Nachrüst-Pedelecs generell illegal?

BuS velomo

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Vielleicht ist das Thema im Pedelec-Forum oder irgendeinem Wiki schon abschließend diskutiert worden... und wenn jemand die Verweise zu juristisch gehaltvollen Beiträgen hat, wäre das hier mal wieder gut zusammengefasst.

Aus aktuellem Anlass einer Polizei-Kontrolle bei einem Bekannten (nicht mir) mit selbst verantwortetem Bafang drin, inkl. sehr klarer, offenbar frisch geschulter Beamten-These, wonach:
  1. solch ein Nachrüstsatz gar keine Komplettfahrzeug-CE haben könne (daher auch als Pedelec ne TÜV-Einzelabnahme bräuchte) und
  2. solch ein Nachrüstsatz per se manipulationsoffen sei - d.h. der Fahrer >25km/h oder heimliche Settings programmieren könnte...
Damit wäre es grundsätzlich nicht mit EN 15194, Maschinenrichtlinie etc. vereinbar und ein Kraftfahrzeugbetreiben ohne Betriebserlaubnis, also höchst strafbar.

Nach kurzer angestachelter Recherche stoße ich auf Fachbeiträge, die in das selbe Horn stoßen: ... d.h. journalistischer Stein des Anstoßes: - wo die selbe These ausgewalzt wird, dass Privatnachrüstung generell unmöglich sei und zur Pflicht einer amtlichen Einzelabnahme inkl. EMV usw. führen würde. D.h. sie sehen die Grauzone nur noch bei der Ahndung der Delikte, sind sich aber totsicher, dass der Delikt bei jedem Nachrüstsatz eigentlich schwarz auf weiß gegeben ist.

Ein anderer Fachbeitrag diagnostiziert breite Lobby-Desinformations-Kampagnen, kommt aber (seinerseits wohl selbst Lobby-Vertreter von Premium-Nachrüstsätzen) so richtig auch nicht auf den Punkt, wie es sich nun allg. um privaten Fahrradbau und Nachrüstung unterhalb irgendwelcher zertifizierten Industrienormen verhält: https://easy-ebike.org/wp-content/uploads/2019/04/Interview.pdf -
Aber kann es wirklich sein, dass in dem ebike-mtb-Artikel so viele öffentliche Fachvertreter juristische Falschaussagen in die Welt setzen, um mit ihren "Normen" auch Heimwerker zu vereinnahmen und damit abzuschrecken?

Nach meinem bisherigen Verständnis handelt es sich aber bei den ganzen Normen um keine Gesetze, sondern DIN-Machwerke, die für die Serienproduktion (>x?) relevant sind und weiterführende Bedeutung bei Prozessen der Betriebserlaubnis und ggfs. Verbraucherschutz erlangen, aber keinesfalls irgendwas mit selbst verantwortetem Rumbasteln an Fahrrädern zu tun hat. Dort ist nur der allg. Gesetzestext relevant, d.h. die paar Zeilen in https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html , wonach man 25km/h, PAS und 250W DNL (wie auch immer definiert) einhalten muss.

Ich muss aber gestehen, dass solche inbrünstig vorgetragenen Statements wie von der Polizei oder der ebike-Journaille mich stutzig machen, ob ich 100% klar sehe. Daher die Frage in die Runde, wer insb. auf die Definitionen zu den Geltungsbereichen der Pedelec-relevanten Schriftsätze quellverweisen kann? Im konkreten Fall steht hier ja sogar eine Gerichtsverhandlung vor der Tür... mit Grundsatzurteil über Bedingungen aller "nicht-industrieller" Pedelecs.

VG Steffen

Hier noch ne nette Übersicht zur generellen Rechtsordnung in dem Feld: https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/355098/
 
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Also die Maschinenrichtlinie und die angehängten Normen sind gesetzlich eingeführt.

Bei den Bedenken bezüglich Selbstbaupedelecs glaube ich aber an einen akuten Fall von German Angst. Alles was nicht nachweisslich erlaubt ist könnte ja verboten sein?

Das ist eher ein kulturelles Problem...
 
Wenn man bzgl. Unterstützung unter 25 km/h bleibt, sollte man auf der sicheren Seite sein, § 63a StVZO ist da relativ eindeutig: bis dahin kein Kraftfahrzeug, sondern Fahrrad, von Einzelabnahme steht da nix .... Das gibt's bei Fahrrädern nicht ...

Zur 25er Grenze siehe auch diese Diskussion, auf S. 2 in #66 zitiere ich aber den ADFC dazu mit 10%, aber woher das kommen soll ... Das ist aus einem Artikel zum Tuning von Fabrik-Pedelecs, so viel zu "geht nru bei Selbstbau" ...
 
Das ist eher ein kulturelles Problem...
Dieses kulturelle Problem trägt aber ggfs. ne Uniform, legt dein Fahrzeug still und zerrt dich vor Gericht, wenn du dich selbst nicht juristisch korrekt verorten kannst.

Deswegen ist die zentrale Frage die des Geltungsbereichs der Normen. Und wenn sie für Selbstbauer nicht gelten, was gilt dann?
 
vor Gericht

... der konkrete Fall eines übereifrigen Polizisten ist gerade genauso echt, wie der Artikel von ebike-MTB, wo alle Fachvertreter eindeutige Aussagen zur Unrechtmäßigkeit absondern. Sollte die Polizei (tut sie hier grad) oder Juristerei (das ist die Frage) einen ähnlichen Standpunkt einnehmen, dann droht hier ne unangenehme Wirklichkeit durchzubrechen.
 
Beispiele? Präzedenzfälle?

Ich mein, der Richter muss Dir eine Schuld nachweisen. Auf Grund von Gesetzen und darin erwähnten Normen. Das kann er nur wenn es die auch gibt.
 
Ey, wenn ich hierzu schon Grundsatzurteile vorliegen hätte, würde ich nicht so doof (u.a. danach) fragen. Mir ist noch kein Urteil diesbezüglich bekannt. Was aber nicht bedeutet, dass im Falle eines Exempels genau das drohen könnte. Immerhin nimmt der Polizist hier schon die Vorstufe der Verurteilung ein. Und selbst wenn das nicht Rechtens ist, macht er dir erstmal das Leben schwer... und zwar umso schwerer, je weniger du durch konkrete Text-Verweise (was ist Gesetz, für wen gilt Norm...?) dein Recht auf kurzem Dienstweg klarstellen kannst, sondern ihr euch zur Klärung vor Gericht verabreden müsst.

Ich stelle daher ja grad die Frage, ob ein Jurist die im Raum stehenden Aussagen von Polizist und Fachvertretern genauso auslegen würden - oder eher entgegnen: "Habt ihr alle nen Rad ab? Ihr verwechselt Industrie-Normen mit STVO-Recht!"
 
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Für das normale Fahrrad (ohne Motor) gibt es doch auch DIN EN ISO 4210. Darf ich also auch kein Fahrrad selbst zusammenbauen? Könnte ja nicht der Norm entsprechen.
 
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Repeat and repeat again is my motto :giggle:

Two countries wrote EN15194 into law (as far as I know), France and the UK. Word for word and translated into French in the first case. The UK is no longer subject to EU directives and on the UK pedelec forum members were getting all frothy at the mouth about abolishing the 25 km/h limit and they also have a throttle exemption but I no longer take any interest in what happens outside of the EU... :rolleyes:

So far I have built 2 upright pedelecs, one trike and one vélomobile pedelec. I have experimented with illegal settings but in daily use my pedelecs have always been "within the spirit of the law". I have never been stopped by the police (there, now I am jinxed...) since 2016 for a motor check. I was stopped once with the trike and asked why I didn't have a flag - answer "bad for aerodynamics" got me a frown and my Spanish is not good enough to go into more detail.

With the Bafang and the Mxus/KT systems, changing the speed limit between being stopped and the policeman getting to the pedelec is a bit of a challenge, there is no "off road" button. So yes, you can modify the settings but not instantly on the spot.

- If you are stopped on a home made pedelec it would be easy to prove by demonstration that you are within the legal limit and that you can't change that limit very quickly.
- I did modify the Bafang factory settings: 1. to change the wheel size to 20" 2. to actually get some assistance, the factory settings don't provide very much.
- If you don't break the law there is no reason for the police to stop you
- if you are operating within the spirit of the law there is no reason you would face a legal procedure
 
Is this an assumption based on their EU Membership?
EU <> Schengen <> CE

It is what the clown they call prime minister keeps shouting at his voters... ;) "We have taken back our freedom". Working really well for them from what I read...

Schengen is an interesting one, does that include travel to the UK by inflatable boat? :unsure:

</very off topic>
 
Schengen never included UK. You always had to show your ID. Their Shengen is called Commonwealth. (Somewhere you have to recruit cheap labo(u)r.)

That clown makes a lot of noise but you better don't believe him.

CE conforming or not. This is just a manufacturer's self declaration. Home brew Pedelec? Not a commercial manufacturer.
 
Their Shengen is called Commonwealth.

:LOL: :LOL: :LOL: You have never entered the UK as a member of the "Common" wealth.

Back on topic

The text for anti-tampering:

3.72
anti-tampering measures
technical requirements and specifications which prevent, as far as possible, unauthorized modifications
of the EPAC's drive system which may prejudice functional safety


Nothing about changing the speed limit although legally that may be considered as "functional safety". Maybe I should write to Bafang and ask for authorised permission to change wheel size from 26" to 20"...
 
Logisch gedacht (wobei Gesetze nicht immer logisch sind):
Wenn ich an ein Fahrrad einen legalen Motor anbaue, also 250 Watt, bei Auslieferung auf 25 km/h begrenzt, habe ich immer noch ein Fahrrad, das keine Abnahme braucht. Und nur wegen "könnte" wird es nicht illegal. Ich "könnte" in mein Auto einen leistungssteigernden Chip einbauen, trotzdem ist es immer noch ein ganz legales KFZ. Erst wenn ich den Chip einbaue bzw. den Controller umprogrammiere, wird es gesetzeswidrig und das muss die Polizei erst einmal nachweisen. "Könnte" ist eben nicht "Ist so".

Das wäre meine persönliche Logik.
 
In https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__63a.html ist alles wesentliche genannt. Sollte man dem betreffenden Polizisten zur Lektüre empfehlen.

Ich empfehle außerdem das Wiki vom Pedelec-Forum. Diese Fragen kommen ja nicht zum ersten Mal und im Wiki ist nun wirklich erschöpfend die Rechtslage kommentiert und mit Verweisen versehen (auch zur CE-Kennzeichnung etc.): https://www.pedelecforum.de/wiki/doku.php?id=rechtliches:start

Also erst dort nachgucken/nachlesen und dann ggfs. ein Thema ohne reißerischen Titel erstellen ... => @BuS velomo
 
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Ja, soweit ja auch meine oben dargestellte Lesart.

Aber das klärt noch nicht eindeutig, wessen Lesart nun korrekt ist. Denn "unsere" impliziert, dass die ganzen Fachvertreter (siehe Artikel) dummdreist und ungestraft einen ebensolchen Stuss erzählen wie der Polizist, wenn sie die Industrie-Normen für ihre Anwender-Argumentation heranziehen. Alle verweisen auf irgendwelche Texte, während die Preisfrage lautet: welcher Text für wen letztgültig ist. Ist mit der STVZO - bzw. original STVG §1 - alles für den Privatanwender gesagt? Oder wo steht, für welchen Akteur die EN15194 welche Gültigkeit hat? Und falls sie "privat" nicht gilt, was gilt dann zur DIY-Konkretisierung der Gesetzesparameter? Das Thema ist nicht mit nem einfachen Abwinken erledigt, sondern hat schon Potential zur Verwirrung.

Das mit dem "Könnte" ist eben ein solcher Normen-Auszug der Manipulationssicherheit. Das ist für die Hersteller-CE verbindlich. Doch überträgt man diese Anforderung auf Privatanwender, führt das ad absurdum... wie eben der ebike-mtb-Artikel in voller Überzeugtheit darstellt.

@Reinhard - danke für den Link. Aber der reißerische Titel entspringt nicht meinen eigenen Zweifeln, sondern dass a) ein Vertreter der Staatsgewalt und b) die Fachvertreter der Branche genau diese Argumentation aufmachen und damit dem "Heimwerker" ordentlich ans Bein pissen.
 
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CE gilt nicht für Private, sondern nur für geschäftlich in Umlauf gebrachte Güter. Das ist doch Grundwissen, was auch ein Polizist haben sollte.

Und zum zweiten Punkt könnte ich mit einem Messer ein Brot schneiden oder auch die Reifen eines Polizeifahrzeuges. "Könnte" zieht also nicht, auch wenn man als Polizist dazu neigt jedermann/-frau für verdächtig zu halten irgendwelche Untaten zu begehen.

In ähnlicher Art habe ich die hiesige Wache übrigens schon mal über private Pedelec Um-/Aufbauen belehren müssen. Da war nämlich einer meiner Bekannten mit ähnlichem Stuss konfrontiert worden. Vorgefahren bin ich dort mit VM (ohne Motor :D), aber das kannten sie schon ;).
 
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