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Hallo,
es könnte sein, dass man mit dem Velomobil Radwege nicht mal benutzen darf, weil es sich nicht um ein Fahrrad handelt:
Jemand sollte 5 EUR Strafe zahlen, weil er mit einer Fahrradrikscha zwei Personen mitgenommen hat, aber laut StVZO mit einem Fahrrad nur eine Person mitgenommen werden darf. Das Gericht hat dann den Angeklagten freigesprochen, weil eine Fahrradrikscha kein Fahrrad sei. Nur einspurige muskelgetriebene Fahrzeuge seien Fahrräder. Alles schön begründet:
Hier der Link: http://www.justiz.sachsen.de/elvis/documents/Owi460.04.pdf
Das würde nicht nur bedeuten, dass man Radwege nicht benutzen darf, sondern auch, dass man Zeichen 254 ignorieren darf!
Mein Tipp: Immer einen Ausdruck des Urteils dabei haben.
Gruß
Andreas
es könnte sein, dass man mit dem Velomobil Radwege nicht mal benutzen darf, weil es sich nicht um ein Fahrrad handelt:
Jemand sollte 5 EUR Strafe zahlen, weil er mit einer Fahrradrikscha zwei Personen mitgenommen hat, aber laut StVZO mit einem Fahrrad nur eine Person mitgenommen werden darf. Das Gericht hat dann den Angeklagten freigesprochen, weil eine Fahrradrikscha kein Fahrrad sei. Nur einspurige muskelgetriebene Fahrzeuge seien Fahrräder. Alles schön begründet:
Hier der Link: http://www.justiz.sachsen.de/elvis/documents/Owi460.04.pdf
Das würde nicht nur bedeuten, dass man Radwege nicht benutzen darf, sondern auch, dass man Zeichen 254 ignorieren darf!
Mein Tipp: Immer einen Ausdruck des Urteils dabei haben.
Gruß
Andreas
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