Grenzen des 250 W Pedelec Antriebes beim Velocar

We are lucky here, we don't have many cycle paths so cargo bikes are mostly seen on the road.

In my immediate neighbourhood recently there is a Bosch powered bakfiets with a weather proof box cover and the couple always seem to be driving at the limit of the e-assist except downhill where I guess they get up to 35-40 km/h but that is on the street. Cars stay out of their way, probably because they think there might be babies in the box... What is the braking power of a 20" Big Apple tyre? The front disk brake is huge compared to the 20" rim.

The main problems on the one cycle path are phone zombies who cross without looking, dogs on very long roller leashes (please ban those...) and tourists who can't distinguish between a cycle path and the footpath next to it. So I never drive much over 15-20 km/h there which annoys me a lot because it one of the rare places the town is flat...
 
Vorsicht, es gab da mal einen Vorschlag für eine neue StVZO mit fest definierten Bremsverhalten bei Fahrrädern.
Der Vorschlag war 2006, wurde damals im ADFC kontrovers diskutiert:
Auf trockenen Straßen darf der Bremsweg bei einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern maximal 15 Meter bei Betätigung einer Bremse betragen, bei zwei Bremsen hingegen sieben Meter. Bei nassen Wegen toleriert die StVZO 19 Meter, beziehungsweise neun Meter.
Das ist genau das, was heute die DIN EN ISO 4210-2* für Alltagsfahrräder vorgibt. Ein Bremsweg von maximal 7 m aus 25 km/h entspricht einem Mittel von etwa 3,5 m/s²

In Österreich muss eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/s² bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht werden.

*DIN EN ISO 4210-2 - 2015-12. Fahrräder - Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder - Teil 2: Anforderungen für City- und Trekkingfahrräder, Jugendfahrräder, Geländefahrräder (Mountainbikes) und Rennräder
 
Der Vorschlag war 2006, wurde damals im ADFC kontrovers diskutiert
Genau. Ich habe jetzt mal entsprechende Links gefunden. Zum einen ein Artikel aus der Fahrradzukunft Nr. 1 (von Bernd Sluka) und da der dort angebene Link zum Bundesrat nicht mehr gültig ist, habe ich noch den eigentlichen Entwurf ausgegraben.

Entwurf Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung 2006 schrieb:

§ 4 Bremsen​


(1)Fahrräder müssen mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgerüstet sein, von denen jeweils eine auf das Vorderrad oder die Vorderräder und eine auf das Hinterrad oder die Hinterräder wirken. Räder an derselben Achse müssen gemeinsam über eine Betätigungseinrichtung gebremst werden können.


(2)Im Neuzustand müssen die Bremsen mindestens der internationalen Norm ISO 4210:1996 entsprechen*. Ein Händler darf ein neues Fahrrad nur verkaufen, wenn es mit Bremsen nach Satz 1 ausgerüstet ist.


(3)Ein Fahrrad darf im Straßenverkehr nur in Betrieb genommen werden, wenn die Bremsen so beschaffen sind, dass der Bremsweg aus einer Geschwindigkeit von


  • 1. 25 km/h mit trockener Bremse beim Betätigen
    • a) beider Bremsen 7,00 m,
    • b) nur der hinteren Bremse 15,00 m,
  • 2. 16 km/h mit nasser Bremse beim Betätigen
    • a) beider Bremsen 9,00 m,
    • b) nur der hinteren Bremse 19,00 m nicht übersteigt. Pro Person ist eine Masse von 75 kg zugrunde zu legen. Bremsen von Fahrrädern mit mehr als einem Sitz müssen diesen Anforderungen auch bei Besetzung aller Sitze genügen. amtlicher Hinweis: Die Norm ISO 4210: 1996 ist im Beuth-Verlag GmbH, Berlin, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.

(4) Ein Fahrrad mit mehr als zwei Rädern darf im Straßenverkehr nur in Betrieb genommen werden, wenn es an einer Achse mit einer Feststelleinrichtung ausgerüstet ist, mit der das Fahrrad leer sowie beladen in einem Gefälle von 15 vom Hundert im Stillstand gehalten wird.

Ich glaube nicht, dass wir mit den Paragraphen glücklich wären.

Ich sehe gerade, auch die Freunde der Anhänger hätten an der Novelle keine Freude:
Entwurf Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung 2006 schrieb:

§ 10 Allgemeine Anforderungen an Fahrradanhänger​


(1) Fahrradanhänger dürfen folgende Abmessungen nicht überschreiten:


  • 1. Länge einschließlich Verbindungseinrichtung: 2,00 m,
  • 2. Breite: 1,00 m,
  • 3. Höhe: 1,40 m,
  • 4. zulässige Gesamtmasse: 80 kg.

Abweichend von Satz 1 Nr. 1 dürfen Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten bis zu 4,00 m lang sein.


(2) Fahrradanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 40 kg sollen mit einer Bremse ausgerüstet sein.

Ciao,
Andreas

PS: Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung, unter dem Namen sucht doch keine Sau... ;-)
 
@Noding : Du hast doch angefangen und alle Ingenieure als unfähige Idioten abgestempelt, die nicht mal ne Bremse konstruieren können (und du die Kompetenz hast, das zu beurteilen). Den Stein hast du im Glashaus geworfen.
Und munter weiter mit Unterstellungen. Wo bitte habe ich ALLE Ingenieure als unfähig abgestempelt?

Aber lassen wir das, um es mit Deinen Worten zu sagen… „Da schlägt Dunning Kruger wieder zu...“
 
Ich glaube nicht, dass wir mit den Paragraphen glücklich wären.

*DIN EN ISO 4210-2 - 2015-12. Fahrräder - Sicherheitstechnische Anforderungen an Fahrräder - Teil 2: Anforderungen für City- und Trekkingfahrräder, Jugendfahrräder, Geländefahrräder (Mountainbikes) und Rennräder

Wenn man eine eigene DIN ISO für Lastenräder einführt. Dann sind die anderen Räder gar nicht betroffen.

Bei den meist verbauten DirectDrive Motoren wird Bremsreku gesetzt sein.
Nur was passiert wenn die ausfällt ?
Dann sollte halt eine Bremsanlage da sein die ausreichend dimensioniert ist.
 
Nur was passiert wenn die ausfällt ?
Dann sollte halt eine Bremsanlage da sein die ausreichend dimensioniert ist.
Sicherlich. Das ist einer der Gründe, warum ich die Idee, Pedelecs regulatorisch von Leichtfahrzeugen mit Pedalen zu trennen für besser halte als neue Normen für Fahrräder einzuführen.

Gruß
Christoph
 
Zuletzt bearbeitet:
Pedelecs regulatorisch von Keichtfahrzeugen mit Pedalen zu trennen für besser halte als neue Normen für Fahrräder einzuführen.

Für Lastenräder mit Sicherheit sinnvoll.
Und ich traue einer per Abnahme überprüften Bremsanlage auch mehr zu wie der Konfirmationserklärung eines Herstellers.

Ich wollte nur aufzeigen daß eine Veränderung der DIN/ISO nicht zwingend für alle Fahrräder gültig wäre.
 
I like this one…

…bezüglich der aktuellen Gesetzesinitativen rate ich zu einem Blick auf die zuletzt erschienenen Werke.

Habt ihr mal in die Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung geschaut?
Zur notwendigen Bremsleistung steht dort:
§ 4 Anforderungen an die Verzögerungseinrichtung
(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen im Sinne des § 65 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgerüstet sein, die
1. das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen können,
2. bis zur Maximalgeschwindigkeit wirken,
3. mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2 erreichen und
4. jeweils einzeln bei Ausfall der jeweils anderen Bremse eine Mindestverzögerung von 44 Prozent der Bremswirkung nach Nummer 3 erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt.

Die maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer darf nicht mehr als 55 kg betragen - über Zuladung steht dort nichts.

Eine Bremse Reku, eine echt, max. 20 km/h und dann dank Handzeichenpflicht mit Minirädern einhändig mit einer „Nenndauerleistung“ von max. 500 Watt in die Kurve…

Was erwartet ihr von diesem Verkehrsministerium?
 
Zuletzt bearbeitet:
As you may have read elsewhere I now have a real 250W Bafang BBS01B thanks to the programming cable. The mystery remains as to why I was not getting full power despite level 9 being 100% Amps / 100% speed? For your amusement here are the factory settings from Bafang:

28/44
37/51
46/58
55/65
64/72
73/79
82/86
91/93
100/100

I was using 3 levels so 46/58, 73/79 and in theory 100/100 but I never saw 100% of either Amps or speed. Maybe a bug in the software had me stuck at level 8 (91/93) which strangely corresponds to readings on my Watt meter and speedo ... Like everyone I am scratching my head as to why they consider that when you use lower Amps you do not want assistance to the full 25 km / h legal speed ... Another Chinese puzzle to solve :giggle:

Would this motor be enough for a light (200-250 kg system weight) velocar / cargo vehicle? Maybe, if cooling could be provided. I consider my Agilo to be a velocar with its> 125 kg system weight, I know now how to build a lighter one now which would be more of an everyday vélomobile, a lighter Orca. For me the entry level Velocar motor remains the 48v BBS02 500W so an illegal motor by today's rules. You can buy one of these with 250W stamped into the metal in Norway I think ... This is the Banfang motor which offers the same power as a legal Bosch motor :(
 
@Kulle : Etwa das, was die letzten CSU Verkehrsminister auch geleistet haben : Nichts. Und ich werde trotzdem noch enttäuscht.
 
Und wenn nicht, wieso nicht, wo sie offenbar doch für S-Pedelecs gelten? Oder ist das auf Grund welcher Verordnung jetzt auch für S-Pedelecs hinfällig?
S-Pedelecs sind schon lange keine Leichtmofas mehr, das wurde so um 2014/2015 ? geändert.
Damals galt noch 500 W und < 30 kg und Max Geschwindigkeit mit Handgas = 20 km/h, keine Helmpflicht
und Mofa Prüfbescheinigung.

Ich habe noch so ein altes Riese und Müller Delite mit 500 W BionX DD Motor.
Das wiegt (als Fully !) mit Akku 26 kg und war sehr leicht für ein S.

Seit dem dürfen S-Pedelecs wie alle 45 km/h Fahrzeuge, Max 4 kW und Handgas bis 45 km/h haben.
Die Verordnung weiß ich nicht. Geändert wurde das wegen der EU Harmonisierung.

Mir ist aber kein S-Pedelec bekannt, das mehr als 1,0-1,5 kW auf die Straße bringt,
alles andere wird Akkumäßig zu schwer, die Bosch Dinger bringen alle Max. 800 W.

Ich kenn auch kein S-Pedelec was mit Handgas bis 45 km/h fahrbar ist,
das bleiben auf jeden Fall Tretfahrzeuge.
 
Spielen die dortigen 30kg Leergewicht nun für Velomobile eine Rolle oder nicht?
Nö. Hat nix miteinander zu tun.
Schau dir mal die Merkmale an, die ein Leichtmofa erfüllen muss - z. B. Felgendurchmesser für Vorder- und Hinterrad: Mindestens 559 mm (entspricht 26 Zoll), aber nicht mehr als 640 mm (entspricht 28 Zoll)
 
Seit dem dürfen S-Pedelecs wie alle 45 km/h Fahrzeuge, Max 4 kW und Handgas bis 45 km/h haben.
Die Verordnung weiß ich nicht. Geändert wurde das wegen der EU Harmonisierung.
Deswegen baut alle Welt Lastenradgeräte für die BRD mit Zuladung bis 400 kg und 250 W.
Vermutlich kennen, nicht wissen, die die Verordnung.
 
Vermutlich kennen, nicht wissen, die die Verordnung.
Aber nicht die Verordnung EU 168-2013 aufgrund der die S-Pedelecs (seit 2014) als leichte einspurige KFZ (L1e-B) mit bis zu 4000 W Leistung eingestuft werden.
Die brauchen sie dafür gar nicht zu kennen.;)

Lastenradgeräte mit 250 W (Nenndauerleistung) sind in D Fahrräder, das ist in der StVZO §63a geregelt, das hat mit S-Pedelecs und KFZ nix zu tun.

Deutschland hat einfach beschlossen alle 250 W Fahrzeuge < 25 km/h (Pedelecs) aus der KFZ Klassifizierung rauszunehmen. Das wäre in meiner Jugend noch undenkbar gewesen.
 
Deutschland hat einfach beschlossen alle 250 W Fahrzeuge < 25 km/h (Pedelecs) aus der KFZ Klassifizierung rauszunehmen.
Falsch, sorry. Deutschland hat das hier nochmal aufgeschrieben, aber beschlossen wurde es mit bereits mit der von Dir zitierten
Verordnung EU 168-2013
Genauer dort unter Artikel 2 (2) h):
Artikel 2 (2)
„Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahrzeuge:“
und dann…
„h) Fahrräder mit Pedalantrieb mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 250 W ausgestattet sind, dessen Unterstützung unterbrochen wird, wenn der Fahrer im Treten einhält, und dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und unterbrochen wird, bevor die Geschwindigkeit des Fahrzeugs 25 km/h erreicht;“

Und genau diese Regelung wird übrigens irgendwann bemüht werden, um juristisch zu klären, das Fahrzeuge, die nur motorisch angetrieben werden nicht unter diese Ausnahme fallen, unabhängig davon, woher sie ihre Energie beziehen.
Bei einem reinen Motorantrieb wie bei den manchmal etwas geschwrubelt als e-Kette bezeichneten Generator/Motor Kombinationen ist nämlich der Pedalantrieb „mit elektromotorischen Hilfsantrieb“ nicht mehr gegeben.
 
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Bei einem reinen Motorantrieb wie bei den manchmal etwas geschwrubelt als e-Kette bezeichneten Generator/Motor Kombinationen ist nämlich der Pedalantrieb „mit elektromotorischen Hilfsantrieb“ nicht mehr gegeben.
Wirf doch nochmal eine Blick aufs Podbike. Da gibt es einmal die "elektronische Kette" und zum anderen einen separaten Hilfsmotor, der wie beim Pedelec ab 25km/h abgeregelt wird. Damit ist doch die Anforderung der EU-Verordnung formal erfüllt: Pedalantrieb + Hilfsmotor. "Pedalantrieb" sagt ja nichts über die Technik "hinter" den Pedalen aus. Juristisch scheint mir das sauber zu sein, solange die beiden Systeme sauber getrennt sind. Der lausige Wirkungsgrad des "Pedalantriebs" ist aus dieser Perspektive uninteressant. Der Hilfsmotor muss halt den EU-Vorgaben entsprechen.

Ich gehe übrigens davon aus, dass ein kleines Startup gegenüber den Behörden deutlich sorgfältiger vorgehen muss als ein renommierter Autozulieferbetrieb
 
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