Irgendwie entsteht der Eindruck, daß die Diskussion nicht verstanden wird?
Wer nur 45 Km/h in einer 50er Zone fahren darf, ist für den Rest ein Verkehrshindernis, die die zulässige Geschwindigkeit vor Ort gerne fahren wollen würden, aber eben ausgebremst werden, wenn sie nicht überholen können, was bei 5 km/h-Unterschied nicht wirklich realistisch wäre.
Dieses Ausbremsen und nicht Ausfahrenkönnen der örtlich zulässigen Geschwindigkeit kann bei den beteiligten Fahrzeugfahrenden für Frust sorgen, was sich möglicherweise auf den langsameren Verkehrsteilnehmer dann auswirkt, wenn der zwangsweise ausgebremste Hinterherfahrende anfängt, zu drängeln, zu hupen oder zu dicht aufzufahren.
Und, nein,
ich gehöre nicht zu den Autofahrenden.
Es muß aber zulässig sein, auch mal die Sicht eines anderen Verkehrsteilnehmers einzunehmen, der sich für eine andere Art der Teilnahme am Straßenverkehr entschieden hat.
@BuS velomo
Es geht aber nicht um die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen oder überhaupt außerhalb geschlossener Ortschaften; es geht um die Fähigkeit aller Kraftfahrzeuge, die vor Ort innerorts geltende Geschwindigkeit fahren zu können, und zwar ausdrücklich unabhängig der Art des Kraftfahrzeuges.
Mit welcher Begründung werden motorisierte 2-Rad-Fahrende hier diskriminiert?