Was ist euch heute kurioses im Straßenverkehr passiert?

Landstraße geradeaus mehrere Kilometer. Auf einmal verbremst sich hinter mir die Fahrerin eines Autos. Sie hatte mich wohl nicht gesehen... Wie geht sowas auf einer langen, geraden Strecke ohne Wellen?
Die Leute fahren doch auch nicht in Schlaglöcher oder über Äste, die auf der Straße liegen... Ich verstehe es nicht! Ich bin mindestens so sichtbar wir ein rollender Kühlschrank auf der Straße. Gleiche Farbe auch noch
 
Wie geht sowas auf einer langen, geraden Strecke
Die Antwort lautet häufiger, als man denkt: WhatsApp :mad:.

Wenn ich nicht Alpha fahre, fahre ich VW - Bus. Von der (selbst gegenüber SUVs) erhöhten Sitzpositon sieht man gut, was andere Autofahrer*Innen so tun. Erschreckend viele tippen auf ihren Handies rum...
 
Wollte dem hartnäckigen Bodensee-Nebel entfliehen und bin etwas in die Höhe geradelt.

Während viele Autos durchaus mit gebührendem Respektabstand an mir vorüber zogen, gabs auch etliche Negativbeispiele!
Fasziniert haben mich die vielen KFZ-Lenker, die glauben ums Eck sehen zu können und vertrauensvoll vor Kurven überholen.
Ein paar Mal wars ganz schön knapp, einigen habe ich durch einen Schlenker nach links wenn schon nicht ihr Leben, dann zumindest ihre Karre gerettet!


Den Rückweg bergab hab ich wegen des Nebels und der teilweise feuchten Fahrbahn etwas gemächlicher als sonst angehen lassen!
Kurzärmlig und ohne Schaumdeckel war die Abfahrt ziemlich "cool"! :cool:

 
Fasziniert haben mich die vielen KFZ-Lenker, die glauben ums Eck sehen zu können und vertrauensvoll vor Kurven überholen
Da sollten wir uns keinen Illusionen hingeben:
Im Zweifel werden wir als umformbare, redundante Biomasse eingeordnet und entsprechend der Kalkulation kraftzerfahren!
Ernüchterte Grüße,
Krischan
 
Noch ein paar "Überholkünstler" und weitere Überaschungen:
So als nicht-Velomobilist sieht das eher nicht so aus, als ob Velomobilfahren Freude machen würde.
Ab davon: Sich per Video über andere Verkehrsteilnehmer beschweren über so Dinge wie "Überholen im Kreuzungsbereich" u.ä. und im selben Video dann selbst im Kreuzungsbereich überholen, Abbiegespuren zum Überholen zu nutzen obwohl Du geradeaus willst, durch fluchsen Spurwechsel auf die Geradeausspur von der Abbiegespur rechts einen Abbieger überholen und schnell wieder zurück auf die Abbiegerspur wechseln um dann vor diesem Abzubiegen, offenbar innerorts knapp 60 fahren, beim Abbiegen so ziemlich jede Kurve schneiden (aber sich über den Gegenverkehr beschweren) etc. etc.. Eine heftige Diskrepanz zwischen dem Beurteilen des "Fehl"-Verhaltens anderer und des eigenen ist da sehr auffällig...
 
Heute, gegen 18 Uhr, fahre ich eine kleine Autobahnbrücke (A45, Waldgebiet zwischen Hanau und Alzenau) hoch. Im Scheinwerferlicht bewegt sich oben auf der Brücke ein Tier von rechts nach links und wieder zurück. Ein Reh. Es steckt den Kopf durch die Geländerstäbe, zieht ihn wieder raus, prüft, ob es drüber springen kann. Ich denke an das Reh und die Autofahrer. Lasse das VM den Aufstieg wieder zurückrollen, warte etwas und fahre dann die Brücke wieder hoch. Reh war zum Glück weg. Nix passiert. :)
 
Die Leute fahren doch auch nicht in Schlaglöcher oder über Äste, die auf der Straße liegen...

Doch. Und anschließend wollen sie Schadenersatz vom Baulastträger.

50% davon einhändig fahrend

Das ist ja als solches völlig o.k. und erlaubt.

Eine heftige Diskrepanz zwischen dem Beurteilen des "Fehl"-Verhaltens anderer und des eigenen ist da sehr auffällig...

Das Video heißt "Nebelrunde", gesehen habe ich keinen Nebel, aber irgendwo muss der ja gewesen sein.
 
Gestern kamen mir auf den einen km Radweg, den ich fahre, vier Radfahrer entgegen (bzw. habe ich überholt). 50% davon einhändig fahrend, den Blick fest auf das Stück Elektronik in der anderen Hand gereichtet :mad:.
Hatte ich Mittwoch vor mir an 'ner roten Ampel auf der Fahrradfurt.
Als Grün wurde, kam sie zwar schnell auf knapp doppelte Schrittgeschwindigkeit, wurde dann aber nicht mehr schneller, sondern eierte immer weiter nach rechts. Von links hinten war die rechte Hand natürlich nicht zu sehen, aber die linke Hand war am Lenker, der rechte Ellenbogen schaute hinter dem Körper hervor und der Kopf war weit nach unten gebeugt...
Als ich mir ziemlich sicher war, dass sie nicht auf dem Radweg weiterfahren, sondern eher auf dem Gehweg halten wollte, hab ich überholt. Wollte sie aber doch nicht, denn ich hab noch aus dem Augenwinkel gesehen, dass neben mir ihr Vorderrad scharf nach links gedreht hat. Einen Augenblick später hat sie einen Höllenschrei losgelassen und auf der Furt gestoppt, um irgendwas im Körbchen am Lenker zu sortieren (das eine hat mich fast vom Rad gepustet, das andere hab ich im Spiegel gesehen).
 
Ich stellte nur klar, dass das Einhändigfahren erlaubt ist.
Die können meinetwegen auch freihändig fahren, wenn sie ihr Rad dabei auch beherrschen. D.h. sie trotzdem noch schnell bremsen können und nicht schlangenlinienfahrend die gesamte Breite des Radweges ausnutzen(*). Wobei die meisten ein- und freihändig Fahrenden gerade das nicht hinbekommen...

(*) und dabei noch durch Musikberieselung auch das Klingeln und Anschreien von hinten nicht hören :rolleyes:.
 
Ist zwar mal wieder nicht kurios, und auch nicht heute passiert… aber meist landet so etwas in diesem Faden, deshalb auch diesmal:

Nachdem ich hier schon bei anderen Foristen gelesen habe dass es hilfreich sein kann bei groben Verstössen von KFZ-Fahrern gegen die StVO den Arbeitgeber anzuschreiben habe ich das auch mal probiert.
Und bevor ich so recht dazu kam den ersten Fall mal zu posten, hatte ich schon den zweiten Fall „abgeschlossen“… aber erst mal zum ersten Fall… ich habe jeweils eine Zusammenfassung vorangestellt und die Originaltexte „verspoilert“ – das „kurz fassen“ wurde mir leider nicht in die Wiege gelegt, und sonst wäre es völlig unlesbar geworden:

Im ersten Fall war es „nur“ ein mutmasslicher Dienstwagen, sprich PKW von Fraport – „F-RA“ (internationale Kennung für diesen Flughafen) auf dem Kennzeichen und der Aufdruck „Fraport“ auf dem Kennzeichenhalter sind zwar kein Beweis für eine Zulassung auf das Unternehmen, aber wer macht so etwas schon privat?
Das ist eine relativ grosse Firma die den grössten deutschen Flughafen betreibt, grossteils in öffentlicher Hand ist und normalerweise zuverlässig dafür sorgt dass das Rhein-Main-Gebiet (und damit Millionen von Menschen) an sieben Tagen pro Woche mindestens 18 Stunden pro Tag mit ordentlich Lärm, Abgasen und Feinstaub versorgt wird, und auch stark dazu beiträgt den Klimawandel nicht unnötig auszubremsen.
Dafür haben sie sogar mit Rabatten den Billigflieger Ryanair angelockt um den Flughafen auszulasten… sie konnten bisher kaum die zwei Terminals auslasten die sie schon haben, im Moment wird noch ein drittes Terminal gebaut, der Wahnsinn muss ja grenzenlos ausgeweitet werden…
Zu den wenigen Vorteilen der Pandemie gehört:
Im Moment können sie nicht mal ein Terminal auslasten, haben das zweite geschlossen, den Menschen in der Region und der Umwelt bleiben jede Menge Schadstoffe und Lärm erspart…
Aber das dritte Terminal wird natürlich weitergebaut – auf dass Corona verschwinde und der Flugwahnsinn weitergehe…
Man merkt schon wie sympathisch mir diese Firma ist glaube ich…
Vielleicht war auch deshalb der Ton in meinen E-Mails etwas angefressen…
Auf jeden Fall waren @rtt und ich mit den Mangos an einem Sonntagnachmittag hintereinander innerorts in einer nicht sonderlich grossen Stadt im Kreis Darmstadt-Dieburg unterwegs, mit ca. 35 km/h, hinter uns PKW, vor uns PKW, die aber auch nicht viel schneller fuhren als wir… eigentlich alles recht entspannt.
Irgendwann sehe ich im Spiegel wie ein PKW von hinten zum überholen ansetzt – und sehe sofort, das kann nichts werden… und so kam es natürlich auch:
Erst merkt der PKW-Fahrer als er links neben mir ist dass da ja kurz vor ihm eine Verkehrsinsel kommt.
Folglich schneidet er mich und schert viel zu knapp vor mir ein.
Dann merkt er dass die PKW die schon vor uns waren ja auch nicht schneller fahren als wir und geht voll in die Eisen – was ich in Folge natürlich auch tun muss.
Danach habe ich erstmal gehupt, wir sind bestimmt einen km mit gleichem Tempo hinterhergerollt, an der Ampel dahinter gestanden… leider habe ich vergessen ein Foto von der Kiste zu machen.
Aussteigen um den Fahrer anzusprechen wollte ich nicht, sonst wird eh die Ampel grün, der PKW ist weg, und der Ärger noch grösser…
Sprich die Person am Steuer konnte ich auch nicht beschreiben.

Aber ich dachte das ist ja mal eine gute Gelegenheit den mutmasslichen Arbeitgeber anzuschreiben, schaden kann es nicht…
Also, gesagt, getan, abends noch ein Mail an Fraport geschickt.
StVO-widriges gefährdendes Verhalten Ihrer Mitarbeiter (?) im Strassenverkehr - hier F - RA 609

Sehr geehrte Damen und Herren,

das amtliche Kennzeichen F – RA 609 und der Aufdruck auf dem dazugehörigen Kennzeichenhalter haben für mich nahegelegt dass das dazugehörige Fahrzeug auf Ihr Unternehmen zugelassen ist.

Es handelt sich dabei um eine dunkelgraue bis schwarze Stufenhecklimousine des Herstellers Audi, vermutlich das Modell A4 in der neuesten Ausführung.

Sollte dieses Fahrzeug nicht auf Ihr Unternehmen zugelassen sein, so bitte ich um entsprechende Nachricht – ignorieren Sie in diesem Fall bitte den Rest der E-Mail.

Sollte es zutreffen, so bitte ich Sie weiterzulesen:

Heute, am 25.10.2020, fuhr ich um kurz vor 15 Uhr in Fahrtrichtung Eppertshausen mit dem Fahrrad durch die Ortsdurchfahrt in Münster bei Dieburg.

Mitten im Ort überholte mich das oben genannte Fahrzeug, schnitt mich stark beim wiedereinscheren, und bremste unmittelbar danach stark ab, so dass ich zu einer Vollbremsung genötigt wurde.

Während des Überholvorganges dürfte der Seitenabstand zeitweise einen Meter unterschritten haben.

Danach hatte ich genügend Zeit mir das Fahrzeug und Kennzeichen einzuprägen, da das Fahrzeug im weiteren Verlauf ca. einen Kilometer ohne nennenswerte Geschwindigkeitsdifferenz vor mir herfuhr.

Ich würde Sie sehr bitten die Person der dieses Fahrzeug zur Verfügung steht entsprechend auf diesen Vorfall anzusprechen.

Bitte schulen Sie Ihre Mitarbeiter auch mit dem Ziel der Einhaltung der StVO, ich zitiere aus §5 „Überholen“:

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:
  1. bei unklarer Verkehrslage oder
  2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Quelle: https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/93-5-ueberholen


In diesem Fall kommt zum fehlenden Seitenabstand während des Überholvorganges noch die Nötigung durch das starke Abbremsen hinzu.

Ich bitte auch um Rückmeldung.

Wenn Sie die Person der das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird entsprechend schulen können verzichte ich gerne auf eine Anzeige.

Mit freundlichem Gruss
Oliver XXX
Danach erstmal gut zwei Wochen gewartet, keine Reaktion, also die Mail nochmal geschickt mit folgendem Zusatz:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie daran erinnern dass ich in untenstehender Angelegenheit schon seit über zwei Wochen auf eine Antwort warte.

Mit freundlichen Grüssen
Oliver XXX
Zwei Stunden später hatte ich schon eine Antwort – verbunden mit der Behauptung sie hätten wir schon auf die erste Mail geantwortet, was aber nirgends plausibel ersichtlich war…
Und verbunden mit der Aussage dass die Fahrer der Firmenwagen selbst für ihr Verhalten verantwortlich sind und nicht geschult werden.
Dass die Mail von einer allgemeinen Mailadresse kam und niemand seinen Namen darunter gesetzt hat – wunderte mich nicht.
-------- Original-Nachricht --------
Von: feedback@fraport.de
Datum: Tue Nov 10 10:49:59 CET 2020
To: oliver@.de,oliver@.de
Antwort an: feedback@fraport.de
Betreff: Re: Ticket (560286) WG: StVO-widriges gefährdendes Verhalten Ihrer Mitarbeiter (?) im Strassenverkehr - hier F - RA 609

Ihre Antwort wurde bereits am 25.10. versandt:

Guten Morgen Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Falls es sich um ein Dienstfahrzeug gehandelt hat, so werden die Fahrzeuge je nach Nutzungsvertrag dienstlich und auch privat genutzt. Die Nutzer sind für die Einhaltung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Wir schulen keine Fahrer/innen nach, wie das eventuell bei Behörden der Fall wäre. Wenn Sie Verstöße melden wollen, tun Sie dies bitte auf den üblichen Wegen. Alleine aus Datenschutzgründen werden wir keine weiteren Auskünfte geben können.

Mit freundlichen Grüßen

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Feedback-Team
Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit Servicequalität, FTU-T 60547 Frankfurt am Main
feedback@fraport.de www.fraport.de www.frankfurt-airport.com www.facebook.com/FrankfurtAirport www.twitter.com/Airport_FRA
Fand ich schon ein schwaches Bild – auch wenn ich ehrlich gesagt nichts anderes erwartet hatte… die Firma ist gross, in öffentlicher Hand, stark subventioniert, das Geschäft gemeinschädlich, und es war „nur“ ein Firmenwagen…
Ich habe ihnen meine grenzenlose Begeisterung dennoch mitgeteilt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

besten Dank für Ihre Nachricht.

Auf meine erste Mail hatte ich keine Antwort erhalten.

Dass die jeweiligen Fahrer für Ihr Verhalten im Strassenverkehr selbst verantwortlich sind ist mir klar – ebenso wie wir mir klar ist dass es der Sicherheit im Strassenverkehr sicherlich nicht abträglich wäre wenn der Arbeitgeber hier nach entsprechendem Fehlverhalten das Gespräch mit den Beschäftigten suchen würde.

Ich bin in einem Forum aktiv, und dort haben andere sehr gute Erfahrungen damit gemacht die Arbeitgeber der Verkehrssünder anzuschreiben.
Ich finde es sehr bedauernswert dass Sie sich diesem Weg verschliessen und nicht zur Sicherheit im Strassenverkehr beitragen möchten.

Im übrigen möchte ich gar keine Daten von Ihnen, ich arbeite schliesslich nicht bei einer Ordnungsbehörde.

Ich möchte nur dass Sie Ihre Mitarbeiter zur Einhaltung des StVO anhalten.

Dass Sie nicht bereit sind dies zu tun finde ich schon ein schwaches Bild.

Mit freundlichem Gruss
Oliver XXX
Man könnte jetzt sagen – viel Arbeit für nichts.
Aber es war ein Versuch, und vielleicht findet die Mail ja hinter verschlossenen Türen doch noch den Weg in die richtige Richtung … never ever give up!

Grüsse
Oliver
 
Damit zu Fall zwei… der nochmal erheblich gefährlicher war, bei dem ich aber hinterher nicht einmal ein Kennzeichen zur Hand hatte:

Ich fuhr bei mir im Ort mit dem Long John die fast schnurgerade Haupstrasse (eine stark frequentierte Bundesstrasse) entlang, zwar schon im dunklen, aber mit den zwei fest montierten guten Rückleuchten, allen vorgeschriebenen Reflektoren, Warnjacke und reflektierenden Schnappbändern um die Hosenbeine.
OK, ich kann mir noch ein paar blinkende Lichterketten um die Jacke wickeln… ich glaube ihr wisst worauf ich hinaus will.

Just dort wo die Bebauung enger wird und es keine befahrbaren Seitenstreifen (ein Stück zuvor noch als benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert) mehr gibt und damit alle Fahrzeuge den einen Fahrstreifen nutzen müssen überholt mich ein LKW – und ein nicht gerade zierlicher – mit geschätzt 30…40 cm Seitenabstand – bei dichtem Gegenverkehr bestehend aus PKW.
Bei der Fahrbahnbreite kann nicht einmal ein PKW bei Gegenverkehr angemessen überholen – ich habe es hinterher extra nochmal gemessen weil ich es so unglaublich fand.

Da habe selbst ich fast einen Herzstecker gekriegt… interessant war dass das nächste nachfolgende Fahrzeug auch ein ähnlicher oder gleicher LKW im gleichen Look war – dessen Fahrer sich aber vorbildlich verhielt.

Ich dachte noch ans Kennzeichen lesen und merken – habe es aber im dunklen an dem grossen LKW auf die Schnelle nicht mal gefunden, ich war zu beschäftigt nicht irgendwie gleich zu sterben....
Aber ich habe gesehen dass beide Fahrzeuge von der FES waren, und es waren Sonderabfallsammelfahrzeuge – die FES ist nicht gerade klein, aber diese Flotte wiederum nicht sehr gross, und anderweitig ist die FES ausserhalb Frankfurts auch kaum aktiv soweit ich weis.

Da war es reine Fleissarbeit herauszufinden dass bei mir im Nachbarort vielleicht fünf km weiter keine zehn Minuten vor dem Vorfall ein Sonderabfallsammeltermin endete.

Also am gleichen Abend noch eine (diesmal eher nettere, aber umso nachdrücklichere) Mail an die FES geschrieben, ich habe zur besseren Lesbarkeit wieder verspoilert:
Massiv gefährdendes und grob StVO-widriges Fahrverhalten des Fahrers eines FES-Schadstoffmobiles heute in Rödermark

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich finde es sehr gut dass die FES mit Ihren Schadstoffsammelmobilen in die Gemeinden des Umlandes fährt und dort Sonderabfälle annimmt.
Diesen Service habe ich auch selbst schon genutzt.

Noch viel besser wäre meine Meinung über die FES aber wenn deren Mitarbeiter im Strassenverkehr nicht das Leben anderer Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig massiv gefährden würden.

Heute befuhr ich zwischen 17.35 und 17.40 Uhr mit dem Fahrrad die B459 (Hauptstrasse) in Rödermark-Waldacker in Richtung Norden, sprich Richtung Frankfurt.

Als ich auf Höhe der Fussgängerampel kurz vor der Jägerstrasse war überholte mich ein relativ grosser LKW mit geschätzt einem knappen halben Meter Seitenabstand zu meinem Lenker.

Während dieser Zeit herrschte auf der Gegenfahrbahn dichter PKW-Verkehr, so dass er beim überholen die Gegenfahrbahn nicht nutzen konnte.

Leider konnte ich nicht lange das Kennzeichen suchen und lesen, da ich zu sehr mit dem Versuch zu überleben beschäftigt war.

Allerdings ist das in meinen Augen ansprechende „Dekor“ der Aufbauten dieser Schadstoffmobile der FES ja kaum zu übersehen – angelehnt an Cartoons oder Graffiti.

Das nächste darauffolgende Fahrzeug war ebenfalls ein grösserer LKW aus der Flotte der FES-Schadstoffsammelmobile.

Dessen Fahrer hielt sich ganz im Gegensatz zum oben genannten allerdings an die StVO.

Für Sie sollte es allerdings möglich sein die Fahrzeuge und Fahrer zu ermitteln – ich gehe davon aus dass es Dienstpläne für diese Mitarbeiter bzw. Arbeiten und Fahrzeuge gibt.

Nachdem heute, am 25.11.2020, ein Sammeltermin für Schadstoffe in 63322 Rödermark-Messenhausen in der Dietzenbacher Strasse von 16.30-17.30 Uhr stattfand, würde ich sagen dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist dass es sich bei den oben genannten Fahrzeugen um jene handelt die diesen Termin bedient haben.

Ich weis nicht ob der betreffende Mitarbeiter eine Fahrerlaubnis besitzt – auf jeden Fall kennt er offenbar die StVO nicht, oder er ignoriert sie sehr, sehr, sehr grosszügig:

Auszug aus StVO §5 „Überholen“:

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:
  1. bei unklarer Verkehrslage oder
  2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Quelle: https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/93-5-ueberholen

Nur am Rande:
Das Fahrrad das ich zu besagtem Zeitpunkt fuhr ist ca. 2 Jahre alt und recht hochwertig, es verfügt über alle vorgeschriebenen Reflektoren und gleich zwei hochwertige ordnungsgemäss montierte StVZO-konforme Rückleuchten des Herstellers Busch und Müller.
Ich trug zu diesem Zeitpunkt eine komplett neongelbe Softshell-Warnjacke mit zahlreichen Reflexstreifen auf Armen und Rücken – nichts davon war durch einen Rucksack oder ähnliches verdeckt – und direkt über den Schuhen trug ich beidseitig reflektierende Schnappbänder um die Hosenbeine.
Sollte sich der Fahrer darauf berufen dass er mich übersehen hat, so sollte er wirklich ganz dringend aus gesundheitlichen Gründen den Führerschein abgeben, denn dann übersieht er wohl sehr vieles.

Da ich den Vorgang selbst so unglaublich fand bin ich zu späterer Stunde bei weniger Verkehr noch einmal an besagte Stelle gefahren und habe nachgemessen:
Die Fahrbahn ist an dieser Stelle ca. 3,75 m breit – von Mitte Mittelstreifen bis zum Bordstein, inklusive der Entwässerungsrinne, diese ist allein über 30 cm breit.
Der Lenker meines Fahrrades ist ca. 70 cm breit.
Da es wohl kaum zuzumuten ist dass ich in der Entwässerungsrinne oder auf dem Übergang zwischen gepflasterter Rinne und asphaltierter Fahrbahn fahre, kann man wohl sagen dass ich mindestens 1 m ab Bordstein zum Fahren benötige.
Ein KFZ-Fahrer muss – siehe oben – mindestens (!) 1,5 m Abstand beim überholen halten, macht schon 2,5 m ab Randstein.

Nachdem ich selbst Inhaber einer Fahrerlaubnis Klasse 2 bin schätze ich dass der LKW ohne Aussenspiegel vermutlich 2,5 m breit war – zumindest aber nicht deutlich schmäler.

Sprich der Platzbedarf des LKW (ohne Aussenspiegel) beim überholen wären ca. 5 m bis zum Randstein gewesen, die Fahrbahn ist aber nur 3,75 m breit.

Also hätte der Fahrer des LKW mindestens 1,25 m auf die Gegenfahrbahn ausweichen müssen um mich StVO-konform überholen zu können.
Gehen wir auch dort von 3,75 m Fahrbahnbreite bis Randstein aus (da die Strasse vor wenigen Jahren erst grundsaniert wurde gehe ich auch davon aus) wären dem Gegenverkehr noch ca. 2,5 m geblieben – inklusive Entwässerungsrinne.
Da die PKW im Gegenverkehr bei voller Fahrt ganz sicher nicht bis in die Entwässerungsrinne nach rechts gefahren sind und ein Grossteil der PKW heute mit Aussenspiegeln breiter als 2 m sind – viele auch ohne – können wir wohl davon ausgehen dass ich mit meinem oben geschätzten Seitenabstand beim überholen richtig liege.
Das bestätigt auch meine Wahrnehmung dass der LKW nicht oder nur marginal über die Mittellinie auf die Gegenfahrbahn fuhr.

Da ich jedes Jahr einige tausend Kilometer Fahrrad fahre bin ich schon einiges gewohnt an Gefährdungen und massiven Verstössen von KFZ-Fahrern gegen die StVO.
Aber so stark wie heute werde ich zum Glück nur äusserst selten gefährdet.
Wenn Sie eine Zeitung lesen oder anderweitig regelmässig Nachrichten verfolgen können Sie sich vielleicht vorstellen wie Unfälle zwischen LKW und Radfahrern oft ausgehen… und das passiert leider nicht gerade selten.

Bei 1 m Seitenabstand beim Überholen würde ich nicht so viel Aufhebens machen – ich sage immer wenn ich dafür jedes Mal 10 Euro bekommen würde bräuchte ich gar nicht mehr arbeiten gehen… aber in diesem Fall war der Abstand definitiv erheblich geringer.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn Sie eine entsprechende Schulung Ihrer Fahrer – ganz speziell und besonders dringend dieses Fahrers – veranlassen könnten.

Schon aus Datenschutzgründen erwarte ich übrigens nicht dass Sie mir Details zum Fahrer mitteilen oder ähnliches.

Ich möchte Sie aber doch bitten mir eine angemessene Rückmeldung auf diese Nachricht zukommen zu lassen.

Nachdem einer Ihrer Mitarbeiter mich heute fast getötet hätte wäre ich Ihnen zumindest dafür sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüssen
Oliver XXX
Dann folgte wieder das Warten…

Gerade mal anderthalb Tage nach meiner Mail bekam ich Antwort, von einer Person mit einem Namen und einer eigenen Mailadresse, sehr freundlich, mit mehrfacher Bitte um Entschuldigung.
Es war dort auch von allgemeiner Schulung der Mitarbeiter die Rede - wenn sie von Berufs wegen im Rahmen ihrer Tätigkeit ständig LKW fahren durchaus sinnvoll.
Und sogar dass Radfahrer die Umwelt schützen und schützenswert seien.

Vor allem aber stand dort dass es ein Gespräch des Vorgesetzten mit den betreffenden Mitarbeitern gegeben habe.
Es waren ja zwei Fahrer, einer als „Täter“ und einer als „Zeuge“, wie gesagt, ich konnte sie ja nicht zuordnen…
Kann ich natürlich nicht prüfen, aber es sollte ja in deren eigenem Interesse sein dass ihre Mitarbeiter keine anderen Verkehrsteilnehmer totfahren, den Führerschein abgeben müssen oder ähnliches.
Insofern klang das alles sehr gut für mich.

Und brachte sicherlich mehr als eine Anzeige die die Polizei nicht aufnehmen will (ist ja normal…) und bei der wenn es richtig gut läuft vielleicht 30 Euro Strafe herauskommen…
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihren Hinweis.

Bedauerlicherweise hatten Sie Anlass, sich über unseren Mitarbeiter zu beschweren. Wir nehmen die Beschwerden unserer Kunden und Bürgern sehr ernst.

Wir bedauern zutiefst, dass sich mit unserem Personal und unseren Fahrzeugen eine solche Situation ereignet hat.

Der zuständige Vorgesetzte teilte mir mit, dass das Personal regelmäßig geschult und fortgebildet wird, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Mit den entsprechenden Kollegen wurden schon Gespräche zu der Situation geführt und nachdrücklich darauf hingewiesen wie sich zukünftig in solchen Situationen zu verhalten.

Als Unternehmen, dass sich täglich für eine saubere Umwelt einsetzt, liegen uns natürlich Fahrradfahrer, die so ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten besonders am Herzen.

Wir können abschließend nur um Entschuldigung bitten und hoffen dass Sie zukünftig keine so negativen Erfahrungen mit unserem Unternehmen machen müssen.

Ich bitte auch nochmals um Entschuldigung und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH

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Das hatte sich in meinen Augen gelohnt… ich habe dann noch einmal eine nette Mail hinterhergeschickt:
Sehr geehrte Frau [Nachname],

besten Dank für Ihre Nachricht!

Ich rechne Ihnen die schnelle und positive Antwort – noch dazu „von einer Person mit Namen“ – hoch an.
Leider habe ich in der Vergangenheit bei anderen grösseren Unternehmen schon andere Erfahrungen machen müssen.
Wie gesagt, ich fahre recht viel Fahrrad, und das macht hier im Ballungsraum auf den Strassen die primär von KFZ genutzt werden leider wenig Spass… Infrastruktur für Radfahrer ist aber nur sehr rudimentär vorhanden.

Mir ist klar dass der Vorfall einen Einzelfall darstellt und sich nicht alle Mitarbeiter der FES so verhalten – bestes Beispiel ist der Fahrer des zweiten FES-LKW, der dem ersten mit angemessenem Abstand folgte, den Vorfall eigentlich gesehen haben muss, aber mir gegenüber eine nicht zu beanstandende Fahrweise an den Tag legte.

Sicher ist eine regemlässige Schulung der Fahrer wichtig.

Besonders wichtig war / ist mir aber in diesem Fall das persönliche Gespräch eines Vorgesetzten mit dem betreffenden Fahrer – ich hoffe dass dies deutlich mehr nutzt als eine Anzeige meinerseits.

Dies sollte auch im Interesse der FES sein, da schwere Unfälle nicht im Interesse des Unternehmens sein dürften.

Natürlich hätte ich Anzeige erstatten können – theoretisch (!) ist das sicher der richtige Weg.
Aber die Polizei hat erfahrungsgemäss wenig Interesse eine Anzeige aufzunehmen und den Fahrer zu ermitteln, und selbst wenn dies zu einer Bestrafung des Fahrers führen würde sind die Strafen für die Schwere des Vergehens in Deutschland ohnehin lächerlich niedrig – zumindest solange kein schwerer Unfall passiert.

Wie gesagt, in diesem Fall ging es für mich ohne zu übertreiben um akute Lebensgefahr, sonst würde ich mir nicht so viel Mühe machen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Mit freundlichen Grüssen
Oliver XXX
Immerhin schien hier meine Mühe nicht umsonst gewesen zu sein.

Aber nachdem das ja keine Einzelfälle waren komme ich immer mehr zu der Erkenntnis dass ich hier im KFZ-Verkehr wohl an den Up eine Schwimmnudel benutzen muss … ich weis dass viele hier davon nichts halten, aber Dashbike gibt es noch nicht, und selbst wenn ich eine hätte hilft sie nur noch bedingt wenn ich ein Krüppel oder tot bin…

Und etwas Besseres fällt mir nicht ein gegen die weit verbreiteten Vielzudichtüberholer.
Dummerweise müsste man das Teil während der Fahrt ein- und ausklappen können, sonst kollidiert man ja ständig mit Pfosten, Ampelmasten und Radfahrern im Gegenverkehr, nachdem die Radwege ja oft nur so breit sind wie der Mindestabstand für KFZ beim Überholen…

Grüsse
Oliver
 
eine Schwimmnudel

Lass es lieber, entweder musst Du sie so kurz monieren, dass sie wirkungslos ist, oder die Polizei wird Dir das Geld gerne abnehmen. Hier hat selbige mal Schwimmnudeln sogar auf einer Demonstrationsfahrt verboten.

Ich fand es Freitag kurios, dass ein Pkw-Fahrer, der hinter mir am Stoppschild gehalten hat, tatsächlich danach die vorgeschriebene Zeit an der Haltelinie anhielt. Normalerweise macht das niemand dort, sondern alle überholen dann beim Linksabbiegen über die Sperrfläche. O.k., kurios ist es auch, dass ein Radfahrender am Stoppschild hält. ;)
 
Ich schwanke ja immer zwischen "Nerv-Faden" und "Kurios-Faden".
Aber gut, es war alles nicht hochgefährlich, und es ist schon kurios wie selbstverständlich das alles für die Dosentreiber ist...

- Mit dem Up ins Büro gefahren (auch im Homeoffice ab und zu nötig), auf dem Heimweg im Industriegebiet links abgebogen, gleich auf das Radwegrudiment gefahren - mache ich mit den Ups immer so, da bekomme ich am Kreisel deutlich besser die Anbindung nach rechts, und ich fahre nicht im Schwerverkehr.
Schaue geradeaus - steht mal wieder ein Sattelzug komplett auf dem Radweg, also gleich wieder zurück auf die Strasse.
Das ist so etwa die 5%-Chance... passiert immer wieder, nichts Neues, nur die Sattelzüge und LKW wechseln...

- Nach der Arbeit mit dem Long John eingekauft, auf dem Rückweg umständehalber die grosse Kreuzung kurz vorm Heimatort in Fahrtrichtung auf der linken Seite überquert, wollte ausnahmsweise (!) mal ein kurzes Stück linksseitig weiterfahren auf dem "Radfahrer Frei"-Trottoir - steht da ein paar Meter weiter ein PKW und blockiert den kompletten Geh-weg.
Fahrersitz ist auch leer - muss bestimmt "nur mal ganz kurz" whatever...

- Nach dem Einkauf schnappe ich das Mango und fahre noch kurz in den Nachbarort ein paar Dinge erledigen, u.a. auch in eine schmale kurze Sackgasse die am Anfang eine S-Kurve bildet und da recht unübersichtlich ist - was manche Dosentreiber nicht davon abhält gut Gas zu geben.
Auf dem Rückweg (es ist schon laaange dunkel...) fahre ich auf diese Kurve zu, sehe einen Scheinwerferkegel - und bleibe sofort stehen.
Der Scheinwerferkegel bewegt sich aber nicht - folglich denke ich dass da jemand am Strassenrand steht und wartet, einparkt, was auch immer, und rolle weiter.
Nein, da steht ein PKW mitten auf der Fahrbahn und blockiert sie komplett - und macht keinerlei Anstalten das zu ändern.
Also klettere ich auf den Trottoir und eiere dort vorbei...


Nervt alles, ist für mich aber deutlich weniger schlimm als rasen, drängeln, schneiden, ausbremsen.
Deshalb habe ich gar keine Lust mit solch minderbefähigten Dosentreibern zu diskutieren, bringt meist eh nix, ausser dass ich mich nochmal aufregen muss - über die ganzen dummen Sprüche und die Zeit die ich zusätzlich verschwendet habe...


Auch kurios:
In dem einen Nachbarort ist auf der Hauptstrasse praktisch auf der kompletten Länge Tempo 30 ausgeschildert, das sind ca. 2 km.
Mit dem Mango fahre ich dort meist so 30...33 km/h - den Tacho habe ich sogar auf mein Gewicht "geeicht", mit tatsächlichem Abrollweg.
PKW-Tachos eilen in aller Regel vor.
Wenn ich aber Richtung Norden fahre und komme an eine Stelle wo die Strasse etwas breiter ist, werde ich praktisch ausnahmslos überholt, wenn ein PKW hinter mir ist - ich kann mich nicht erinnern dass bisher mal einer hinter mir geblieben wäre.
Und da gelten noch mehrere hundert Meter Tempo 30...

Ich finde es schon echt bemerkenswert wie zuverlässig fast alle PKW-Fahrer auf die Strassenverkehrsordnung und Beschilderung pfeifen...
 
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Ist vielleicht nicht sehr niveauvoll, bin ich auch nicht stolz drauf, aber ein Mittelfinger geht da bei mir immer :censored:
 
Ich fand es Freitag kurios, dass ein Pkw-Fahrer, der hinter mir am Stoppschild gehalten hat, tatsächlich danach die vorgeschriebene Zeit an der Haltelinie anhielt.

Welche vorgeschriebene Zeit? Meines Wissens nach müssen nur alle Räder zum vollständigen Stillstand kommen. Eine vorgeschriebene Wartezeit gibt es nicht, nur eine empfohlene von drei Sekunden.
 
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