Bußgeld wg. nicht ausreichender Sicht (aus: Polizeikontrollen mit dem Velomobil)

Jag

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Jetzt haben sich doch Frau So. und Herr Zu. von der Polizei Se. und Le. gemeldet, oder besser gesagt die Bußgeldstelle: 80 €. Wörtlich: "Sie führten ohne entsprechende Erlaubnis das Fahrzeug, dessen Bauart Ihnen kein ausreichendes Sichtfeld ließ."
Ich fahre nicht @Axel-H ´s Haube, sondern die Rennhaube mit dem bekannten Ausschnitt nach vorne sowie jeweils 2 seitliche Ausschnitte.
 
Wenn Du eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hast könnte das Thema einen Unterhaltungswert entwickeln. Ansonsten musst Du dir überlegen, was günstiger ist.
 
Jetzt haben sich doch Frau So. und Herr Zu. von der Polizei Se. und Le. gemeldet, oder besser gesagt die Bußgeldstelle: 80 €. Wörtlich: "Sie führten ohne entsprechende Erlaubnis das Fahrzeug, dessen Bauart Ihnen kein ausreichendes Sichtfeld ließ."
Mal was anderes, als fehlende Beleuchtung oder Reflektoren zu bemängeln. Und das Bußgeld ist auch deutlich höher.
Rennhaube mit dem bekannten Ausschnitt nach vorne sowie jeweils 2 seitliche Ausschnitte.
Die kenne ich leider nur von Fotos, da ich selber die Alltagshaube fahre. Aber auch da kann man zunächst auf den Gedanken kommen, dass die Sicht unzureichend ist (ging mir auch so). Spätestens beim Probesitzen stellt man dann jedoch fest, dass man genug sieht. Ob die Polizisten dazu bereit sind, wage ich zu bezweifeln. Aber der Richter lässt sich (mit anwaltlicher Hilfe) vielleicht zu einem "Ortstermin" überreden.
 
jetzt stell ich mir noch, vorurteilsbeladen, die Figur des Richters vor und wie er versucht im VM Platz zu nehmen, um sich selbst zu überzeugen...
 
Auf die Füße könnten uns da die fehlenden Prüfzeichen fallen. Wobei ich jetzt nicht weiß inwieweit die bei Fahrrädern vorgeschrieben sind. Windschilder an Motorrädern und Helmvisiere tragen alle eine Wellenlinie. Die selbstgeschnitzten Milanvisiere nicht, wie es bei anderen Hauben aussieht entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Jetzt haben sich doch Frau So. und Herr Zu. von der Polizei Se. und Le. gemeldet, oder besser gesagt die Bußgeldstelle:
Unglaublich.
Und was machst Du jetzt? Bitte halte uns mal auf dem Laufenden! Ggf. noch mal separaten Thread aufmachen...
Das wäre ja ein Präzedenzfall für viele von uns.
Wenn die damit durchkommen, würden ja viele Hauben im Straßenverkehr quasi illegal werden...
 
Jetzt haben sich doch Frau So. und Herr Zu. von der Polizei Se. und Le. gemeldet, oder besser gesagt die Bußgeldstelle: 80 €. Wörtlich: "Sie führten ohne entsprechende Erlaubnis das Fahrzeug, dessen Bauart Ihnen kein ausreichendes Sichtfeld ließ."
Ich fahre nicht @Axel-H ´s Haube, sondern die Rennhaube mit dem bekannten Ausschnitt nach vorne sowie jeweils 2 seitliche Ausschnitte.
Haben sie angegeben, gegen welchen § / welche Richtlinie du verstoßen haben sollst?
Wenn nein, frag doch bitte mal nach.
Ich kenne "Sichtfeld" nur für zugelassene Fz.

Du kannst dein Sichtfeld relativ einfach überprüfen:
1630053435685.png
(Von der Richtlinie sind "nur" die 18° nach links gefordert, aber da wir ja mittig sitzen, habe ich die 20° mit aufgenommen)

Dieses Schild auf Pappe übertragen und jemand bitten das Schild in 50cm Abstand (gemessen von den Augen) zu halten.
Wenn du das ganze Schild sehen kannst, ist das Sichtfeld ok

Gruß Jörg

Edit:
Das Sichtfeld muss 2° nach unten gehen, oben ergibt sich dann
 
War das ein Radrennen?
4. Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen


61 a) Sie sollen möglichst nur auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung erlaubt werden.


62 b) Die Zahl der zur Sicherung der Veranstaltung erforderlichen Begleitfahrzeuge ist im Erlaubnisbescheid festzulegen, sie sind besonders kenntlich zu machen.


63 c) Die jeweiligen Streckenabschnitte müssen in der Regel vom übrigen Fahrverkehr freigehalten werden. Dies ist entweder durch Sperrungen oder durch Weisungen der Polizei sicherzustellen.
entgegen § 29 Absatz 2 Satz 1 eine Veranstaltung durchführt oder als Veranstaltender entgegen § 29 Absatz 2 Satz 3 nicht dafür sorgt, dass die in Betracht kommenden Verkehrsvorschriften oder Auflagen befolgt werden, oder
7.
entgegen § 29 Absatz 3 ein dort genanntes Fahrzeug oder einen Zug führt.
Na endlich:

Nr.Tatbestand
Regelsatz
in Euro
und Punkte​
Fahrverbot
in
Monate​
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe​
Übermäßige Straßenbenutzung
115Als Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt
40 €​
116Ohne Erlaubnis ein Fahrzeug oder einen Zug geführt, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmasse die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten oder dessen Bauart dem Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld ließ
60 €
1 Pkt.​
A​

Prüf auf jeden Fall mal dein Sichtfeld.
Das betrifft alle Fz mit Haube und dafür einen Pkt kassieren ... hmmm

Gruß Jörg
 
@JKL : Danke für den Tipp mit dem Sichtfeld.. auch im Auto interessant für Option eines mittig stehenden Scheibenwischers (Aerodynamik und so ;) )
 
War das ein Radrennen?
Nee, es sei denn ich bin jedesmal wenn ich eine Tour unternehme, ein Radrennveranstalter. Und gleichzeitig Teilnehmer, einziger Teilnehmer.
Ich hab mich mit niemanden zu einem illegalen Rennen verabredet noch war ich nur ansatzweise dabei, die Innerortsgeschwindigkeit zu überschreiten.
 
Nee, es sei denn ich bin jedesmal wenn ich eine Tour unternehme, ein Radrennveranstalter. Und gleichzeitig Teilnehmer, einziger Teilnehmer.
Ich hab mich mit niemanden zu einem illegalen Rennen verabredet noch war ich nur ansatzweise dabei, die Innerortsgeschwindigkeit zu überschreiten.
Ich habe den Eindruck, das sich die Rennleitung bei dir besondere Mühe gemacht hat, irgentwas zu finden.

Das ist mir mit einem zum WoMo ungebauten Linienbus auch schon mal passiert und ich habe, nach einer Stunde Diskusion, die 80€ nur akzeptiert, weil das Daimler-Werk in Bremen drohte wegen (m)einem Roboter stehen zu bleiben.
Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte, wäre ich bis heute ohne Pkt in Flensburg geblieben.

Das
bezieht sich nur auf die -> uneingeschränkte <- Sicht nach vorn.

Da es meine Fz nicht betrifft, kann ich nichts zur -> seitlichen <- Sicht sagen.
Ich könnte mir aber vorstellen, das da 90° nach rechts und links gefordert sind.
Auch das würde ich an deiner Stelle prüfen.

Zum Glück sind sie nicht auf deine Beleuchtung eingegangen, da fällt der Milan von der Höhe der Scheinwerfer aus der Richtlinie für L - Fz auf jeden Fall raus.

Gruß Jörg
 
@JKL : Danke für den Tipp mit dem Sichtfeld.. auch im Auto interessant für Option eines mittig stehenden Scheibenwischers (Aerodynamik und so ;) )
Hmmm. Musst Du Dich mal durch die Vorschriften wühlen.
Habe eben ansatzweise so eine EWG gefunden, dass Antennen, A-Säulen usw. da ausgeklammert werden, aber bin nicht 100 % sicher.
Wir driften aber dann etwas ins OT.

Wobei "A-Säule" bei der Haube ja dann auch bei der Sicht ausgeklammert werden müsste. So ganz formal gesehen...

PS: Da ist es https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:31977L0649
Steht aber wieder dick "Kraftfahrzeuge" und "Zulassung" drin.
Aber dann auch:
5.1.3 . Unterhalb einer horizontalen Ebene durch V1 und oberhalb dreier Ebenen durch V2 von denen eine senkrecht auf der Ebene x - z steht und um 4 * nach vorn unterhalb der Horizontalen geneigt ist , während die anderen beiden senkrecht auf der Ebene y - z stehen und um 4 * unterhalb der Horizontalen geneigt sind , darf es innerhalb des Sichtfelds des Fahrers von 180 * nach vorne keine Verdeckungen ausser denjenigen geben , die von A-Säulen und/oder Ausstellfenstertrennleisten , Rückspiegeln und Scheibenwischern herrühren ( vgl . Anhang IV , Anlage , Abbildung 3 ) . Die Rückspiegel dürfen jedoch nur dann in dem vorstehend festgelegten Sichtfeld angebracht sein , wenn es bei Anbringung an anderer Stelle nicht mehr möglich ist , die Vorschriften der Richtlinie 71/127/EWG des Rates vom 1 . März 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückspiegel von Kraftfahrzeugen einzuhalten ( 1 ) .
Keine Ahnung, ob das hier relevant ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Herr und Frau von und zu von der Polizei gehören aber nicht zufällig einer komischen politischen Partei an, denen jegliche Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, und ohne bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 130 km/h zutiefst suspekt sind, und daher mit sofortiger Wirkung verboten gehören ?
 
Ha, hat ich mirs doch gedacht, dass an dem Bußgeldbescheid was faul ist.
Aaaalso:

BkatV Nr. 116 bezieht sich auf § 29(3) StVO. Da steht was von ausreichendem Sichtfeld.
Nehmen wir die Konkretisierungen zur StVO, die VwV (Verwaltungsvorschrift) zur StVO.
Dort steht zu §29(3) StVO; Randnummer 79: bla bla.. bei den das Sichtfeld (§35b(2)) StVZO eingeschränkt ist.
Schaut man dort direkt, ergibt sich erstmal nichts neues.
Dann bitte mal die StVZO im Ganzen betrachten:
Dort findet man den §35 unter B. III. 2. : Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger.
Fahrräder werden in B. III. 3. behandelt.
§ 35 StVZO ist auf Fahrräder nicht anwendbar.
Du kannst mit einem Fahrrad nicht gegen § 35 StVZO verstoßen.
Der Bußgeldbescheid ist nichtig.
In deiner schriftlichen Anhörung bitte o.g. Ausführung aufführen, dann sollte sich das erledigt haben.


Hatte mich schon gewundert, da es in 29(3) eigentlich nur um Schwertransporte geht.
 
Hatte mich schon gewundert, da es in 29(3) eigentlich nur um Schwertransporte geht.
Naja, wer die VwV nicht kennt, kann da schon auf die Idee kommen, das auch auf Fahrräder anzuwenden.
Die beiden Polizisten sollten die VwV allerdings kennen. Und dann hätten sie wahrscheinlich nicht §29 StVO, sondern den "Kopfhörer-Paragraphen" §23 Abs. 1 StVO herangezogen: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden." Die Haube dürfte zum Fahrzeug und damit zum "Zustand des Fahrzeugs" gehören.
Nur ist hier keine Grenze für eine relevante Beeinträchtigung definiert, und ein Analogieschluss führt dann wieder auf die KFZ-Vorschriften.
 
Ich habe den Eindruck, das sich die Rennleitung bei dir besondere Mühe gemacht hat, irgentwas zu finden.
Glaube auch, dass die einfach nicht einsehen wollten, dass sie keine Ahnung hatten und irgendwas gesucht haben. Dann ein paar Paragraphen reingeknallt, dann wird er schon zahlen (und wir können uns gut fühlen).
Also protestieren! :sneaky: , wollte sagen
schriftlichen Anhörung bitte o.g. Ausführung aufführen
 
Fies ist, dass die Obrigkeit straflos "es ja mal versuchen" darf. Ich finde, es sollte im Recht verankert werden, dass illegales Berufen auf vermeintliche Rechte seitens Behörden etc. diese sofort schadensersatzpflichtig werden - es hat ja schon beinahe etwas von Betrugsversuch.
 
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