Radtour Bayern - STVZO Konformität

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Hallo Zusammen

Wir planen eine Radreise durch Bayern.
Von Bamberg nach Nürnberg, dann Hohenzollern Erlebnisradweg bis zum Altmühltal, dann bis nach Regensburg und danach Passau.

Da wir in Spanien wohnen, gibt es keine STVZO Konformität und unsere Räder/Trikes sind auch weit davon entfernt. (Kein Licht und keine Reflektoren)
Muss man auf diesen ja sehr bekannten Radwegen mit Kontrollen rechnen? Oder hält sich die Polizei zurück. (Fahren ohne Licht Nachts mal aussen vor)
Auch wenn es kein grosses Ding ist, die Reflektoren zu kaufen, habe ich keine Lust die Räder wie einen Weihnachtsbaum zu schmücken, um dann nach 14 Tagen alles wieder in den Müll zu schmeissen.

Wie sieht es mit der Helmpflicht aus, gilt die auch fuer Trikes?

Danke und einen schönen Sommer.

Carsten
 
In Deutschland gibt es keine Helmpflicht.Warum nimmst du kein Akkulicht mit? Ich wollte nicht ohne Licht durch eine dunkle Unterführung oder einen Tunnel.
 
Problem sind weniger spontane Kontrollen als der "Fall eines Falles": Wenn ein Unfall passiert und das Rad war nicht StVO-konform, dann kann das ziemlich blöd sein. Sowohl kostentechnisch wegen der Haftung als auch rechtlich, denn dann kann man durchaus in Situationen belangt werden, in denen man eigentlich im Recht gewesen wäre. Außedem gilt dann die Beweislastumkehr: Man muss nachweisen, ggf. durch (teure) Gutachten, dass der Unfall sich exakt so auch abgespielt hätte, wäre das Rad StVO-konform gewesen.

Den Streß würde ich mir nicht antun. Ein paar Reflektoren und Akkubeleuchtung und gut ist. Kann man ja auch in Spanien dran lassen, stören doch nicht.
 
Genau, zugelassene Akkulichter kosten ja nur ein paar Euro in Deutschland. Müssen inzwischen nicht mehr fest verbaut sein, sondern nur mitgeführt werden. Speichenreflektoren braucht es keine, falls die Reifen einen Reflexstreifen haben.

Ich frag mich aber gerade wie es überhaupt mit den unterschiedlichen Vorschriften in der EU aussieht. Da müsste es doch Vereinbarungen geben, dass bei grenzüberschreitendem Verkehr die Zulassungsvorschriften des Heimatlands gelten. Oder muss man an der Grenze zu Deutschland Reflektoren und Lampen austauschen? Immerhin brauchen die in Deutschland eine K-Nummer ...
 
Ich frag mich aber gerade wie es überhaupt mit den unterschiedlichen Vorschriften in der EU aussieht. Da müsste es doch Vereinbarungen geben, dass bei grenzüberschreitendem Verkehr die Zulassungsvorschriften des Heimatlands gelten.
Soweit ich weiß gelten die Vorschriften des Landes, in dem man das Rad benutzt - habe aber dafür aktuell keine rechtsverbindliche Quelle zur Hand.
 
Da müsste es doch Vereinbarungen geben, dass bei grenzüberschreitendem Verkehr die Zulassungsvorschriften des Heimatlands gelten
In der Welt der KFZ scheint es so zu sein:
"Im Übrigen gelten für im Ausland zugelassene Fahrzeuge bei der vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr im Inland die Vorschriften der StVZO nicht.7 Dabei gilt, dass die etwa fehlende Ausrüstungspflicht des Zulassungsstaates keinen unvorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs begründen kann."
(Quelle: http://www.svr.nomos.de/?id=1496)
 
Ich hätte noch ein paar Speichenreflektoren und Unmengen an alten Lampen, mit Glühobst :p
Gruß Krischan
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss man auf diesen ja sehr bekannten Radwegen mit Kontrollen rechnen?
Du musst in Bayern mit vielem rechnen. Mit schönem Wetter, weiß-blauem Himmel, schattigen Biergärten mit guter Brotzeit und noch besserem Bier, wunderschöner Landschaft und historischen Städten entlang der Flüsse, aber ganz sicher nicht mit Polizeikontrollen auf dem Donauradweg oder anderen Fernradwegen. :D (y)

fluxx.
 
Hallo

Das keine Helmpflicht herrscht, überrascht mich. Die haben wir hier in Spanien, auch wenn sie keiner durchsetzt.

Dann werde ich mal ein paar Funzeln und Reflektoren kaufen.

Herzlichen Dank (y)(y)
 
Nein, eine Helmpflicht gibt es in Deutschland tatsächlich (noch) nicht. Und ich hoffe auch, dass das so bleibt (und das sage ich als jemand, der immer einen Helm trägt, wenn er auf dem Rad unterwegs ist!). Aber zu dem Thema gibt es hier eigene "kleine" Threads ;)

Wenn ein Fahrrad reflektiert "wie ein Weihnachtsbaum" finde ich persönlich das immer super.
Aktive Beleuchtung muss man unterscheiden nach "sehen" und "gesehen werden". Letzeres ist wohl durch die STVzO gefordert und ist schon wegen des o.g. Fall der Fälle durchaus sinnvoll (aber weder teuer noch groß noch schwer...)
Um selbst aktiv je nach Bedingungen (Witterung, Gelände, Geschwindigkeit) gut sehen zu können ist nach meiner Erfahrung mehr Aufwand erforderlich. Aber dies ist widerum nicht explizit gefordert (nach meinem Kenntnisstand).

Meine Meinung: (wenn es denn für "ausländische" Fahrräder überhaupt notwendig ist, ansonsten aber schon in reinem Eigeninteresse) ein paar zugelassene Reflektoren und kleine Batterie-/Akkubeleuchtung mitnehmen und es sollten keine Probleme zu erwarten sein.
 
Da wir in Spanien wohnen
Das ist unter juristischen Gesichtspunkten eine interessante Konstellation.

Ich nehme also an:
Ständiger Wohnsitz liegt in Spanien.
Staatsangehörigkeit ist deutsch.

Kann sich der Mensch also das Beste (die größte Freiheit) herausnehmen? Also keine Helmpflicht und technischen Zustand des Fahrzeugs wie im Wohnland, oder muß er alles erfüllen, um im Schadensfall (wer definiert die Versicherungsbedingungen) nicht nackig da zu stehen?
Also Fahrzeug nach dt. StVZO und gleichzeitig Helmpflicht des Wohnlandes.

Tatsächlich würde ich gepflegtes Verhalten (Helm tragen) beibehalten und darüber hinaus die Beleuchtung (aktiv/passiv) an die Gepflogenheiten des Gastlandes anpassen, ohne unter den heimatlichen Standard zu gehen.
Es gibt ja auch eine gewisse Erwartungshaltung anderer Verkehrsteilnehmer, der, um unliebsame Begegnungen zu vermeiden, wenigstens im Grundsatz (auf das Prüfzeichen sei geschissen, solange es nicht zur Gefährdung kommt) entsprochen werden sollte.
 
Hallo

Bei mir in der Familie bin nur ich derjenige, der auch im Dunkeln Rad fährt. Da habe ich meine China Funzel die jede Kuh erblinden lässt, aber eben kein STVZO Zeichen hat. Meistens bin ich alleine auf Radwegen oder einsamen Strassen unterwegs und blende evtl gelegentliche Fussgänger oder Radfahrer. Der REst der Familie fährt nur bei Sonne und Temperaturen zw 22,5 und 23 ºC. Deswegen wird alles, was ich jetzt kaufe, nur auf dem grossen Haufen landen. Deswegen wollte ich kein Geld fur Plastikmull ausgeben. Mehr wegen des Plastikmülls als wegen des Geldes.
Werden wohl ein paar STVZO Funzeln werden, damit wir Abends irgendwie in die Pizzeria kommen, ein paar Speichenreflektoren und den Rest lasse ich auf mich zu kommen.
Bayrische Polizisten sind ja keine Unmenschen, oder?
 
Normalerweise wirst du nicht Aufgehalten wenn das Fahrrad Normgerecht ausschaut (im Dunkeln mit Licht und nen bischchen was das reflektiert)

Empfehlen würde ich:
Licht mit Batterie (geht ja zur Not danach noch als Taschenlampe durch ;))
Anstatt eigens Reflektoren zu kaufen, einfach Reifen mit Reflektorband
 
Auch StVZO gemäße Beleuchtung ist nicht zwingend eine "Funzel".
Den Unterschied macht halt die definierte "Abblendkante" im Lichtkegel; den kann Mensch natürlich immer noch falsch justieren, aber Mensch hat die Möglichkeit, bei Rücksichtnahme auf Mitmenschen, das zu richtig zu machen.
 
Deswegen wird alles, was ich jetzt kaufe, nur auf dem grossen Haufen landen. Deswegen wollte ich kein Geld fur Plastikmull ausgeben. Mehr wegen des Plastikmülls als wegen des Geldes.

Da könnte Gebrauchtkauf lohnend sein. Das Plastik ist ja schon produziert. Dann wird es etwas länger vorm Müll bewahrt.
 
Du musst in Bayern mit vielem
Z.B. dass dich die Polizei in zivil ("wir sind von der Polizei, auch wenn wir nicht so aussehen", jepp, Knopf im Ohr und Muskelshirt brachte ich Anfang der 90er nicht mit der bayerischen Polizei in Verbindung o_O ) auf deiner täglichen Pendelstrecke, mitten im Wald anhält, dich nach dem Voher und Wohin fragt, dich deinen Rucksack auspacken lässt und das Ganze zwei Wochen später nochmal wiederholt.
Aber da gab es zugegebenermaßen ein etwas anderen Hintergrund und für mein fast gesetzkonformes Fahrrad hat sich niemand interessiert :cry:.
 
Generell muss Dein Rad, das Du im Alltagsgebrauch in Spanien nutzt, den spanischen Anforderungen entsprechen. Das wurde ja schon festgestellt.

Aus der Erinnerung, ohne Anspruch auf juristische Korrektheit (oder IANAL, wie die Amerikaner sagen):

Während hier in Deutschland eigentlich ein Rad eine Beleuchtungseinrichtung haben muss, galt dies nicht für Rennräder - wobei das unter der Voraussetzung gilt, dass man das Rennrad nur bei Tageslicht fährt. Will der Rennradler nachts fahren, braucht er ansteckbare Beleuchtung. Und da mittlerweile, mit der technischen Entwicklung angepasster rechtlicher Lage, auch Akkulampen "OK" sind, würde ich so argumentieren, dass es vollkommen OK ist, wenn ihr ohne Licht unterwegs seit, solange ihr nur tagsüber fahrt. Jedoch würde ich zur Sicherheit ein akkubetriebeneds Front- und ein Rücklicht dabei haben, damit ihr auf der sicher Seite seid. Üblicherweise sind die Polizisten zufrieden, wenn die Radfahrer überhaupt ein Licht haben. Es muss ja nicht die super-duper-Festbeleuchtung für einen dreistelligen Betrag sein.
 
Während hier in Deutschland eigentlich ein Rad eine Beleuchtungseinrichtung haben muss, galt dies nicht für Rennräder - wobei das unter der Voraussetzung gilt, dass man das Rennrad nur bei Tageslicht fährt. Will der Rennradler nachts fahren, braucht er ansteckbare Beleuchtung. Und da mittlerweile, mit der technischen Entwicklung angepasster rechtlicher Lage, auch Akkulampen "OK" sind, würde ich so argumentieren, dass es vollkommen OK ist, wenn ihr ohne Licht unterwegs seit, solange ihr nur tagsüber fahrt.
Diese Ausnahme für "Rennräder" ist zum Glück Geschichte, wie Du schriebst. Lichter dürfen inzwischen, unabhängig vom Radtyp, abnehmbar sein. Es gilt dazu:
StVZO $67 Abs 2 schrieb:
Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.
Daraus lese ich nicht, dass man Lichter mitführen muss (solange man nur tagsüber fährt). D.h. aber auch, dass Reflektoren (Speichen bzw Reifen, Pedale, Front- und Rück) in der Theorie immer angebracht sein müssen.
 
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