"Wildes" Campen in Schleswig-Holstein

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Ich plane, im Juli eine Tour mit Trike und Zelt in S.-H. zu unternehmen, „so wie früher“. Ob ich dabei Campingplätze nutzen kann, ist derzeit unsicher. Selbst wenn es von den Bestimmungen her möglich sein wird, rechne ich damit, daß durch Wohnmobile und Wohnwagen die Kapazitäten dieser Plätze ausgereizt sein werden und Spontanbuchungen nicht möglich sein werden.

Eigentlich wollte ich auch nach Dänemark, dort gibt es eine Vielzahl von legalen Campingmöglichkeiten in der freien Natur für das Radwandern. Ab 15. Juni muß man aber eine Campingplatzbuchung für mindestens sechs Tage beim Grenzübertritt vorweisen; in der Praxis heißt das, daß Fahrradfahren ausgeschlossen ist, es sei denn, man kann den Campingplatz in einer Tagestour erreichen, dann kann man von dort aus Tagestouren unternehmen.

Eine wenig bekannte Möglichkeit zum Campen in der freien Natur bietet der Absatz 2 des § 37 des Landesnaturschutzgesetzes S.-H.:

http://www.gesetze-rechtsprechung.s...=NatSchG+SH+§+37&psml=bsshoprod.psml&max=true .

Die Einschränkungen sind wichtig: Nicht im Nationalpark Wattenmeer (der umfaßt die gesamte Nordseeküste und beginnt 150m vor der Deichlinie) und nicht in Naturschutzgebieten. Es muß eine privatrechtliche Genehmigung vorliegen; das verstehe ich so, daß eine mündliche Erlaubnis vorliegen muß.

Ich habe noch keine Erfahrung mit dieser Bestimmung in der Praxis. Sie scheint wenig bekannt zu sein. Hat jemand schon praktische Erfahrungen damit?

Ich meine damit nicht die „offiziellen“ Trekkingplätze „Wildes SH“:

https://www.wildes-sh.de/

Da kann man jetzt lesen, daß diese zur Zeit übernutzt sind und daß zum Teil wohl eine mißbräuchliche Benutzung stattfindet.

Gruß
Werner
 
Nicht persönlich, aber im Umfeld. Ich harre auch der Öffnung Dänemarks. Ich kenne Leute, die wild an Stränden übernachten, und sich dabei an die Regel eine Stunde vor Sonnenuntergang / eine Stunde nach Sonnenaufgang halten (ist dann eine kurze Nacht) Ich wohne in Strandnähe, und das missbräuchliche Campen und Hinterlassen von Unrat aller Art strapaziert die Toleranz sehr. Dank Corona ist derzeit aber merklich mehr Kontrolldruck, bisher ist es im Rahmen, Also unauffällig bleiben! Leave no Trace,

Ach ja, Naturschutzgebiete sind wirklich tabu, gerade letzte Woche wurde eines an der Schlei komplett gesperrt, weil es zu viele Spezialisten gab, die sich einfach nicht an minimale Regeln halten.
rwd
 
"privatrechtlich dazu befugt" verstehe ich gleich wie Du.

Und aus Erfahrung: Was sollte passieren, wenn der Grundbesitzer Ja gesagt hat?
Ich glaube kaum, dass da irgendwer dann Probleme machen wird.

Das schwierigste wird wahrscheinlich, zum passenden Platz den jeweiligen Grundbesitzer ausfindig zu machen...
 
Hallo Werner,
coole Seite, https://www.wildes-sh.de/, ausbaufähig...
Es gibt hier einige RadReisende, die auf Nachfrage bei Leuten im Garten gezeltet haben.
Da in Waabs ansässig selbst Schleswig-Holsteiner bist, kennst Du die Wesensart unserer Landsleute und weißt, dass man in der Not alles von Ihnen/ uns bekommt.
Ob das für Coronazeiten gilt?
Meine Eltern leben in Maasholm, wenn Du willst, frag ich mal nach, sie sind recht unerschrocken... :)
Gruß Krischan, Exil-Schleswig-Holsteiner
 
Ich wohne in Strandnähe, und das missbräuchliche Campen und Hinterlassen von Unrat aller Art strapaziert die Toleranz sehr.

Gemäß § 30 des oben zitierten Landesnaturschutzgesetzes ist das Zelten am Strand nicht gestattet. Ich bin kein Paragraphenreiter, es gibt einsame Strandabschnitte, wo man nicht gesehen wird und auch niemanden stört, wenn man nichts hinterläßt. Das, was Du erlebt hast, scheint eindeutig darüber hinaus zu gehen und paßt in die Wahrnehmng der Übernutzung von Natur.
 
Selber habe ich mich kürzlich zum Thema versucht zu belesen um mir ein paar Freiräume zu schaffen und bin auf die Lücke im Gesetz gestoßen die Campen in der freien Natur verbietet schlafen im Biwak erlaubt\duldet.
 
Ich kenne mich mit der rechtlichen Situation in SH nicht aus. Deine Einstellung zum Thema wild campen liest sich schon mal gut.

Auf Campingplätzen hat sich für mich bislang immer ein Eckchen gefunden. Wenn es gerade keinen Campingplatz gab, ging es auch ohne: kein Naturschutzgebiet, im Dunkeln/in der Dämmerung aufbauen, morgens als erstes abbauen. Leave no trace, also Müll auch wieder mitnehmen. Kein Feuer, es sei denn, es ist eine Feuerstelle da. Lebensmittel und Müll in einen Baum etwas abseits hängen, leichte Moped-Garage übers Fahrrad (wegen der Reflektoren).
 
Ich habe beim Paddeln in SH häufiger wild gecampt, ohne Probleme.
Ansosten kannst Du Dein Zelt in der Nähe von Schleswig bei uns im Garten aufstellen. Nutzung von Sanitär und Küche inkludiert.
 
Bei uns in der Gegend scheint es inzwischen zunehmend Probleme mit Wildcampern zu geben, wie dieses Interview zeigt.
Die Epidemie mit ihren Auswirkungen auf die Urlaubsmöglichkeiten dürfte das noch verstärken. Also wird deutlich mehr kontrolliert und €200 Ordnungsstrafe sind schon happig.
Wie das in SH aussieht, weiß ich aber nicht.
 
Danke für den Hinweis. In S.-H. ist das Zelten im Naturschutzgebiet ebenso verboten (§ 37 Landesnaturschutzgesetz) wie in Baden-Württemberg.. Im Wald grundsätzlich auch, es sei denn, die "waldbesitzende Person" ( ja, wir gendern auch in S.-H.) hat die Erlaubnis dazu gegeben, § 17 Landeswaldgesetz.
Die gesetzliche Erlaubnis zum "wilden" Campen wurde 2016 eingeführt. Hintergrund war, den Menschen die Natur näherzubringen, auch mit der Erlaubnis, private Wälder zu betreten oder mit dem Fahrrad zu befahren. Wobei es Natur im Sinn von Wildnis hier kaum gibt, außer in Naturschutzgebieten, die große Fläche ist kulitviert und wird wirtschaftlich genutzt, auch die Wälder.

Durch die Reisebeschränkungen wird sicher auch hier ein stärkerer Nutzungsdruck entstehen, auch weil die Campingplätze voll sein werden. Ranger, außer im Nationalpark, gibt es hier nicht.

In Dänemark gibt es inzwischen 1.500 Übernachtungsplätze im Freien, hier ein Verzeichnis, zwar in dänischer Sprache, aber mit deutschen und englischen Erklärungen. Derzeit aber, wie oben beschrieben, wohl nicht nutzbar.

Gruß
Werner
 
Die gesetzliche Erlaubnis zum "wilden" Campen wurde 2016 eingeführt.
Wo finde ich dazu den Gesetzestext? Im oben verlinkten steht nur etwas von campen mit privatrechtlicher Befugnis. So weit ich es verstehe, ist das schon immer überall in Deutschland erlaubt gewesen.
 
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