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Problem dürfte eher die für Fahrzeuge ungewöhnlich hohe Position des Lichtes sein. Das assoziiert nicht jeder sofort ohne nachdenken zu müssen mit einem Fahrrad und stellt sein Verhalten darauf ein.Das ist ein zugelassenes Rücklicht von Busch und Müller und dürfte die Entfernungseinschätzung nicht schwerer machen,
Ich hab dir das imho entscheidende Detail mal unterstrichen. Fahrzeugbeleuchtung sollte im Straßenverkehr mit Fahrzeugen in Verbindung gebracht werden können. Schwankende Lichter an Stangen tauchen einfach noch zu wenig im nächtlichen Straßenverkehr auf, um sofort von jedermann als Fahrzeugbeleuchtung wahrgenommen zu werden. Die Suche nach der Antwort auf die Frage, was dieses "Etwas" ist, was sich da leuchtend hinter der Hecke versteckt und ob es für beider Seiten Sicherheit relevant ist, ist durchaus dazu geeignet, Ablenkung zu erzeugen. Da sollte man nicht einfach so drüber hinweg sehen, um mal im Bild zu bleiben.als andere Rücklichter im Dunkeln und eigentlich hat es genau getan, was es sollte, nämlich auf etwas verstecktes hinter der Hecke hingewiesen
ja, schon, aber eben nur von Hinten!Hallo,
als Zusatzlampe scheint mir das geeignet zu sein. Ich habe den Eindruck, dass zwei Rücklichter, die Abstand zueinander haben, hervorragend wahrgenommen werden.
Grüße
Andreas
Seit dem halte ich solche Lichter genau wie Flashlights für kontraproduktiv.
muss es das ?Schwankende Lichter an Stangen tauchen einfach noch zu wenig im nächtlichen Straßenverkehr auf, um sofort von jedermann als Fahrzeugbeleuchtung wahrgenommen zu werden.
Wobei nur ein Rücklicht der StVZO-Norm entsprechen muss, soweit ich weiß. Oder liege ich da falsch?Ein 2. Rücklicht ist erlaubt, ein 2. Frontlicht nicht.
Kann ich mir nicht ganz vorstellen, denn dann wäre ja jeglicher Leuchtenspielerei Tür und Tor geöffnet. Das will der Gesetzgeber sicherlich nicht. Ich konnte das bei meiner Recherche auch nirgends rauslesen.Wobei nur ein Rücklicht der StVZO-Norm entsprechen muss, soweit ich weiß. Oder liege ich da falsch?
Letzteres, glaube ich. §22a StVZO (Abs. 1, Nr. 22 ist relevant).Wobei nur ein Rücklicht der StVZO-Norm entsprechen muss, soweit ich weiß. Oder liege ich da falsch?
Hier ein Foto von meinem neuen Skyflag Rücklicht, an meiner HP STM, aufgenommen auf dem "R1" in Polen, während der Abenddämmerung.
Anhang anzeigen 110794
Hier ein Foto von meinem neuen Skyflag Rücklicht, an meiner HP STM, aufgenommen auf dem "R1" in Polen, während der Abenddämmerung.
Anhang anzeigen 110794
Aber im Dunkel ist das doch egal. DieRücklichter an der Liege sind doch genauso hoch wie am UP.Fakt ist aber, daß sehr viele mit so niedrigen Fahrzeugen, wie es speziell Dreiräder sind, nicht rechnen.