Garagenausfahrt für Trike Liegerad freihalten

Moin,
ich habe mir mal erklären lassen, dass ein "Ausfahrt freihalten"-Schild besser ist als ein "Einfahrt freihalten"-Schild.
Denn es sei eher zumutbar, sich einen Parkplatz zu suchen, als mit dem eigenen Fahrzeug nicht losfahren zu können.
Ansonsten: Abgesenkte Bordsteinkante ist eindeutig. Wenn der Nachbar eh schon den Krieg erklärt hat, anzeigen.
Veranlasst man selbst das Abschleppen des Zuparkes, muss man selbst das Abschleppen bezahlen und sich die Kohle vom Zuparker holen. Das kann schwierig sein. Veranlasst die Polizei das Abschleppen, geht das seinen amtlichen Gang, ggf. mit Mahnbescheid.
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Das Verhältnis ist bereits zerüttet, und wenn man dem Threaderöffner glaubt, durch die Ignoranz des Nachbarn.

Hallo.
Ich habe den Nachbarn gesagt dass vor dem Ausfahrt ein abgesenkter Bordstein ist und der Ausfahrt sei freizuhalten. Der Nachbar hat selbst zwei Stellplätze vor seinen zwei Garagen und ebenerdig, aber er parkt trotzdem auf der Straße und argumentiert es mit der Aussage dass es öffentliche Straße sei und er kann parken wo er will.

Ich meine er kann natürlich parken wo er will , aber es heißt doch nicht wenn nichts frei ist dass es mein Ausfahrt zu parken darf.

Oder verstehe ich da was falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Waldemar
 
mal vor seiner Einfahrt parken, denn […]
Ich könnte mir das auch als eine Eskalationsstufe vorstellen.
… auf dem Weg in einen langjährigen Nachbarschaftsstreit. Statt hier "gleich mit gleich" zu vergelten halte ich es für ratsamer, auf der rein sachlichen Ebene zu bleiben. Wenn der Nachbar sich offensichtlich nicht an unsere Rechtsordnung halten will: dafür haben wir Ordnungskräfte etc..
 
Ich habe schon den Nachbarn darauf hin angesprochen, aber der hat sich aufgeregt dass ich Ihn überhaupt rausgeklingeld habe und gebeten habe wo anders zu parken und dann meint er dass da in meiner Garage kein Auto parkt und der Ausfahrt wird zweckentfremdet benutzt kann er da auch parken.
Der Typ gehört mal aus seinen Königsträumen aufgeweckt. Die Frage ist nur, ob du das selber tun solltest, oder ob das besser jemand anders macht.
Ein Parkverbot würde übrigens auch für deine eigenen Autos gelten, da kannst du nicht mehr damit argumentieren, dass das deine eigene Ausfahrt ist.
 
… auf dem Weg in einen langjährigen Nachbarschaftsstreit. Statt hier "gleich mit gleich" zu vergelten halte ich es für ratsamer, auf der rein sachlichen Ebene zu bleiben. Wenn der Nachbar sich offensichtlich nicht an unsere Rechtsordnung halten will: dafür haben wir Ordnungskräfte etc..

Hallo.
Streiten wollte ich nicht.
Ich wollte nur Sachlich bleiben.
Eine Sachliche Antwort geben damit der Nachbar sich an die Vorschriften hält und Ruhe gibt und nicht jedesmal mich anmotst wenn ich Ihn bitte den Ausfahrt freizuräumen.
Ich möchte den Nachbarn zu verstehen geben dass es so wie er sich das vorstellt nicht geht und auch wenn in der Garage kein Auto parkt muss der Ausfahrt trotzdem frei bleiben.

Vielen tausend Dank an alle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er motzt dich an wenn du ihn bittest deine Auffahrt zu räumen? Sorry, aber bei dem kommst du nicht mehr mit bitten und fragen weiter. Der braucht mal wirklich eine (juristische) Abreibung. Wie weiter oben schon erwähnt, ab zum Anwalt. Das Verhältniss zu diesem Egoisten ist eh schon hin.

Gruß

Stephan
 
Nee kein Anwalt. Der kostet teuer Geld. Warum ins Risiko gehen wenn die Polizei das Problem auch gratis behebt.
 
Er motzt dich an wenn du ihn bittest deine Auffahrt zu räumen? Sorry, aber bei dem kommst du nicht mehr mit bitten und fragen weiter. Der braucht mal wirklich eine (juristische) Abreibung. Wie weiter oben schon erwähnt, ab zum Anwalt. Das Verhältniss zu diesem Egoisten ist eh schon hin.

Gruß

Stephan

Hallo.
Ja ich wollte nur freundlichen bleiben , aber manche verstehen keine Freundlichkeiten.
 
Sind das 25km/h E-Scooter die du hast, also im Grunde Roller mit E-Motor oder sind das diese neumodischen Kleinstfahrzeuge die man normalerweise bei Verleihern sieht?

Grundsätzlich gilt für dich in Bayern:

§1 Abs. 5 GaStellV schrieb:
Ein Einstellplatz ist die Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeuges in einer Garage dient.

Wenn du also nun in einer Garage E-Scooter abstellst welche zugelassen sind, dann nutzt du die Garage korrekt. Die Fahrräder kann man dir bei der Brandlast ankreiden aber das kommt immer auf das O-Amt an. Oftmals drücken die beide Augen zu, wenn ein Kraftfahrzeug in der Garage steht.

Dein Nachbar ist aber grundsätzlich im Unrecht. Denn egal ob die Garage missbräuchlich genutzt wird oder nicht, hat er dort nicht zu parken. Punkt. Siehe §12 Abs. 3 Satz 3 und 5 StVO. Sollte er das Weiterhin machen, würde ich ihn an deiner Stelle Nachts aus dem Bett klingeln, unter Androhung die Polizei zu rufen und ihn abschleppen zu lassen. Sollte er sich weigern würde ich die Polizei rufen und im Notfall die 300€ vorstrecken und per Anwalt einfordern.

Sollte das keine Option sein. Werde mal beim Ordnungsamt vorstellig und erkläre denen die Situation. Damit diese Vorgewarnt sind und nicht das Gefühl haben in einem Nachbarschaftsstreit reingezogen zu werden. Das mögen die verständlicher Weise gar nicht gerne. Also Brech du die Lanze und oute dich mit der Problematik, am besten persönlich, beim Amt vor Ort. Diese können mit dir dann eine entsprechende Strategie durchgehen. Wichtig dabei ist natürlich weiterhin, dass die Garage hauptsächlich für die Kraftfahrzeuge, also E-Scooter, benutzt wird. Solltest du da drin eine Werkbank haben und sich die Kartons stapeln...könnte sich das zu nem Boomerang entwickeln und das O-Amt kann einfordern, dass die Garage ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt wird.
 
Wenn sich Rollstuhlfahrer immer beschweren würden, wenn jemand wie du ihnen das Leben noch schwerer macht als es eh schon ist, kämen sie ja sonst zu nichts mehr.
 
Also Brech du die Lanze und oute dich mit der Problematik, am besten persönlich, beim Amt vor Ort. Diese können mit dir dann eine entsprechende Strategie durchgehen.
Das finde ich eine sehr gute Idee. Die kennen nämlich auch die rechtliche Lage (denn aus meiner Sicht ist beispielsweise die Diskussion ob Fahrrad oder e-Scooter unerheblich, da es sich um eine private Einfahrt mit abgesenkter Bordsteinkante handelt - eindeutig geregelt). Und Du hast schonmal Verbündete, wenn es zu weiteren Schwierigkeiten kommt.
 
Wenn sich Rollstuhlfahrer immer beschweren würden, wenn jemand wie du ihnen das Leben noch schwerer macht als es eh schon ist, kämen sie ja sonst zu nichts mehr.
Stimmt, auf jeden Fall. Aber: wenn auf der anderen Seite der Straße weit und breit kein abgeflachter Bordstein ist, warum sollte jemand anders als derjenige, der die Einfahrt nutzt, den Bordstein runter fahren? Außerdem: immer Platz lassen, hatte ich doch gesagt (y)
 
Sollte das keine Option sein. Werde mal beim Ordnungsamt vorstellig und erkläre denen die Situation. Damit diese Vorgewarnt sind und nicht das Gefühl haben in einem Nachbarschaftsstreit reingezogen zu werden.
Und dort nicht sagen "der Nachbar…" sondern "es parken immer wieder Autos vor der Einfahrt mit abgesenktem Bordstein". (Ich sage auch oft, dass für mich praktisch alle Autos gleich aussehen.)
 
Völlig egal, was in der Garage steht. Der Platz vor der Garage ist ein Stellplatz/Ein-und Ausfahrt fürs eigene Auto. Der Bordstein ist abgesenkt. Da darf niemand parken!!
 
Sind das 25km/h E-Scooter die du hast, also im Grunde Roller mit E-Motor oder sind das diese neumodischen Kleinstfahrzeuge die man normalerweise bei Verleihern sieht?

Grundsätzlich gilt für dich in Bayern:



Wenn du also nun in einer Garage E-Scooter abstellst welche zugelassen sind, dann nutzt du die Garage korrekt. Die Fahrräder kann man dir bei der Brandlast ankreiden aber das kommt immer auf das O-Amt an. Oftmals drücken die beide Augen zu, wenn ein Kraftfahrzeug in der Garage steht.

Dein Nachbar ist aber grundsätzlich im Unrecht. Denn egal ob die Garage missbräuchlich genutzt wird oder nicht, hat er dort nicht zu parken. Punkt. Siehe §12 Abs. 3 Satz 3 und 5 StVO. Sollte er das Weiterhin machen, würde ich ihn an deiner Stelle Nachts aus dem Bett klingeln, unter Androhung die Polizei zu rufen und ihn abschleppen zu lassen. Sollte er sich weigern würde ich die Polizei rufen und im Notfall die 300€ vorstrecken und per Anwalt einfordern.

Sollte das keine Option sein. Werde mal beim Ordnungsamt vorstellig und erkläre denen die Situation. Damit diese Vorgewarnt sind und nicht das Gefühl haben in einem Nachbarschaftsstreit reingezogen zu werden. Das mögen die verständlicher Weise gar nicht gerne. Also Brech du die Lanze und oute dich mit der Problematik, am besten persönlich, beim Amt vor Ort. Diese können mit dir dann eine entsprechende Strategie durchgehen. Wichtig dabei ist natürlich weiterhin, dass die Garage hauptsächlich für die Kraftfahrzeuge, also E-Scooter, benutzt wird. Solltest du da drin eine Werkbank haben und sich die Kartons stapeln...könnte sich das zu nem Boomerang entwickeln und das O-Amt kann einfordern, dass die Garage ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt wird.

Hallo.
Ja das sind die neumodischen Scooter mit kleinen Kennzeichen 20km/h.
Sind für die Straße zugelassen.
Mit freundlichen Grüßen
Waldemar
 
Eigentlich richtig. Man zeigt aber keine Nachbarn an. Mit denen lebt man möglichst friedlich Tür an Tür.

Es kann der Frommste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt! (Volksmund)

Wenn @Waldi bereits versucht hat, mit ihm zu reden und die Rechtslage eindeutig ist, dann würde ich an seiner Stelle beim nächsten Mal exemplarisch eine Anzeige erstatten.

Ja das sind die neumodischen Scooter mit kleinen Kennzeichen 20km/h.
Sind für die Straße zugelassen.

Egal.
In der STVO ist nicht die Rede davon, wie der Stellplatz "hinter" dem abgesenkten Bordstein genutzt wird. Dort steht nur, wer dort parkt bekommt Strafzettel und wer dabei behindert, bekommt höheren Strafzettel.
Und die STVO gilt von Berchtesgaden bis Flensburg gleichermaßen!
Feddisch!

Ist aber auch echt zum Kotzen, wenn man Streit mit Nachbarn hat! Insbesondere, wenn man im Eigenheim wohnt! Wenn man nur zur Miete wohnt, kann man notfalls einfach umziehen.
Du tust mir echt leid mit dem Nachbarn, denn nach einer Anzeige wird das Verhältnis sicher nicht besser werden.
Ich drücke Dir die Daumen!
 
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