Cit-Kar

Neu ist der Anspruch, solche Massen spritzig mit >2kw frei zu bewegen. Die KFZ-Ordnung verpflichtet alle 10kg E-Roller, 25km/h eBikes, 25km/h-Roller und Mopeds. Das Citkar gehört definitiv in diese max. 4kw und 350kg-KFZ-Klasse. Die spielen damit ein interessantes Spiel. Entweder sie schaffen Fakten (zusammen mit BioHybrid u.a.), dass das nun als legitime Auslegung der Pedelec-Ordnung gilt, oder sie kriegen eine Klage wegen rechtswidrigem Inverkehrbringen von KFZ.

Naja, ohne die globale Diskussion hier wirklich wieder aufmachen zu wollen, ist es halt ein manifestierter Etikettenschwindel, weil die Pedale und der 250W-Sticker einzig dazu da sind, um mit einem faktischen Klein-KFZ die Zulassungshürden zu umschiffen ...

Gähn ... dann lass es doch auch einfach mal bleiben.
 
Naja, wer ein CitCar kauft und fährt, fährt faktisch ein KFZ ohne Zulassung herum, dass es nur durch Etiketenschwindel überhaupt auf die Straße geschaft hat. Das mag bei VW und seinen Dieseln funktionieren, aber bei kleinen "Fischen" dürfte da das KBA recht hart zuschlagen, wenn sie davon Wind bekommen.
 
Naja, wer ein CitCar kauft und fährt, fährt faktisch ein KFZ ohne Zulassung herum,
??? warum ???
Der Hersteller hat doch ein fettes CE auf den Rahmen geklebt und damit bestätigt, dass er sich an alle zur Zeit gültigen Richtlinien gehalten hat.

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Kurz noch mal zur Nenn/Dauerleistung.
Die wird über Erwärmung und Zeit definiert.

Ein schwerer Motor erwärmt sich in der selben Zeit weniger, also kann man ihn mit mehr Spitzenleistung betreiben.

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Mir wäre eine realitätsnahe Regelung mit max Leistung auch lieber, die haben wir nun mal (noch?) nicht.
Aber in jeden Faden lesen zu müssen das 1kW nicht legal und Tretgeneratoren merde sind .... gähn.

Gruß Jörg
 
@JKL : Ein CE Zeichen kann jeder Dulli drauf kleben, da es eine herstellerseitige Sache ist und der Hersteller hiermit verspricht sich an geltende Regeln gehalten zu haben. Es gibt hierfür aber KEINE Prüfung seitens Behörden o.ä. . Wer denkt er wird eh nicht überprüft oder wem das egal ist, kann überall das CE Symbol drauf packen.

Tretgeneratoren, so wie hier umgesetzt, sind halt einfach nur eine aufwendige und recht unnütze Variante einen Daumengasgriff "legal" zu bekommen. Mit einem Fahrrad hat das doch recht wenig zu tun, auch die Motorleistung ansich. Die Dauerleistung wird, da wette ich Geld drauf, DEUTLICH über 250W liegen.

@beate : Da das KBA wohl sicherlich davon ausgeht, dass dieses Fahrzeug genauso populär wird, wie die ganzen anderen so gearteten Fahrzeuge der letzten Jahrzehnte, wird wohl abgewartet. Wenn es aber in größeren Mengen auftritt und innerorts für die ersten Unfälle sorgt, kanns schnell gehen. Das war mit E-Rollern so wie vor langer Zeit mit Mofas.
Und "sinnvoll ausgenutzt" hat dann wohl auch VW und Co. die geltenden Gesetze, oder?
 
Ich denke, das man sich mehr auf eigene Stärken und technische Überlegenheit konzentrieren sollte, als um die Schwächen der Mitbewerber oder deren Fördermittel.

Ich denke die besten Fördermittel sind überlegene Konzepte, für sein Beförderungsmittel.;)

Ein CitCar allein schon vom Gewicht her, technisch zu überholen ist ja wohl keine Herrausforderung.
Weniger ist mehr, war beim Fahrrad schon immer ein gutes Konzept. (y)
 
@Kettcar : Ein gutes Produkt ist nicht das beste Fördermittel für dessen komerziellen Erfolg. Das habe ich in div. Firmen mittlerweile gelernt. Ohne Moos nix los, und wer nicht wirbt, der stirbt.
 
Wer denkt er wird eh nicht überprüft oder wem das egal ist, kann überall das CE Symbol drauf packen.
Das überprüfen geht schneller als man denkt und wehe man hat dann nicht die passenden Unterlagen griffbereit.
Das Gewerbeaufsichtsamt versteht dabei so gar keinen Spaß.

Gruß Jörg
 
.. wer nicht wirbt, der stirbt.
Umgedreht ebenfalls mit Hand und Fuß: Wer ausreichend die Werbetrommel rührt und Wunder verspricht, braucht nie ein Produkt zu versenden und schwimmt dennoch in Geld.

Siehe Hersteller mit Crowdfounding. Alternativ werden nach X Verzögerungen Produkte versendet, welche mit den ursprünglichen Versprechen keine Gemeinsamkeiten aufweisen. Oder Insolvenz angemeldet, nachdem einige Jahre lang das Gehalt sicher war.

Mittlerweile sind die Vermittlungsplattformen vorsichtiger geworden. Wer verdenkt es ihnen..
 
Naja, außer die staatlichen. Da entscheiden weiterhin Leute über Milliarden an Euros inform von Förderungen, die oft keinerlei Ahnung vom spezifischen Produkt oder dem technischen Umfeld haben. Sich gut vermarkten ist das a und o. So kann man auch mal mit ner halben Milliarde untertauchen (wirecard...).

Bisher wird bei Citcar noch keiner die richtigen Fragen gestellt haben. Ist die Frage, was passiert, wenn es denn mal der Fall ist. Denn logisch erklären, warum ein mit mehreren kW angetriebenes uns bis zu 400kg schweres Gefährt keinerlei Zulassung und Abnahme braucht, ein 16kmh e Roller aber schon, wird schwer.
 
Ohne Moos nix los, und wer nicht wirbt, der stirbt.
Die Sprüche sind ja schon älter als Velomobile und dieses Forum.
Jeder Tüftler kann also wissen was zu tun ist.

Das Mann auch mit wenig Moos und gezielter, aber einfacher und günstiger Werbung ein Top Produkt auf die Räder und an die Zielgruppe bringt, hat DD doch eindrucksvoll mit dem A7 bewiesen.

Wenn ich bedenke, wann Velomo das erste Quad ins Rollen gebracht hat,
und wann CitKar angefangen hat, gab es doch viel Zeit um ein spitzen Cargoquad zu entwickeln und zu bewerben.

"Um sich eine Marktnische zu erobern, muss man nicht der Beste sein, sondern der Erste."

...ist auch so ein Spruch :whistle:
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt hierfür aber KEINE Prüfung seitens Behörden o.ä. .
Falsch. Es kann als illegale Inverkehrbringung geahndet werden. Mit allen Konsequenzen. Bei Medizin- und Kosmetikgeräten inzwischen ein großes Thema.

Nebenbei: vom Jammern über die Konkurrenz ist noch niemand erfolgreich geworden. Da hilt nur, sein Ding zu machen und darin gut zu sein (und dazu gehört auch positive Werbung bzw. Marketing in angemessenem Umfang).
 
Das war mit E-Rollern so wie vor langer Zeit mit Mofas.

Das Beispiel hinkt, die E-Roller waren vor der Einführung des vereinfachten Genehmigungsverfahren mit Pflichtversicherung absolut illegal, da sie in keine betriebserlaubnisfreie Kategorie eingeteilt werden konnten. (Keine Pedale => Kein Pedelec)
Hier braucht der Gesetzgeber keinen Nachweis zu führen.

Das Cit-Kar wird vom Hersteller als Pedelec eingestuft, was vielleicht nicht dem eigentlichen Sinn der Pedelec Regel entspricht,
aber durchaus im Bereich der Zulässigkeit sein kann. Hier muss der Gesetzgeber dem Hersteller nachweisen, das es sich um ein Fahrzeug handelt, welches einer Betriebserlaubnis bedarf.

Nur als Hinweis: “Zulassungspflichtig“ sind nur Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen.
Alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, bedürfen einer Betriebserlaubnis, aber keiner Zulassung.
(und müssen auch nicht wiederkehrend von TÜV untersucht werden.
 
400kg schweres Gefährt keinerlei Zulassung

siehe Thread #194

Falsch. Es kann als illegale Inverkehrbringung geahndet werden.

Dein eindeutiges „Falsch“ ist m.E. auch falsch.
Bei Pedelecs findet keine Prüfung seitens der Behörden statt, da hat @Jack-Lee recht.

Das heißt: Der Hersteller muß NICHT in einer behördlich akzeptierten Prüfung (z.B. durch den TÜV)
nachweisen, dass es sich um ein Pedelec handelt.

Eine Anklage als illegale Inverkehrbringung wäre ein nachgeschaltetes rechtliches Verfahren,
bei dem die Behörde den Nachweis erbringen muss.
 
Es kann als illegale Inverkehrbringung geahndet werden. Mit allen Konsequenzen. Bei Medizin- und Kosmetikgeräten inzwischen ein großes Thema.
Vorsicht!
Das CE Zeichen ohne Nummer kann der Hersteller oder Inverkehrbringer selbst anbringen und erklärt damit, dass er geprüft hat, dass er alle gültigen Regeln eingehalten hat, die für die Sicherheit des Produktes erforderlich sind.
Für einige Produktgruppen (wie z.b Medizinprodukte) gibt es aber die Pflicht zur Überprüfung durch eine benannte Stelle. Bei diesen Produkten steht neben dem CE die Nummer der zugelassenen benannten Stelle.
Bei letztgenannten Produkten ist es ein illegales Inverkehrbringen, wenn das CE Zeichen ohne Prüfung angebracht wurde.
 
Bei letztgenannten Produkten ist es ein illegales Inverkehrbringen, wenn das CE Zeichen ohne Prüfung angebracht wurde.
und bei den anderen, wenn sich herausstellt, dass das Gerät doch nicht den Regularien entspricht, das CE-Zeichen also gefälscht ist. Das ist bei Kosmetikgeräten gerne mal der Fall (und das sind KEINE Medizingeräte).
 
bei dem die Behörde den Nachweis erbringen muss.
Das können allerdings auch andere anstoßen, nicht nur Behörden. Mein Punkt war ja nur der, dass es um eine illegale Inverkehrbringung geht, wenn ein Gerät oder eine Maschine nicht den einschlägigen Regeln und Normen entspricht. Und dass eine nicht korrekte Benennung der Normen ebenfalls abmahnfähig ist. Sowas kann durchaus von einem böswilligen Mitbewerber angestoßen werden. Anwälte, die sich an sowas gerne eine goldenen Nase verdienen, gibt es hierzulande ja etliche.

Ansosnten gehe ich davon aus, dass die Leute von Kitcar (und nicht nur die) sicherlich genau ausgelotet haben, dass ihr Konzept noch im legalen Auslegungsbereich der aktuellen Vorschriften ist. Das ist ja allein schon wegen des Generator-Antriebs notwendig.

Und wenn das irgendjemandem, z.B. Velomo nicht gefällt, haben sie ja immer noch die Möglichkeit, technisch besser zu sein und mit einem attraktiveren Produkt auf den Markt zu kommen. Was beim Loadster wegen seines enormen Leergewichts ja wohl nicht allzu schwer werden dürfte - nach all dem, was Steffen schon gezeigt hat.
 
Ich gehe auch davon aus, dass Bio-Hybrid und Cit-kar die aktuellen Grauzonen korrekt ausloten und ausnutzen... aber damit eben die bestehende Regelung bloßstellen, also die defacto-Nichtregelung einer Limitierungsabsicht anhand der ECE-85-Randbedingungs-Interpretation.
Kurz noch mal zur Nenn/Dauerleistung.
Die wird über Erwärmung und Zeit definiert.
Ein schwerer Motor erwärmt sich in der selben Zeit weniger, also kann man ihn mit mehr Spitzenleistung betreiben.
Exakt, und wenn man das als gültiges Kriterium ansetzt - oder entlang der ECE-85 sogar noch ein aktives Kühlsystem hinzufügt - dann kann ein Thermofenster keine Anhaltspunkte zu einer Leistungs-Reglementierung liefern... ergo jeder kann machen was er will... und welche Lobby auch immer hinter dieser Schwammigkeit steckt - Bravo!

Es ist eigentlich skandalös, dass anstelle einer simplen transparenten Prüfordnung (VxA-Input, wie ccm-Klassen bei Motorrädern) überhaupt so eine inadäquate Verbrenner-Kundenschutz-Norm angewendet wird... und dann auch noch derart falsch. Korrekt angewendet würde die ECE-85 bei einem 30min-Vollgastest ermitteln, welche Dauernutz-Leistung anliegt... und genau dieser Wert müsste dann auf das CE-Etikett. D.h. solche Monstermotoren müssten dann auch mit 1000W gelabelt werden, wenn sie das leisten können - und wären damit zulassungspflichtig. Sie nicht entsprechend zu kennzeichnen, sondern mit 250W - hat in etwa die gleiche Rechtsbeuge-Dimension wie ein 500ccm-Motorrad als 125ccm zu deklinieren (weil das gewisse Vorzüge bringt)...

Du @JKL willst diese Diskussion nicht führen - nachvollziehbar. Doch was ich jetzt immer wieder anhand dieser anstehenden Schwerlast-Auswüchse anmerke ist, dass die aktuelle Handhabe (Prüfordnung) den Sinn des Gesetzes (250W-Sticker) komplett aushebelt und in der Form nicht haltbar ist.

Und ich will hier auch keinem Konkurrenten ans Bein pissen, sondern darlegen, dass wenn diese Lesart durchkommt, es alle anderen Player in Zugzwang zum Mitrüsten bringt. Wenn sich irgendwer mit seinem Konzept wirklich einigermaßen an die 250W halten will, geht er unter. Jeder muss diesen Etikettenschwindel mitgehen und hochtreiben (siehe Vergleichsreihen der FH Bern zu E-MTBs), weil der Markt dann eine spritzige 25km/h-Garantie für jede noch so schwere Radweg-Bombe verlangt. Kann man toll toll toll finden, verwandelt aber die Fahrradwelt in einen unregulierten KFZ-Bereich, was das Gesetz definitiv anders vorgibt.


PS: und ja, zur Forenhygiene sollten wir nicht den Cit-Kar, Bio-Hybrid oder City-Q-Thread jedes mal von Neuem zumüllen (da bin ich schuldig), sondern je schnellstmöglich auf den eigens dafür eröffneten Sammelthread verweisen und es da vertiefen... https://www.velomobilforum.de/forum...s-250-w-pedelec-antriebes-beim-velocar.60659/
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor wir wieder zurück zum Them gehen, noch eine (rhetorische) Frage: warum machst Du es nicht einfach genauso und nutzt den Spielraum aus, den die aktuellen Regelungen bieten?
 
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