StVO-Novelle hat Formfehler

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Ist halt ziemlich beSCHEUERt...
Aber man muss die Autofahrer verstehen. Wenn man innerorts halt sonst immer 50km/h+10km/h+Messtoleranz der Blitzer fährt, da einen das ja nix kostet und man dann ein 30er Schild "übersieht", ist man halt direkt den Lappen für 1Monat weg. Schlimm. Ist ja nicht so, das man einfach 50 fahren kann und dann erwischt es einen nicht mal, wenn man so durch die 30er Zone ballert...
Das Thema "Geschwindigkeit+Auto" wird hierzulande behandelt wie das Thema "Waffengesetze" in den USA.
 
Die Betonung liegt auf "übersehen" (in Anführungszeichen). Nach meinen Beobachtungen übersehen nur sehr wenige der Autofahrer, die mit >50 km/h durch 30er Zonen brettern, wirklich das Schild. Die meisten sehen das als Ihr Grundrecht an, auch (oder insbesondere) dann, wenn Radfahrer ihnen auf schmaler Straße mit rechts parkenden Autos im Wohngebiet ihnen entgegenkommen. Wenn es wirklich ein Problem mit dem Übersehen von Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt, dafür gibt es technische Lösungen (z.B. Pedelec statt Auto).
 
Ich las gerade,

Außerhalb geschlossenr Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schallzeichen angekündigt werden.

Die Gallier würden sagen:

Die Spinnen die Römer.

Das sind keine Radfahrer die so etwas in eine Verordnung schreiben.

Ich bin auf dem Up schon min 2 mal nach Hupen so erschreckt, dass ich das Rad verrissen habe. Konnte den Sturz in den Graben oder. Den Crash mit dem KFZ noch vermeiden.

Wenn das jetzt Usus wird, gute Nacht Radunfälle.
 
Hallo,

da Straßenverkehrsbehörden dennoch weiterhin Gebrauch von den Neuerungen für den Radverkehr Gebrauch machen (Rechtsabbiegepfeil und Radfahrzone), scheint Einigkeit bezüglich der Gültigkeit nur bezüglich der Bußgelder und Fahrverbote zu bestehen.

Gruß, Klaus
 
Ich kann mich nicht erinnern das wir einen schlechteren Verkehrsminister hatten. Oder der ist so Lobbyisten gesteuert das er nicht anders kann.
Schade das man einfach nichts ändert und die Raser wieder mal schön davon kommen lässt, geschweige denn das man mal endlich ein generelles Tempolimit auf Autobahnen einführt und die Radwegnetze ausbaut. Die Dezibel bei Autos und Motorrädern herunterschraubt, damit man nicht mit Lärmschutzkopfhörern herumlaufen muß etc. Da brauch man auch nicht über Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen von Motorrädern diskutieren.
 
@Krobi : Rat mal warum ich AUSSCHLIESLICH mit geschlossenen InEars Radfahre... AUch wenn hin und wieder ein Hilfssheriff im PKW oder Dorfpolizist meint, das sei ja ganz doll illegal, da ich ja dann die Umgebung nicht mehr wahrnehme (Bevor dieser jemand dann wieder in seine 2t Stahlblechpanzer steigt, bei dem man als Insasse einen 1m daneben stehenden Passanten nicht mehr verstehen kann, der schreiend versucht einem was zu sagen)

@Klaus d.L. : Auch, oder gerade diejenigen die die Gesetze aushecken, fahren doch ganz gern dicke, leistungsstarke Autos... Das Scheuer schon vor Inkrafttreten der Verordnung so dagegen wetterte, sagt doch einiges. Da können halt mal Formfehler passiere... "hups". Und schon ist alles nichtig. Natürlich nur das, was Raser betrafen würde, aber ansonsten...

@Timi : Komisch ist, das selbst Menschen die nicht mal einen Motorradführerschein haben, gegen die Lärmschutzmaßnahmen sind. Kann ich einfach nicht nachvollziehen. Hier in der Gegend ist ein sonniger Sonntag automatisch ein lauter Sonntag. Die Kisten hört man hier im Tal auch gern mal 3km weit. Wenn man selber als Radfahrer unterwegs ist und so ein Teil überholt, schmerzt es in den Ohren TROTZ Gehörschutz. Ergo: Lauter als eine Diskotek! Aber Radlaufklingeln am Fahrrad sind verboten. Aus Lärmschutzgründen.
 
mit geschlossenen InEars Radfahre... AUch wenn hin und wieder ein Hilfssheriff im PKW oder Dorfpolizist meint, das sei ja ganz doll illegal
Ist schon lächerlich, dass das illegal sein soll.
Es gibt doch auch kein Verbot Radzufahren für taube Menschen.


Die Kisten hört man hier im Tal auch gern mal 3km weit.
Es wäre ein leichtes, für Motoräder und KFZ PS Boliden eine Lärmschwelle ab Werk vorzuschreiben. Die Dinger könnten schnurren wie Kätzchen. Aber das ist ja der Eingriff in das private Geltungsbedürftnis.
 
@Krobi : Im gleichen Atemzug wurde mir damals am 86C Polo die TÜV Plakette verwehrt, weil ich ein ca 1cm² Loch im Endschalldämpfer hatte und der Wagen ca. 3db lauter war als sonst (also dann 82db). Als ich aus der Werkstatt trat, fuhr gerade ein Porsche mit Klappenauspuff an der Ampel an...
Bescheißen darf man. Solange man genug Geld hat und "systemrelevant" ist.
 
Klappenauspuff ...
Bescheißen darf man.
Das ist nicht besch...en, das ist kreativer Umgang mit den Regelungen: bei offiziellen Meßdurchläufen bleiben die Klappen im Schalldämpfer zu.
Und zu den Moppeds: es gibt genug, die (relativ) leise sind, auffallen tun auch hier nur die Krawallbrüder.
Ich erinnere mich an das Urteil eines Richters, der ausdrücklich eine Radlaufklingel als legal angesehen hatte, weil seiner Meinung nach die Möglichkeit des Mißbrauchs alleine kein ausreichender Grund für ein Verbot sei.
 
Wie es aussieht kommt die StVO-Novelle nicht, weil unser Meister aller Klassen da extra Formfehler eingebaut hat, damit sie nicht verabschiedet werden kann.
Das ist der gleiche Verstoß gegen das Zitiergebot, der 2009 schon die "Schildernovelle" gekippt hat. Damals hat es vier Jahre gedauert, bis das repariert war.
Entweder sind alle leitenden Mitarbeiter (inkl. des dort "Minister" genannten Praktikanten) im Verkehrsmysterium vollkommen lernresistent, oder man hat eine "elegante" Möglichkeit gefunden, dem Auftraggeber* unangenehme Gesetze am Parlament vorbei kippen zu können.

*ist häufig der spätere Arbeitgeber (nach Beendigung des Praktikums), allerdings werden nicht alle Praktikanten übernommen.

Gruß
Christoph
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber Radlaufklingeln am Fahrrad sind verboten. Aus Lärmschutzgründen.

Ich dachte, damit Fahrräder nicht mit Straßenbahnen verwechselt werden. ;)

Ist schon lächerlich, dass das illegal sein soll.
Es gibt doch auch kein Verbot Radzufahren für taube Menschen.

Aber die mit Hörvermögen dürfen ihr gehör nicht über Gebühr beeinträchtigen (was aber keinem Verbot von Kopf- und Ohrhörern gleichkommt, zum Telefonieren ist ja sogar ein Ohrhörer vorgeschrieben).

Es wäre ein leichtes, für Motoräder und KFZ PS Boliden eine Lärmschwelle ab Werk vorzuschreiben.

Es gibt solche Vorschriften, nur liegen die Grenzwerte zu hoch und selbst die werden zu selten kontrolliert.

Das ist nicht besch...en, das ist kreativer Umgang mit den Regelungen: bei offiziellen Meßdurchläufen bleiben die Klappen im Schalldämpfer zu.

Klingt wie der Dieselbeschiss.

dem Auftraggeber* unangenehme Gesetze am Parlament vorbei kippen zu können.

Wobei der Bundestag eh nichts zu sagen hat, nur der Bundesrat, oder?
 
Hi,

zu den Moppeds: Ich hab auf SR/XT500 zusammen gut 200000km hinter mir. Was da heute unterwegs ist mit den Brülljoghurtbechern oder genauso brüllenden amerikanischen Alteisenhaufen ist echt kriminell. Am liebsten direkt am 30er-Schild das Rohr aufreissen und die ganze Stadt wissen lassen, dass man - ein Arschloch ist.
Gab, nach Vorstellung der Novelle, ne Kurzdoku - da ist, neben den "normalen" Moppeds, doch wirklich so ein Brüllaffe auf ner Demo mit seiner Möhre aufgetaucht, um - LAUTSTARK gegen das Verbot von lautstarken Moppeds zu demonstrieren (hier fehlt ein KOTZ-Smilie)
...Herr, lass Brägen regnen.....

duncan
 
@duncan : Sind wie die Idioten, die meinen auf FFF Demos mit nem 7,2l Hemi Diesel in nem Dodge RAM auf zu tauchen und die Leute mit dem Ruß des bescheiden eingestellten Motor zu "beglücken". Ich wäre dann dafür, dass die Abgase erst durch den Innenraum geleitet werden müssen... Denn die Leute haben ja komischerweise kein Problem andere Menschen damit ein zu nebeln, also sollte es doch genauso wenig ein Problem sein, es selbst einatmen zu müssen.

(Das wäre wohl die effektivste Variante, dass bald alle E fahren... )
 
Ob harte oder weiche Regeln ist mir eigentlich egal. Aber ich erwarte einen Regelgebungsprozess der nicht an ein Geschachere mit dem Teufel erinnert ("Ah da war ein kleiner Zusatz, den Du übersehen hast.....") und ich erwarte das Rechtssicherheit - nicht das ich zu schnell gefahren wäre, aber ich habe halt Mitgefühl mit Anderen.
 
Klingt wie der Dieselbeschiss.
Ist aber anders, da regelkonform.
Die Abschaltung von Abgasreinigungsanlagen bei ungünstigen Umgebungstemperaturen (wie u. a. Opel das gemacht hat) war legal, falsche Abgaswerte auszugeben (VAG) war illegal.
Die Vorschriften lassen leider sehr viel Spielraum für betriebswirtschaftliche Optimierungen -sowohl zugunsten der Hersteller als auch der Betreiber (niedriger Verbrauch und/oder mehr Leistung mit erhöhten Schadstoffen, im Betrieb höhere Geräuschemmission, weil Krach so geil ist).
 
Es gibt doch auch kein Verbot Radzufahren für taube Menschen.
Die sind aber den steten Ausgleich ihres Handicaps durch andere Sinne gewohnt und entsprechend drauf eingestellt, wovon man bei temporären Kopfhörern nicht ausgehen kann.
Man darf bspw. auch mit nicht vorhandenen/funktionsfähigen Armen und/oder Beinen Autofahren, aber nicht mit jedem Auto, sondern nur mit darauf angepassten.
 
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