Der neue Koalitionsvertrag (zum Thema Radfahren und Umwelt)

Ein Tempolimit gilt generell nur für Kraftfahrzeuge und nicht für Fahrräder.
Falsch. Ein Tempolimit per extra Schild gilt für alle, egal ob rollender Jet, PKW oder Jogger... Nur die generelle Limitierung (aka "50 innerorts" und "100 Außerorts") gilt nur für KFZ
 
das mit dem Artensterben stimmt: es gibt kaum noch Firmen, die gute Liege-Einspurer bauen....
 
Falsch. Ein Tempolimit per extra Schild gilt für alle, egal ob rollender Jet, PKW oder Jogger... Nur die generelle Limitierung (aka "50 innerorts" und "100 Außerorts") gilt nur für KFZ
soso, da gibt es widersprüchliche Infos...

Grundsätzlich gilt: Keine Geschwindigkeitsbegrenzung fürs Fahrrad. Die Geschwindigkeitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten für Kraftfahrzeuge. Das Rad wird jedoch nicht als solches eingestuft. Deshalb gelten die Bestimmungen der StVO bezüglich der Geschwindigkeit nicht für Radfahrer.

Und,
ein Velomobil ist kein Kraftfahrzeug, auch wenn du Kraft haben solltest ;)

Müssen sich Radfahrer an die Höchstgeschwindigkeiten halten, die durch Schilder angezeigt werden?
Ja. Fahren Sie z. B. in einer 30er-Zone mit dem Rad, dürfen auch Sie nicht schneller als 30 km/h unterwegs sein.

Aber wie auch immer,
ein Velomobil wird den Radar nur schwer auslösen können und wenn doch kann man das Foto anzweifeln, denn die Blitzanlagen sind für die Messung von KFZ (also viel Metall) ausgelegt. Folglich also doch keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich gilt: Keine Geschwindigkeitsbegrenzung fürs Fahrrad. Die Geschwindigkeitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten für Kraftfahrzeuge. Das Rad wird jedoch nicht als solches eingestuft. Deshalb gelten die Bestimmungen der StVO bezüglich der Geschwindigkeit nicht für Radfahrer.
Nein, vollkommen falsch.

Ein Blick in die StVO hätte genügt; dort steht zum Zeichen 274.1:
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb dieser Zone nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.
Erläuterung
Mit dem Zeichen können in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auch Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet sein.
Da steht nichts von Kraftfahrzeug. Und mit Fahrzeug ist auch ein Fahrrad gemeint.

(Du kannst @Jack-Lee schon glauben, der weiß üblicherweise ziemlich gut Bescheid über die Dinge, über die er schreibt.)
 
Nur weil man einen Verstoß gegen die StVO nicht so einfach nachweisen kann, gilt die StVO nicht?
Geh woanders spielen, bitte.
 
ein Velomobil wird den Radar nur schwer auslösen können
Mit einem Aufrechtfahrrad oder unverkleideten Liegefahrrad ist das Auslösen kein Problem. Das Problem ist es, die Radfahrenden zu identifizieren, um die Knolle zuzustellen, allerdings nur bei Kontrollen, bei denen nicht gleich herausgewunken wird.
 
Irgendwie seid Ihr ganz schön abgeschweift!
So fing es an:
allgemein Tempo 30 innerorts
Daraus wurde dann irgendwie "überall Zone 30", was aber ganz andere rechtliche Konsequenzen hätte.
Wenn erst überall 30 ist, kann man mit den Zonen den Verkehr nicht mehr lenken.
Was aber entfällt, wenn die 50 km/h innerorts für Kfz durch 30 km/h innerorts für Kfz ersetzt werden würden. Und rechts vorlinks ist dann auch nicht zwingend,sodaß eine Steuerung durch Vorfahrtsregelungen wie jetzt auch gut funktionieren würde.
Ein Tempolimit gilt generell nur für Kraftfahrzeuge und nicht für Fahrräder.
Was für die ursprüngliche Aussage zutrifft, denn
Ein Tempolimit per extra Schild
war eben gerade nicht im Gespräch (ursprünglich).
Daher habt Ihr m. E. mal wieder seitenweise über Dinge diskutiert, die doch gar nicht im Gespräch waren für den Koalitionsvertrag ...

PS: Bei generell 30 innerorts müßte man auch nur die Schilder an den Grenzen ändern, denn ausgewiesene Tempo 30-Zonen mit entsprechend Vorfahrtsregeln könnten beibehalten werden.
 
Bei generell 30 innerorts
und in diesem Fall gibt es dann kein extra Schild und es gilt folglich auch nur für Kraftfahrzeuge.
Nur weil man einen Verstoß gegen die StVO nicht so einfach nachweisen kann, gilt die StVO nicht?
Geh woanders spielen, bitte.
das habe ich nicht geschrieben,

aber da du ja vollkommen gesetzestreu lebst eine Frage an dich Fanfan,
bist du immer vorschriftsmässig nach Geschwindigkeitsregeln gefahren ?, immer???
 
wer lesen kann ist klar im Vorteil...
DU weißt schon, dass ein Blitzer kein Metall braucht um aus zu lösen? Die reagieren, wenn etwas zu empfindlich eingestellt sogar auf deutlich kleinere Dinge...


Wird im Regelfall per Laser gemacht.


Und bzgl. "überall 30" sorgt dafür, dass man den Verkehr BESSER lenken kann. Denn auf den Straßen, die den Hauptverkehr tragen sollen, ist dann 50 und schon werden die meisten KFZler sich dahin verkrümeln. Aktuell kann man selbst durch super schmale Einbahnstraßen mit 50 durch ballern...

@VTom : Hör bitte auf mit dem Whataboutism. Jeder hat sicher in seinem Leben irgendwann mal die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Aber es gibt halt Leute, die machen das mit Absicht und zu 99% ihrer Zeit, andere vielleicht zu 1%.
 
Denn auf den Straßen, die den Hauptverkehr tragen sollen, ist dann 50 und schon werden die meisten KFZler sich dahin verkrümeln.
Ja, aber wo wäre denn dann der Unterschied zu jetzt?
Jetzt: Überall 50 und 30 wo ausgeschildert
Dann: Überall 30 und 50 wo ausgeschildert

Alles, was man "dann" machen kann, kann man auch schon "jetzt" tun. An den Übergangsstellen müssen ja in jedem Fall Schilder stehen.

...Mike
 
Jetzt ist wenn die Stadt nix tut (so wie meistens) überall 50.
Dann wäre in dem Fall überall 30, bis einer die 50 einklagt.
 
Hauptsächlich stört mich die rechts-vor-links Regel.
Mich auch, der Rest der Welt kenn nur - first in, first out - finde ich besser ... beruhigt den Verkehr.
Mit der Geschwindigkeitsbegrenzung habe ich aber auch so meine Probleme. Wenn erst überall 30 ist, kann man mit den Zonen den Verkehr nicht mehr lenken. Ist überall nervig, also nehme ich mit dem Auto halt wieder die kürzeste Strecke durch die Wohngebiete...
Ach ... son schöner Poller mitten auf der Strecke ... kostet nicht viel, sorgt aber dafür das es in Wohnstrassen ruhig bleibt.

Gruß Jörg
 
@Mike C : Taper hats gesagt. Es macht keinen Sinn 95% aller Straßen mit 30er Schildern zu zu pflastern, deshalb macht man das nur im Notfall. Somit ist fast überall 50.
Wenn man jetzt für jede Ausnahme der 30 ein Schild mit 50 hin stellen müsste, wird auch das nur im Ausnahmefall gemacht. Somit hat man wohl locker 90% oder mehr des Straßennetzes innerorts mit 30. Und somit langsam genug, damit auch normale Radfahrer, Pedelecs und Co. nicht ständig mit 30-40km/h Geschwindigkeitsdifferenz von jedem überholt werden.
 
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