EU-Revision der Regularien

Warum stehen dann diese dämlichen Roller und nicht Elektro-Lasten-Pseudofahrräder an jeder Ecke rum?
Letztere würde ich nutzen.
 
Ihr macht mir hier langsam Angst und Bange mit euren Aussagen:(.
Versthe ja das wir hier in einer ziemlichen Grauzone oder sollte man besser Nebelbank rumstochern, aber so konfus kann die Rechtslage doch auch nicht sein. Auf EU-Ebene stellt die CSU ja nicht den Verkehrsminister.
JKL z.B. kommt in einem anderen Faden mit 35kg max Pedelec daher, womit so gut wie alle Lastenräder aus der Fahrradkategorie raus flögen.

PS liebe Mitdiskutanten, wäre es möglich die Rechtslage bzügl Velocar/Elektromotor etc hier in diesem Faden zu konzentrieren, statt an allen Ecken und Enden? Danke
 
Das hiese ja, ich kann ein Lastenrad regelkonform mit 750W befeuern, wenn der Sitz (R-Punkt) unter 54 cm liegt? Oder hab ich da einen Dreher
Nein, ich kann ein Lastenrad zulassungsfrei regelkonform mit 250W Dauerleistung befeuern.
Wenn der Sitz (R-Punkt) unter 54 cm liegt, gilt nicht die europäische Pedelec-Norm.
Für Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern übrigens auch nicht.
eine Zulassung geht über 250w Dauerleistung nach Le7, bis 250w geht es als Fahrrad ohne Zulassung, aber unter Beachtung diverser Richtlinien.
 
JKL z.B. kommt in einem anderen Faden mit 35kg max Pedelec daher, womit so gut wie alle Lastenräder aus der Fahrradkategorie raus flögen.
Sorry, ich dachte das wäre bekannt.
In der EU werden grade auf allen Ebenen, Augen und Hühneraugen zugedrückt, weil man das politisch durchdrücken will.

Gruß Jörg
 
Das steht in den Pedelec-Richtlinien.
Ja, und hier fängt das große Unverständnis an. Was sind denn DIE Pedelec-Richtlinien? Die sind ja nicht einem Ort gebündelt, sondern setzen sich zusammen aus diversen Versatzstücken von STVG, STVZO, EU-168/2013 (und älteren Richtlinien) mit undefinierten Bezügen zur ECE-85, GSGV und EN-15194 usw.

Welchen Text hab ich da übersehen?
 
Welchen Text hab ich da übersehen?
Z.B. dass das einigermassen logisch und schlüssig formulierten EU-Richtlinien mit dazu passenden EN- und ISO Normen durch nationale Alleingänge "STVZO" verzerrt wird. Das hält internationale Konkurrenz aus dem Markt raus und die heimischen Hersteller haben einen Wettbewerbsvorteil, so dass sie ihren Schrott weiterverkaufen können. Das war nicht die Idee eines freien Binnenmarkts.

Obiges ist mein oberflächlicher Eindruck, belegen kann ich das nur teilweise.
 
Was möchtest Du haben?
Für zweirädige Pedelecs mit Sitzhöhe (R-Punkt) ab 54 cm gilt für Hersteller (nicht Selbstbauer) die europäische Pedelec-Norm DIN/EN 15194, für alle anderen die ebenfalls europäische Maschinen-, EMV- und RoHS-Richtlinie:
Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie)
Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie)
Für Cargobikes (inkl. E-) gibt es inzwischen (für Hersteller) eine eigene EN.
Ausserdem gelten für lichttechnische Einrichtungen für Pedelecs dieselben Regelungen wie für Fahrräder inkl. des deutschen Sonderweges.

Für Elektroräder, die keine Pedelecs sind, gibt es ein Zulassungsverfahren, geregelt in der EU-Verordnung 168/2013.
Regelungen der Eu sind immer öffentlich und mit obigen Stichworten leicht zu finden...
(...aber nicht unbedingt leichte Kost ;-)
Pedelecs heißen in EU-Sprech übrigens „EPAC“...

Die EN/DIN Normen gibt es nur gegen Geld.
Die EN 15194 habe ich gekauft, allerdings nicht als DIN, da war sie mir zu teuer.
Wenn Du etwas spezifisches Wissen möchtest schreib mir eine PN, ich kann dann gerne nachsehen. Kopieren der Norm ist natürlich verboten...

Es ging um die von @JKL eingeworfenen 35kg, die ein Pedelec maximal wiegen dürfe.
Dafür sehe ich nirgendwo einen Ansatz, wo das stehen solle...
Die EN-15194 kann man zumindest englisch im Netz finden - da geht's nicht um Gewichte.

Ich hatte meine Nachfrage bewusst hier rüber verlagert, wo auch die Antwort mehr Sinn macht als beim Hopper. V.a. auch bzgl. eines großen Anliegens einer solchen EU-Revision:
  • den Flickenteppich an "gewachsenen" Gesetzen aufzulösen und ein klares, übersichtliches, gebündeltes Regelwerk zu erstellen, welches alle LEV und sie betreffenden Regelungen/ Prüfungsnormen etc. einbezieht: auch zulassungsfreier Varianten.
  • Mit der Loslösung von völlig inadäquaten und unübersichtlichen KFZ-Verbrenner-Regelwerken, sondern dem Auslesen und Präzisieren der Regelungen, die für Elektrofahrzeuge mit geringem Tempo/ Gewicht wirklich zutreffen und nötig sind.
 
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Das hält internationale Konkurrenz aus dem Markt raus
...dafür gibt es ja auch über 80% Zoll für Pedelecs aus China.

großen Anliegens einer solchen EU-Revision:
  • den Flickenteppich an "gewachsenen" Gesetzen aufzulösen und ein klares, übersichtliches, gebündeltes Regelwerk zu erstellen, welches alle LEV und sie betreffenden Regelungen/ Prüfungsnormen etc. einbezieht: auch zulassungsfreier Varianten.
  • Mit der Loslösung von völlig inadäquaten und unübersichtlichen KFZ-Verbrenner-Regelwerken, sondern dem Auslesen und Präzisieren der Regelungen, die für Elektrofahrzeuge mit geringem Tempo/ Gewicht wirklich zutreffen und nötig sind.
Mir wäre im Gegensatz zur LEVA-EU schon auch wichtig, Regelungen/Prüfungsnormen zulassungsfreier Varianten klar zu trennen von den zulassungs- bzw. ABE-pflichtigen.

Ansonsten stimme ich Dir voll zu.

Außerdem bin ich der Auffassung, das ein rein durch Motor angetriebenes Fahrzeug nicht als Fahrrad gelten kann, egal wo der Strom herkommt.
Einen Hometrainer in ein Kraftfahrzeug zu Schrauben um so Zulassung und Versicherungspflicht zu umgehen und damit dann noch eine unterdimensionierte Infrastruktur nutzen zu wollen finde ich verwerflich und gefährlich in Bezug auf Mehrspur-HPVs, die dann in denselben Topf geworfen werden.
Was sagt den eigentlich die aktuelle Pedelec-Norm zu reinen Motorantrieben?
 
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Da aber der Grenzfall dann Pseudo-Pedelecs mit einem vielfachen der menschlichen Leistungseingabe sind (also "Gaspedal"), ist die Grenzziehung z.B. aus E-Tretroller-Sicht völlig unangebracht (denn den könnte man auch "Mittreten"). Da macht es viel mehr Sinn, "technologie-offen" generelle Leistungsklassen der Motorisierung zu definieren; und erst in der zweiten Runde zu fragen, unter welchen exakten Umständen (d.h. die Ausschlussklausel mit Ross und Reiter definieren, statt ins Nirvana zu verweisen) keine gesonderte Zulassung von Nöten ist.

Im Gegenteil haben wir gerade jetzt die Situation, dass die Prüfungsnormen zwischen Pedelec und L1-eA unterm Strich schon die gleichen sind - und es nur einen einzigen relevanten Unterschied gibt: Die einen müssen die selben Prüfbedingungen beim TÜV vorweisen, während bei den anderen die CE-Selbstauskunft dazu ausreicht (EMV nach 15194, ECE-85-Leistungstest usw.).

Und @Kulle - kannst du irgendwo eine 35kg-Regel entdecken, oder ist das bislang Geheimwissen von JKL?
 
Und @Kulle - kannst du irgendwo eine 35kg-Regel entdecken, oder ist das bislang Geheimwissen von JKL?
Eine solche Regel ist mir nicht bekannt.
Prüfungsnormen zwischen Pedelec und L1-eA unterm Strich jetzt schon die gleichen sind - und es nur einen einzigen relevanten Unterschied gibt: Die einen müssen die selben Prüfbedingungen beim TÜV vorweisen, während bei den anderen die CE-Selbstauskunft dazu ausreicht (EMV nach 15194, ECE-85-Leistungstest usw.).
Du schaust da sehr stark reduziert auf die Anteile zur Elektrik.
Die Zulassungsbedingungen regeln jedoch weit mehr, ohne das entsprechende Regeln für Fahrräder gelten.
Wenn diese Gleichstellung passiert sind (fast) alle Velomobile mit Motorunterstützung auf einen Schlag illegal. Das kann nicht gewollt sein.
Daher bin ich dafür, zwei Regelungen anzustreben:
Eine für Pedelecs, die nicht unter die EN
fallen
Eine für Kraftfahrzeuge, die nicht Pedelec sind.

Zusätzlich muss man sich mit den illegalen Pedelecs nahmhafter Hersteller beschäftigen und eine leicht prüfbare Regelung zur zulässigen Motorkraft finden.
 
Und @Kulle - kannst du irgendwo eine 35kg-Regel entdecken, oder ist das bislang Geheimwissen von JKL?
Was hällst du denn davon, wenn du mal selbst suchst?
Nenn mir einen Grund, warum ich mich wieder Stunden durch Vorschriften kämpfen soll, die mich nicht mal betreffen?

Der SR3 wird auch als Pedelec nicht unter 35kg werden, schon allein damit er stabil genug ist, um ihn auch mal ein paar Stunden am Bhf abstellen zu können und einfach ein (Zulassungs-)Downgrate bekommen.

Überings:
Mit der CE Kennzeichnung bestätigt ein Hersteller, das er alle gültigen Vorschriften eingehalten hat und ohne CE darf man in der EU, meines Wissen nach, nichts verkaufen.
;)

Gruß Jörg
 
Das war jetzt nicht wirklich böse gemeint. Aber wenn keiner diese Regel kennt, außer dir, sucht man vielleicht vergeblich?

... das ist so nen Gotteswiderlegungs-Dilemma: je unwahrscheinlicher die Existenz, desto umständlicher die Beweisführung gegen die Behauptung.

Um dir Arbeit zu ersparen, wollt ich noch nicht mal die Textstelle wissen, sondern nur welche der "Pedelec-Richtlinien" das beinhalten soll... ?
 
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