Als Selbständiger Velomobil leasen (Erfahrungen?)

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Glückauf!

Ich spiele mit dem o.a. Gedanken.
Hab inzwischen so ziemlich alle einschlägigen Seiten im Netz durch und heute mein zuständiges Finanzamt aufgesucht. Bin jetzt wissenstechnisch wieder bei "0" angekommen.

Hat von Euch jemand als Selbständiger / Freiberufler sein VM über einen der einschlägigen Anbieter geleast?

War der Verfahrensablauf so wie von den Anbietern (Jobrad/Bikeleasing/easy-bike-leasing, usw .) beschrieben?

Reibungslos?

Hattet / habt ihr, da ja die private Nutzung bei dieser Leasingform (angeblich) nicht versteuert werden muss, Probleme mit eueren FA gehabt oder wurden die Leasingraten ohne Murren und Knurren als Betriebsausgaben anerkannt?

Wird ein Nachweis für eine Mindestnutzung für betriebliche Zwecke (>10%) gefordert?
(Fahrtenbuch stelle ich mir eher kompliziert vor.:cautious:)

Mein Steuerberater liegt leider noch 2 Wochen unter ner Palme am einem weissen Sandstrand.... und ich bin doch so ungeduldig. :whistle:

liegende Grüße
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
zumindest Fahrtenbuch ist heute mit Smartphone wohl keinProblem...

ich logge alle meine Fahrten..
1 klick auf Symbol am Bildschirm, ein weiterer um Aufzeichnung zu starten udn noch ein 3ter um zu bestätigen..
das kann am am Weg zum Fahrrad/Velomobil machen, dauert keine 10 Sekunden
handy an die handyhalterung,

am Ende der Fahrt wenn man lustig ist noch Bezeichnung für die Fahrt vergeben oder einfach nur auf speichern klicken
man hat dann eine statistik aller Fahrten
 
Frage ist ob das FA das so ohne Weiteres anerkennt. Ich weiss das es bei elektr. Fahrtenbüchern für Autos recht hohe Ansprüche seitens der Finanzverwaltung gibt.
Ich mach mich mal schlau.
Danke für den Tipp.
 
Ich habe groß Werbung für den Laden drauf. Damit ist jede Fahrt mit "dem komischen Ding" eine Werbefahrt. Akzeptiert das FA. :D
 

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Klingt interessant - darf ich fragen welche App du verwendest?
ich muss gestehen: ich selber logge nicht fürs FA, sondern nur für ich selber

ursprünglich mit Garmin Connect
aber das hat sich als nicht praktisch herausgestellt..
der Edge500 braucht oft 2min bis er Satelliten findet
also fahr ich oft dann schon los.. vergesse auf ihn, und 10min später schaltet er sich ohne zu loggen wieder aus weil ich das loggen nicht gestartet habe...

das ist beim Smartphone besser...
da verwende ich den Sportstracker...
nicht weils der beste ist (keine Ahnung),
sondern weil ich den schon seit vielen Jahren (noch vom alten Nokia-Handy her kenne)
GPS ist beim Smartphone immer an..
also muss da nix gesucht werden..

wenn ich ihn z.b. im Fahrradraum aktiviere,
und dann das rad rausbringe, findet er nach 3-4 Sekunden draussen automatisch die SAtelitten und beginnt mit dem Loggen..

also ich muss mich da um nix mehr kümmern...

ich kann auch wenn ich lustig bin gegen mich selber Fahren und antreten,
oder Fahrten miteinander vergleichen
und eben mir eine Monatsliste anschauen, wo ich sehe was ich wann wohin wie schnell etc. gefahren bin
jede Fahrt liegt eben als GPS-Track vor
 
Frage ist ob das FA das so ohne Weiteres anerkennt. Ich weiss das es bei elektr. Fahrtenbüchern für Autos recht hohe Ansprüche seitens der Finanzverwaltung gibt.
Ich mach mich mal schlau.
Danke für den Tipp.
Meine Frau hatte ihr DF auf die selbständige Praxis gekauft und auf 5 Jahre abgeschrieben. Auch da ist Werbung drauf und auch die wurde aufgeschlagen und mit abgeschrieben. Kilometergeld hat sie nicht angesetzt. Das Fahrzeug wurde aber auch nicht geleast, sondern in einem Rutsch bezahlt.
 
Hallo Markus,

ich habe ein Quattrovelo über BikeLeasing geleast und nutze es als Selbstständiger für mich. Die Abwicklung mit BikeLeasing war problemlos und ging fast vollständig online. Die Privatnutzung versteuere ich nicht, da meines Wissens die Privatnutzung von Fahrrädern seit dem 01.01.2019 steuerfrei ist. Bei Elektrofahrzeugen mit einer Unterstützung über 25 km/h greift dann die 0,5 %-Regelung (analog zu Elektroautos). Ein Fahrtenbuch ist m.E. nicht notwendig. Mein Steuerberaater hat dieses Vorgehen abgenickt.

Gruß
Thomas
 
Hallo Thomas,

danke für die Infos. Das ist genau das was ich hören wollte.(y)
Fehlt nur noch mein SB.:(

VG
Markus
 
zumindest Fahrtenbuch ist heute mit Smartphone wohl keinProblem...

In Deutschland noch nicht mal ansatzweise, die Anforderungen sind extrem hoch, nahezu nicht praktikabel. Letztendlich sind einzig handschriftliche Aufzeichnungen rechtssicher. Das dann aber auch wirklich. Es gab auch mal den Fall, dass jemand dies erst nachträglich gemacht hat. Das wurde vom Gericht akzeptiert, da alleine die Mühe bereits ein deutliches Indiz für Glaubwürdigkeit sei. Allerdings ist das ein Einzelfall, da sollte man es nicht drauf anlegen.
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Hattet / habt ihr, da ja die private Nutzung bei dieser Leasingform (angeblich) nicht versteuert werden muss

Wäre mir neu. Dafür wären aktuell 0,5% des Neufahrzeuglistenpreises pro Monat fällig, oder Fahrtenbuch. Es sei denn, Du kannst glaubhaft machen, dass es sich um ein reines Geschäftsfahrzeug handelt. Die Eingangsvoraussetzungen bei Autos hierfür wurden gelockert. Dennoch denke ich, dass dies schwierig werden dürfte. Im Zweifel kann man es aber darauf ankommen lassen, solange man in gutem Glauben handelt. Dann wäre ggf. eine Nachzahlung fällig. Allerdings mit Zinsen.
[DOUBLEPOST=1573069802][/DOUBLEPOST]
seit dem 01.01.2019

Das kann natürlich sein, hatte ich seit dem nicht mehr. Allerdings ist meines Wissens zu diesem Zeitpunkt lediglich der Satz von 1% auf 0,5% gesenkt worden, zumindest im Rahmen von Gehaltsumwandlungen. Dass da für Selbstständige eine andere Regelung eingeführt wurde, mag sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir war es so, dass ich in der Vergangenheit alle Milane als "Firmenfahrzeug" gekauft habe. Da hat das FA beim ersten mal noch nachgehakt was das sei und danach lief alles einwandfrei so weiter (y)
Warum sollte das beim Leasing anders sein?
 
In Deutschland noch nicht mal ansatzweise, die Anforderungen sind extrem hoch, nahezu nicht praktikabel. Letztendlich sind einzig handschriftliche Aufzeichnungen rechtssicher.

was nacht eine handschriftliche Aufzeichnung besser,

als ein digitales Fahrtenbuch, wo
a) jede Fahrt per GPS-Log aufgezeichnet ist (also Meter für Meter !)
b) wo man dadurch auch die Geschwindigkeit und Radweg erkennen kann, wieder: Meter für Meter

=> also das nicht jemand sich 38cent/km FAhrrad-Fahrtgeld erschleichen will, und dabei fährt er nur als Beifahrer im Auto mit (5cent/km Fahrtgeld)

aber jedenfalls scheiben die von @Cars10 verlinkte PACE auf ihrer Homepage:

Finanzamtkonform
Das PACE Fahrtenbuch erfüllt alle Anforderungen der Finanzbehörden an ein elektronisches online Fahrtenbuch bzw. eine Fahrtenbuch App, d.h. PACE ist konform mit § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG und BMF-Schreiben 18.11.09, BStBl. I 2009, S. 1326.

Die Finanzämter behalten es sich jedoch vor, über die Anerkennung eines Fahrtenbuchs für jeden Einzelfall zu entscheiden. Aus diesem Grund können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass das PACE Fahrtenbuch in jedem Fall anerkannt wird.

jedenfalls:
 
was nacht eine handschriftliche Aufzeichnung besser,

Weniger leicht zu fälschen.

Ein Ähnliches Thema gibt es bei Ladenkassen. Es spielt keine Rolle, ob die Kasse die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Solange das keine handschriftliche Aufzeichnung ist, hat das Finanzamt eine Grundlage zum schätzen. Rechtssicher ist nur Handschriftliches. Standardempfehlung auch bei Steuerberatern, die Kasse handschriftlich abzurechnen. Fahrtenbuch ist vergleichbar.
 
Standardempfehlung auch bei Steuerberatern, die Kasse handschriftlich abzurechnen.

ist zwar OT, aber das ist nicht richtig.
Wenn der Prüfer kommt und seinen USB-Stick nicht in die Kasse stecken kann hast du ein ganz ganz großes Problem.
Eine handschriftliche Führung ist nicht zulässig.
 
Eine handschriftliche Führung ist immer zulässig und die rechtssicherste Methode.

Die Vorschriften für Kassen bleiben dabei unberührt. Man ist nicht verpflichtet, eine elektronische Kasse zu führen. Macht man das, empfiehlt sich, dennoch täglich eine handschriftliche Abrechnung zu machen, da keine elektronische Kasse Rechtssicherheit bietet. Es sind noch nicht mal die Kriterien ausreichend genug definiert, als dass die Hersteller von Kassen genug an der Hand hätten, Rechtssicherheit zu versprechen. Im Zweifel gilt dann die handschriftliche Aufzeichnung.
[DOUBLEPOST=1573134623][/DOUBLEPOST]In den Kanzleien, in denen ich bisher gearbeitet habe, gab es dafür auch immer ein Standardschreiben, welches man den Mandanten mitgibt. Dies dient auch dazu, die Kanzlei rechtssicher zu führen. Die Beratung wurde erbracht. So empfiehlt es auch der Steuerberaterverband. Bargeld ist heiß. Entsprechend die internen Dienstvorschriften.
[DOUBLEPOST=1573134869][/DOUBLEPOST]Handschriftliche Abrechnung bedeutet: Anfangsbestand eintragen (=Endbestand vom Vortag), Endbestand zählen und eintragen. Einlagen und Entnahmen eintragen. Die Differenz ist der Umsatz. Datum, Unterschrift, etc, fertig. Ist schnell erledigt. Ohne das kann das Finanzamt schätzen. Im Idealfall durchnummerierte Kassenblätter. Das ist quasi ein täglicher Kassensturz. Einzig offen können dabei die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze bleiben. Aber wenn man das hat, hat man meist auch (zusätzlich) zur Erfassung eine elektronische Kasse.
 
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Nebenbei: kein Steuerprüfer kann sich beim Finanzamt blicken lassen, ohne Korrekturen durchgeführt zu haben. Ich habe auch schon mit Steuerprüfern künstliche Korrekturen ausgehandelt, welche lediglich den Zeitpunkt der abzuführenden Steuer veränderten, weil die in von mir geführten Betrieben nichts gefunden haben aber ohne was in der Hand nicht gehen konnten. Merke: lass sie was finden ;-)
 
Hallo .
Den ganzen Aufwand mit Aufschreiben privat/geschäftlich kannst Du Dir sparen.
Du kaufst das Fahrzeug. Klebst Werbung für Dein Gewerbe darauf. Dann wird über die Abschreibung ca 4bis 6 Jahre ein jährlicher
Betrag in Deiner Steuererklärung geltend gemacht. Außerdem sparst Du noch die Mehrwertsteuer. 19% bei Kauf vom deutschen Händler oder 21% bei Kauf in Holland. Velomobiel und ICB sagen Dir wie es geht.
Gruß aus Dormagen
 
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