ginkgo goes plagiat

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Im Kontext von

mir persönlich erschließt sich so der eigentlich befriedende & sozialverträgliche Sinn von Abmahnungen.

PS: Ich hoffe sehr ich habe nicht sinnentstellend zitiert ... es täte mir wirklich leid
Doch, durchaus.
PPS: Warum kein freundliches Schreiben mit der Aufforderung ein beigefügtes Geständnis zu unterschreiben, mit dem gleichzeitigen Versprechen dieses Geständnis dann nur im Wiederholungsfall gerichtlich geltend zu machen ...
Vor allem erschliesst sich mir überhaupt nicht, was Deine Beiträge mit dem Thema zu tun haben sollen.
 
Nun gut.

Um's also klarzustellen:
  1. Um eine Abmahnung zu schreiben braucht's keinen Anwalt was Kosten spart. In diesem Sinne also: Sozialverträglich!
  2. Es braucht kein Gerichtsverfahren, mithin: Befriedend!
  3. Es liegen hinreichende Gründe vor die -- was den hier im Thread fraglichen Plagiarismus betrifft -- die Beweislast m.E. umkehren. Zumindest wird man mit Recht um eine Erklärung -- ersatzweise eine Unterlassungserklärung & mithin implizit auch ein Geständnis -- bitten dürfen.
 
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Nun gut.

Um's also klarzustellen:
  1. Um eine Abmahnung zu schreiben braucht's keinen Anwalt was Kosten spart. In diesem Sinne also: Sozialverträglich!
  2. Es braucht kein Gerichtsverfahren, mithin: Befriedend!
  3. Es liegen hinreichende Gründe vor die -- was den hier im Thread fraglichen Plagiarismus betrifft -- die Beweislast m.E. umkehren. Zumindest wird man mit Recht um eine Erklärung -- ersatzweise eine Unterlassungserklärung & mithin implizit auch ein Geständnis -- bitten dürfen.
1. Niemand hat von Abmahnung schreiben geredet in dem Thread bisher
2. Wenn man eine Abmahnung schreibt sollte man zum einen wissen, wie das geht und worauf es dabei ankommt und zweitens sich gewiss sein, dass die eine Reaktion bewirkt - mithin ein Prozess in Gang kommt, der Aufmerksamkeit, Zeit und Geld kostet. Und zwar in einem Ausmaß und zu Zeitpunkten, die man nicht selbst steuern und auswählen kann. Was davon für einen Selbständigen am teuersten kommt ist die Frage und kommt auf die Situation an. Dass es "puff" macht und der Abgemahnte sich genau so verhält wie man das gerne hätte dürfte wohl eher die Ausnahme sein. Mit dem Echo sollte man also zeitlich, finanziell und kompetenzmässig umgehen können und das Ganze sollte einem den Aufwand wert sein. Und anstelle eines abstrakten Problems hat man auf einmal ein sehr Konkretes an der Backe, das Risiko birgt und Zeit kostet. Auch das sollte es einem wert sein.
3. Du hast mitbekommen, dass die anderen Gingkos aus Schweden sind? Wie kommst Du auf die Idee, man könne als Deutscher Schweden eine Abmahnung schreiben und das würde irgendwas bewirken?
4. "hinreichende Gründe", na ja. Beweislastumkehr: Bitte was? Wenn man als juristischer Laie mit noch nicht mal halbgarem Wissen auf Basis solcher Argumente mit völlig ungeeigneten Mitteln irgendwas in Gang setzt bleibt das im günstigsten Fall wirkungslos. Im weniger günstigen (und wahrscheinlicheren) Fall geht sowas völlig nach hinten los. Keine gute Idee. Dann im zweiten Schritt einen Anwalt zu beauftragen, der den Mist, den man verzapft hat wieder aufräumen darf ist garantiert nicht erfolgserhöhend.
5. Wenn man freundlich sein will braucht man keine Abmahnung schreiben, man kann auch schlicht einen Brief schreiben.

In dem Thread ging es darum, daß es für Gingko wahrscheinlich eine gute Idee wäre, ihren Firmennamen als Marke eintragen zu lassen. Nicht mehr und nicht weniger. Von Abmahnung war keine Rede, wäre in dem konkreten Fall in meinen Augen auch nicht adäquat und selbst wenn man das wollen würde und das technisch und juristisch auch gegen Schweden ginge: Auf Basis welchen Anspruchs sollte das passieren, wenn keine Marke eingetragen ist?

Mit 'nem Messer zur Schiesserei gehen war schon immer eine blöde Idee. Und mit 'nem Messer eine Schiesserei anzufangen eine noch blödere. Zu glauben, dass man die auch noch gewinnen würde ist leicht größenwahnsinnig. Und ziemlich dämlich, wenn es gar keine Schiesserei braucht, um das Problem zu lösen.
 
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Damit hier nicht unwidersprochen alternative bzw. unvollständige Fakten stehen:

1. Um eine Abmahnung zu versenden, sollte man eine Rechtsgrundlage haben, also ein Recht, das durch einen anderen verletzt wird. Dies sollte möglichst auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. "Deine Firma heißt ähnlich wie meine" ist dafür i. d. R. keine ausreichende Rechtsgrundlage, und anhand von ein paar Stunden Internetrecherche ist dies durch einen Laien i. d. R. auch nicht zuverlässig zu beurteilen.

2. Eine Abmahnung bewirkt rein rechtlich erst einmal gar nichts. Der Enpfänger kann sie ungelesen in den Papierkorb werfen, ohne daß dies direkte Konsequenzen hätte. Erst in einem bei fehlender Abgabe einer Unterlassungserklärung möglicherweise folgenden Gerichtsverfahren kann es eine Rolle spielen, ob vor der Klage abgemahnt wurde oder nicht (aber nur in Bezug auf die Verteilung von Gerichtskosten).

3. Eine Unterlassungserklärung ist kein Geständnis. Eine Abmahnung bewirkt auch keine Beweislastumkehr. Natürlich darf man um alles bitten, auch ohne Abmahnung. Allerdings ist niemand verpflichtet, dieser Bitte Folge zu leisten.

4. Eine Bitte: Wenn Du Deine Finger nicht still halten kannst: Einfach mal Ahnung haben (oder noch besser: Wissen haben).

5. Bitte einfach abwarten, bis der vermutete Inhaber der vermeintlich verletzten Rechte sich hier zum Thema äußert. Eine Diskussion zwischen Leuten, die echte Erfahrung auf dem Gebiet haben und denen, die ihr Wissen nur aus dem Internet und Hörensagen beziehen, taugt m. E. nicht für die rechtliche Beurteilung der
vorliegenden Situation (und wie schon früher angemerkt: Rechtsberatung durch Laien ist in D nicht zulässig).

Leicht genervte Grüße,
wolf
 
Doch. Man sollte nicht vergessen, das Anwälte im Wesentlichen hohe Stundensätze dafür nehmen, eine Meinung zu haben.
...und wie ein Jurist zu denken. Das kann -oder traut sich- nicht jeder.
Von Abmahnung war keine Rede und selbst wenn man das wollen würde und das technisch und juristisch auch gegen Schweden ginge: Auf Basis welchen Anspruchs sollte das passieren, wenn keine Marke eingetragen ist?
Eine Frage wäre noch der "Folgeaufwand" einer Eintragung. Um Unterlassungsansprüche muss man sich aktiv kümmern, z.B. alle Jahre mal nach dem Namen googeln und ggf. zur Unterlassung auffordern, sonst verfallen sie irgendwann. Ginkgo die (Weiter-)Benutzung des Namens streitig zu machen wird nach der Anmeldung auch schwer.
Das wird aber auch dann schwer, wenn der Name in den betroffenen Verkehrskreisen bereits bekannt ist. Den Unterschied zum aktuellen Zustand sehe ich v.a. darin, dass die Frage der Bekanntheit nach einer Markenanmeldung nicht mehr geklärt weden muss. Das kostet zu einem planbaren Zeitpunkt mit Sicherheit 300€. Dass jemand anders die Marke anmeldet und Ginkgo zur Unterlassung auffordert, ist unwahrscheinlicher (wenn's niemand tut, war die Markenanmeldung unnötiger Zeit- und Geldaufwand), aber im Falle des Falles kostet es mehr und ist nicht planbar.
 
Ohne jetzt von Sachkunde beeinträchtigt zu sein, ich erinnere mich noch an die SCO vs. Linux Geschichte. Verträgliches Auskommen mit den momentan Aktiven muß kein Dauerzustand bleiben. Mann weiß nie wer auf der einen oder anderen Seite mit einsteigt. Und bei 2 Firmen in der gleichen Branche seh ich durchaus Konfliktpotential.
Es geht nicht darum irgendjemanden das Leben schwer zu machen, aber einen rechtssicheren Zustand herbeiführen ist sicherlich kein Fehler.
 
smallwheels schrieb:
Doch. Man sollte nicht vergessen, das Anwälte im Wesentlichen hohe Stundensätze dafür nehmen, eine Meinung zu haben.
...und wie ein Jurist zu denken. Das kann -oder traut sich- nicht jeder.
Das ist schon richtig. Allerdings ging es (zumindest mir) konkret um die Anmeldung einer (einfachen) Marke. Das ist im Wesentlichen ein Verwaltungsakt, der nicht komplizierter ist als ein durchschnittliches Behördenformular, mit dem sich jeder ab und an auseinandersetzen muss. Eher einfacher. Er kann halt langfristige und weitreichende Konsequenzen haben und sich die klar zu machen ist das einzige, was daran etwas mühsam sein kann. Man sollte auch nicht vergessen: Auch mit Anwalt ist man selbst in der Verantwortung, der Anwalt ist nur (temporärer) Dienstleister, wenn er keine sehr groben handwerklichen Fehler macht haftet er nicht und selbst wenn er das tut geht das aus wie das Horneberger Schiessen. Der verbreitete Glaube, ein Anwalt schaffe Sicherheit und entbinde von der eigenen Verantwortung ist daher fehlgeleitet.

Eine Frage wäre noch der "Folgeaufwand" einer Eintragung. Um Unterlassungsansprüche muss man sich aktiv kümmern, z.B. alle Jahre mal nach dem Namen googeln und ggf. zur Unterlassung auffordern, sonst verfallen sie irgendwann.
Man muss die Marke aktiv verteidigen ja, hatte ich ja schon erwähnt. Die zweite Hälfte Deines Satzes ist zumindest sehr stark verkürzt - so schlicht ist das meiner Meinung nach nicht sondern deutlich komplexer.
 
Man muss die Marke aktiv verteidigen ja, hatte ich ja schon erwähnt.
Vllcht. hat ja der eine oder andere mal in "Kaum zu glauben" den Menschen gesehen, der vor vielen Jahrzehnten den Fehler begangen hatte, sich das Wort "Ballermann" schützen zu lassen. Jetzt muss er den ganzen Tag schauen, wer seine Marke missbräulich nutzt und Abmahnungen verschicken. Er kommt zu nix anderem mehr.
 
Vllcht. hat ja der eine oder andere mal in "Kaum zu glauben" den Menschen gesehen, der vor vielen Jahrzehnten den Fehler begangen hatte, sich das Wort "Ballermann" schützen zu lassen. Jetzt muss er den ganzen Tag schauen, wer seine Marke missbräulich nutzt und Abmahnungen verschicken. Er kommt zu nix anderem mehr.
Das ist ja kaum zu glauben. ;) Wenn man eine Marke verteidigen will ist ein Kriterium u.a. dass man sie auch aktiv nutzt in der eingetragenen Klasse. "Ballerman" in diversen Kombinationen ist von verschiedenen Leuten geschützt (und noch mehr Markeneintragungen sind ausgelaufen):


Diese Eintragung hier aus dem Jahr 1998 ist besonders umfangreich. Angemeldet ist "Ballermann" dort für:

[Den Inhalt eines Links kann jeder auch selbst lesen, wenn dem Link gefolgt wird. Das muss & sollte hier nicht zitiert werden ... - Reinhard -]

-> geht im nächsten Posting weiter
 
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-> Fortsetzung:

[Den Inhalt eines Links kann jeder auch selbst lesen, wenn dem Link gefolgt wird. Das muss & sollte hier nicht zitiert werden ... - Reinhard -]

Dass man in so einem Fall zu nix anderem mehr kommt kann ich mir vorstellen, dass man die Marke für all die Bereiche selbst nutzt wiederum weniger. Das riecht eher nach Geld verdienen wollen mit Markenlizensierung statt selbst nutzen. Das, was als Problem geschildert wird ist also vermutlich das eigentliche Business. Sprich: Was auch immer in der Fernsehsendung zu sehen war war vermutlich eine recht spezielle Abbildung der Wirklichkeit. Man sollte nicht immer glauben, was im Fernsehen kommt und schon gar nicht das unkritisch für bare Münze nehmen, was in Unterhaltungssendungen erzählt wird...
 
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