Nachrüst-Pedelecs generell illegal?

@MarkusZ : Textverständnis ist nicht so deins, oder?
Wie kommst du darauf, dass
Alles an Motoren die sich bei 250W mechanischer Leistungsabgabe in 30 Minuten um weniger als 20 Grad erwärmen sind zu einer höheren Dauerleistung als 250W in der Lage. Sofern nicht anderweitig (Controller etc.) limitiert sind sie illegal.
sind? Genau das Gegenteil wird hier ja behandelt und heraus gestellt. Denn der Hersteller des Motors bestimmt, bei welcher Leistung getestet wird, welcher natürlich "250W" sagt. Wenn der Motor sich während des Tests dann um weniger als 20K erwärmt, ist der Test bestanden und der Hersteller darf sein 250W Schild drauf pappen. Es wird nicht kontrolliert oder limitiert ob der Motor eine höhere Dauerleistung als 250W realisieren kann.

Du hast den Test genau falschrum verstanden, wie er geschrieben und durchgeführt wird... Der Motor darf sich halt während des Tests NICHT um mehr als 20K erwärmen, erst dann ist er Konform. Du schreibst genau das Gegenteil...
 
@JKL

Ich glaub, wir sind uns in der fachlichen Einschätzung der Materie sogar sehr ähnlich, haben aber nen sehr unterschiedlich Denk- und Sprachstil. Nahezu nichts von dem, was du mir (wiederholt) vor den Bug schleuderst, zeugt von differenziertem Leseverständnis oder der Absicht einer wissenschaftlich oder juristisch orientieren Diskussionskultur, sondern eher davon, dass du unbedingt nen handlichen Pappkameraden brauchst.

Schön für dich, wenn du das alles schon weißt und die Fundamente deines Wissens auch nicht "auf dem Silbertablett" teilen willst. Aber auch wenn deine Andeutungen häufig stimmen, hast du bislang wenig bis gar nichts zur wirklichen Beweisführung des Geltungszusammenhangs und entscheidender Paragraphen (Quellen!) beigetragen. Musst du auch nicht - aber es würde unserem gegenseitigen Respekt helfen, wenn du meine Bemühungen in diese Richtung nicht ständig wieder auf die normative und persönliche Ebene runterziehen sowie mit Falschzuschreibung und unterkomplexen Auslesen überziehen würdest... sooo doof bin ich nicht und argumentiere ich auch nicht.
begreif das endlich mal
 
@MarkusZ : Textverständnis ist nicht so deins, oder?
Wie kommst du darauf, dass

sind? Genau das Gegenteil wird hier ja behandelt und heraus gestellt. Denn der Hersteller des Motors bestimmt, bei welcher Leistung getestet wird, welcher natürlich "250W" sagt. Wenn der Motor sich während des Tests dann um weniger als 20K erwärmt, ist der Test bestanden und der Hersteller darf sein 250W Schild drauf pappen. Es wird nicht kontrolliert oder limitiert ob der Motor eine höhere Dauerleistung als 250W realisieren kann.

Du hast den Test genau falschrum verstanden, wie er geschrieben und durchgeführt wird... Der Motor darf sich halt während des Tests NICHT um mehr als 20K erwärmen, erst dann ist er Konform. Du schreibst genau das Gegenteil...

Sicher. Dann wäre die Leistung nach oben unbegrenzt und du könntest reinbauen was du magst - Hauptsache nicht zu klein. Je kleiner desto wärmer bei 250W und illegaler.

Und der Motor wäre dann nicht mehr der limitierende Faktor.

Wo ist da die Logik ?
 
@MarkusZ : Du hast gerade den Grund für dieses Thema hier endeckt! ;)
Diese fehlende Logik, dieser Bruch der eigentlich aufgestellten Gesetze, ist der Grund warum Steffen die grundsätzliche Frage gestellt hat.
 
Denn der Hersteller des Motors bestimmt, bei welcher Leistung getestet wird, welcher natürlich "250W" sagt. Wenn der Motor sich während des Tests dann um weniger als 20K erwärmt, ist der Test bestanden und der Hersteller darf sein 250W Schild drauf pappen. Es wird nicht kontrolliert oder limitiert ob der Motor eine höhere Dauerleistung als 250W realisieren kann.

Warum werden dann eigentlich noch Bafang BBS02 Motoren mit 750 Watt und 1000 Watt Lable angeboten? Die könnten dann doch auch alle mit 250 Watt Lable versehen werden.
 
Als Österreicher verfolge ich diesen Faden nun schon eine Weile still aber recht amüsiert :sneaky:.

Und ich musste an den Auspruch von Karl Farkas denken:
"Der Österreicher unterscheidet sich vom Deutschen durch die gemeinsame Sprache"!

Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen, 1.Abschnitt, Paragraph 1, Absatz 2a:

(2a) Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit

1.einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2.einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

Maximal 600W
Maximal 25kmh.
Da steht nix davon wo&wie diese max 600W zustande kommen, wieviel der Motor unter Umständen zu leisten imstande wäre und wie lange, es dürfen einfach unter keinen Umständen mehr als 600W sein.
Worüber man allenfalls diskutieren könnte: ist elektrische oder mechanische Leistung gemeint? Mit 11A beim vollen 48V (54,6V) Akku ist man jedenfalls auf der sicheren Seite.

Dafür ist es hier völlig egal ob an dem Fahrrad Pedale dran sind oder Daumengas, einFahrradsattel oder keiner...

Das Leben kann so einfach sein!

PS: "Lustiger" Nebeneffekt: MTB mit Motoren jenseits von 600W max gelten als Kraftfahrzeuge. Und die haben im Wald & auf Forstwegen "eigentlich" nix verloren! Aber das wäre eine andere Geschichte...
 
@JKL

Ich glaub, wir sind uns in der fachlichen Einschätzung der Materie sogar sehr ähnlich, haben aber nen sehr unterschiedlich Denk- und Sprachstil. Nahezu nichts von dem, was du mir (wiederholt) vor den Bug schleuderst, zeugt von differenziertem Leseverständnis oder der Absicht einer wissenschaftlich oder juristisch orientieren Diskussionskultur, sondern eher davon, dass du unbedingt nen handlichen Pappkameraden brauchst.

Schön für dich, wenn du das alles schon weißt und die Fundamente deines Wissens auch nicht "auf dem Silbertablett" teilen willst. Aber auch wenn deine Andeutungen häufig stimmen, hast du bislang wenig bis gar nichts zur wirklichen Beweisführung des Geltungszusammenhangs und entscheidender Paragraphen (Quellen!) beigetragen. Musst du auch nicht - aber es würde unserem gegenseitigen Respekt helfen, wenn du meine Bemühungen in diese Richtung nicht ständig wieder auf die normative und persönliche Ebene runterziehen sowie mit Falschzuschreibung und unterkomplexen Auslesen überziehen würdest... sooo doof bin ich nicht und argumentiere ich auch nicht.
Lieber Steffen,

ich beschäftige mich von den letzten 33 Jahren meines Lebens, 4-5 Jahre nicht beruflich mit elektrischen Antrieben.
Und nein, ich werde hier keinen Leitfaden zum Lesen von Richtlinien schreiben.

a- weil ein DIY das alles gar nicht beachten braucht.
Der darf sich darauf verlassen, das er in der EU nur Ware bekommt die allen EU Vorschiften entspricht.
Wenn er in China viel Geld (250€?) sparen will, dann sollte er sich schon in den Richtlinien auskennen.
Dabei möchte ich ihm aber nicht undedingt helfen.

b- ich meinen Wissensvorsprung behalten möchte.

Wenn ich persönlich werde, dann nur um dir durch die Blume etwas mitzuteilen z.B. das diese Diskusionen möglicherweise kein gutes Licht auf einen Hersteller werfen könnten oder das mögliche Interessenten davon so abgeschreckt werden, das sie es erst gar nicht versuchen.

Da ich hier und jetzt einmal recht offener schreibe, gebe ich dir den Tipp die Suche nach dem Fallstrick einzustellen.
Du suchst nach Grenzen, wo es nur offene Scheunentore gibt und desshalb findest du auch nirgentwo eine Grenze.
Das muss reichen -> nutze oder lass es.

Ganz nebenbei habe ich dir hier in diesem Faden schon so ziemlich alles geschrieben, was ein Hersteller dazu wissen muss (mehr Wissen geht natürlich immer).
Und das habe ich nicht getan, weil ich deine Arbeiten scheisse finde oder dich nicht leiden kann.

Gruß Jörg
 
Oh Mann. Jetzt möchte ich es aber wissen. Motor auf 250 W drosseln oder ist 600 W i.O. ? Abgesehen von 25 km/h, die sind ja klar. Gruß
 
Ich will es ja nicht zu einfach machen, aber du hast ja den Trick mit dem Editor gefunden ;)
250W NennDauerLeistung entsprechen bei den meisten Motoren in etwa 600 Spitzenleistung
 
Warum werden dann eigentlich noch Bafang BBS02 Motoren mit 750 Watt und 1000 Watt Lable angeboten? Die könnten dann doch auch alle mit 250 Watt Lable versehen werden.
Das letzte Mal als ich einen Motor grösser 250W in China bestellt hab war das Gehäuse blanko und ein Aufkleber lose dabei mit "250W" auf "fälschungssicherem" Hologrammhintergrund. Die kennen unsere Sorgen schon. ;)

Übrigens der Ersatz der leider früh verstorbenen höchstoffizellen verdongelten GoSwiss Varta Kombi von HP Velotechnik.
 
die österreichische Regelung
Felix Austria... auch Radwegbenutzungspflicht können die besser :rolleyes:.
Elmar Buchstätter RECHTSFRAGEN DER ELEKTROMOBILITÄT BEI FAHRRÄDERN. Magisterarbeit JKU Linz 2019
Elmar Buchstätter schrieb:
Während der deutsche Gesetzgeber eine überwiegend wortlautgetreue Wiedergabe der europarechtlichen Vorgaben präferiert, stellt das österreichische Verkehrsrecht teils auf gänzlich eigenständige Legaldefinitionen ab.
Prinzipiell befürworte ich die EU, aber oft ist Nachdenken vor Copy&Paste sinnvoll.
 
Als die Bude für die Produkte eine Europäische bauaufsichtliche Zulassung erlangt hatte wollte man in Deutschland Aufträge ausführen. Wie naiv. Natürlich braucht es zusätzlich eine deutsche bauaufsichtliche Zulassung.
 
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