Hier hat die Stadt mal versucht, mit großen Schildern dem Autoverkehr „Radfahrer frei“ zu erklären. Begrenzter Erfolg.
Sehr begrenzt. Die Polizisten haben das nicht verstanden. Offenbar hat man denen was anderes als Handlungsgrundlage mitgegeben.
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Hier hat die Stadt mal versucht, mit großen Schildern dem Autoverkehr „Radfahrer frei“ zu erklären. Begrenzter Erfolg.
Ich sag's doch: Fuß und Pedal gehören vereint. Beide haben die gleichen Interessen.Der Fuss eV hat dazu folgende Stellungnahme veröffentlicht:
Absolut!Ich sag's doch: Fuß und Pedal gehören vereint. Beide haben die gleichen Interessen.
GrußFuss e.V. vertritt meine Interessen als Radfahrer auch besser als der ADFC, da er sich nicht nur konsequent gegen Dominanz des KFZ, sondern auch gegen die behördliche angeordnete Gewegradelei ausspricht. Von meinem eigenen Fahrradklub werde ich für dieses Ansinnen ja als „strong and fearless“ diskreditiert.
Wenn die eine Unterabteilung für Radfahrer gründen Fuss & Cleat) bin ich dabei.
Oh! Das ist ja mal ein dicker Hund:
Hattest Du aus der Stellungnahme des difu herausgelesen, dass jetzt alle Radfahrer beim Benutzen freigegebener Gehwege beim Überqueren von Fahrbahnen absteigen müssen? Nach Quellenstudium kann ich da entwarnen. Es soll nur der letzte Satz des § 2 (5) geändert werden, der nur Kinder und die Begleitperson betrifft.Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH schrieb:§ 2 (5) Absteigen beim Überqueren einer Fahrbahn
Die vorgeschlagene Regelung ist dem Wortlaut nach nicht auf das Begleiten von Kindern auf nicht für Radverkehr freigegebenen Gehwegen beschränkt, wie die Begründung vermuten lässt, sondern de facto auf alle für Radverkehr freigegebenen Gehwege. Die Regelung ist außerdem praxisfremd und beeinträchtigt die Leichtigkeit des Radverkehrs.
ADFC schrieb:Absteigen vor der Fahrbahnquerung: Besser als die Klarstellung, dass nur den Gehweg benutzende Kinder und ihre Begleitpersonen vor der Fahrbahnquerung vom Rad steigen müssen, wäre es, diese Pflicht ganz zu streichen. Sie ist nahezu unbekannt, wird in der Praxis kaum beachtet und kann deshalb die beabsichtigte Sicherheitswirkung nicht erreichen. Bei einem Unfall kann die Pflicht zum Absteigen dazu führen, dass Schadensersatzansprüche des verletzten Kindes gekürzt werden, weil die Begleitung ihr Aufsichtspflicht verletzt hat.
Hattest Du aus der Stellungnahme des difu herausgelesen, dass jetzt alle Radfahrer beim Benutzen freigegebener Gehwege beim Überqueren von Fahrbahnen absteigen müssen? Nach Quellenstudium kann ich da entwarnen. Es soll nur der letzte Satz des § 2 (5) geändert werden, der nur Kinder und die Begleitperson betrifft.
Ja, hatte ich. für alle diese Wege:Hattest Du aus der Stellungnahme des difu herausgelesen, dass jetzt alle Radfahrer beim Benutzen freigegebener Gehwege beim Überqueren von Fahrbahnen absteigen müssen?
Gerade im Zuge der Förderung der Lastenräder ist das nicht akzeptabel. Aus der BegründungBMVI schrieb:In Absatz 4 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:
„Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen.“
Gerade im Zuge der Förderung der Lastenräder ist das nicht akzeptabel. Aus der Begründung
Die Regelung stellt klar, dass die hinsichtlich des Parkens von Kraftfahrzeugen anwendbare Vorschrift des § 12 Absatz 4 Satz 1 keine Anwendung auf den Radverkehr findet und Fahrräder stattdessen die übrigen Verkehrsflächen, insbesondere den Gehweg zum Abstellen des Rades, nutzen sollen. Dadurch wird verdeutlich, dass es sich zwar um ruhenden Verkehr im Rechtssinne handelt, auf den aber die Pflicht zum Parken am rechten Fahrbahnrand keine Anwendung findet, was angesichts der Parkraumknappheit auch nicht zuträglich wäre.
Klingt für mich irgendwie merkwürdig. Wenn also etwas knapp ist, sollte es nur von denen genutzt werden, die damit verschwenderisch umgehen. Alle anderen gehen leer aus.
Dann werden also die Fahrradständer auf Seiten- bzw. Park-Streifen, die die Sichtbeziehungen vor Kreuzungen verbessern, bald der Vergangenheit angehören?
Bis zu neun pro Fahrzeug (z.B. Van), da ist es doch pro Person nicht verschwenderisch!
Wieviele Abstellplätze für Fahrräder mit Kindersitz passen auf einen Van-Parkplatz?
Herr Bundesbenzinkanister.
Der Fuss eV hat dazu folgende Stellungnahme veröffentlicht:
https://www.fuss-ev.de/87-presse-u/764-minister-scheuer-plant-neue-fussgaenger-schikanen
Sehr interessant dabei ist der vollständige Entwurf der StVO als Download (offenbar von heute):
https://www.umkehr-fuss-online-shop...geh-recht.html?download=469:stvo-entwurf-2019
In dieser der geplante Gesetzestext auf S.16, die Begründung auf S.91.
Dadurch wird verdeutlich, dass es sich zwar um ruhenden Verkehr im Rechtssinne handelt
Das bedeutet, dass Fahrräder nicht in Fußgängerzonen abgestellt werden dürfen.
Ich gehe mal davon aus, dass sich Fußgängerzonen außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen befinden. Insofern dürfen Fahrräder dort abgestellt werden.
Fußgängerzonen sind aber ausdrücklich nur dem Fußverkehr gewidmet, dann sind auch ruhende Fahrzeuge verboten.
in Bremen führt eine Straßenbahnlinie mitten durch die Fußgängerzone...Fußgängerzonen sind aber ausdrücklich nur dem Fußverkehr gewidmet
Z. B. vor dem Bahnübergang, wenn die Schranke unten ist.Nun frage ich mich natürlich sofort, ob man PKWs auch abstellen kann und wo dies zu tun wäre.