Nach kurzem Überblicken zum
LEVA-Aufruf muss ich zugeben, dass, wenn man das Thema sinnvoll beackern will, man sich eigentlich inhaltlich gehörig mit dem Bestand (
168/2013, abweichende Regelungen + Effekte) auseinandersetzen muss - und sich auch die Frage stellen, welchen Gehalt es hat, wenn die Wölfe über ihr Mittagessen abstimmen sollen (bzw. die Kinder über ihre Süßigkeiten)... d.h. voraussehbar alle Freiheiten fordern und alle haltlosen Versprechen versichern.
Wenn die treibende Kraft hinter solchen Initiativen S-Pedelec, E-Board-Gimmicks und Großcargo-Akteure sind, kann ich mir vorstellen, dass sie so viel wie möglich in die freie L1-Klasse einordnen wollen, ohne weitere Zulassungshürden. Wie aussichtsreich und sinnvoll es andererseits ist, die Hürden der
höheren L-Klassen aufzuweichen... keine Ahnung.
Für mich machen die höheren Regelungen eigentlich schon Sinn, auch wenn ich mir persönlich wünschen würde, dass man ohne EMV und den ganzen Kram auf nem vereinfachten Prüfprozess Leichtfahrzeuge leicht jenseits 250W-25km/h zulassen könnte (z.B. 1000W-35km/h) - ohne die ganzen KFZ-Prüf-Ableitungen, die einem da das Leben schwer machen. Aber wie konkret man da was ändern könnte (unter Einbezug aller Nebeneffekte)... wiederum keine Ahnung... nur Sonderwünsche.
Mein generelles verkehrspolitisches Statement zu den L1 wäre ja - ohne mir damit Freunde zu machen -, es mit den 250W genauer zu nehmen und es zu unterbinden, dass 1kw-400kg-Pseudo-HPV sich heimlich unter die L1-Klasse mischen... und diese damit angreifbar machen.
Meine Furcht ist also, dass die Freiheit der L1 durch Grenzgänge irgendwelcher Schwerlast-Raketen oder Super-MTBs gefährdet wird. Und so würde ich dazu ermuntern im präventiven Zweifelsfall
die Grenzen der Freiheit hart und haltbar definieren, um sie besser zu schützen. D.h. keinesfalls versuchen, da noch Pseudo-HPV rein zu quetschen und um Watt zu feilschen, sondern diese ganzen Grenzgänger kategorisch in höhere Klassen auslagern und deren Hürden
dort verhandeln, damit die L1 unantastbar bleibt.
Für die L1 wäre vielleicht noch eine Unterkategorisierung denkbar:
- L1-eA wie jetzt - doch mit ehrlichen 250W und 25km/h (als harte, gut prüfbare A*V-Eingangsbegrenzung statt der jetzigen KFZ-Prüfnorm-Verwaschung).
- L1-eC Lastenrad - mit deutlich mehr erlaubter Leistung (z.B. 1000W), dafür aber max. 20km/h (wie auch einige L1-eB), um noch bei den konventionellen Fahrrädern subsummierbar zu bleiben.
Das würde dem Gedanken der Gefährdung (Masse x Beschleunigung) sowie der realen Lastenrad-HPV entsprechen, wonach ein schweres Fahrrad nunmal langsamer ist als ein leichtes Bike. Besser wäre es aber, diesen Leistungs-Mehrbedarf sofort in die L2e und L6e auszulagern und
dort Unterkategorien mit
verringerten Prüfungsanforderungen zu ersinnen. D.h. bspw. eine L6-e25 als Lowspeed-Lastenrad-Gruppe, die ihre 1,2,3kw haben darf, aber bei 25 abriegelt und ne einfache Sicherheitsprüfung (Bremsen usw.) ablegen muss. Oder eben eine 1000W-35km/h-Zwischengruppe einziehen, die vielleicht attraktiver wäre, als nur die Frage zwischen freien 25 und höchst voraussetzungvollen 45.
Zu den sonstigen Boards, Rollern, Personalien, Versicherungen etc. hab ich keine Meinung, die sich dem geltenden Recht überlegen fühlt.
Lang lebe die L1-eA!