Bestandsschutz gibt es nur für Fahrzeuge mit Zulassung.
Woran machst Du das fest? Es geht hier um Fahrzeuge, die nach EU-Recht in Verkehr gebracht worden sind. Damit das zulässig ist, müssen gewisse Kriterien erfüllt sein. Dies können per Einzelnachweis oder durch Benennung der Normen erbracht werden. Beides führt zum CE-Kennzeichen - aber nur bei der Benennung der Normen besteht eine Konformitätsvermutung; es wird für den Hersteller also leichter. Hier ist zu beachten, dass die Normen jeweils in ihrer zur Zeit der ersten Inverkehrbringung geltenden Form berücksichtigt werden müssen; bei wesentlichen Änderungen am Produktin der dann geltenden Form. Und genau hieraus folgt auch der Bestandsschutz: wenn eine Norm irgendwannmal geändert wird, gilt das für alle Produkte, die nach Inkrafttreten der neuen Version in Verkehr gebracht wurden. Alles, was älter ist, darf weiterhin den alten Normen genügen.
Und das betrifft ausschließlich Hersteller. Die Endnutzer genießen Vertrauensschutz.
Für ein fettes Velocar, das jetzt konform zu den aktuellen Regelungen auf den Markt kommt, gelten also die aktuellen Regelungen, und zwar im Fall einer Verschärfung der Norm auch danach - und sogar, solange es keine wesentlichen Änderungen am Produkt gibt.
Bei einem HPV könnte das deshalb anders sein, weil es m.W. nicht der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegt (und damit nichtmal ein CE-Kennzeichen tragen darf). Dinge, die in der STVZO geregelt sind, dürften da allerdings nicht drunter fallen - aber selbst da gilt ja, dass jeder noch so antike Fahrradscheinwerfer weitergenutzt werden kann, wenn er nur irgendwann mal legal war.