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Die wurden aber doch bereits mit der Einführung der elektrischen Beleuchtung verboten?Nope, eine Karbid-Lampe ist keine zulässige Beleuchtung für ein historisches Fahrrad. Es gelten die aktuellen Vorschriften.
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Die wurden aber doch bereits mit der Einführung der elektrischen Beleuchtung verboten?Nope, eine Karbid-Lampe ist keine zulässige Beleuchtung für ein historisches Fahrrad. Es gelten die aktuellen Vorschriften.
Jepp. "Fahrrad Oldtimer: kein Bestandsschutz seit 1956"Die wurden aber doch bereits mit der Einführung der elektrischen Beleuchtung verboten?
Pedelecs benötigen nur deshalb zwingend eine Eigenerklärung des Herstellers daß die der EN15194 entsprechen. Weil sie als Motorfahrzeuge der Maschinenrichtlinie unterliegen. (Und die Maschinenrichtlinie in Deutschland im Gesetz verankert ist) Dies dient aber nur der Produktsicherheit und hat nichts mit einer Zulassung im Sinne der StVO zutun.Es geht hier um Fahrzeuge, die nach EU-Recht in Verkehr gebracht worden sind. Damit das zulässig ist, müssen gewisse Kriterien erfüllt sein.
Schrieb ich ja auch nicht.Dies dient aber nur der Produktsicherheit und hat nichts mit einer Zulassung im Sinne der StVO zutun.
So locker wie Du das gerade darstellst ist es aber nicht. Der Hersteller muss nämlich zuminest intern über mindestens 10 Jahre eine Dokumentation vorhalten, mit der auf Anfragen der Aufsichtsbehörden jederzeit belegt werden kann, dass das auch tatsächlich der Fall ist. Die Nichteinhaltung ist sanktionierbar, und die Aufsichtsbehörden können den Hersteller zu Rückrufen und zur Nachbesserung verpflichten.Die Eigenerklärung des Herstellers ist auch nur eine Aussage des Herstellers daß er das Fahrzeug für sicher im Sinne der Norm hält.
Nein. Aber hast auf Grund der Vorgaben für die Produktsicherheit einen Bestandsschutz hergeleitet. Und Bestandsschutz gibt es halt nur mit ABE.Schrieb ich ja auch nicht.
Haben sie verpasst - RADfahren.de:Und was ich von einer Gewerbeaufsicht halten soll. Die Tiefeinsteiger trotz Aufs9c8haukeln nicht zurück ruft.
Erstveröffentlichung: 28. August 2012
Nicht mit dem Fahrzeugkonzept. Ohne Motor wird das nichts...Die Unterstützung ist in der Ebene nutzlos, da man als halbwegs sportlicher Fahrer sowieso darüber unterwegs ist.
Falsch. Siehe Änderung bzgl. Beleuchtung bei Fahrradanhänger. Anhänger vor der Änderung sind weiter zulässig.Bestandsschutz gibt es nur für Fahrzeuge mit Zulassung.
Meines Erachtens als explizite Ausnahme von der Regel, ergo kein Automatismus (oder: Ausnahme bestätigt die Regel).Falsch. Siehe Änderung bzgl. Beleuchtung bei Fahrradanhänger. Anhänger vor der Änderung sind weiter zulässig.
Ja. Mit dem gleichen Ergebnis für deren Tretauto.Mit dem Geld das dort verbrannt wurde, kann Velomo wohl bis zur Rente der Mitarbeiter finanziert werden...
Für mich nicht überraschend, dass es die Kopie nicht geschafft hat. Das Original, der #Loadster von Citkar wird schon in Serie produziert und ist problemlos lieferbar.
?PS: und falls jemand das Naheliegende fragt: <0,5mio.
Ist das die Summe die Velomo & Partner in Velomotion, Pony4 u.a. gesteckt haben?und falls jemand das Naheliegende fragt: <0,5mio.
Oh, also auch alle HiTrikes, HiFlys und andere Projekte. Nicht nur das vierrädige Velocar-Segment.QuadVelo von Velomo