EU-Revision der Regularien

Was hällst du denn davon, wenn du mal selbst suchst?

Also ich finde eine > 35kg Regel nur als Ausschluß für die Anwendung der Prüfnorm in den L1E Klassen. Und die gilt explizit nicht für Pedelecs.
Im Fall Pedelec/Epac hat die Internetsuche nichts ergeben.
Auch Prüfberichte von Pedelecs nach EN15194 enthalten keine Messung des Gewichts.
 
L1E gilt wie EN15194 nur für Zweiräder.
L2 gilt für Dreiräder ≤ 270 kg
L6 für Vierräder ≤ 425 kg
(ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen)
 
Zuletzt bearbeitet:
L1E gilt wie EN15194 nur für Zweiräder.
L2 gilt für Dreiräder ≤ 270 kg
Sicher aber unter Berücksichtigung des Sonderfalles, daß 2 Räder als 1 Rad gelten, wenn sie einen bestimmten Abstand zueinander nicht überschreiten. Deswegen dürfen ja viele der motorisierten 3-Räder mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden. (Die technische Vorgehensweise, die dazu führt, funzt auch andersrum).

(Und dann kommen die ganzen Ausnahmen in Belangen des Bestandsschutzes ja noch dazu).
 
OT:
Was hällst du denn davon, wenn du mal selbst suchst?
Nenn mir einen Grund, warum ich mich wieder Stunden durch Vorschriften kämpfen soll, die mich nicht mal betreffen?
Weil du eine für viele hier relevante Behauptung aufgestellt hattest, ohne eine Quelle zu nennen/Beweis zu führen. Ich sehe mich in solchen Fällen in der Bringschuld.

So eine ähnliche Regelung gabs m.W. übrigens tatsächlich mal - iirc mit 33kg und in den 1920/30ern Jahren für Fahimos. Da es die Regel nicht mehr gibt und sie somit für niemanden hier relevant st, such ich aber nicht die historische StVO raus. ;)

Unabhängig davon: Jute Bessrung!
 
Sicher aber unter Berücksichtigung des Sonderfalles, daß 2 Räder als 1 Rad gelten, wenn sie einen bestimmten Abstand zueinander nicht überschreiten.

Gemäß Richtlinie 2002/24/EG gelten zwei auf einer Achse montierte Räder, bei denen der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn kleiner als 460 mm ist rechtlich als ein Rad.
 
Zusammen mit der Regelung für Tandemachsen wäre es also möglich, ein 8-rädriges Zweirad zu bauen?o_O

;)
SCNR
Christoph
 
einige befürchtungen hier im forum werden wahr,....
wennn sich das fürs velo durchsetzt, dann bitte auch für autos und ähnliches .

RAD-ROWDIES:
E-Bikes sollen bei Fahrten im Wohngebiet abgeschaltet werden

Komische Überschrift. Im Text steht nichts von Abschaltung. Sondern von Leistungsreduzierung.
Diese gilt beim genannten Versuch am Amsterdamer Flughafen auch nur für S-Pedelecs. Und damit soll das Tempo dieser reduziert werden, damit sie auf Radwegen fahren dürfen. Und nicht wie gesetzlich vorgeschrieben auf der Straße.

Der Versuch steht im Zusammenhang mit folgendem Konzept. Welches die Nutzung von S-Pedelecs als Zubringer zum Flughafen stimulieren soll.


Ob man den Artikel Panikmache nennen will oder Fakenews darf jeder selbst entscheiden.
 
Ich find die Idee ja nicht so schlecht: zb schnell vo. Außerhalb zur Stadt pendeln und dann in der Stadt mit 25 auf den Radweg um den Stau herum. So könnte das ja auch funktionieren, oder :unsure:
 
So könnte das ja auch funktionieren, oder
Nur solange es nicht jeder macht.

Ich denke aber, dass es nicht dazu kommen wird.
Mein Versuch, einen Mix aus Pedelec und Kranken-Fz (14km/h mit Gasgriff) durch den TÜV zu bringen, hat auf der anderen Seite für große Erheiterung gesorgt und das sind nur 9km/h Unterschied.

Gruß Jörg
 
Einladung zum Branchentreff: Cargobike Academy digital
Das Thema war auch dort groß auf der Agenda. Mehrere Sprecher haben Befürchtungen geäußert, dass sich am Fahrradstatus etwas ändern könnte (die Versicherungswirtschaft wurde in einem Nebensatz erwähnt, wen wunderts...) und das de facto das Aus für Lastenräder (im großen Stil) bedeuten könnte. Zugleich ist sich die Fahrradindustrie wohl weitgehend einig, dass sich daran nichts ändern solle. Wird man wohl demnächst nachsehen/hören können.
 
L1E gilt wie EN15194 nur für Zweiräder
...während die EN15194 tatsächlich ausdrücklich nur für Zweiräder gilt muss ich mich in Bezug auf die Kategorie L1e-A korrigieren:
Unter “L1e-A Powered cycle” heißt es im Anhang 1 der “Regulation (EU) No 168/2013 of the European Parliament and of the Council of 15 January 2013 on the approval and market surveillance of two- or three-wheel vehicles and quadricycles”:
“(9)cycles designed to pedal equipped with an auxiliary propulsion with the primary aim to aid pedalling and (10) output of auxiliary propulsion is cut off at a vehicle speed ≤ 25 km/h and (11) maximum continuous rated or net power (1) ≤ 1 000 W and (12) a powered three- or four-wheel cycle complying with supplemental specific sub-classification criteria (9) to (11) is classified as being technically equivalent to a two-wheel L1e-A vehicle

Zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Revision der bisherigen EU-Regularien:

Wie vor beschrieben ist ja TRL (Transport Research Laboratory) aktuell von der Europäischen Kommission mit einer Studie zu notwendigen Sicherheitsanforderungen und Regulierungsvorschlägen für Herstellung von “personal mobility devices” (hover-boards, e-scooters, e-bikes, cargo bikes etc.) und deren Nutzung im öffentlichen Raum beauftragt.

Im Rahmen der weiteren Erarbeitung der Studie wird es im Januar nun zwei Workshops geben:
Einer zu Maßnahmen in Bezug auf Nutzungsbeschränkungen, Nutzerverhalten und Verkehrsregeln am Mittwoch, den 13.01.2021 und ein zweiter zu Maßnahmen in Bezug auf technische Übereinstimmungen und Regelungen, Kategorisierung von Fahrzeugen, Fahrzeugleistungen und -Systemen am Freitag, den 15.01.2021
Dahin werde ich die bisherigen Anregungen aus diesem Faden, entsprechenden PN‘s und Hinweisen des HPV e.V. mitnehmen...
(...und alle die noch vorher kommen ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Von 400kg schweren Paketdienst-Lastis auf Radwegen würde ich allerdings Abstand nehmen. Wenn da die gleichen Leute drauf sitzen, wie jetzt in Sprintern fahren, kann das nicht gut sein.

In GB ist White Lorry Driver ein fester, negativ besetzter Begriff für diese Sorte Transporterfahrer (weil Firmen-Sprinter meistens weiß sind, hat mit der Hautfarbe also nix zu tun).
 
so als input für die EU regualtorien.
in der CH, können /dürfen velo und moped fahrer, ab 1.2. 2021 bei roten lichtsignalen die speziel dafür gekennzeichnet sind,
nach rechts abbiegen.
in zürich sind das immerhin schon 82 kreuzungen.
 
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