzes posting.. ;)
das 4km/h-Leuchtstabal bezog sich auf von hinten kommende, aufs Rücklicht
von hinten werde ich gerne für langsamer gehalten als ich tatsächlich bin..

ich beschrieb ja auch dein Szenario mit dem entgegenkommenden Linksabbieger:

ich schrieb:
von vorne ists umgekehrt:
da werde ich gern für ein schnelleres Fahrzeug gehalten...
sprich: lieber gehen die von einem 100km/h Motorrad aus (wenn ich 60 fahre),
und schneiden nicht vorne rüber beim Abbiegen
als das sie an ein 20km/h Fahrrad denken, obwohl ich mit 60km/h daherkomme
 
nochmal @ReneF : Aber es gibt die Chance, durch die Scheiben hindurch gesehen zu werden.
Ich kontere mit 'Privacy Glas' aka getönte Scheiben rundrum. ;)

Ach ja ich bekenne mich schuldig:
Ich habe auch einen 1,85m hohes Schlachtschiff :(, war halt das kleinste Fahrzeug wo man ein Liegerad ohne auseinander zu bauen hinter dem Beifahrer platzieren kann.(y)
Und dazu mit abgedunktelten Scheiben:confused:, damit nicht direkt jeder erkennt, dass in dem Wagen dauernd ein Rad drinsteckt...:)

Ich bin raus, Klaus d.L. hat den Faden entdeckt.
LOL, Ach der Griesgram will doch hier auch nur etwas Nestwärme haben..:D
 
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EDIT:

Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn werden auch regelmäßig "übersehen"
Gruß, Klaus

naja.. das ist ein Totschlagargument...

warum überhaupt beleuchten?
wenn selbst Rettungswagen übersehen werden..

es werden Züge, Panzer, Straßenbahnen etc. übersehen
dagegen kann man nix machen

Tatsache ist aber auch, dass z.b. die Zahl der Unfälle bei Fussgängern im Moment stark ansteigt, jetzt zu dieser Jahreszeit..
Grund?
Dämmerung, wenig Licht, dunkel gekleidete Personen

Sich im Straßenverkehr sichtbar machen ist kein Garant dafür niemals übersehen zu werden - aber es steigert die Überlebenschance ;) :D
 
Hallo,

wo wurde ich jetzt polemisch? Als ich Dir netterweise mitgeteilt habe, dass an der Bikeflag alles erlaubt ist, wenn sie nicht fest mit dem Fahrrad verbunden ist und niemanden blendet?

Abgesehen davon haftet in diesem Fall der Händler, nicht der Hersteller. Die Bußgelder können mehrere tausend Euro betragen, zudem kann die Ware beschlagnahmt und vernichtet werden. Nach dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.12.2014, Az.: 4 U 45/14 bezüglich Batterieleuchten ohne Prüfnummer für das Fahrrad gab es wohl auch reichlich Abmahnungen, Groß- und Einzelhändler nahmen solche hastig aus dem Programm.

Insofern fand ich meine Beiträge Dich betreffend sogar sehr nett, weil ich Dir eben nicht nur mitteilte, dass ein falsch montiertes (um 90° gedrehtes) Rücklicht möglicherweise seine Zulassung verliert, sondern dass es, solange die Flag nicht fest montiert ist, gar keine Zulassung benötigt, ebensowenig wie die Reflexionsflächen. Und die Flag ist doch abnehmbar, allein schon, um in Garagen hineinfahren zu können oder sie zum Schutz vor Diebstahl und Vandalismus verstauen zu können, oder?

Gruß, Klaus
 
Hallo,

auf
naja.. das ist ein Totschlagargument
antworte ich mit
wennst mich zitierst, bitte lies vorher mein ganzes posting
,
denn es ging um die Behauptung, es zu übersehen wäre eine Ignoranzleistung erster Klasse.

Die Beleuchtung meiner Fahrräder entspricht übrigens nicht nur den Vorschriften, sondern ist qualitiv hochwertig.

Tatsache ist aber auch, dass z.b. die Zahl der Unfälle bei Fussgängern im Moment stark ansteigt, jetzt zu dieser Jahreszeit..
Grund?
Dämmerung, wenig Licht, dunkel gekleidete Personen

Nein, der Gründe sind unangepasste Geschwindigkeit, unsaubere Scheiben (insbesondere vereiste), fehlende Aufmerksamkeit, kurz: Verstöße gegen die ersten Paragrafen der StVO. Dagegen kann man sich als Fußgänger nur begrenzt kleiden, denn wenn einen die Scheinwerfer erfassen, ist es oft zu spät. Tempo 30 als innerörtliche Höchstgeschwindigkeit wäre eine Maßnahme dagegen.

Ich habe übrigens Samstag erst einer Polizeipressestelle eine Mail geschickt, nachdem sie einen Autofahrer, der einen 10jährigen auf der Fußgängerfurt schwer verletzt hat, mit "Starkregen bei einbrechender Dämmerung" entschuldigte, in der ich bemängelte, dass sie dem Jungen nicht zusätzlich vorgeworfen hätten, keine Rundumleuchte und Schutzleuchte getragen und nicht auf seinen Vorrang verzichtet zu haben.

Gruß, Klaus
 
Also, ich bin mit was die Gesetzeslage angeht unsicher. Wenn ich mir aber so manche Trucks mit ihrer Rundum-Ganzjahres-Weihnachtbeleuchtung ansehe und das scheinbar ok ist, bin ich durchaus dafür ein Fahrrad und insbesondere ein Liegerad mit allem ausstatten zu dürfen was das Budget und der Akku bzw. Dynamo aushalten kann. Auf rot für hinten und weiß für vorne sowie Verbot von blauem oder gelbem Blinklicht (außer für Blinker zur Richtungsanzeige) sollte man sich sinnvollerweise einigen. Wir wollen gesehen werden aber nicht für Verwirrung sorgen - oder?
 
Na ja, Logik, Gesetzgeber, und Staatsorgane passen irgendwie nicht zusammen, in diesem Land. Scheint mir jedenfalls.:confused:
 
"Die Polizei" ist ein Synonym für Inkompetenz in Sachen
Das sigge ich bei Gelegenheit mal:)

Mir als klassischen "high Viz-Gegner" (der das gegebenenfalls auch begründen kann) sind bei der Latüchte ein paar Situationen aufgefallen, bei denen das "aktive Übersehen" (einfach nicht gucken, dann kommt schon kein Radfahrer) nicht mehr funktionierte.

Die o.g. Situation mit den Kurven-schneidenden Einbiegern in zugeparkte Wohnquartiere ist so eine.

Ob das sicherheitsrelevant ist? Keine Ahnung. Jedenfalls ebenso angenehm wie das Nachlassen des Nehmens der Vorfahrt nach Montage eines richtig guten Scheinwerfers.

Gruß
Christoph
 
Immer wieder erstaunlich, wie Diskussionen über Beleuchtung hier ausfransen.

Mir ist das alles egal. Auf gefährlichen kurvigen Landstraßen, nachts, außerhalb, noch dazu bei schlechter Sicht durch Regen, möchte ich so früh wie möglich GESEHEN WERDEN.

Die Doppelrückleuchte bringt nach meiner bisherigen Einsatzerfahrung erheblichen Sicherheitsgewinn für mich. Autos überholen mich damit häufig mit vorsichtigen 40 km/h, bei denen ich weiß, dass sie normalerweise mit 80-100 km/h an mir vorbeigeschossen wären, weil ich die Strecke und ihre gefährlichen Stellen aus Erfahrung kenne. Die ungewöhnliche Lichtanordnung erzeugt genau die Aufmerksamkeit, die ich erzielen möchte. Sie blendet niemanden und gefährdet niemanden. Passt.
 
Mal was Neues zum Thema: das Vizy Light von Tern habe ich zufällig gefunden, als ich neulich nach ich-weiß-nicht-mehr-was gesucht habe. Das gibt's hier zum Preis von 40 US$, zuzügl. Shipping und Einfuhrumsatzsteuer liegt man nachher bei etwa 65 €.
Das Teil hat natürlich keine Zulassung für den deutschen Markt / Straßenverkehr, aber, ehrlich gesagt: das interessiert mich einen feuchten Pups. Die vorgeschriebene Beleuchtung ist vorhanden, das ist zusätzlich. Hauptsache überleben bzw.: GESEHEN WERDEN! Bislang hatte ich auch noch keine Probleme mit den freundlichen Kollegen in den blau-silbernen Autos ;)

Die Befestigung ist für die Sattelstütze eines normalen Up's gedacht, das habe ich ein wenig unkonventionell gelöst:
Medium 11511 anzeigen
 
[Fortsetzung - ich habe zu schnell frei gegeben...]
Also: das Vizy Light ist das rote Licht knapp unter der Flagge. Es hat einen Leuchtkörper mit fünf LEDs nach hinten sowie einen mit einer LED nach unten - die sorgt für die optische "No-Go-Area" rund um meine Rennsänfte. Die beiden Leuchtkörper können blinken oder dauernd eingeschaltet sein, jeweils zusammen oder in beliebiger Kombination.
Und nun noch das Foto, das oben fehlt:
 
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