AW: ZEIT: Kennen Sie die Rechte und Pflichten als Radfahrer?
Hallo,
Wie ist das bei Knicklenkerfahrern?
Muss der Lenker fest mit dem Rad verbunden sein oder reicht auch eine lose auf den Bauch gelegte Stange mit Klingel und Bremsgriffen dran
Willst Du eine boshafte Antwort: Knicklenker sind generell verboten, weil jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr eingesetzt werden soll,
leicht zu lenken sein muss.
der Paragraf lautet ja: "(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert."
Was ist freihändig? Sind die Hände frei, wenn man sie vor dem Bauch faltet? Wenn man sie im Nacken verschränkt?
Darf man ein einspuriges Fahrzeug (außer Tieflieger) überhaupt fahren, weil man die Füße nur von den Pedalen nehmen darf, wenn es der Straßenzustand erfordert, also nicht beim Halten? Haftet der Verordnungsgebeer, wenn man an der roten Ampel einfach umkippt, weil man die Füße entsprechend der Vorschrift nicht von den Pedalen genommen hat, und dann überfahren wird? Oder haftet nur der Autofahrer, weil er zu geringen Seitenabstand gehalten hat?
Darf man ein Trike durch Abstoßen mit dem Füßen rückwärts bewegen? Darf man ein Fahrrad als Roller benutzen, also auf einen Pedal stehen und sich mit dem anderen Bein abstoßen? Das wurde mal in einem Fußgängerzonenurteil bejaht.
Mit mehr Fragen als Antworten grüßt
Klaus