Nur Probleme nach dem Gebrauchtkauf

AW: Nur probleme nach dem kauf

Wie ich mich gerade umdrehen wollte und gehen wollte sagte der Liegeradhändler zu mir das er noch nicht ausgeredet hat.Er hätte sich mit HP auseinandergesetzt um noch nach einer guten Lösung für mich zu suchen.Er sagte dann zu mir das er natürlich lieber zufriedene Kunden haben möchte,und sie mir aus Kulanz helfen möchten.Im ersten Moment war ich am schlucken und habe mich innerlich gefreut wie ein kleines Kind.Also im großen und ganzen bekomme ich das Rad komplett neu aufgebaut, und fertig eingestellt für nichts.

Wow, das nenn ich 'ne kernige Entscheidung!

Magst Du vielleicht noch den Händler nennen?
Ich glaube, das hat er verdient, wenn auch nicht so wie ursprünglich vermutet. Bitte ihn noch unbekannterweise um Entschuldigung für meine öffentlichen Mutmaßungen über seine Fachkenntnisse.


Dann bald viel Freude mit dem neuen neuen Trike,
Stefan
 
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Und: bei HP scheint es wohl doch nicht nur um Knete zu gehen.

Niemand, für den es nur oder in erster Linie um Knete geht, wird zu diesem Zweck Liegeräder produzieren. Mit ihren Fähigkeiten hätten die HP-Gründer in anderen Branchen deutlich mehr verdienen können...
 
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Hallo Sputnik,

In Grunde hat mich der E-bay Verkäufer gut über den Tisch gezogen. Eigentlich waren alle seine aussagen gelogen von vorne bis hinten ,das Liegerad ist schon vier Jahre alt,nicht wie er gesagt hatte das es nur vier Monate alt ist und noch Garantie vorhanden wäre.

Auch wenn alles gut wird empfehle ich Dir, den Verkäufer anzuzeigen. Damit er seine Lektion lernt und solche kruimmen Dinge nicht wiederholt.

Grüße
Andreas
 
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Hallo sputnik

Herzlichen Glückwünsch :dafuer::dafuer: wünsche ich dir und deinem Liebling allesalles gute und viele gute Kilometer.

Glücklich der Liegeradler der solche Händler und Hersteller hat.

Grüße von Roland
 
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Verkäufer anzuzeigen

Welcher Straftatbestand, meinst du, hätte sich hier verwirklicht? Arglistige Durchbohrung? Fahrradoperation ohne Arzt zu sein?:rolleyes:

Bitte kommt mir nicht mit Betrug oder arglistiger Täuschung, oder irgendetwas, für das man Vorsatz nachweisen muss! Verkaufen eines Autos ohne Motor, oder so etwas, aber nichts, wofür man erst einmal einen Gutachter braucht. Und was soll dabei rauskommen? Knast? Geld an den Staat? Verfahrenseinstellung?

Wenn überhaupt, liefe das auf einen Zivilprozeß raus, für den der TO erstmal Prozeßkostenhilfe braucht, oder welchen Teil von Flaschen sammeln verstehe ich nicht? Für den sollte man aber wissen, was man bekommen möchte, hier ein mängelfreies Rad, was genau das ist, was gerade wieder hergestellt wird.

Wir wollen alle nur den Namen des Ebayers empfohlen haben, um den auf unsere Liste bevorzugter Verkäufer zu setzen!!!:D
 
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Naja, die Aussage: "4 Monate alt, noch fast 2 Jahre Garantie" für ein 4 Jahre altes Trike ist schon eine vorsätzliche Täuschung oder Betrug.
Und es wäre mehr als ein Skandal, wenn man sich gegen einen Betrüger nicht wehren könnte, weil einem das Geld für einen Anwalt fehlt - auch dafür gibt es zum Glück durchaus Möglichkeiten.

Mir persönlich wäre das aber auch zuviel Aufwand, jetzt, da eine befriedigende Lösung in Aussicht ist.
 
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Was für einen Aufwand müsste man denn betreiben, einmal zur Polizei und ne Aussage beim Gericht?
 
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Das fängt schon mal damit an, daß die Polizei solche Anzeigen gerne abwimmelt, und man u. U. wie ein Quererulant behandelt wird. Dann ist da noch das Problem mit der Beweislast. Die liegt nämlich hier beim Anzeigeerstatter. Spätestens die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren mit der üblichen hanebüchenen Universalbegründung ein. Der Einzige der sich am Ende ärgert, ist der Anzeigeerstatter.
 
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Und es wäre mehr als ein Skandal, wenn man sich gegen einen Betrüger nicht wehren könnte, weil einem das Geld für einen Anwalt fehlt - auch dafür gibt es zum Glück durchaus Möglichkeiten.
Träum weiter, für solche Angelegenheiten gibt es keine PKH.

Niko schrieb:
Niemand, für den es nur oder in erster Linie um Knete geht, wird zu diesem Zweck Liegeräder produzieren. Mit ihren Fähigkeiten hätten die HP-Gründer in anderen Branchen deutlich mehr verdienen können...
Na, dann solltest du beim Papst doch die Heiligsprechung für die HP'ler beantragen ... . :D

Brandbarth schrieb:
Wir wollen alle nur den Namen des Ebayers empfohlen haben, um den auf unsere Liste bevorzugter Verkäufer zu setzen!!!
biggrin.gif
Da wird wohl Reinhard ein Problem mit haben ... könnte dumm werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Naja, die Aussage: "4 Monate alt, noch fast 2 Jahre Garantie" für ein 4 Jahre altes Trike ist schon eine vorsätzliche Täuschung oder Betrug.
Und es wäre mehr als ein Skandal, wenn man sich gegen einen Betrüger nicht wehren könnte, weil einem das Geld für einen Anwalt fehlt - auch dafür gibt es zum Glück durchaus Möglichkeiten.

sputnik46 selber hat darauf keinen Anspruch mehr. Er hat ein neuwertiges Trike gekauft, und nachdem ihm das Fahrzeug vom Händler und von HP runderneuert wird, bekommt er das ja auch. Er könnte vielleicht seine Ansprüche gegen den ebay-Verkäufer an die beiden Firmen abtreten (weiß nicht, ob das geht, bevor die von einem Gericht festgestellt wurden), dann können die dem eins auf den Deckel zu geben und ihre Kosten einzutreiben versuchen, aber die werden sich auch genau überlegen, ob sich das lohnt.

In den Fingern kribbeln tut's mir auch, wenn ich sehe, dass so ein Betrug durchkommt - die Frage ist nur, was man machen kann und was noch in vernünftigem Verhältnis zum Aufwand steht.


Viele Grüße,
Stefan
 
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Das fängt schon mal damit an, daß die Polizei solche Anzeigen gerne abwimmelt, und man u. U. wie ein Quererulant behandelt wird.
Um so etwas zu vermeiden, schreibt man direkt der Staatsanwaltschaft, und zwar mit dem freundlichen Hinweis, dass man eine gewissenhafte Arbeit erwartet und § 258a StGB kennt.

Dann ist da noch das Problem mit der Beweislast. Die liegt nämlich hier beim Anzeigeerstatter.
Ausdruck der Ebay-Auktion?


Grüße
Andreas
 
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Um so etwas zu vermeiden, schreibt man direkt der Staatsanwaltschaft, und zwar mit dem freundlichen Hinweis, dass man eine gewissenhafte Arbeit erwartet und § 258a StGB kennt.


Ausdruck der Ebay-Auktion?


Grüße
Andreas

Schreiben an die Staatsanwaltschaft direkt ändert gar nichts. § 253 und seine Schlupflöcher kennen die besser. Die Ebaydaten taugen nur, wenn der VK diese Eigenschaften in der Auktion auch zugesichert hat, und nicht etwa nur bei Übergabe mündlich geäußert hat.


Ist Betrug nicht eine Straftat?

Betrug setzt Vorsatz voraus. Den weise in so einem Fall mal nach. Allenfalls arglistige Täuschung. Aber auch hier mußt du dem VK nachweisen, das er von dem Pfusch Kenntnis hatte oder haben mußte. Mit Pfusch meine ich die unfachmännische Ausführung, nicht das Versetzen der Rolle an sich.
 
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Gab es bei euch Haarespalter im Angebot? Das ändert doch nichts an der Tatsache, daß man - WER AUCH IMMER - dem VK die Betrugsabsicht erst mal nachweisen muß. Staatsanwaltschaften neigen dazu, solchen "Kram" abzuwimmeln. Teils zu Recht, kostet nämlich Zeit, Schreibarbeit und nichts kommt bei raus. Zumal der Schaden des Käufers bei nahezu Null liegt.
 
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Was interessiert es uns was die Staatsanwaltschaft macht? Oder der Richter? Die machen ihren Job im Idealfall so gut sie können. Das ist aber nicht möglich wenn sich die Opfer nicht melden.
 
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Gab es bei euch Haarespalter im Angebot?

Ich hätte noch ein Tetrapilotomieset im Angebot. Bevor diese Diskussion noch weiterführt, der TO schrubte:

an eine gerichtliche einigung habe ich kein interesse da ich damit total überfordert wäre und mir dadurch auch nicht geholfen wäre

In diesem Sinne warte ich auf die Fanfare, wenn das Rad wieder fahrtüchtig ist, der Rest ist eine Diskussion um des Kaisers Bart.
 
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Hallo,

natürlich darf jeder der Meinung sein, dass man sich nicht wehren sollte, wenn die Aussicht auf "Erfolg" gering sind. Ich meine, man sollte sich nicht alles gefallen lassen. Vielleicht belassen wir es dabei, wir müssen ja nicht dieselbe Meinung haben.

Grüße
Andreas
 
keine ahnung wie ich auf den fred kam,
aber der kurze krimi hat sich gelohnt. :)

>>> an HP & den händler, daumen hoch <<<
 
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