Warum 25 und 45 km/h?

Ich habe irgendwo mal aufgeschnappt das die 45km/h (für Roller) über die EU von den Engländern kommen würden, weil in England alles ab 50km/h auf die Autobahn darf (30mph sind 48 km/h). Hab aber kein Link. :(
 
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bedeutet das, man traut dem Material bzw der Verarbeituung nicht mehr zu?
"Mein" Up- Händler sagte mir, dass exakt die gleichen Modelle, die in Europa auf 25km/h begrenzt sind, auf der anderen Seite des Altantiks bzw. Pazifiks mit einer Begrenzung auf 20mph, also 32km/h ausgeliefert werden. Einziger Unterschied: die Software.
Offenbar sind "in Übersee" die Materialien stabiler und die Menschen schlauer???

EDIT: Meine Vermutung ist, dass die gesetzlichen Festlegungen nur auf Basis von bestehenden Regularien ("Aktenlage") und von Menschen, die selbst nur am Wochenende mal ab und zu ein paar Kilometer durch den Wald radeln, gemacht wurden und nicht von "Pragmatikern", die ein Rad als Alternative zum KFZ benutzen.
 
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wird im Besonderen für die S-Pedelces genutzt, die bis zu 45 km/h fahren können.
 
der stein des anstosses bei mir ist eben diese 5km/h unterschied zu 'normalem verkehr' auf der strasse.
warum bremst man die 45er und 25er fahrzeuge bewusst um 5km/h aus und macht sie so zum hinderniss?!

dabei missachte ich mal, das man zb in HH angehupt etc wird, wenn man unter 60fährt, weil das ausserhalb des gesetzlich erlaubtem liegt.

bei 30km/h wäre und dürfte man so schnell fahren, wie dort wo die 30km/h beschränkung besteht, was ja meist gemacht wird, innerorts, wenn eingeschränkt wird.

bei 50km/h darf man eben so schnell fahren wie innerorts von allen anderen auch erlaubt ist.
die 5km/h mehr halte die fahrzeuge aus, sind kein hinderniss mehr (jedenfalls laut stvo also wenn man sich dran hält).

ich denke aber gerade bei den 50km/h dürfte eine lobby da gewesen sein.
wer ein mit 50 fahrendes fahrzeug überholt, und dann passiert etwas, war man zu schnell und hat schlechte karten vor dem richter.

überholt man ein 45km/h schnelles fahrzeug, hatte man ja noch 5km/h spielraum zum offiziellen limit, also muss bewiesen werden das man zu schnell war.

der kfz-fahrer 'wandert' also von direkten verbotenem ins zu beweisende verbotene und wird so vor strafe geschützt.
dafür wird der im leichtfahrzeug zur bremse die IMMER überholt werden kann und muss, weil ja langsamer.

die dabei entstehende gefahr für alle beteiligten hat man wohl ausgeblendet.
 
Das bezweifle ich. Dort drinnen steht auch nur das Wie und Was, aber nicht Warum.
Aufhebung der Richtlinie 92/61/WEG erwäht bereits mehrfach die
Aber das WARUM habe ich auf die Schnelle noch nicht finden können.
Die Basisrichtlinie könnte diese Richtlinie 92/61/EWG sein?

RICHTLINIE 92/61/EWG

daraus zitiert:

Es ist erforderlich, die für diese Fahrzeuge (Kleinkrafträder, Krafträder, dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge) geltenden Begriffsbestimmungen genau und einheitlich festzulegen, insbesondere die Begriffsbestimmungen des Kleinkraftrades, da in den zwölf Mitgliedstaaten für diesen Fahrzeugtyp etwa fünfzehn verschiedene Begriffsbestimmungen bestehen. Diese zahlreichen Begriffsbestimmungen, die praktisch ebenso vielen Fahrzeugklassen entsprechen, stellen erhebliche Handelshemmnisse dar, da die Produktion dem Land, in dem sie in Verkehr gebracht wird, angepasst werden muß. Daraus ergibt sich eine Zersplitterung des Marktes für Kleinkrafträder.

Auch hier ist übrigens in Art 1 Abs 2 von 45 km/h die Rede; das muß also noch weiter zurückreichen, darauf gekommen zu sein. Man könnte hier in Brüssel einfach mal nachfragen, wo der Ursprung für diese Bestimmung ist.
 
der stein des anstosses bei mir ist eben diese 5km/h unterschied zu 'normalem verkehr' auf der strasse.
Weil es keinen normalen Verkehr gibt, es gibt Beschränkungen auf 7, 10, 20, 30, 50, 60, 70, 80, 100, 120 usw., ganz abgesehen davon dass sich niemand daran hält. Da darf man sowohl mit dem Pedelec als auch mit dem S-Pedelec fahren, es gibt keine Straßen für bestimmte Höchstgeschwindigkeiten und auch nur eine Höchstgeschwindigkeit für eine bestimmte Straße (min. 60km/h für Autobahnen).

Wer viel in 30-Zonen fährt und im Verkehr mitschwimmen möchte, ein S-Pedelec ist dafür perfekt!

die 5km/h mehr halte die fahrzeuge aus, sind kein hinderniss mehr (jedenfalls laut stvo also wenn man sich dran hält).
Das stimmt, aber Pedelecs sind oft auf Gehwegen unterwegs und S-Pedelecs auf Radwegen, da müssen die nicht noch 5km/h schneller sein!
 
Die Problematik lag zu Beginn ganz anders.
Entweder man steckt die E-bikes in bestehende Zulassungs Klassen.
Und hat damit gültige StVO Regeln, die man im Zweifelsfall geringfügig anpassen muß.
Oder man schafft neue Klassen und muss zusätzlich die komplette StVO ändern.
Dies bitte EU weit einheitlich da es für zulassungsfreie Pedelecs keine internationalen Übereinkünfte gibt.
Bsp. Sollte Großbritannien auf die Idee kommen 20mph finden wir besser wie 25km/h. Dann dürfen die damit nur in der EU fahren wenn sicher gestellt ist, daß 32km/h nicht möglich ist. Nicht jedes Rad kann sowas per App, wer Bosch fährt müsste entweder zum Händler oder sich einen Dongle kaufen der nur 25km/h zulässt.
Beim VanMoof S3 war dies aktuell ein Thema.

Beim S-Pedelec sind die Regelungen praxisfremd. Deshalb werden dort häufig die "besseren" belgischen Regeln zitiert. Genannt werden aber nur die Sahne Stücke, (Radwege erlaubt) die Regelungen die ähnlich zu unseren sind werden weggelassen bzw kennt man gar nicht ( gemeinsame und getrennte Geh/Radwge sind generell Tabu, und damit gefühlt 90% der innerdeutschen Radwege) Zudem vergisst man, daß die meisten belgischen Großstädte über ein Radwegenetz verfügen wo keine Fußgänger unterwegs sind.

Ähnliches gilt bei Pedelecs für 32km/h US-Modus. Die hätte man gerne, übersieht aber daß jede amerikanische Kommune die Freigabe von Radwegen selber Regeln darf. Und einige wichtigen Radwege (Brücken und MTB Strecken) schon gesperrt wurden.

Tempo 30 hat ein Freund vor vielen Jahren als Wiedereinführung von Tempo 50 in Innenstädten bezeichnet. Was laut den Aussagen vieler Kollegen und Bekannte (ich kann da problemlos 70km/h fahren) auch der Realität entsprechen dürfte.
Deshalb bringt eine Anhebung auf 30km/h gar nichts. Nicht Überholen werden auch weiterhin nur die, welche sowieso schon Rücksicht nehmen.
Wie lautet das alte deutsche Sprichwort.
Wer Rasen säht, wird Raser ernten.
 
If you want to ride 30 km/h pedal harder! I am often at 30-32 km/h on my pedelecs. The motor is useful for acceleration from 0 km/h and climbing hills, the rest of the time it is silent... :rolleyes:
 
ganz abgesehen davon dass sich niemand daran hält.
Eben.
Ein 30er Pedelec würde in der 30er Zone immer noch als Hindernis empfunden, ein 50er S-Pedelec auf der Hauptstr. ebenso ...
Man müsste also noch die Mehrwertsteuer hinzuzählen ... Dann kann man aber auch gleich beim S-Pedelec in der 30er Zone bleiben, das passt ja schon, und schneller als 40 wird eh nicht mitgeradelt, wie hier schon zu lesen war, d.h. wer bei 50+Ust mitschwimmen will, braucht halt was "Richtiges" ohne Mittreten ...
 
Ich finde die transparente Herleitung solcher Regeln auch dringen veröffentlichungswürdig.

Für die Zulassungsfreiheit = 25km/h und 250W zu setzen - kann man sich zwar irgendwie plausibilisieren, aber erwartet eigentlich einen juristischen Begleittext zur Setzung, wo die Werte fundiert werden, um davon auch andere Grundsatzurteile ableiten zu können. Aktuell sehe ich die Problematik mit dem Fehlen dieser Herleitung weniger bei der Geschwindigkeits- als der Leistungsbegrenzung - also der unsauberen ECE-85 Auslegung, bei der die Verhältnismäßigkeit zwischen realen 2kw-Sitzenleistungen komplett verloren ist gegenüber dem Sinn der gesetzten 0,25kw-Regelungs-Absicht...

Tempo-30 Zonen sind sicherlich kein Anhaltspunkt für die Fahrrad-Gesetzgebung. Neben der Mofa-Tradition glaube ich schon, dass da die Grundfrage auf dem Tisch lag: was denn "normale" Werte für ein analoges Fahrrad sind - und hat sich auf 20km/h (dann bis 25 nachlassend) und max. 250W geeinigt.
 
Startet doch eine europäische Bürgerinitiative; müssen nur genug Leute zusammenkommen.

Artikel 24
(ex-Artikel 21 EGV)
Die Bestimmungen über die Verfahren und Bedingungen, die für eine Bürgerinitiative im Sinne des Artikels 11 des Vertrags über die Europäische Union gelten, einschließlich der Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürgerinnen und Bürger, die diese Initiative ergreifen, kommen müssen, werden vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen festgelegt.

Jeder Unionsbürger besitzt das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament nach Artikel 227.

Jeder Unionsbürger kann sich an den nach Artikel 228 eingesetzten Bürgerbeauftragten wenden.

Jeder Unionsbürger kann sich schriftlich in einer der in Artikel 55 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union genannten Sprachen an jedes Organ oder an jede Einrichtung wenden, die in dem vorliegenden Artikel oder in Artikel 13 des genannten Vertrags genannt sind, und eine Antwort in derselben Sprache erhalten.
Zitat aus ->

EUV und AEUV

Die Frage ist hier, ob sich eu-weit 1 Million radfahrende EU-Bürger finden lassen; lt. Art 11 EUV braucht es diese Anzahl zur europäischen Bürgerinitiative.

Hinweis:
EU-Bürger sind automatisch alle Bürger eines EU-Mitgliedslandes.
 
höheres Tempo fordern und schon würde die SUVisierung voll in Gang gesetzt, irgendwann wird dann ein 70 kmh rasendes Pedelec als zu lahm angesehen, ich bin für ne runde Zahl, 20 kmh für die Pedelecs und superschlaue Sensoren-software, die ein S-Pedelec auch gleich auf die Geschwindigkeit abregelt wenn (illegalerweise) damit auf dem Radweg gefahren wird. Bei den Pedelec-Staus heutzutage auf den Radwegen ist 25 kmh viel zu schnell... und das Tolle: von Rennradfahrern wird man auf dem Radweg nicht weggeklingelt weil die wegen Gewichtsersparnis gar keine Klingel am Rad haben, da kommt dann nur ein Schrei des heranrasenden RR I......
 
@HFKLR : 25km/h sind aber nicht viel zu schnell im allgemeinen, sondern weil die Radwege einfach schei** sind...
 
Als "Pedelecler" find ich Unterstützung bis 32 km/h auch super (schon ausprobiert) und das wäre bei angepasster Fahrweise auch kein Problem. Es gibt so viele Strecken, Tages und Jahreszeiten wo man zu 95% alleine auf dem Rad(wander)weg, Landwirtschaftweg oder sogar Straße ist und niemanden damit belästigt. 32 km/h ist auch kein Geschwindigkeit mit der man als einigermaßen erfahrener Radfahrer plötzlich unsicherer fährt (sofern man bei Bedarf die Geschwindigkeit anpasst).

Als Fußgänger (vor allem in der Stadt) wären >25km/h Pedelecs vermutlich eher nervig bis gefährlich, da sind ja schon ein Teil der Bioradler schon anstrengend genug.

Für den Erhalt von rein muskelbetriebenen Fahrrädern und Inklusion der Radfahrer, die lieber ohne Motor fahren, wären noch schnellere Pedelecs auch nicht so förderlich. Der normale Radfahrer wird damit endgültig zur Spaßbremse für den Pedelecler.

Wenns was gegen den Autoverkehr tut und für bessere Radinfrastruktur sorgt, dann bin ich aber trotz aller Nachteile dafür Pedelecs mit >=30 km/h zu erlauben.
 
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