- Beiträge
- 25
Wo finde ich dazu den Gesetzestext?
Wenn Du dem link in meinem posting am Anfang dieses threads folgst, landest Du auf einer Seite von www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de, die den § 37 zeigt. Oberhalb des Textes siehst Die die Möglichkeit „Blättern im Gesetz“ mit einem Pfeil nach links und einem nach rechts. Direkt darüber befindet sich der Reiter „Aktuelle Gesamtausgabe“. Wenn Du darauf klickst, kommst Du zum Volltext des Landesnaturschutzgesetzes S.-H.
Im oben verlinkten steht nur etwas von campen mit privatrechtlicher Befugnis. So weit ich es verstehe, ist das schon immer überall in Deutschland erlaubt gewesen.
Was das Wildcampen mt privatrechtlicher Erlaubnis angeht, ist es keineswegs so, daß es in ganz Deutschland erlaubt ist; man muß jedes Bundesland einzeln betrachten, nicht nur in Bezug auf Corona gilt das föderalistische Prinzip.
Die Auskünfte, die man auf Internetseiten findet, sind nicht immer richtig: So führt www.bergfreunde.de z.B. Niedersachsen unter den Bundesländern auf, in denen Wildcampen ohne Ausnahme verboten ist, wie es auch im § 27 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung steht, übersieht dann aber den § 28 desselben Gesetzes, in dem die Möglichkeit eingeräumt wird, in Einzelfällen und begrenzt auf wenige Tage in Privatwäldern und auf privaten Grundstücken zu campieren; das gilt dann auch für Wohnwagen und Wohnmobile.
Daß das Biwakieren, d.h. Übernachten ohne Zelt, erlaubt sei, weil es nicht ausdrücklich verboten ist, halte ich für einen Trugschluß. Ich bin kein Jurist, aber aus langjähriger Zusammenarbeit mit Juristen weiß ich, daß es eine wichtige Auslegungsmethode gibt (die teleologische A.), bei der der Zweck der Gesetzesnorm zugrunde gelegt wird, und da dürfte es, streng genommen, keinen Unterschied machen, ob man eine geschlossene oder eine offene Zeltplane über sich hat oder eben auch gar keine.
Was lernen wir daraus? Nicht alles, was im Internet zu finden ist, stimmt auch und der Teufel liegt im Detail. Und für Niedersachsen und Schleswig-Holstein stimmt es, daß man mit privatrechtlicher Genehmigung mit Zelt übernachten darf, in S.-H. für eine Nacht, in Niedersachsen für mehrere Tage und sogar mit Wohnwagen bzw. Wohnmobil, in S.H. nur mit Fahrrad oder zu Fuß.
Und ich lerne daraus, daß ich dem ADFC heute vorschlagen werde, eine differenzierte juristische Analyse zur Frage Wildcampen in Deutschland in Auftrag zu geben und zu veröffentlichen, bisher finden sich dort keine Hinweise.