StVO-Novelle: Verbot des Parkens von Fahrrädern am Fahrbahnrand?

Ich sag's doch: Fuß und Pedal gehören vereint. Beide haben die gleichen Interessen.
Absolut!
Fuss e.V. vertritt meine Interessen als Radfahrer auch besser als der ADFC, da er sich nicht nur konsequent gegen Dominanz des KFZ, sondern auch gegen die behördliche angeordnete Gewegradelei ausspricht. Von meinem eigenen Fahrradklub werde ich für dieses Ansinnen ja als „strong and fearless“ diskreditiert.
Wenn die eine Unterabteilung für Radfahrer gründen :)Fuss & Cleat:D) bin ich dabei.
Gruß
Christoph
 
Oh! Das ist ja mal ein dicker Hund:
Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH schrieb:
§ 2 (5) Absteigen beim Überqueren einer Fahrbahn
Die vorgeschlagene Regelung ist dem Wortlaut nach nicht auf das Begleiten von Kindern auf nicht für Radverkehr freigegebenen Gehwegen beschränkt, wie die Begründung vermuten lässt, sondern de facto auf alle für Radverkehr freigegebenen Gehwege. Die Regelung ist außerdem praxisfremd und beeinträchtigt die Leichtigkeit des Radverkehrs.
Hattest Du aus der Stellungnahme des difu herausgelesen, dass jetzt alle Radfahrer beim Benutzen freigegebener Gehwege beim Überqueren von Fahrbahnen absteigen müssen? Nach Quellenstudium kann ich da entwarnen. Es soll nur der letzte Satz des § 2 (5) geändert werden, der nur Kinder und die Begleitperson betrifft.

Aktuell: Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
Entwurf: Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

Das difu kritisiert nur, dass man bei der Klarstellung wieder einen Fall vergessen hat: wenn die Kinder auf einem sowieso für den Radverkehr freigegebenen Gehweg fahren. Wozu dann absteigen? difu und v.a. ADFC meinen zudem, dass diese praxisfremde Regelung insgesamt gestrichen werden soll.
ADFC schrieb:
Absteigen vor der Fahrbahnquerung: Besser als die Klarstellung, dass nur den Gehweg benutzende Kinder und ihre Begleitpersonen vor der Fahrbahnquerung vom Rad steigen müssen, wäre es, diese Pflicht ganz zu streichen. Sie ist nahezu unbekannt, wird in der Praxis kaum beachtet und kann deshalb die beabsichtigte Sicherheitswirkung nicht erreichen. Bei einem Unfall kann die Pflicht zum Absteigen dazu führen, dass Schadensersatzansprüche des verletzten Kindes gekürzt werden, weil die Begleitung ihr Aufsichtspflicht verletzt hat.
 
Hattest Du aus der Stellungnahme des difu herausgelesen, dass jetzt alle Radfahrer beim Benutzen freigegebener Gehwege beim Überqueren von Fahrbahnen absteigen müssen? Nach Quellenstudium kann ich da entwarnen. Es soll nur der letzte Satz des § 2 (5) geändert werden, der nur Kinder und die Begleitperson betrifft.

Schade eigentlich, so eine Vorschrift würde Gehwegradeln sicherer und vor allem unattraktiver machen. Letzteres ist aber sicher nicht erwünscht.
 
Natürlich soll Gehwegradeln erhalten bleiben. Man müsste sonst mehr Platz für Fahrradinfrastruktur bereit stellen, was man den armen Autofahrern nicht zumuten will.
 
Hattest Du aus der Stellungnahme des difu herausgelesen, dass jetzt alle Radfahrer beim Benutzen freigegebener Gehwege beim Überqueren von Fahrbahnen absteigen müssen?
Ja, hatte ich. für alle diese Wege:
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Gut, dass es Entwarnung gibt.
Du und @Corvi ja bereits auf die Verschlechterung der Abstellsituation für Fahrräder hingewiesen:
BMVI schrieb:
In Absatz 4 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
„Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.“
Gerade im Zuge der Förderung der Lastenräder ist das nicht akzeptabel. Aus der Begründung
Die Regelung stellt klar, dass die hinsichtlich des Parkens von Kraftfahrzeugen anwendbare Vorschrift des § 12 Absatz 4 Satz 1 keine Anwendung auf den Radverkehr findet und Fahrräder stattdessen die übrigen Verkehrsflächen, insbesondere den Gehweg zum Abstellen des Rades, nutzen sollen. Dadurch wird verdeutlich, dass es sich zwar um ruhenden Verkehr im Rechtssinne handelt, auf den aber die Pflicht zum Parken am rechten Fahrbahnrand keine Anwendung findet, was angesichts der Parkraumknappheit auch nicht zuträglich wäre.
Autogerecht und zulasten des Fußverkehrs. Danke Herr Bundesbenzinkanister.
Dann werden also die Fahrradständer auf Seiten- bzw. Park-Streifen, die die Sichtbeziehungen vor Kreuzungen verbessern, bald der Vergangenheit angehören?:
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Ich hoffe, der ADFC und vor allem Fuss e.V. verhindern mit ihrer Kritik diese Änderung

Gruß
Christoph
 
Gerade im Zuge der Förderung der Lastenräder ist das nicht akzeptabel. Aus der Begründung
Die Regelung stellt klar, dass die hinsichtlich des Parkens von Kraftfahrzeugen anwendbare Vorschrift des § 12 Absatz 4 Satz 1 keine Anwendung auf den Radverkehr findet und Fahrräder stattdessen die übrigen Verkehrsflächen, insbesondere den Gehweg zum Abstellen des Rades, nutzen sollen. Dadurch wird verdeutlich, dass es sich zwar um ruhenden Verkehr im Rechtssinne handelt, auf den aber die Pflicht zum Parken am rechten Fahrbahnrand keine Anwendung findet, was angesichts der Parkraumknappheit auch nicht zuträglich wäre.

Klingt für mich irgendwie merkwürdig. Wenn also etwas knapp ist, sollte es nur von denen genutzt werden, die damit verschwenderisch umgehen. Alle anderen gehen leer aus.
 
Klingt für mich irgendwie merkwürdig. Wenn also etwas knapp ist, sollte es nur von denen genutzt werden, die damit verschwenderisch umgehen. Alle anderen gehen leer aus.

Aber das ist doch nicht verschwenderisch - in einem Pkw werden doch mehrere Personen transportiert! Bis zu neun pro Fahrzeug (z.B. Van), da ist es doch pro Person nicht verschwenderisch! Wir sehen das doch jeden Tag, dass die Pkw immer alle voll besetzt sind!!!

Viele Grüße
Luise
(der Ironie völlig fremd ist)
 
Dann werden also die Fahrradständer auf Seiten- bzw. Park-Streifen, die die Sichtbeziehungen vor Kreuzungen verbessern, bald der Vergangenheit angehören?

Weil so eine klugerweise mit Schmalstrich (und nicht mit dem für Seitenstreifen zu verwendenden Breitstrich) abgetrennte Parkfläche ein Parkplatz und eben kein Fahrbahnteil noch ein Seitenstreifen ist, sollten die abgebildeten Fahrradabstellplätze nicht unter die Neuregelung fallen. Ich bin begeistert, MS kann klug und zukunftssicher für Fahrräder!
Ansonsten würde es teuer, weil man dort den Gehweg in die Fahrbahn hineinbauen müsste, bevor man die Fahrradständer drauf platziert.

Bis zu neun pro Fahrzeug (z.B. Van), da ist es doch pro Person nicht verschwenderisch!

Wieviele Abstellplätze für Fahrräder mit Kindersitz passen auf einen Van-Parkplatz? ;)
 
Der Fuss eV hat dazu folgende Stellungnahme veröffentlicht:
https://www.fuss-ev.de/87-presse-u/764-minister-scheuer-plant-neue-fussgaenger-schikanen

Sehr interessant dabei ist der vollständige Entwurf der StVO als Download (offenbar von heute):
https://www.umkehr-fuss-online-shop...geh-recht.html?download=469:stvo-entwurf-2019
In dieser der geplante Gesetzestext auf S.16, die Begründung auf S.91.

In der Begründung mit dem Fahrradparken steht:

Dadurch wird verdeutlich, dass es sich zwar um ruhenden Verkehr im Rechtssinne handelt

Das bedeutet, dass Fahrräder nicht in Fußgängerzonen abgestellt werden dürfen.
 
Das bedeutet, dass Fahrräder nicht in Fußgängerzonen abgestellt werden dürfen.

Ich gehe mal davon aus, dass sich Fußgängerzonen außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen befinden. Insofern dürfen Fahrräder dort abgestellt werden.

Unklar ist mir noch, was denn der Unterschied zwischen parken und abstellen ist. Der scheint aber wichtig zu sein. Da §12 (4) Satz 1 offenbar nicht geändert werden soll, muss ich zum Parken immer noch rechte Seitenstreifen oder den rechten Fahrbahnrand verwenden. Wenn ich mein Fahrrad aber nicht parke, sondern abstelle, dann muss ich das außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen machen.

Nun frage ich mich natürlich sofort, ob man PKWs auch abstellen kann und wo dies zu tun wäre.
 
Ich gehe mal davon aus, dass sich Fußgängerzonen außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen befinden. Insofern dürfen Fahrräder dort abgestellt werden.

In der Begründung zur StVO-Novelle wird klargestellt das abgestellte Fahrräder zum ruhenden Verkehr gehören, also abgestellte Fahrräder keine Gegenstände sind. Fußgängerzonen sind aber ausdrücklich nur dem Fußverkehr gewidmet, dann sind auch ruhende Fahrzeuge verboten.
 
Fußgängerzonen sind aber ausdrücklich nur dem Fußverkehr gewidmet, dann sind auch ruhende Fahrzeuge verboten.

Das gilt für Gehwege aber noch mehr, denn Fußgängerzonen dienen regelmäßig auch dem Lieferverkehr, bei uns dürfen Paketdienste und Taxis sie rund um die Uhr befahren. Und die Widmung gilt auch schon heute, daran ändert die Novelle nichts, oder? Und bei uns stehen zur Verdeutlichung Fahrradständer für mehrere hundert Fahrräder in allen Teilen der Fußgängerzone, solange die da stehen, darf ich davon ausgehen, dass es erlaubt ist, sie bestimmungsgemäß zu nutzen.
 
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