Polizeikontrollen mit dem Velomobil

Siehe auch "Recht für Radfahrer"
Ich interpretiere das so, dass es, den Umständen entsprechend, auch genügt, wenn ich meinen Kopf deutlich in die Richtung neige, in die ich fahren will. ;)
Das Fahrzeug hinter mir hat ausreichend Abstand zu halten und rücksichtsvoll zu fahren. Artikel 1 oder so
 
In der StVO steht das nicht. Jedoch ist die Rechtssprechung hierzu eindeutig. Siehe auch "Recht für Radfahrer" (Dietmar Kettler, 2. Auflage) Seite 51 ff.:
Da steht nur das es äußerst Sinnvoll (also kurz vor verpflichtend) ist die Fahrtrichtung anzuzeigen!
Aber eben muss dies nicht unbedingt durch Handzeichen geschehen.
zB sollte ein Winker wie er früher an den Autos war auch möglich sein.

Was jetzt übrigens nicht heisst, dass ich Handzeichen nicht für sinnvoll halte.
 
Ich interpretiere das so, dass es, den Umständen entsprechend, auch genügt, wenn ich meinen Kopf deutlich in die Richtung neige, in die ich fahren will.

Bitte mal - wenn Du gerade einen Streifenwagen hinter Dir hast - beim Linksabbiegen testen, gerne auf der Landstrasse und mit Haube.
 
Da steht nur das es äußerst Sinnvoll (also kurz vor verpflichtend) ist die Fahrtrichtung anzuzeigen!

Im § 9 STVO steht folgendes:
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Fahrtrichtungsanzeiger sind meines Erachtens laut gängiger Rechtsprechung / in unser realen Welt bei Fahrrädern eben die Hände bzw. Handzeichen.
 
Fahrtrichtungsanzeiger sind meines Erachtens laut gängiger Rechtsprechung / in unser realen Welt bei Fahrrädern eben die Hände bzw. Handzeichen.
Nein - Fahrtrichgungsanzeiger im Sinne der StVZO sind gelbe Blinker. Sind solche vorhanden, dann sind sie zu benutzen. Sind keine vorhanden muss die Abbiegeabsicht auf anderem Wege (z.B. mit Handzeichen), angekündigt werden - es muss nur 'deutlich' (also für andere Verkehrsteilnehmer gut wahrnehmbar und möglichst unmissverständlich) sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das muss ein ganz besonderes Jahr sein :cool:. Am Wochenende die fünfte Kontrolle durch die Rennleitung in diesem Jahr. Aber durchweg sehr freundliche Kontakte und es ging viel eher um den "Austausch" von technischen Daten. Am Montag Kontrolle hinter Naumburg (Sachsen Anhalt): Die Polizistin sprach mich an, dass sie jetzt "sehr gespannt sind, was das denn ist" und ich vorhin "urst schnell" an ihnen vorbeigefahren bin. Ich kann mich nicht daran erinnern, wann mir zum letzten Mal jemand sagte, dass ich urst schnell bin:LOL:.

Hier auf einer Tour mit @Guzzi vor ein paar Wochen.

IMG_2694.jpg
 
wo steht in der STVO , das man Handzeichen geben muss?
Naja, Du musst halt irgendwie anzeigen dass Du die Fahrtrichtung ändern willst, Du darst sicher auch mit nem Handfeger winken...
Wobei das ja @wormwood schon schön dargestellt hat, nur wenn gefahrlos möglich...
Ich fahre regelmässig mit Up / Long John knapp 20% Gefälle im Wohngebiet runter und biege dann rechts ab - ohne Handzeichen.
Weil wenn ich dort die rechte Hand von der Bremse nehme um Handzeichen zu geben ists vorbei mit abbiegen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Er meinte dann, er macht sich mal schlau und meldet sich dann.

Das ist echt "Die Polizei Dein Freund und Helfer!".
Also schlau gemacht hat der sich eher weniger.
Der hat nur dir gesagt was er persönlich für wichtig findet. Und wo du nachschauen sollst.
Was der bei der nächsten Kontrolle von deinen Umbauten hält. Wird wieder seine persönliche Meinung sein. Weil Ahnung im Sinne der Gesetzgebung hat der immer noch nicht.
 
kann jemand mal kurz die Wortgeschichte hinter "urst" erklären... mit einem Bären (ursus) hats wohl nix zu tun, da die langsamer sind als Velomobile oder?
 
laut gängiger Rechtsprechung bei Fahrrädern
Soll ich beide Hände am Lenker haben. Das es anders gehandhabt wird ist dann die Realität.
gerne auf der Landstrasse und mit Haube.
Wenn Du mir Deine Haube mal ausleihst mache ich das gerne. :p Sorry, da die Rechtsprechung sich auf die typischen Fahrräder (hier UPs bezeichnet) bezieht, habe ich meine Interpretation auch auf eben jene angewendet. [ein bisschen Spaß muß sein] Ich bin mir bewusst, dass dies im VM schwer möglich ist.
Das muss ein ganz besonderes Jahr sein
Die Rennleitung hat anscheinend weniger andere Straßenbenutzer zu beobachten und deswegen mehr Zeit für Dich, Du urst schneller Flitzer!
 
Wortgeschichte hinter "urst" erklären...
Gerne, der DUDEN sagt, das "urst" einerseits regional ist und außerdem etwas veraltet, also nicht mehr gebräuchlich ist. Daraus darfst Du Deine eigenen Schlüsse auf das Geburtsjahr von @HoSe und mir ziehen, das er und ich dies kennen und außerdem auch die Polizistin. Du Jungspund! Du nicht Süd-Elbler! :ROFLMAO:
"urst" bedeutet soviel wie äußerst, oder sehr (schön)
 
Im § 9 STVO steht folgendes:


Fahrtrichtungsanzeiger sind meines Erachtens laut gängiger Rechtsprechung / in unser realen Welt bei Fahrrädern eben die Hände bzw. Handzeichen.
Wenn Hände Fahrtrichtungsanzeiger sind, dann muss du mit denen aber auch mit 60-120Hz zwischen Hell und Dunkel wechseln....
Danach sind Fahrtrichtungsanzeiger eindeutig technische Einrichtungen am Fahrzeug.
 
Möchtet Ihr diese "gesellschaftlicher Konsens UND Rechtssprechung VERSUS Paragraphen-Wortklauberei" OT-Diskussion woanders weiterführen? Ja? Danke!

Es gibt da auch einen schönen, ziemlich alten TV Beitrag zur Verkehrserziehung ("7. Sinn" oder sowas), in dem schön gezeigt wird, wie ein Autofahrer in Ermangelung anderer Einrichtungen den linken Arm aus dem Fenster streckt, um sein Abbiegen per Winken anzukündigen. (Leider fehlen mir die passenden Suchbegriffe, um dieses köstliche Stückchen TV Geschichte wiederzufinden.) [/OT]
 
Die Fahrtrichtungsanzeiger sind nun ausführlich diskutiert, kommt wieder zum Thread-Thema zurück ...
 
Anlass war zwar keine Verkehrskontrolle als solche, dennoch hatte ich die Tage die Gelegenheit, mich mit zwei Polizisten übers VM Fahren zu unterhalten…

Dass ich idR die Fahrbahn nutze, wurde nicht weiter thematisiert; auch Kopfbedeckungen waren kein Thema. Dafür kamen die beiden dann zur Sichtbarkeit im Straßenverkehr… :sleep: Ich als von wegen Erfahrung, defensive Fahrweise, Wissen wann und wo ich schlecht zu sehen bin, etc. pp.. Reichte nicht. "Zwei sechzig mal 80 mal 90, rot weiß, wer das nicht sieht…" überzeugte nicht. Wimpel? "Schauen Sie mal, so'n Wimpel hat von hinten eine Silhouette von:" (hebe den ausgestreckten Zeigefinger). — "Ja, aber Sie wissen doch, die anderen…"

"Moment…",
gehe zum Alpha, mache erst mal den Blinker an; vergewissere mich, dass die beiden auch schauen und dann das rumänische Tagfahrlicht (hinten Bremslicht beidseitig rot blinkend)… gehe zurück, "Tja, blaues Rundumlicht oben drauf darf ich ja nicht.". Der eine unterdrückt ein Lachen, "OK, dann kommen Sie gut nach Hause!""Danke, gleichfalls!" :D
 
Wir waren heute mit 2 VM unterwegs.
Solange wir ab einer Linksabbieger Ampel warten mußte reihte sich die Rennleitung hinter uns ein.
Einer stieg aus und ließ sich bestätigen, dass es sich um Fahrräder handelt.
Reinschauen wollte er aber in beide, er vermutete Motoren. Zu meinem Hintermann sagte er noch was von Gefährlich, da rief ich nur, davon geht keine Gefahr aus.
Hintermann musste noch Blinker und Hüpe Demonstrieren da die Rennleitung hinter den Knöpfen doch noch ne Motorsteuerung vermutete.

Anschließend trottete er wider in sein KFZ gut is.
 
Zurück
Oben Unten