"Was Radfahrer dürfen und was nicht" im Hamburger Abendblatt

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Bei der Überschrift dachte ich mir innerlich schon: och nöö, nicht wieder ein Artikel von einem Autofahrer über alles das was Radfahrer nicht dürfen ...
Doch dann die Überraschung: es ist diesmal nicht so. Wenn ihr nach dem Artikeltitel per Google sucht, dann müsstet ihr den auch "einfach so" lesen können (beim Aufruf über abendblatt.de kommt die Paywall zum Einsatz). Also den ersten Treffer hier aufrufen https://encrypted.google.com/search... Radfahrer dürfen und was nicht abendblatt.de

Ein kleines Zitat aus dem Artikel
Auch wenn Autofahrer immer wieder Radfahrer kritisieren, die nicht auf dem Radweg fahren, sollten Radler – sofern nicht anders ausgeschildert – zu ihrer eigenen Sicherheit lieber auf der Straße fahren. Dort können die Autofahrer sie viel besser sehen.
 
Jepp, gleiche, bzw. ähnliche Artikel wurden in den letzten tagen auch bei vielen anderen Blättern und Onlinemagazinen gebracht.
Hier z.B. in der SZ: http://www.sueddeutsche.de/auto/fahrradfahren-diese-regeln-gelten-auch-fuers-rad-1.2613165

Dass die Artikel ausgerechnet jetzt erscheinen, hat sicher damit zu tun, daß die Radfahrerdichte gegen Ende der Sommerferien meist deutlich zunimmt. Hier in NRW war's mit Schulbegin schlagartig voller (nicht nur Schüler).
 
Hier z.B. in der SZ
Problematisch ist, dass teilweise Quatsch drin steht. Bei der SZ hab ich gemeckert und inzwischen haben sie wenigstens den Text zu den Ampeln etwas abgeändert. Ich frag mich, ob so was falsch von der dpa rausgegeben wird oder von den Redakteuren selbst dazu gedichtet wird.

Ein kleines Zitat aus dem Artikel [..] zu ihrer eigenen Sicherheit lieber auf der Straße fahren
Sehr schön, dass so was auch mal in ner Zeitung steht!
 
Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Für Autofahrer sind sie immer wieder ein Ärgernis: Radfahrer, die zu zweit auf der Straße fahren, sich angeregt unterhalten und so nur schwer zu überholen sind. Erlaubt ist das nicht, die Straßenverkehrsordnung ist in diesem Fall eindeutig: "Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren, nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."

Ausnahmen bilden verkehrsberuhigte Bereiche, wo aufgrund der Geschwindigkeit ein Überholverbot gilt, Fahrradstraßen und Tempo-30-Zonen, wenn die Radfahrer mit 30 km/h unterwegs sind. Fahren mindestens 16 Radler zusammen, gelten sie übrigens als Verbund und sind somit als Verkehrseinheit zu betrachten. Dann darf auch nebeinander gefahren werden.

Der Tenor dieser Passage ist schon mal falsch. Hier wird sugeriert, Radfahrer dürften nur in beschriebener Ausnahmesituation nebeneinander fahren. Dabei schreiben sie selbst:

"Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren, nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."

Ja du Depp, nur ist dieses nicht deiner laienhaften Interpretation unterworfen.

Tief in den autofahrenden Gehirnen verankert ist wohl der Gedanke, ein Überholerschwernis (Radfahrer nebeneinander fahrend) mit Verkehrsbehinderung (Verkehr ist das Auto) gleichzusetzen. Ob das jemand von den "Journalisten" dieses Jahrtausend noch kapiert? Ich frage mich immer, welche Quellen die wohl für die Recherche nutzen. Die Archive der Autobild?
 
welche Quellen die wohl für die Recherche nutzen
strg+c und strg+p mit Verbindungselementen aus dem "gesunden Menschenverstand" aka Stammtisch.
Journalismus ist die Kunst, die Vorurteile einer möglichst großen Leserschaft zu bebildern, ohne Anzeigen-Kunden zu vergrätzen.

Bernstein und Woodward bekämen heute vom Chefredakteur gesagt, das niemand einen so langen Artikel lesen wolle, sie "Skandal" über einen Vierzeiler mit einem Archivfoto des Präsidenten schreiben sollen und die Titelseite ansonsten für die Artikel über Königin Margrethe von Dänemark, den Wahlkampf, das längste Jahr des gregorianischen Kalenders und die Olympischen Spiele reserviert sei.

Gruß
Christoph
 
Würde sagen, in Hamburg herrscht saure-Gurken-Zeit.
Diese Spruchsammlung habe ich vor etlichen Wochen schon in einer anderen Postille gesehen, die Vermutung auf copy and paste ( Letzteres ist bei mir übrigens ctrl+v? ) scheint mir absolut gerechtfertigt.
 
Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Für Autofahrer sind sie immer wieder ein Ärgernis: Radfahrer, die zu zweit auf der Straße fahren, sich angeregt unterhalten und so nur schwer zu überholen sind. Erlaubt ist das nicht, die Straßenverkehrsordnung ist in diesem Fall eindeutig: "Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren, nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."

Ausnahmen bilden verkehrsberuhigte Bereiche, wo aufgrund der Geschwindigkeit ein Überholverbot gilt, Fahrradstraßen und Tempo-30-Zonen, wenn die Radfahrer mit 30 km/h unterwegs sind. Fahren mindestens 16 Radler zusammen, gelten sie übrigens als Verbund und sind somit als Verkehrseinheit zu betrachten. Dann darf auch nebeinander gefahren werden.
Der Tenor dieser Passage ist schon mal falsch. Hier wird sugeriert, Radfahrer dürften nur in beschriebener Ausnahmesituation nebeneinander fahren.
Lesefehler? Mag ja sein, dass der naheliegt, aber wie sollte man es sonst formulieren? Die Ausnahme besteht nicht darin, dass man nebeneinander fahren darf, sondern darin, dass man das auch tun darf, wenn dadurch anderer Verkehr behindert wird.
Genauso wie viele in dem Satz zum Nebeneinanderfahren das "dadurch" überlesen und daher schließen, dass man praktisch nie nebeneinander fahren darf, weil Radfahrer aufgrund ihrer Geschwindigkeit fast immer irgendwie behindern. Verboten wird das Nebeneinanderfahren an dieser Stelle eigentlich nur für die Fälle, in denen man durch ebendieses behindert (also im Umkehrschluss durch Hintereinanderfahren die Behinderung beseitigen könnte).

Tief in den autofahrenden Gehirnen verankert ist wohl der Gedanke, ein Überholerschwernis (Radfahrer nebeneinander fahrend) mit Verkehrsbehinderung (Verkehr ist das Auto) gleichzusetzen.
Es ist ja auch eine. *schulterzuck* Übrigens schon ganz ohne die Klammern und genauso wie die Fahrzeuge vor einem im Stau oder der Querverkehr auf der Hauptstraße.
Die Aufregung darum finde ich irgendwie lustig. Wo Verkehrsregeln wichtig werden, ist Straßenverkehr eine organisierte gegenseitige Behinderung - aber im Sinne der StVO eine unvermeidbare, solange man sich an die Regeln hält, und zum Thema unvermeidbar macht bereits §1 eine Aussage.


Viele Grüße,
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch der Teil zum Zebrastreifen ist bescheiden formuliert. Wenn der Radfahrer aufgrund der Verkehrsführung sowieso Vorfahrt hätte verliert er sie durch einen Zebrastreifen den man ihm vor die Räder malt auch nicht. Sowas zu bauen ist laut Verwaltungsvorschriften zwar nicht zulässig aber wird dennoch gemacht. Schönes Beispiel ist z.B. ein fahrbahnbegleitender Radweg rund um einen Kreisel. Wenn da die Furt die auch die Radfahrer benutzen müssen komplett als Zebrastreifen ausgeführt ist hat er dennoch Vorrang vor den ein- und ausfahrenden Fahrzeugen.
 
Lesefehler? Mag ja sein, dass der naheliegt, aber wie sollte man es sonst formulieren? Die Ausnahme besteht nicht darin, dass man nebeneinander fahren darf, sondern darin, dass man das auch tun darf, wenn dadurch anderer Verkehr behindert wird.
Genauso wie viele in dem Satz zum Nebeneinanderfahren das "dadurch" überlesen und daher schließen, dass man praktisch nie nebeneinander fahren darf, weil Radfahrer aufgrund ihrer Geschwindigkeit fast immer irgendwie behindern. Verboten wird das Nebeneinanderfahren an dieser Stelle eigentlich nur für die Fälle, in denen man durch ebendieses behindert (also im Umkehrschluss durch Hintereinanderfahren die Behinderung beseitigen könnte).

Es ist ja auch eine. *schulterzuck* Übrigens schon ganz ohne die Klammern und genauso wie die Fahrzeuge vor einem im Stau oder der Querverkehr auf der Hauptstraße.

Ich halte das immer so: wo eine rechte Fahrbahn so breit ist, dass ich ein Überholen (inkl. verkehrsgerechtem Überholabstand) auf "meiner" Fahrbahn durch das Nebeneinanderfahren verhindere, dann ist es eine "Verkehrsbehinderung" und damit zu unterlassen. Wo eine rechte Fahrbahn "nur" so breit ist, dass ein einzelner Radfahrer (inkl. verkehrsgerechtem Überholabstand) eh nur so überholt werden kann, dass ein Auto zum Überholen mit den linken Rädern über den Mittelstrich fahren muss, ist eine Behinderung durch zwei nebeneinander fahrende Radfahrer nicht mehr gegeben. Passt das oder ist das "Willkür"?
 
Schönes Beispiel ist z.B. ein fahrbahnbegleitender Radweg rund um einen Kreisel. Wenn da die Furt die auch die Radfahrer benutzen müssen komplett als Zebrastreifen ausgeführt ist hat er dennoch Vorrang vor den ein- und ausfahrenden Fahrzeugen.
Wo steht sowas?
Wir haben genau so einen Kreisel und genügend Autofahrer die wissen, dass Radfahrer am Fußgängerüberweg keinen Vorrang haben.
Die lassen es auch drauf ankommen.
So eine Regelung wäre absolut widersprüchlich.
In dem Fall unseres Kreisels ist es eine Mausefalle, die irgendwann zuschnapt, weil beide sich im Recht sehen.
 
Am interessantesten an diesem Wikilink finde ich ja:
In Berlin wurden 2010 14 und 2011 42 Fußgängerüberwege neu angelegt. Die Kosten lagen zwischen 12.700 € und 76.600 € und im Durchschnitt bei 30.330 € pro Überweg.

Jetzt wo ich das weiß, bin ich der Meinung so ein Zebrastreifen darf niemals mit Schuhen oder Rädern in Berührung kommen.
Fußgänger sollte nur auf Socken das Betreten erlaubt sein. Radfahrer sollten ihr Rad darübertragen und Autos müssen davor stehen bleiben oder in einem großen Bogen darum herum fahren.
Überdacht sollten die Zebrastreifen sein, damit kein Vogel draufkacken kann und der Saure Regen die Farbe nicht anlöst.
Wer auf einen Zebrastreifen spuckt, sollte ein Bußgeld von mind. 1000 € zahlen müssen!

Ich weiß, ist OT, aber das musste ich dringend loswerden.

Gruß
Geli
 
Moin!

Jetzt wo ich das weiß, bin ich der Meinung so ein Zebrastreifen darf niemals mit Schuhen oder Rädern in Berührung kommen.

Keine Angst Geli, das Material selbst ist gar nicht so wertvoll.
Es sind zunächst mindestens zwei Gutachten und eine Machbarkeitsstudie nötig um einen Fussgängerüberweg neu anzulegen. Zusammen mit evtl. Prozeßkosten und Gegengutachten macht das den Löwenanteil der genannten Summen aus. :whistle::sick:

VG
Peter
 
Ich trete immer nur auf die schwarzen Streifen dazwischen. Die kosten nix.
Ich stelle mir das gerade vor:
Trippelnden Schrittes und leicht panisch "nicht auf die weißen Streifen treten, nicht auf die weißen Streifen treten" murmelnd über die Hauptverkehrs-Straße:confused::sneaky:
Eine gute Strategie um anschließend mal einige Tage in der LWL-Klinik entspannen zu können....:eek:

Gruß
Christoph
 
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