Hallo Gartenlust,
ich versuche gerade, den Fall nachzuvollziehen, um zu sehen, wie ich Unterstützung anbieten kann.
Wie OldMax ganz richtig schreibt, ist zunächst grundsätzlich der Händler, bei dem das Rad gekauft wurde, der Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche. Dabei sind wir als Hersteller natürlich daran interessiert, dass die Kunden hier zu ihrem Recht kommen und helfen gerne weiter.
In Deinem Eingangspost ist nun von mehreren beteiligten Händlern die Rede, was die Situation für mich etwas verwirrt. Daher möchte ich in diesem speziellen Fall ausnahmsweise die Frage stellen, bei welchem Händler das Rad gekauft wurde. Es geht um ein Neurad, ja? Interessant wäre für mich auch zu wissen, wie alt das Rad ist. Wenn ich das richtig verstehe, wurde die Bremse einmal innerhalb des Gewährleistungszeitraums von zwei Jahren nach dem Kauf bei Deinem HP Velotechnik-Händler durch einen anderen Händler durchgeführt? Wie kommt es dazu?
Bemerkenswert finde ich, dass ein anderer (Nicht-HP-?)Händler meint, XT-Bremsen seien nicht für Liegeräder zugelassen. Wie ist dieser Händler in den Fall involviert? HP Velotechnik arbeitet seit Jahrzehnten mit Shimano in einem guten Verhältnis zusammen - was einen intensiven Austausch mit deren Technikern einschließt. Daher wirkt es auf mich sehr befremdlich, dass Shimano eine solche Aussage gegenüber dem Händler getroffen haben soll, uns gegenüber aber in all den Jahren nicht. Dass Shimano den Einsatz der XT an Liegerädern untersagt, ist uns nicht bekannt, wir bemühen uns aber auch in diese Richtung zu klären, wie der Händler zu dieser Aussage kommt. Dass durch die Positionierung von Bremssattel und Bremshebel Luft in das System kommen soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Richtig ist, dass Hydraulikbremsen unter winterlichen Verhältnissen (Kälte, Nässe, Schmutz, Salz!) einen erhöhten Pflegebedarf haben. Darauf weisen wir Händler und Kunden ausdrücklich hin – in Gesprächen, Schulungen und in der Bedienungsanleitung, in der wir insbesondere eine regelmäßige Reinigung der Bremshebel zur Vermeidung von Korrosionsschäden anmahnen. Ich finde es daher nachvollziehbar, wenn einer unserer Mitarbeiter das als mögliche(!) Defektquelle genannt hat.
Die Gewährleistung selbst leistet Dein Vertragspartner, also der Händler, bei dem Du das Rad gekauft hast. Wenn für die Bremse die Gewährleistung verstrichen ist, beraten die HP-Händler oder meine Kollegen im Kundenservice Dich gerne persönlich, welche Bremse für Deine Nutzung empfehlenswert sein könnte. Wenn Du noch Gewährleistungsansprüche gegen den Händler hast, bei dem Du das Rad gekauft hast, und Unterstützung von uns dabei wünschst, lass es uns bitte wissen; dann klären wir persönlich, wie wir helfen können.
Ich wünsche bald wieder gute Fahrt und sicheres Bremsen,
Heiko für HP Velotechnik