Nun gut.
Um's also klarzustellen:
- Um eine Abmahnung zu schreiben braucht's keinen Anwalt was Kosten spart. In diesem Sinne also: Sozialverträglich!
- Es braucht kein Gerichtsverfahren, mithin: Befriedend!
- Es liegen hinreichende Gründe vor die -- was den hier im Thread fraglichen Plagiarismus betrifft -- die Beweislast m.E. umkehren. Zumindest wird man mit Recht um eine Erklärung -- ersatzweise eine Unterlassungserklärung & mithin implizit auch ein Geständnis -- bitten dürfen.
1. Niemand hat von Abmahnung schreiben geredet in dem Thread bisher
2. Wenn man eine Abmahnung schreibt sollte man zum einen wissen, wie das geht und worauf es dabei ankommt und zweitens sich gewiss sein, dass die eine Reaktion bewirkt - mithin ein Prozess in Gang kommt, der Aufmerksamkeit, Zeit und Geld kostet. Und zwar in einem Ausmaß und zu Zeitpunkten, die man nicht selbst steuern und auswählen kann. Was davon für einen Selbständigen am teuersten kommt ist die Frage und kommt auf die Situation an. Dass es "puff" macht und der Abgemahnte sich genau so verhält wie man das gerne hätte dürfte wohl eher die Ausnahme sein. Mit dem Echo sollte man also zeitlich, finanziell und kompetenzmässig umgehen können und das Ganze sollte einem den Aufwand wert sein. Und anstelle eines abstrakten Problems hat man auf einmal ein sehr Konkretes an der Backe, das Risiko birgt und Zeit kostet. Auch das sollte es einem wert sein.
3. Du hast mitbekommen, dass die anderen Gingkos aus Schweden sind? Wie kommst Du auf die Idee, man könne als Deutscher Schweden eine Abmahnung schreiben und das würde irgendwas bewirken?
4. "hinreichende Gründe", na ja. Beweislastumkehr: Bitte was? Wenn man als juristischer Laie mit noch nicht mal halbgarem Wissen auf Basis solcher Argumente mit völlig ungeeigneten Mitteln irgendwas in Gang setzt bleibt das im günstigsten Fall wirkungslos. Im weniger günstigen (und wahrscheinlicheren) Fall geht sowas völlig nach hinten los. Keine gute Idee. Dann im zweiten Schritt einen Anwalt zu beauftragen, der den Mist, den man verzapft hat wieder aufräumen darf ist garantiert nicht erfolgserhöhend.
5. Wenn man freundlich sein will braucht man keine Abmahnung schreiben, man kann auch schlicht einen Brief schreiben.
In dem Thread ging es darum, daß es für Gingko wahrscheinlich eine gute Idee wäre, ihren Firmennamen als Marke eintragen zu lassen. Nicht mehr und nicht weniger. Von Abmahnung war keine Rede, wäre in dem konkreten Fall in meinen Augen auch nicht adäquat und selbst wenn man das wollen würde und das technisch und juristisch auch gegen Schweden ginge: Auf Basis welchen Anspruchs sollte das passieren, wenn keine Marke eingetragen ist?
Mit 'nem Messer zur Schiesserei gehen war schon immer eine blöde Idee. Und mit 'nem Messer eine Schiesserei anzufangen eine noch blödere. Zu glauben, dass man die auch noch gewinnen würde ist leicht größenwahnsinnig. Und ziemlich dämlich, wenn es gar keine Schiesserei braucht, um das Problem zu lösen.