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Ich plane, im Juli eine Tour mit Trike und Zelt in S.-H. zu unternehmen, „so wie früher“. Ob ich dabei Campingplätze nutzen kann, ist derzeit unsicher. Selbst wenn es von den Bestimmungen her möglich sein wird, rechne ich damit, daß durch Wohnmobile und Wohnwagen die Kapazitäten dieser Plätze ausgereizt sein werden und Spontanbuchungen nicht möglich sein werden.
Eigentlich wollte ich auch nach Dänemark, dort gibt es eine Vielzahl von legalen Campingmöglichkeiten in der freien Natur für das Radwandern. Ab 15. Juni muß man aber eine Campingplatzbuchung für mindestens sechs Tage beim Grenzübertritt vorweisen; in der Praxis heißt das, daß Fahrradfahren ausgeschlossen ist, es sei denn, man kann den Campingplatz in einer Tagestour erreichen, dann kann man von dort aus Tagestouren unternehmen.
Eine wenig bekannte Möglichkeit zum Campen in der freien Natur bietet der Absatz 2 des § 37 des Landesnaturschutzgesetzes S.-H.:
http://www.gesetze-rechtsprechung.s...=NatSchG+SH+§+37&psml=bsshoprod.psml&max=true .
Die Einschränkungen sind wichtig: Nicht im Nationalpark Wattenmeer (der umfaßt die gesamte Nordseeküste und beginnt 150m vor der Deichlinie) und nicht in Naturschutzgebieten. Es muß eine privatrechtliche Genehmigung vorliegen; das verstehe ich so, daß eine mündliche Erlaubnis vorliegen muß.
Ich habe noch keine Erfahrung mit dieser Bestimmung in der Praxis. Sie scheint wenig bekannt zu sein. Hat jemand schon praktische Erfahrungen damit?
Ich meine damit nicht die „offiziellen“ Trekkingplätze „Wildes SH“:
https://www.wildes-sh.de/
Da kann man jetzt lesen, daß diese zur Zeit übernutzt sind und daß zum Teil wohl eine mißbräuchliche Benutzung stattfindet.
Gruß
Werner
Eigentlich wollte ich auch nach Dänemark, dort gibt es eine Vielzahl von legalen Campingmöglichkeiten in der freien Natur für das Radwandern. Ab 15. Juni muß man aber eine Campingplatzbuchung für mindestens sechs Tage beim Grenzübertritt vorweisen; in der Praxis heißt das, daß Fahrradfahren ausgeschlossen ist, es sei denn, man kann den Campingplatz in einer Tagestour erreichen, dann kann man von dort aus Tagestouren unternehmen.
Eine wenig bekannte Möglichkeit zum Campen in der freien Natur bietet der Absatz 2 des § 37 des Landesnaturschutzgesetzes S.-H.:
http://www.gesetze-rechtsprechung.s...=NatSchG+SH+§+37&psml=bsshoprod.psml&max=true .
Die Einschränkungen sind wichtig: Nicht im Nationalpark Wattenmeer (der umfaßt die gesamte Nordseeküste und beginnt 150m vor der Deichlinie) und nicht in Naturschutzgebieten. Es muß eine privatrechtliche Genehmigung vorliegen; das verstehe ich so, daß eine mündliche Erlaubnis vorliegen muß.
Ich habe noch keine Erfahrung mit dieser Bestimmung in der Praxis. Sie scheint wenig bekannt zu sein. Hat jemand schon praktische Erfahrungen damit?
Ich meine damit nicht die „offiziellen“ Trekkingplätze „Wildes SH“:
https://www.wildes-sh.de/
Da kann man jetzt lesen, daß diese zur Zeit übernutzt sind und daß zum Teil wohl eine mißbräuchliche Benutzung stattfindet.
Gruß
Werner