AxelK
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Da versperrte der Rettungswagen die SichtUnd Bild 4 habt Ihr unterschlagen...
Viel Glück.
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Da versperrte der Rettungswagen die SichtUnd Bild 4 habt Ihr unterschlagen...
Viel Glück.
@maxinblack
Warum hast du die wichtigsten Links nicht in Deiner Fusszeile hier platziert?
@Jack-Lee auch nicht ... du wirbst aber noch für Deinen alten Arbeitgeber ... was ich gut und löblich finde
Da ich mich bisher nie mit Rollern beschäftigt habe wusste ich das nicht. Hätte ich mit nem Fahrrad gleichgesetzt.und mit dem rennroller sollen die leute dann illegal auf der straße fahren oder auf dem gehweg fußgänger nerven?
Den?@smö Hast du den Link zum Gesetzestext?
Die Gesetze hinken der Realität mal wieder hinterherDen?
§ 24 Besondere FortbewegungsmittelStraßenverkehrsordnung – stvo.de
www.stvo.de
(1) [...] Roller [...] und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
lässt sich mit dem entsprechenden Aufkleber auf der Lenkstange ausschließen:Mithaftung
Gehwege sind im Übrigen auch nur mit Lolli 239 und Co benutzungspflichtig, bei uns im Ort sehr selten, haha.Kunden wie mir
Ich will auch nicht die Spaßbremse sein … mir fällt aber wenig bis gar nichts Legales dazu ein … Wir haben halt immer noch ne „mache dem Auto den Weg frei“ VerkehrsordnungLösungen vorschlagen bringt uns weiter!