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Neu ist der Anspruch, solche Massen spritzig mit >2kw frei zu bewegen. Die KFZ-Ordnung verpflichtet alle 10kg E-Roller, 25km/h eBikes, 25km/h-Roller und Mopeds. Das Citkar gehört definitiv in diese max. 4kw und 350kg-KFZ-Klasse. Die spielen damit ein interessantes Spiel. Entweder sie schaffen Fakten (zusammen mit BioHybrid u.a.), dass das nun als legitime Auslegung der Pedelec-Ordnung gilt, oder sie kriegen eine Klage wegen rechtswidrigem Inverkehrbringen von KFZ.
Naja, ohne die globale Diskussion hier wirklich wieder aufmachen zu wollen, ist es halt ein manifestierter Etikettenschwindel, weil die Pedale und der 250W-Sticker einzig dazu da sind, um mit einem faktischen Klein-KFZ die Zulassungshürden zu umschiffen ...
??? warum ???Naja, wer ein CitCar kauft und fährt, fährt faktisch ein KFZ ohne Zulassung herum,
und Du bist sicher, dass sie das nicht schon längst haben und nur bewusst die Augen in den Sand stecken? Es ist doch vollkommen legitim, wenn jemand Regelungslücken sinnvoll ausnutzt!dürfte da das KBA recht hart zuschlagen, wenn sie davon Wind bekommen.
Das überprüfen geht schneller als man denkt und wehe man hat dann nicht die passenden Unterlagen griffbereit.Wer denkt er wird eh nicht überprüft oder wem das egal ist, kann überall das CE Symbol drauf packen.
Umgedreht ebenfalls mit Hand und Fuß: Wer ausreichend die Werbetrommel rührt und Wunder verspricht, braucht nie ein Produkt zu versenden und schwimmt dennoch in Geld... wer nicht wirbt, der stirbt.
Die Sprüche sind ja schon älter als Velomobile und dieses Forum.Ohne Moos nix los, und wer nicht wirbt, der stirbt.
Falsch. Es kann als illegale Inverkehrbringung geahndet werden. Mit allen Konsequenzen. Bei Medizin- und Kosmetikgeräten inzwischen ein großes Thema.Es gibt hierfür aber KEINE Prüfung seitens Behörden o.ä. .
Das war mit E-Rollern so wie vor langer Zeit mit Mofas.
400kg schweres Gefährt keinerlei Zulassung
Falsch. Es kann als illegale Inverkehrbringung geahndet werden.
Vorsicht!Es kann als illegale Inverkehrbringung geahndet werden. Mit allen Konsequenzen. Bei Medizin- und Kosmetikgeräten inzwischen ein großes Thema.
und bei den anderen, wenn sich herausstellt, dass das Gerät doch nicht den Regularien entspricht, das CE-Zeichen also gefälscht ist. Das ist bei Kosmetikgeräten gerne mal der Fall (und das sind KEINE Medizingeräte).Bei letztgenannten Produkten ist es ein illegales Inverkehrbringen, wenn das CE Zeichen ohne Prüfung angebracht wurde.
Das können allerdings auch andere anstoßen, nicht nur Behörden. Mein Punkt war ja nur der, dass es um eine illegale Inverkehrbringung geht, wenn ein Gerät oder eine Maschine nicht den einschlägigen Regeln und Normen entspricht. Und dass eine nicht korrekte Benennung der Normen ebenfalls abmahnfähig ist. Sowas kann durchaus von einem böswilligen Mitbewerber angestoßen werden. Anwälte, die sich an sowas gerne eine goldenen Nase verdienen, gibt es hierzulande ja etliche.bei dem die Behörde den Nachweis erbringen muss.
Exakt, und wenn man das als gültiges Kriterium ansetzt - oder entlang der ECE-85 sogar noch ein aktives Kühlsystem hinzufügt - dann kann ein Thermofenster keine Anhaltspunkte zu einer Leistungs-Reglementierung liefern... ergo jeder kann machen was er will... und welche Lobby auch immer hinter dieser Schwammigkeit steckt - Bravo!Kurz noch mal zur Nenn/Dauerleistung.
Die wird über Erwärmung und Zeit definiert.
Ein schwerer Motor erwärmt sich in der selben Zeit weniger, also kann man ihn mit mehr Spitzenleistung betreiben.