Rücklicht-Empfehlungen

Hi,

ich bitte noch ein letztes mal um Hilfe zu diesem Thema.

Könnte mir bitte jemand schildern an welcher Stelle ich die Lampe mit dem vorhandenen Stromkreis verbinden/anlöten soll.
Wichtig dabei! Ich habe keine Ahnung von Schaltkreisen und Elektronik im allgemeinen.

Also wenn ich irgenwo eine solche Lampe her bekomme wie und wo soll ich diese anschließen?

Vielen Dank und Gruß!
 
habe leider noch keinen gefunden der das machen möchte....
Vielleicht fragst Du einen der Versender mit den Curana-Blechen, ob sie Dir ein ILU bestellen können. Oder vielleicht kann man die Händler von der B&M-Seite dazu überreden. Evtl. nimmst Du gleich zwei, damit sich das für beide lohnt, das zweite wirst Du hier im Forum loswerden.
Also wenn ich irgenwo eine solche Lampe her bekomme wie und wo soll ich diese anschließen?
Was soll denn am anderen Ende des Kabels hängen? Bis etwa 7,5Volt Gleichspannung gehen immer, ein Dynamo auch. Das Teil kommt mit offenen Kabelenden, die Polarität ist am Dynamo zumindest egal, und ich glaube auch bei Akkubetrieb, weil ein Gleichrichter drin ist.
 
Schau mahl hier, ab 1:50 ein ernsthafte blinkende Rücklicht, die im Straßenverkehr zusammen mit dem Rücklicht von z. Mercedes- und Audi, zu sehen ist. Und wohl auch einige von euch in die rote Zone bringen kann ;-)

Aber warum müssen dieser autos blendend hellen Rücklichter haben, aber nicht fahrader... obwohl sie enige der schwache Teil des Verkehrs ist !?
Nur politiker Scheitern !!!


Mfg :cool: ;)
 
Hi , nochmal,

wo müsste ich den jetzt die Lampe an dem Kabelbaum anschließen?

Lann ich diese einfach an die Kabel von der Rücklicht LED anschließen?

IMG_4355.JPG
 
Vielleicht ein bisschen Offtopic, aber was die Sichtbarkeit angeht, meine ich mit Led+Laser relativ sichtbar unterwegs zu sein. Der Laser beamt dabei links und rechts neben dem Radel einen Streifen auf die Straße. Gut, mit StVO wird die Argumentation schwierig, aber bisher wurde ich zumindest noch nicht angehalten...
 

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Wie heißt die Lampe?
Ist wahrscheinlich das BikeLane von xFire.
Gibt aber schon viele Ableger.

Das Vizy Light von TERN finde ich auch cool.
 

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mit StVO wird die Argumentation schwierig,
Du meinst vermutlich die StVZO, und die regelt m. W. nichts von Leuchtstreifen auf der Fahrbahn, könnte daher zu argumentieren sein (insbesondere wenn der gesetzliche Überholabstand angezeigt wird).
Beim bike lane von xFire lassen sich die Abstände nur durch höhere Montage verbreitern (also am Mast montieren ...).
Und nach vorne das Blaze Laserlight, das wurde hier bestimmt auch schon vorgestellt, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du meinst vermutlich die StVZO, und die regelt m. W. nichts von Leuchtstreifen auf der Fahrbahn, könnte daher zu argumentieren sein

Da die StVZO vorschreibt, dass alle Leuchtmittel am Fahrrad ein Prüfzeichen des KBA zu tragen haben, sind die Streifenmacher automatisch verboten, es sei denn, man montiert sie an Kleidung oder Gepäck.
 
Man müßte eben argumentieren, daß ein Laser im eigentlichen Sinne nicht leuchtet, sondern einen Lichtpunkt bzw. -streifen projiziert.
Sinn der Verordnung ist ja, daß andere Verkehrsteilnehmer das Fahrrad als solches an der Beleuchtung erkennen, ohne geblendet zu werden.
Durch die Linien am Boden wird sicher kein von der StVO als solcher gemeinter Verkehrsteilnehmer geblendet, und das Signalbild eines Fahrrads wird durch Lichtlinien am Boden sicher auch nicht verfälscht.
Wenn die Gesetzgebung der technischen Entwicklung hinterher hinkt (und das tut sie eigentlich immer), muß man die bestehenden Gesetze eben in der Intention der Legislative auslegen ...
 
Wenn die Gesetzgebung der technischen Entwicklung hinterher hinkt (und das tut sie eigentlich immer), muß man die bestehenden Gesetze eben in der Intention der Legislative auslegen ...

Einfach zu montieren ist aber nicht der vorgesehene Weg. Der Hersteller - dem das Verkaufen in D so ganz nebenbei verboten ist (kann mehrere Tausender plus Einziehung der bevorrateten Ware kosten, wenn denn mal die Behörden die Hintern aus dem Sessel bekämen) - müsste das Zulassungsverfahren beim KBA durchlaufen, dann bekäme er ggf. eine Prüfnummer und schon wäre das Ding legal - unabhängig vom Stand der StVZO. So hat es mit den Standlichtern (erst hinten, dann vorne), Bremslichtern und reflektierenden Speichenststäbchen auch funktioniert.
 
Klar, hätten die Teile eine Prüfnummer, wäre es einfacher.
Haben die in die VM aus den NL integrierten LED diese?
Das einzige VM, das in Europa von einer Behörde geprüft wurde, von dem ich weiß, ist die Leitra (ok, bei den deutschen weiß ich es schlicht nicht), warum jetzt so ein Terz bei den Linienlasern?

Es geht doch darum, die Sicherheit der Fahrräder zu erhöhen, und wenn niemand was macht, passiert da nichts.
Hätte ich ein VM, könnte ich mir durchaus vorstellen, das mal auszuprobieren. Als Anwender wärs es höchstens was? Eine Ordnungswidrigkeit?
 
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