StVO-Novelle hat Formfehler

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Ich weiß nur, das es verboten ist, das sogenannte nachverbrennen von Kraftstoff im Schaldämpfer, der dann durch die Hitze zündet und dadurch extreme Knallgeräusche entstehen.
Das geht wohl nur bei Autos mit Turbolader. Die kann man in der Software so einstellen.

Die Polizei sagte mir, die Kennzeichen aufschreiben und denen melden. Außerdem haben die Personalmangel und können das eh nicht prüfen.:unsure::cautious:

Außerdem will ich mich nicht als Hilfscheriff einspannen lassen. Habe besseres zu tun als Kennzeichen zu Sammeln und andere Leute anzuzeigen.
Habe nur gefragt warum da nicht gegen Vorgegangen wird.
Scheinbar machen die das wohl, aber ich merke nur nichts davon, da ich jeden Tag diese Autos im Ort höre:unsure::mad:

Ich Glaube das passt so nicht hier in den Faden, aber nur ein Beispiel wie viele sich nicht an Regeln halten und eine Änderung in der STVO nichts bringt, wenn es nicht verfolgt wird, da bei der Polizei Personalmangel herrscht und die wichtigere Aufgaben erledigen müssen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im gleichen Atemzug wurde mir damals am 86C Polo die TÜV Plakette verwehrt, weil ich ein ca 1cm² Loch im Endschalldämpfer hatte und der Wagen ca. 3db lauter war als sonst (also dann 82db).

Die Dezibel-Skala ist logarithmisch. 3 DB bedeuten einer Verdopplung der Lärmemission. Von daher: Gut dass Du die Plakette bis zur Reparatur nicht bekommen hast. Whataboutism ist da nicht angebracht.
 
Hi @Jack-Lee ,

...die E-Fahrerei ist mMn auch nicht des Pudels Kern. Zuviel Ressourcen-Verschwendung. Hau in jeden Kuhstall nen Methanabscheider :love:, und du hast Brennstoff für weiss-der-Teufel wieviele Brennstoffzellen (und deutlich weniger klimaschädliches Gas).
Dass der Diesel, trotz seiner deutlich effektiveren Verbrennung als Benziner, den schlechten Leumund hat, liegt wohl an verschlafenen Entwicklungsmöglichkeiten. Ewig grosses Diskussionsfeld......
...wenn ich mir vorstelle, was ich in den 60ern, 70ern und 80ern durch meine Radfahrerei in der Stadt an Filterleistung erbracht habe :ROFLMAO: müsste mir der Staat heute schon ne mindestens dreistellige Vorfälligkeitsrente zahlen.....

radelnde Grüsse, duncan (der inzwischen noch max.2000km/Jahr Auto fährt - wenn anders nicht machbar)
 
Es ist unter Juristen strittig, ob der zitierfehler so gravierend ist, das aufgrund dessen 3 von 2 Verordnungen aufgehoben werden müssen.
Aber es war ein guter Vorwand .

Es herrscht nun Sinn Verkehrschaos , Was wann wie gilt oder erst mit Einspruch etc. .... .

Ich hätte gehofft das VCD oder radclub dazu Stellung nimmt. Bisher kam noch nichts.
 
 

3 deutsche Bahnunternehmen. ;)

Hau in jeden Kuhstall nen Methanabscheider :love:, und du hast Brennstoff für weiss-der-Teufel wieviele Brennstoffzellen

Mit Methan laufen Brennstoffzellen aber nicht.

Es ist unter Juristen strittig, ob der zitierfehler so gravierend ist, das aufgrund dessen 3 von 2 Verordnungen aufgehoben werden müssen.

Um mal zum Thema zurückzukehren: Die Kreispolizei Mettmann hält die Abstandsregel beim Überholen weiterhin für gültig. "An dieser Stelle weist die Kreispolizeibehörde Mettmann noch einmal darauf hin, dass Autofahrer beim Überholen von Radfahrern innerorts einen Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten müssen - außerorts sind zwei Meter Mindestabstand vorgesehen. Dies ist in Paragraph 5 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt."
 
Aha, also in der Entwicklung: "Der direkte Betrieb mit Methan (also ohne externe Reformierung) ist möglich. Es gibt allerdings noch erhebliche Probleme mit der zu kurzen Lebensdauer." Stand Juni 2020
Abgesehen davon arbeitet zumindest zur Zeit noch die eigentliche Brennstoffzelle mit Wasserstoff, der ggf. durch einen Reformer aus Methan und Wasser hergestellt wird. Wenn der Reformer mit der eigentlichen Brennstoffzelle zu einem Gerät verbunden ist, spricht man dann vereinfachend von Methan-Brennstoffzellen.
 
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