Sicherheit/Sichtbarkeit im Velomobil

AW: Sicherheit/Sichtbarkeit im Velomobil

Kann man denn in T'talk nicht mehr editieren?
Warte bis die Niederländer Beleuchtungsvorschriften erlassen, wo alle deutschen Hersteller ohne Änderung der Spritzgiessform durchfallen. Wie wäre es mit einer Zick-Zack-Linie?

Persönlich hab ich kein Problem damit ein Licht zu montieren, das einer KFZ Beleuchtung gleichkommt. Der schweizerische Gesetzgeber übrigens aucb nicht...
 
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Hallo Guido,



Nein, Roland Huhn (Rechtsreferent des ADFC) wies erst kürzlich noch auf den § 23 des Straßenverkehrsgesetzes hin. Demnach dürfen die Behörden nicht nur die angebotenen Teile beschlagnahmen, sondern auch noch gleich bis zu 5000 € mitnehmen.
(http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__23.html)

Gruß, Klaus

Der Trick ist nur ,dass solche Anbieter eben durch den Hinweis ,dass die Teile nicht im Straßenverkehr zugelassen sind keine Teile feilbieten --siehe meinen Hinweis oben-- , "die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen,", da zB Spielzeug wie u.a. Lichtkanonen dieser Vorschhrift nicht unterliegt.
Es sind eben keine "
Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen--weil zB Spielzeug--, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht"
Zudem (Klugscheißmodus an) handelt es sich nicht um strafbarmachen, sondern um Ordnungswidrigkeiten. (Klugscheißmodus aus)...
 
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Spielzeug? Pfff... Dabei handelt es sich um eine veritable Beleuchtungseinrichtung für den Strassenverkehr. Leider übersteigt die Mindeststückzahl einer industriellen Serienfertigung die Anzahl existierender Velomobile. Also kommen Kleinsthersteller zum Zug. Dafür aber in einer Machart und Qualität die die Grossen nicht hinbekommen. Und ohne eingebaute Obsoleszenz. Und da der grosse Weltmarkt lockt, kann man auf kleinliche deutsche Beamtenstubenhocker mit ihren beleuchtungsqualitätsmindernden Vorstellungen einer Fahrradbeleuchtung leider keine Rücksicht nehmen. :D
Auf Flachstecker aus blankem Kupfer oder Messing (Kontaktkorrosion), schlecht schliessende, verzogene, zu früh ausgeformte Spritzgussgehäuse, die mit der Zeit verspröden und Befestigungsschrauben aus dem weichestmöglichen Stahl mit einem Mikrometer Zinkauflage ohne selbstsichernde Muttern und anfällige Billigstelektronik muss dann halt leider verzichtet werden.
 
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Hallo Wolfgang,

Rose beschränkt sie auf Rennräder unter 11kg.

Konkret: Welches Modell? Ich habe keines gefunden, dass keinen Zulassung hätte. Die Beschränkung auf die Rennräder hat damit nichts zu tun, auch die für Rennräder benötigen die Zulassung.

Gruß, Klaus
 
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Hallo,

Der Trick ist nur ,dass solche Anbieter eben durch den Hinweis ,dass die Teile nicht im Straßenverkehr zugelassen sind keine Teile feilbieten --siehe meinen Hinweis oben-- , "die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen,", da zB Spielzeug wie u.a. Lichtkanonen dieser Vorschhrift nicht unterliegt.
Es sind eben keine "
Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen--weil zB Spielzeug--, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht"
Zudem (Klugscheißmodus an) handelt es sich nicht um strafbarmachen, sondern um Ordnungswidrigkeiten. (Klugscheißmodus aus)...

Da Brügelmann "Fahrradzubehör" darüberschreibt und den Menüpunkt "Fahrradbeleuchtung" nennt, war das nur "scheiß" und nicht "klugscheiß".

Gruß, Klaus
 
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Wenn man sie nicht am Fahrrad montiert, darf man jede Lampe benutzen, so lange man niemanden damit blendet. Am Helm ist also kein Problem genausowenig wie Blinkelichter am Arm. (edit: Da war Klaus schneller)
 
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Du hast gewonnen. Offensichtlich hat Rose seine Hausaufgaben gemacht. Alle Nicht-Konformen werden als Sicherheitslicht, ohne Fahrradhalterung, verkauft. Vielleicht kannst Du Dich als Berater bei Brügelmann bewerben.
 
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Was ist mit Louis und Polo, haben die auch alle Rennteile verbannt oder hat der Klaus wieder was falsch verstanden?
 
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Hallo,

Was ist mit Louis und Polo, haben die auch alle Rennteile verbannt oder hat der Klaus wieder was falsch verstanden?

Ich habe nichts falsch verstanden. Ob Louis und Polo gegen §23 StVG verstoßen, kann und will ich nicht beurteilen, Motorräder sind nicht meine Baustelle.
Abgesehen davon: Man sieht im täglichen Straßenverkehr, dass eine Ordnungswidrigkeit auch dann eine bleibt, wenn sie ständig begangen wird. Gestern noch habe ich einen Streifenwagen abbiegen sehen, ohne dass der Blinker betrieben wurde. Dass also Brüdelmann bestimmte Lampen anbietet, heißt noch lange nicht, dass das erlaubt ist, es bedeutet allenfalls, dass sie noch nie Bußgeld deswegen zahlen mussten.

Gruß, Klaus
 
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Die unterliegen einer anderen Regel. Sie lassen einfach die Info weg, dass das Beleuchtungsteil E-geprüft ist. Aber eine KFZ-Leuchte an einem vibrierenden Motorrad bei 120 im Platzregen kann gar nicht so schrottig sein. Die Anforderungen sind da weitaus höher. Wer sich eine KFZ-Leuchte ans Fahrrad schraubt, kann davon ausgehen vernünftig zu sehen und gesehen zu werden.
 
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Hallo,

Wer sich eine KFZ-Leuchte ans Fahrrad schraubt, kann davon ausgehen vernünftig zu sehen und gesehen zu werden.

Aber nicht mit den Originalleuchten des Daimler Motorwagens, der Tin Lizzy oder des Urkäfers.

Abgesehen davon werden auch neueste KFZ mit modernstem Licht "übersehen", anders gesagt, man kann nie davon ausgehen, vernünftig gesehen zu werden.

Gruß, Klaus
 
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Mhm, macht aber dennoch Sinn den Mitspielern wenigstens ein Chance zu geben einen zu sehen.
 
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Ja, dann montier doch mal eine Wellenlinie auf der Hutze eines VMs. Aber bitte nach vorn und hinten sichtbar.

Mag sein, dass im Flachland die Anbauhöhe von gesehen-werden-Beleuchtung nicht so wichtig ist. Aber hier bestehen Landstrassen zur Hälfte aus Kuppen.
 
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Hallo,



Da Brügelmann "Fahrradzubehör" darüberschreibt und den Menüpunkt "Fahrradbeleuchtung" nennt, war das nur "scheiß" und nicht "klugscheiß".

Gruß, Klaus

Wg.: Fahrradbeleuchtung:
Kinderräder sind zB auch Fahrräder und dennoch je nach Sachlage und konkertem Konstrukt lt Gesetz Spielzeug. Das eine schließt das andere nicht aus.
Zudem waren meine Ausführungen allgemeiner Natur und nicht auf einen einzelnen Händler zugeschnitten.
Klugscheißmodus --oder wie Du zu formulieren beliebst--Scheiß-Modus-- an:
"Abstrahiert" nennt man sowas.
Klugscheißmodus --oder wie Du zu formulieren beliebst--Scheiß-Modus-- aus.

17108398ns-1.gif
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Mal so allgemein, Händler dürfen auch nich STVZO konforme Beleuchtung verkaufen. Das muss nur ausdrücklich in der Beschreibung dabei stehen. Was der Käufer damit macht geht den Verkäufer nichts an. Es gibt ja auch zB 24h-Rennen auf abgesperrter Piste. Da kannst Du an Lampen nehmen, was Du willst! ;-)
 
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....Ich habe weder ein Problem mit ausreichender Ausleuchtung noch mit der Lebensdauer meiner StVZO-konformen Lampen. Aber ich habe ein Problem mit Asozialen, die mit unzulässigen Blendlampen und Blinkern herumfahren....

Klaus, ich bin ja fast immer bei dir, aber nicht bei dieser Leuchte. Die ist Klasse.
 
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