Was die rechtliche Seite bzgl. Schadenersatz angeht muss ich leider eine enttäuschende Mitteilung machen. Mein Sohn hatte einen ganz ähnlichen Fall vor einigen Monaten, ein Leihroller war gegen sein (erst zwei Wochen altes) geparktes Auto gefallen und daran heruntergerutscht mit dem Ergebnis: Delle in Beifahrertür und Kratzer auf der Tür.
Ging am Ende vor Gericht... Schadenersatz: Nullmommanix.
Bestenfalls ist der letzte Nutzer haftbar. Der wurde auch vor Gericht angehört und sagte, er habe den Roller drei Meter weiter weg abgestellt. Damit war er aus der Sache raus. Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht, daher ist die Verleihfirma ebenfalls raus. Verursacher nicht feststellbar, somit kein Schadenersatz.