Liegeräder in der Zeitung

Nur für Berichte über die Veranstaltung
das mal sicher nicht:
Beispiel aus den Teilnahmebediungungen des Rhön-Radmarathons:
Der Teilnehmer stimmt zu, dass...........der Veranstalter – oder von ihm beauftragte Partner – Fotos, Video- und TV-Aufnahmen von den Teilnehmern machen darf und diese uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert verwerten dürfen.
Die Bilder dürfen also auch an Agenturen verkauft werden, wie es hier wohl geschehen ist.
Da hilft nur noch H*** tragen, dazu dunkle Sonnenbrille und blöd glotzen.
 
Verkauf an Agenturen ist Beauftragung eines Partners? Nee, ne?
Mal abgesehen davon ist der Satz grammatisch verkackt mit darf und dürfen.
 
Nicht wirklich gedruckte Zeitung (aber LR in den Medien Faden gibt es nicht)
RedaktionsNetzwerkDeutschland berichtet über die Eurobike und hat den e-Flitzer von HP Velotechnik als Fotoaufhänger und auch im Artikel.
 
Die Südthüringer Zeitung meint, mit einem "Symbolbild" einen Liegeradfahrer zu bashen.
Stolz darf ich bekannt geben, dass der Symbolfahrer exklusiv am kommenden Wochenende in Ornbau für Interviews zur Verfügung steht:notworthy: .

….

Ich kenne das so:

Wenn früher bei ner Rennrad-Trainingsfahrt jemand versucht hat, als Lutscher im Windschatten zu fahren, hat man den dicht auffahren lassen, so dass sein Vorderrad nah am eigenen Hinterrad war. Dann kurz angebremst und den Lutscher hat es beim berühren der beiden Räder gnadenlos ausgehebelt. Ist auch manchmal unabsichtlich beim Windschatten fahren passiert. Meinem Kumpel hat es so beim Sturz den Rahmen zerlegt - ich habe vom auffahren quasi nichts mitbekommen.

Klingt für mich laut Zeitungsbericht nach einer ähnlichen Konstellation.

Herzlichst
Günther

PS: Soll natürlich nicht heissen, das ich für ein solches Verhalten eine Empfehlung aussprechen möchte. Besser ist es, kurz rechts rauszufahren und den Typen ziehen zu lassen. Bringt eh nur Stress.

PPS: Und tatsächlich könnte es ja auch sein, dass der Vorausfahrende leicht anbremsen musste (Schlagloch etc.), also keine Nötigung des Hinterherfahrenden durch abruptes bremsen vorliegt. Dann wäre der Andere nur durch das selbst gewollte, zu dichte auffahren zu Fall gekommen. Selbst schuld eben.

Die rechtliche Bewertung der unterlassenen Hilfeleistung und Unfallflucht wäre natürlich in jedem Fall etwas, womit man sich auseinandersetzen muss.
 
Wer weiß, wie sich der Auffahrer verhalten hat, kann ja auch beängstigend gewesen sein...
Gruß Krischan
 
Wenn Drängler auftauchen dann meist nur bei unter 25kmh in der Stadt aufm Radweg und das sind dann Leute die "bei der Sache" sind und gute Bremsen haben..
 
Zuletzt bearbeitet:
hat man den dicht auffahren lassen, so dass sein Vorderrad nah am eigenen Hinterrad war. Dann kurz angebremst und den Lutscher hat es beim berühren der beiden Räder gnadenlos ausgehebelt
Na ja, Sportlichkeit ist bei so einem Verhalten wohl eher Nebensache.
Weniger gefährlich aber genauso wirkungsvoll ist das spontane Reinigen der Nase (also ein Nasenloch zuhalten und ab geht die Post), gibt beim Lutscher grüne Flecken aber gefährdet nicht direkt.
 
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NOZ von heute, Dienstag, 26.07.
Ich heiße komischerweise Tim...
Der Honorarkraftsjournalist war schwer überzeugter Fossilenergievernichter...
Den Artikel hat er trotzdem gut geschrieben, oder?
Gruß Krischan
Wo ich oben gemault hab... Zählen Liegeräder auf T-Shirts in der Zeitung?
 
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