ZEIT: Kennen Sie die Rechte und Pflichten als Radfahrer?

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Mensch, seid ihr alle überdurchschnittlich gut. Aber natürlich lügt das Forum, indem die Leute mit schlechteren Ergebnissen diese eher nicht mitteilen (oder schummeln ;-)).

8 von 15 richtig. Und nur die mich nicht betreffenden Regeln falsch :D.
 
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Hallo Felix,

zur gelben Rundumleuchte: die Verwaltungsvorschriften zu § 27 weisen gesondert darauf hin, daß ein geschlossener Verband mit dieser Möglichkeit zu kennzeichnen ist (zu Manöverzeit eiern auch militärische Verbände in einem Konvoi derart über die Straßen)
zur Beleuchtung in Warnwesten: zum Schutze einer Gruppe in einem Radfahrerverband ist dies eine Möglichkeit eine erhöhte Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer zu erzeugen. Diese roten Lämpchen in den Warnwesten haben zudem keine Blendfunktion.
Gruß
Heinz
 
AW: ZEIT: Kennen Sie die Rechte und Pflichten als Radfahrer?

Hallo Jürgen,

die Verwaltungsvorschriften zu § 26 bezeichnen einen im Volkmund genannten Zebrastreifen als Fußgängerüberwege, und nicht als Radfahrquerungshilfe. Da Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren auf den Fußgängerweg verbannt wurden, dürften sie auch im Sinne eines Fußgängers einen solchen Fußgängerüberweg nutzen können (was bis heute noch nicht festgeschrieben wurde).
Natürlich darfst du auch einen der Zebrastreifen zum Queren der Fahrbahn überfahren, jedoch wird dich dann im Falle eines Unfalls zumindest eine Teilschuld zugesprochen werden, denn ein Automobilist hat an einem Zebrastreifen eigentlich nur mit einer querenden Fußgängergeschwindigkeit zu rechnen und nach jetzigem Stand der Rechtslage ist ein Zebrastreifen allein eine festgeschriebene Fahrbahnquerungshilfe für Fußgänger deren Kennzeichnung sich selbst über dann vorhandene Radwege erstrecken sollte (habe extra einen Link zur Bundesregierung gewählt, da hier aktuelle Gesetze und Rechtsvorschriften veröffentlicht werden). Da wird dir dann auch nicht eine vorgeschriebene Rücksichtnahme im Straßenverkehr oder die vorgeschriebene angepaßte Geschwindigkeit an die Verkehrsverhältnisse viel weiterhelfen können.
Gruß
Heinz
 
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13 von 15 richtig.
Falsch 8 (ich dachte man müsste immer Schieben)
Falsch 9 (bei mir würde das 10 Euro kosten :D)
Würde das nicht immer mit einem Busgeld verbunden sein, könnten mir die Punkte egal sein. FE fürs Auto was ist das. :D
 
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Entziehung der Fahrerlaubnis für Radfahrer:
Die Stadt Münster hat jetzt entschieden, Radfahrern, die mehrfach alkoholisiert (>1,6 o/oo) aufgegriffen wurden, das Radfahren zu verbieten:
Radverbot für Alkoholsünder

mfg Rainaari
 
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Hallo,
als ehemaliger Wachtmeister bleibt mir nur das Eingeständnis 13/15 (Zebrastreifen und Verband).
 
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Was habt ihr nur immer mit den Zebrastreifen, das ist doch eine von den eindeutigeren Regeln.

Würde das nicht immer mit einem Busgeld verbunden sein, könnten mir die Punkte egal sein. FE fürs Auto was ist das. :D
Ganz schön perfide was? Die Leute denen das Geld egal ist hängen dann meistens sehr an ihrem Führerschein. So bekommt man sie alle!
 
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Ich bin überrascht:

15 von 15 korrekt gelöst!


Dann kann das Wochenende nur gut werden


Peter .
 
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oh, bin ich schlecht, nur sieben........................;-)
Michael
 
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1. Versuch 9 richtig, im 2. Durchgang 15, bin ich jetzt gut?:D

Gruß
Dieter
 
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Hallo zusammen,

ich hatte beim Bußgeld auf 20 Euro getippt (ich finde, es reicht auch, zu wissen, dass es doppelt verboten ist: zu alt und ohne geeigneten Sitz, laut Bußgeldkatalog würden nach meiner Lesart zweimal 5 Euro fällig: Tatbestandnummern 121160 und 121161), sonst lag ich überall richtig.. Es bleibt halt einiges hängen, wenn man wie ich vor Jahren mal die StVO und StVZO für die ADFC-Kreisverbandszeitschrift referiert hat. Zum Trost: Die allermeisten Polizisten schneiden erschreckend schlecht ab.

Erstaunliche welche Rechte man "Verbänden von Radfahrern" einräumt.

Es sind dieselben wie sie alle "geschlossenen Verbände" haben. Als ADFC-Tourenleiter weiß man so etwas, ;)
man weiß aber auch, dass der durchschnittliche Autofahrer es schneller vergisst, als man es ihm vorlesen kann, insofern ist das Zeitquiz hilfreich.

Dafür dürfen uns die Autos straffrei über den Haufen fahren wenn wir den Zebrastreifen überradeln.

Nein, erstens gibt es eine Gefährdungshaftung, d.h., wenn das Gericht das Fehlverhalten nicht als besonders schwer einstuft, haftet ein Kraftfahrzeugführer mit, wenn er selbst fehlerfrei fuhr. Zweitens darf man niemanden über den Haufen fahren, wenn man es vermeiden kann.

Gruß, Klaus
 
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Hallo zusammen,

Auch das mit dem Radverband ist nicht 100% eindeutig. Meine Brevets starten in einem größeren Verband. Nach und nach dünnt sich das aus. Da wir aber alle zu gleicher Zeit in dem Radverband fahren dürfen wir beim Brevet auf der Straße fahren? Den ganzen Brevet? Oder wie weit darf sich der Verband auseinanderziegen. 2m Abstand zwischen den Radlern? 10m? 50m? Wann ist es kein Verband mehr. Spitzfindig, klar sehe ich ein. Gesetze sind aber digital: eingehalten oder Verstoß.

Der Verband muss als solcher erkennbar sein, somit sind 10 m Abstand sicher zu viel. Und auf der Straße darfst Du immer fahren, aber manchmal darfst Du auf der Straße nicht zwischen Fahrbahn und Radweg wählen. ;)
Kinder, die auf dem Gehweg fahren dürfen (bis 10) oder müssen (bis 8), müssen laut StVO übrigens an jeder Einmündung absteigen und die Fahrbahn schiebend überqueren.

Gruß, Klaus
 
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Hallo Felix,

nein, eine gelbe Rundumleuchte am Fahrrad ist nur mit Sondergenehmigung zulässig. Am Körper oder der Packtasche darf man aber alles tragen, was nicht blendet oder sonst den Verkehr gefährdet.

Ich habe schon den Schlussfahrer für geschlossene Verbände mit über 30 Radlern gemacht. Da merkt man richtig, wie viele Hirntote Auto fahren!

Gruß, Klaus
 
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Hallo,

Wie ist das bei Knicklenkerfahrern?
Muss der Lenker fest mit dem Rad verbunden sein oder reicht auch eine lose auf den Bauch gelegte Stange mit Klingel und Bremsgriffen dran

Willst Du eine boshafte Antwort: Knicklenker sind generell verboten, weil jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr eingesetzt werden soll, leicht zu lenken sein muss.
der Paragraf lautet ja: "(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert."
Was ist freihändig? Sind die Hände frei, wenn man sie vor dem Bauch faltet? Wenn man sie im Nacken verschränkt?
Darf man ein einspuriges Fahrzeug (außer Tieflieger) überhaupt fahren, weil man die Füße nur von den Pedalen nehmen darf, wenn es der Straßenzustand erfordert, also nicht beim Halten? Haftet der Verordnungsgebeer, wenn man an der roten Ampel einfach umkippt, weil man die Füße entsprechend der Vorschrift nicht von den Pedalen genommen hat, und dann überfahren wird? Oder haftet nur der Autofahrer, weil er zu geringen Seitenabstand gehalten hat?
Darf man ein Trike durch Abstoßen mit dem Füßen rückwärts bewegen? Darf man ein Fahrrad als Roller benutzen, also auf einen Pedal stehen und sich mit dem anderen Bein abstoßen? Das wurde mal in einem Fußgängerzonenurteil bejaht.

Mit mehr Fragen als Antworten grüßt
Klaus
 
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Hallo Heinz,

zur gelben Rundumleuchte: die Verwaltungsvorschriften zu § 27 weisen gesondert darauf hin, daß ein geschlossener Verband mit dieser Möglichkeit zu kennzeichnen ist (zu Manöverzeit eiern auch militärische Verbände in einem Konvoi derart über die Straßen)

Nein, diese Erlaubnis finde ich dort nicht.

Gruß, Klaus
 
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Hallo Klaus,

Militärkonvois, sowie auch einige größere Gruppen Radfahrer im Verband, sind zuvor bei den Behörden angemeldet. Vorausfahrendes Fahrzeug, wie auch das Abschlußfahrzeug sind neben einer gelben Rundumleuchte auch noch mit einem am Fahrzeug angebrachten Warnschild ausgestattet, was die sonstigen Verkehrsteilnehmer mit dem Wort "Konvoi" auf weißem Grund und rotem Dreieck auf der Warntafel, auf die besondere Verkehrssituation hinweist (so habe ich es letzes Jahr auch noch bei einem durchziehenden niederländischen Konvoi sehen können und so kenne ich es auch noch aus meiner aktiven Zeit bei der Luftwaffe als Versorgungsfeldwebel des Stabes bis vor 23 Jahren. Die Kennzeichnung von Fahrzeugverbänden militärischer Art sind in den Zentralen Dienstvorschriften, also für Heer, Marine und Luftwaffe, geregelt).
Im Übrigen findet man in den Verwaltungsvorschriften zu § 27 StVO Abs. 3 folgendes.

Bei geschlossenen Verbänden ist besonders darauf zu achten, daß sie geschlossen bleiben; bei Verbänden von Kraftfahrzeugen auch darauf, daß alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich wirksamen Hinweise auf ihre Verbandszugehörigkeit führen.

Mit Sonderbeleuchtungen als wirksame Hinweise auf eine Verbandszugehörigkeit und Warnung vor einem längeren Fahrzeugverband sind u. a. auch Rundumleuchten gemeint. An allen Fahrzeugen ist neben der ählichen Färbung auch häufig ein farbiger Lappen am Fahrzeug angebracht.
Frag mich bitte nicht, wo nun steht, daß eine gelbe Rundumleuchte als Warnung vor längeren Verkehrshindernissen als Sicherung und Warnung des sonstigen Straßenverkehrs hiervor am Anfang und Ende des Hindernisses geführt werden muß. Aber selbst bei überlangen/überbreiten LKW´s ist ein Begleitfahrzeug mit gelber Rundumleuchte erforderlich (also gelbe Rundumleuchten auf dem LKW und gelbe Rundumleuchten auf dem nachfolgenden Begleitfahrzeug haben eingeschaltet auf die Straßenverkehrsgefahr hinzuweisen, zumeist noch mit Hinweisschildern auf den Fahrzeugen, wenn nicht auch noch Polizeistreifenwagen mit eingeschalteten Signallichtern sichern müssen).

Gruß
Heinz
 
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die Verwaltungsvorschriften zu § 26 bezeichnen einen im Volkmund genannten Zebrastreifen als Fußgängerüberwege, und nicht als Radfahrquerungshilfe. Da Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren auf den Fußgängerweg verbannt wurden, dürften sie auch im Sinne eines Fußgängers einen solchen Fußgängerüberweg nutzen können (was bis heute noch nicht festgeschrieben wurde).
Du irrst. Wie Klaus so schön schrieb, müssen Kinder bis zum Alter von 8 bzw. 10 Jahren
....... laut StVO übrigens an jeder Einmündung absteigen und die Fahrbahn schiebend überqueren......

Sie dürfen den Fußgängerweg halt nur zu Fuß und dabei ihr Fahrrad schiebend benutzen. :cool:


Viele Grüße


Jürgen
 
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Hallo Heinz,

Militärkonvois, sowie auch einige größere Gruppen Radfahrer im Verband, sind zuvor bei den Behörden angemeldet. Vorausfahrendes Fahrzeug, wie auch das Abschlußfahrzeug sind neben einer gelben Rundumleuchte auch noch mit einem am Fahrzeug angebrachten Warnschild ausgestattet, was die sonstigen Verkehrsteilnehmer mit dem Wort "Konvoi" auf weißem Grund und rotem Dreieck auf der Warntafel, auf die besondere Verkehrssituation hinweist

Aber diese Begleitfahrzeuge sind erstens Kfz und zweitens haben sie ja die von mir als notwendig angegebene Sondergenehmigung, oder?
Drittens ist die Verwendung des gelben Rundumblinklichtes nicht in den VV zur StVO geregelt, stimmt's?

Geschlossene Verbände von Radfahrern benötigen übrigens nicht unbedingt eine Genehmigung, auch nicht mit 55 Teilnehmern. Und wenn sie eigenmächtig irgendwelche Lampen an die Fahrräder montieren, verstoßen sie gegen die StVZO.

Gruß, Klaus

PS: Jürgen, Du wolltest sicher Fußgängerüberweg, nicht Fußgängerweg schreiben ...
 
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Hallo Jürgen,

auch ich kann nicht alles wissen... . Besser ist dies allerdings schon, weil man sich auf einem Zebrastreifen wegen der Dösigkeit einiger Autofahrer nicht wirklich sicher fühlen darf. Es beweist aber auch, daß das Befahren eines Zebrastreifens mit dem Rad nicht erlaubt ist (Danke, Klaus).
Gruß
Heinz
 
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