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So heute kam die Antwort ich kopiere die hier mal rein.
Sehr geehrter Herr .............,
Sie können die Radrennbahn benutzen, soweit kein Training oder Spielbetrieb auf dem Platz stattfindet, oder Ausbesserungsarbeiten bzw. die Bewässerung vorgenommen werden. Der Trainingsbetrieb findet in der Regel ab 17.30 Uhr in der Woche und am Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie ab 14.00 Uhr (Spieltage während der Saison) statt.
Außerdem haben die Radsportvereine oder Schulveranstaltungen Vorrang, allerdings kenne ich hier nicht die genauen Trainingszeiten.
Sollten andere Radsportler sich auf der Bahn befinden, die nicht zu den vorgenannten Vereinen gehören, denen aber die Nutzung nach den hier gemachten Vorgaben erlaubt worden ist, darf ich Sie bitten, mit diesen direkt die Nutzung abzustimmen.
Gleichzeitig darf ich Sie bitten, mir schriftlich zu bestätigen, dass Sie Kenntnis davon haben, dass die Radrennbahn nicht gesäubert oder ausgebessert wird und Sie vor der Nutzung die tatsächliche Nutzbarkeit überprüfen.
Eine Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und Sie stellen den Verein vor jeglichen Haftungsansprüchen frei.
Die Haftungsfreistellungserklärung etc. benötige ich von jedem Nutzer, da Sie ja nicht für diese als Vereinsvorstand handeln.
Mit freundlichen Grüßen
So nun habt ihr alle Infos da müssen wir mal drüber reden ob wir da weiter machen.
Sehr geehrter Herr .............,
Sie können die Radrennbahn benutzen, soweit kein Training oder Spielbetrieb auf dem Platz stattfindet, oder Ausbesserungsarbeiten bzw. die Bewässerung vorgenommen werden. Der Trainingsbetrieb findet in der Regel ab 17.30 Uhr in der Woche und am Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie ab 14.00 Uhr (Spieltage während der Saison) statt.
Außerdem haben die Radsportvereine oder Schulveranstaltungen Vorrang, allerdings kenne ich hier nicht die genauen Trainingszeiten.
Sollten andere Radsportler sich auf der Bahn befinden, die nicht zu den vorgenannten Vereinen gehören, denen aber die Nutzung nach den hier gemachten Vorgaben erlaubt worden ist, darf ich Sie bitten, mit diesen direkt die Nutzung abzustimmen.
Gleichzeitig darf ich Sie bitten, mir schriftlich zu bestätigen, dass Sie Kenntnis davon haben, dass die Radrennbahn nicht gesäubert oder ausgebessert wird und Sie vor der Nutzung die tatsächliche Nutzbarkeit überprüfen.
Eine Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und Sie stellen den Verein vor jeglichen Haftungsansprüchen frei.
Die Haftungsfreistellungserklärung etc. benötige ich von jedem Nutzer, da Sie ja nicht für diese als Vereinsvorstand handeln.
Mit freundlichen Grüßen
So nun habt ihr alle Infos da müssen wir mal drüber reden ob wir da weiter machen.