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Ne, es reicht, wenn die hier im Forum für gut befunden wurden ...
Wie ist das mit der Zulassung?
Weil wenn das so offiziell ist, also die Stadt da mit macht
Und schieben's dann auf die Straßenbehörde, die diese Schilder angeblich eigenmächtig aufgestellt hat. So'ne Posse haben wir hier gerade.Och, Städte bauen auch unzulässige Radwege oder stellen unzulässige Schilder auf.
Aber sie müssen so ausgerüstet sein das sie zulässig sind (Klingel, 2 Bremsen usw.). Steht vermutlich in der StVZO. Fahrräder müssen ihre Zulässigkeit im Normalfall nicht nachweisen/oder regelmäßig vom TÜV überprüfen lassen. Das schließt nicht aus das bei Zweifeln an der Zulässigkeit die Zulässigkeit vom TÜV überprüft werden kann.Fahrräder brauchen doch auch keine Zulassung ...
Aber sie müssen so ausgerüstet sein das sie zulässig sind (Klingel, 2 Bremsen usw.). Steht vermutlich in der StVZO.
In der Staßenverkehrszulassungsordnung steht, welche Merkmale ein Fahrradanhänger benötigt. Und dann ist er auch zugelassen.
Möglicherweise der maximale Bremsweg für Trekkingräder (7 m aus 25 km/h) aus DIN 4210.Das Gespann muss nur ausreichend - was auch immer das heißt - verzögern (§67).
Das wäre Amtsanmaßung und kann daher von mir nicht geleistet werden.Sei Straßenbehörde und lass Dich nicht erwischen...