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Der Blitzanhänger ist bestimmt vom Ordnungsamt. Denen kannst du ja mitteilen, dass die Dame den Verstoß nicht fahrlässig (uups, hab die Schilder nicht gesehen oder war unaufmerksam), sondern eher vorsätzlich begangen hat (ich mußte den ja überholen und war deshalb so schnell) begangen hat. Dann wird die Regelbuße (wie sie im Tatbestanskatalog steht) nämlich verdoppelt. Alles wird verdoppelt: Geld, Punkte und Fahrverbot. Nur dafür braucht es den (deinen) Nachweis über die Intention zu diesem Verstoß.