Polizeikontrollen mit dem Velomobil

Wenn dich die Polizistin auf den Radweg verweist, musst Du in jedem Fall dort weiterfahren:
Die Frage ist, ob dieser Radweg zumutbar ist. Ob das so ist, kann ich nur selbst entscheiden, wenn ich gerade dort lang fahre. Theoretisch kann ich auch die Polizei rufen und fragen, ob sie das für mich entscheiden wollen ... ;)
 
und möchte nicht noch ein zweites Mal von dieser Polizistin "erwischt" werden, weiß nicht, ob sie mich dann dafür belangen kann?
Oben wurde schon alles gesagt aber die Verwaltungsvorschrift ist butterweich. HIER findest du meinen mitgeführten (zur dauerhaften Aushändigung an die Rennleitung zwecks Weiterbildung) Auszug der VwV mit ein paar Urteilen (als "Argumentationshilfe") im Anhang und der Definition aus der StVO, was ein Fahrrad ist, falls die Rennleitung meint, dein Gefährt wäre kein Fahrrad, was bei mir einmal der Fall war.
Argumentationskette:
OLG Düsseldorf schrieb:
... besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist.
VG Berlin schrieb:
Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu §2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist
VwV schrieb:
Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad.
D.h. ein Radweg müßte schon wesentlich breiter sein, als die in der VwV angegeben Maße und selbst die werden nur ganz selten eingehalten.
 
Wenn dich die Polizistin auf den Radweg verweist, musst Du in jedem Fall dort weiterfahren:
Aber sie muss für diese Anweisung auch eine gute Begründung angeben, ein "Basta" reicht nicht, vor allen Dingen nicht bei eventueller Selbstgefährdung. Obendrein muss sie auf Nachrage Ihre "Identität" preisgeben, die man dann bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde mit der kombinierten Bitte um Nachschulung benötigt.
 
Man sollte vor allem vernünftig diskutieren, ggfs. den Auszug dabei haben und das war es auch schon. Irgendwelche Geschütze wie "Dienstaufsichtsbeschwerde" oder "Nachschulung" können i.d.R. zu Hause bleiben ...
 
Um 23:15 könnte man auch noch mit "Verhältnismäßigkeit" gegen argumentieren.
Zu der späten Stunde wird auch auf dieser Straße wenig Verkehr sein. Die gute Sichtbarkeit des VM hat die Polizistin ja selber bestätigt.
 
@windwärts : Das ist, soweit ich weis, in den Niederlanden so mit den 80cm (daher ist das Quest auch breiter als 80cm).
Ja, in den NL gibt es wohl eine an der Breite orientierte Regel (aber gibt es auch nicht ab und zu hier Berichte, dass die nicht immer hilft?), ebenso in Österreich, wo die Maße aber vor einer Weile (1-2 a?) angehoben wurden. In der Schweiz gab es wohl auch mal eine solche Regel, wurde aber wohl aufgehoben.

Für einige Länder mit solchen festen Maßen bräuchte es Velomobile und Liegedreiräder mit "umschaltbarer" Breite, je nachdem, wo man gerade fahren mag ... *flöt* ;-)

Aber in Deutschland gibts diese Regel nicht. Da wurden auch, bis zum "Rickschaurteil in Leipzig" sogar 1,3m breite Rickschas auf 0,8m Breite Geh/Radwege gezwungen...
Und es gab mal in Schleswig-Holstein ein Urteil, bei dem ein Liegedreiradler mit passender Breite auf eindeutig unpassendem Radweg ein Knöllchen bekam und verlor vorm AG ...
 
Kann man "das Gefährt" nicht als S-Pedelec versichern und so eine Straßenbenutzung erzwingen?

Wenn man von der Rennleitung angehalten wird, könnte man argumentieren, dass der Motor gerade rausgefallen ist. ;) So wie die S-Pedelecfahrer welche justemente das Kennzeichen verloren haben um dann auf dem Radweg zu fahren.
 
Leider nein. Da hängt n ziemlicher Rattenschwanz dran, da man dann ja kein Fahrrad, sondern ein Kfz fährt. Versicherung, Kennzeichen, Zulassung mit Abnahme, Helmpflicht, alle Teile das Fahrzeuges müssen freigegeben sein und dürfen nicht geändert werden,nicht mal andere Reifen dürfen drauf. Wie halt beim Auto. Will ich nicht haben wollen.
 
Kann man "das Gefährt" nicht als S-Pedelec versichern und so eine Straßenbenutzung erzwingen?
Man erzwingt sie nach aktuellem deutschen Recht aber vollumfänglich = Benutzungsverbot auf allen Radwegen / Gehwegen Schleichradler frei / Fußgängerzonen Schleichradler frei auch für die Fälle, wo solche Wege etc. sinnvolle Abk. wären, und ein Verbot auch für Feld- und Waldwege!
 
Irgendwelche Geschütze wie "Dienstaufsichtsbeschwerde" oder "Nachschulung" können i.d.R. zu Hause bleiben ...
Den Grund für die erwünschten Auskünfte brauche ich ja auch nicht zu erwähnen - alleine um nicht noch zu eskalieren. Allerdings war ich schon in Situationen, wo diese "Geschütze" sehr angebracht waren, weil wir schon lange aus den Zeiten heraus sind, wo jeder schmucke Uniformträger seine Anweisungen dem Untertanen nach Gutsherrenart erteilen durfte. So zum Beispiel vor Jahren nach einem Nachtflug bei Ankunft am Düsseldorfer Flughafen, wo ein Zollbeamter glaubte, er dürfe meine afrikanischen Mitreisende (darunter Ärzte, Professoren und Kunden von mir) allesamt duzen - Weiße hingegen siezte. Quasi als Schikane wurde nach meinem "Auskunftsbegehr" mein Gepäck besonders gründlich untersucht und eine Leibesvisitation vorgenommen. Erst nach dieser "Amtshandlung" wurden mir dann widerwillig die gewünschten Informationen gegeben. Mir wurde später schriftlich versichert, der entsprechende Zollbeamte wurde in einen Bereich ohne Publikumsverkehr versetzt.
Vielleicht bin ich in dieser Beziehung auch nur recht empfindlich, einfach weil ich viele Jahre in Diktaturen gelebt habe.
 
Vielen Dank für euer Feedback! Ich bin dann gestern Abend tatsächlich mal einen großen Teil über den Radweg gefahren. Jedoch muss man sehen, dass man diesen an einer ganz bestimmten Stelle verlässt, (die man im Dunkeln jedoch kaum sieht) sonst landet man an einer Fussgängerampel, hinter der es keinen Radweg mehr gibt, man also wieder auf die Strasse wechseln muss, was an dieser Stelle mit VM echt umständlich und meiner Meinung nach auch nicht ganz ungefährlich ist.

An der Stelle, wo ich angehalten wurde, habe ich eh keine andere Möglichkeit als die Strasse, da rechts nur ein Gehweg verläuft.
 
Ich bin dann gestern Abend tatsächlich mal einen großen Teil über den Radweg gefahren. Jedoch muss man sehen, dass man diesen an einer ganz bestimmten Stelle verlässt, (die man im Dunkeln jedoch kaum sieht) sonst landet man an einer Fussgängerampel, hinter der es keinen Radweg mehr gibt, man also wieder auf die Strasse wechseln muss, was an dieser Stelle mit VM echt umständlich und meiner Meinung nach auch nicht ganz ungefährlich ist.
Und da wo es nicht ganz so eindeutig ist, lauern oft 90Grad-Kurven, Bettelampeln mit 90Grad-Schlenker davor und ähnlicher Unsinn, der mit dem VM kaum fahrbar ist :) Gerade die Bedarfsampeln hab ich ja gefressen.. Erstmal umständlich anfahren, damit man auch den abgesenkten Bordstein erwischt, Deckel auf, halb aussteigen, drücken und bis man wieder fahrbereit ist, ist die Grünphase wieder vorbei :D
Ist auch nicht immer sinnfrei, die Konstruktion gibts gern bei Autobahnabfahrten und so, da sollen die Autos ja auch schnell weg, aber Spaß macht es nicht und ich kam dadurch zum brouter :)
 
Gerade die Bedarfsampeln hab ich ja gefressen.. Erstmal umständlich anfahren, damit man auch den abgesenkten Bordstein erwischt, Deckel auf, halb aussteigen, drücken und bis man wieder fahrbereit ist, ist die Grünphase wieder vorbei :D
Genauso ist es. :D Und das nervt echt mörderisch!
 
denn ein Recht auf hohe Geschwindigkeit gibt es nicht.
Da sind die meisten Autofahrer aber anderer Ansicht. :(

Aber in der Diskussion mit Polizisten war das durchaus ein Argument: Die Relativgeschwindigkeiten zum Autoverkehr sind eher gering (mit Mopeds und Traktoren muss ja auch gerechnet werden).
Und wenn ich auf dem Radweg fahre, wo eben noch die Dame mit der quergespannten Hundeleine unterwegs ist oder auch Radfahrer nebeneinander fahren und wo das Gras einen Meter hoch steht etc., da bin ich eine echte Gefahr.

In Schleswig-Holstein habe ich einmal gesagt, dass ich von München fast an die dänische Grenze gefahren und jetzt wieder auf dem Rückweg bin. Wäre ich immer auf dem Radweg gefahren, wäre ich jetzt wahrscheinlich noch bei Kassel. Das fand der jüngere Kollege witzig, der ältere nahm es aber durchaus ernst. Die VwV war in der Situation auch hilfreich.

In der Gegend in und um München werde ich nie angehalten, auch nicht, wenn ich mit 55 km/h längere Zeit vor denen auf der Landstraße fahre. Hier kennt man die Art Fahrzeug anscheinend schon.

Aufhänger für meine beiden Verkehrskontrollen waren übrigens Anrufe angeblich besorgter Mitbürger ... Ja, nee, klaaaar ...
 
In der Gegend in und um München werde ich nie angehalten, auch nicht, wenn ich mit 55 km/h längere Zeit vor denen auf der Landstraße fahre. Hier kennt man die Art Fahrzeug anscheinend schon.
Und nachdem mich mal zwei Ordnungshüter der Neufahrner Wache (dem Ingolstädter Polizeipräsidium zugeordnet) letzten Sommer nach 6 km Beobachtung wegen verdächtig hohen Geschwindigkeiten angehalten haben (und ich leicht bekleidet in Unterwäsche vor ihnen stand...), ist da hoffentlich in Zukunft auch ruhiges Fahren möglich.
In München bin ich erstaunt, dass ich noch nicht einmal angehalten wurde. Mal schauen ob irgendwann eine Polizei hinter mir fährt, wenn ich die paar Meter auf dem Frankfurter Ring unterwegs bin (um mich zum Abbiegen einzuordnen) und ob sie dann immer noch entspannt sind ;)
 
@MartinL : diese Anrufe gibt es durchaus! Wegen so einem Anruf sind zwei vollbesetzte Mannschaftsbusse ausgerückt um ein "sehr schnelles, rotes Raketenauto!" zu stoppen... Also ich, als ich mich im Schneckentempo 400hm die Berge rauf quälte.
 
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