Velomobile: Rechtliche Situation in Österreich/Schweiz/BeNeLux/Frankreich/Großbritannien ...?


S-Pedelecs sind einspurig, Art 18a VTS. Also keine VM mit Unterstützung ü25 km/h.

Bremsen vorne reicht, Art. 214 Abs. 3 VTS:

„Bei mehrspurigen Fahrrädern müssen die Räder einer Achse gleichzeitig und gleichmässig gebremst werden, ausser wenn jedes Rad der Achse über eine eigene Betätigungsvorrichtung verfügt und allein die für beide Bremsen zusammen vorgeschriebene Bremswirkung spurtreu erbringt. In diesem Fall ist eine Bremse an der zweiten Achse nicht erforderlich. Eine Bremse muss feststellbar sein und das vollbeladene Fahrzeug in einer Steigung und einem Gefälle bis 12 Prozent am Wegrollen hindern.“
 
Ich denke auch das es geht. Wichtig ist auch das spurtreu bremsen. Das ist moglich nicht bei jedes VM mit Panzerlenkung denn fall. Parkbremse auf 1 rad, 12% gefalle, könnte auch spannend werden. Ich stell dann vorsichtshalber 1 rad neben die Strasse in die Bankette, oder in irgend ein lochlein oder so.
 
Ist eben ein Motorfahrrad ...
Und wenn es dann um "Dosenkonkurrenz" geht, ist es doch wieder ein Fahrrad:
"E-Bikerinnen und E-Biker haben die Vorschriften für Radfahrerinnen und Radfahrer zu beachten und müssen daher Radstreifen und signalisierte Radwege benützen"
 
Ab der nächsten Version/Anpassung des "Wegcode" (StVO in BE) wird das VM offiziell:

Artikel 1. In artikel 2.15.1 van het koninklijk besluit van 1 december 1975 houdende algemeen reglement van het gebruik van de openbare weg, leden ingevoegd, luidende:
"Ligfiets, een rijwiel met een bestuurder in bijna liggende positie.
Velomobiel, een ligfiets met een carrosserie.".
Artikel 1. In Artikel 2.15.1 des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 mit allgemeinen Vorschriften über die Benutzung öffentlicher Straßen, , werden zwischen dem ersten und zweiten Absatz zwei Absätze eingefügt, die lauten:

"Liegerad, ein Fahrrad, bei dem der Fahrer eine fast liegende Position einnimmt.
Velomobil, ein Liegerad mit Karosserie".


Art. 4. In artikel 9.1.2 van hetzelfde besluit, worden de volgende wijzigingen aangebracht:

"Daar waar de snelheid beperkt is tot 50 km/u of minder, hebben de bestuurders van ligfietsen en velomobielen, die een breedte hebben van maximum 1 meter, de keuze tussen het fietspad, het deel van de openbare weg aangeduid door het verkeersbord D10 of de rijbaan.".
Art. 4. In Artikel 9.1.2 desselben Erlasses, werden die folgenden Änderungen vorgenommen:

"Ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h oder weniger begrenzt, haben die Fahrer von Liegerädern und Velomobilen, die nicht breiter als 1 Meter sind, die Wahl zwischen dem Radweg, dem durch das Verkehrszeichen D10 gekennzeichneten Teil der öffentlichen Straße oder der Fahrbahn."
 
"Ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h oder weniger begrenzt, haben die Fahrer von Liegerädern und Velomobilen, die nicht breiter als 1 Meter sind, die Wahl zwischen dem Radweg, dem durch das Verkehrszeichen D10 gekennzeichneten Teil der öffentlichen Straße oder der Fahrbahn."
Nochmal nachgehakt:
Bedeutet das, außerorts (Landstraße) wenn kein 50 km/h Schild (oder weniger) steht, gilt doch Radwege-Pflicht?
 
Der Beitrag von @Cars10 erinnert mich an die Situation in Schweden, daher auch dafür ein bisschen Text:

Kurz: Radfahrer (nicht nur VMs!) dürfen die Fahrbahn benutzen, wenn sie
- mind. 15 Jahre alt sind und
- die höchste zugelassene Geschwindigkeit 50 km/h ist, sowie wenn es angemessener hinsichtlich des Zielortes ist.

https://lagen.nu/1998:1276#K3R2 schrieb:

Fordons plats på väg​

[K3]6 § Vid färd på väg ska fordon föras på körbana. Detta gäller dock inte fordon för vilka enligt 1 kap. 4 § andra stycket bestämmelserna om gående ska tillämpas. Cyklar och tvåhjuliga mopeder klass II ska vid färd på väg föras på cykelbana om sådan finns.
[S2]Cyklande och förare av tvåhjuliga mopeder klass II får dock om särskild försiktighet iakttas använda körbanan i stället för cykelbanan om
  1. den cyklande fyllt 15 år, och
  2. den högsta tillåtna hastigheten på körbanan är högst 50 kilometer i timmen och i övrigt när det är lämpligare med hänsyn till färdmålets läge.
"Platz der Fahrzeuge auf der Strasse
Kap 3: §6 Beim Fahren auf der Strasse sind die Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu fahren. Dies gilt jedoch nicht für Fahrzeuge, für die entsprechend Kapitel 1. §4 die Bestimmungen über Fussgänger gelten. Fahrräder und zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse II müssen auf einem Radweg gefahren werden, wenn sie auf der Straße fahren, sofern ein solcher vorhanden ist.
Abs. 2 Radfahrer und Fahrer von 2-rädrigen Motorräder Klasse II dürfen jedoch mit besonderer Aufmerksamkeit die Fahrbahn anstelle des Radweges benutzen, wenn
  1. der Fahrer über 15 Jahre als ist und
  2. die höchste zugelassene Geschwindigkeit auf der Fahrbahn 50 km/h ist und es im übrigens mit Hinsicht des Zielortes angemessener ist."
 
Vermutlich 1.10.22
Stimmt, steht ja am Ende: 15.09. + 10 Tage und dann der nächste Monatsanfang.
Ab der nächsten Version/Anpassung des "Wegcode" (StVO in BE) wird das VM offiziell:
Es gibt ja noch weitere Änderungen, die für Radfahrer relevant sind:
  • Blinker sind erlaubt.
  • Speed-Pedelecs werden jetzt weitgehend wie normale Pedelecs bzw. Fahrräder behandelt, und dürfen/müssen den Radweg benutzen. Für sie gilt die gleiche Ausnahme aus der Benutzungspflicht wie bei Velomobilen, wenn das Tempolimit 50 km/h oder darunter ist.
Habe ich das richtig verstanden?
 
Findet hier keiner die Tatsache beeindruckend dass hier erstmalig auf der Welt Velomobile in der Gesetzgebung erwähnt und sogar definiert werden?
 
Findet hier keiner die Tatsache beeindruckend
Ich gehe davon aus, dass die fünf :love: unter dem Beitrag dies ausdrücken sollen.
Wir sind uns bei WhatsApp noch nicht sicher, ob wir uns freuen oder fürchten sollen. Bisher war es eine Grauzone, in der wir fuhren. So konnte ich der Rennleitung bereits einmal verständlich machen, dass der Radweg für diese Kategorie Fahrräder nicht gut genug sei und ich deswegen lieber auf der "Bundesstraße" auf der 70 km/h erlaubt ist mit "über 50 km/h" fahren würde. Fand der eine einleuchtend, der andere war um meine Sicherheit besorgt, da er wüsste das Autos hier auch gerne mal schneller führen. Demnächst muss ich dann dort den Radweg nutzen, der wesentlich schlechter ist (Betonplattenpiste) als die Straße (glatter Asphalt). Wir werden sehen ...
Auch schreibt der Text von einer "gelben oder orangen seitlichen Signalisierung" wo noch niemand sicher ist, ob Blinker oder (Speichen-)Reflektoren damit gemeint sein sollen. Falls letztere könnte es sein, dass wir verpflichtet werden Klebestreifen zu nutzen ...

Für sie gilt die gleiche Ausnahme aus der Benutzungspflicht wie bei Velomobilen, wenn das Tempolimit 50 km/h oder darunter ist.
Jein, bisher mussten Speed-Pedelecs innerstädtisch die Straße nutzen und Radwege waren nicht erlaubt. Ab Oktober dürfen sie dann auch Radwege nutzen. Das wird in den Städten auch gemischt aufgenommen. Die Autofahrer freut es, die Radfahrer nicht ...
 
Auch schreibt der Text von einer "gelben oder orangen seitlichen Signalisierung" wo noch niemand sicher ist, ob Blinker oder (Speichen-)Reflektoren damit gemeint sein sollen. Falls letztere könnte es sein, dass wir verpflichtet werden Klebestreifen zu nutzen ...
Eben nicht verpflichtet – die Verwendung sei jetzt erlaubt, steht da. Also kann, nicht muss.
Jein, bisher mussten Speed-Pedelecs innerstädtisch die Straße nutzen und Radwege waren nicht erlaubt. Ab Oktober dürfen sie dann auch Radwege nutzen. Das wird in den Städten auch gemischt aufgenommen. Die Autofahrer freut es, die Radfahrer nicht ...
So wie ich das verstehe, mussten Speed-Pedelecs bisher die Fahrbahn verwenden; aber in Bereichen <= 50 km/h durften sie auch auf dem Radweg fahren (= also innerorts). Außerorts mussten sie immer auf die Fahrbahn; dagegen müssen sie in Zukunft den Radweg benutzen, falls vorhanden.

Oder?
 
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