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Moin,
ich habe mir mal erklären lassen, dass ein "Ausfahrt freihalten"-Schild besser ist als ein "Einfahrt freihalten"-Schild.
Denn es sei eher zumutbar, sich einen Parkplatz zu suchen, als mit dem eigenen Fahrzeug nicht losfahren zu können.
Ansonsten: Abgesenkte Bordsteinkante ist eindeutig. Wenn der Nachbar eh schon den Krieg erklärt hat, anzeigen.
Veranlasst man selbst das Abschleppen des Zuparkes, muss man selbst das Abschleppen bezahlen und sich die Kohle vom Zuparker holen. Das kann schwierig sein. Veranlasst die Polizei das Abschleppen, geht das seinen amtlichen Gang, ggf. mit Mahnbescheid.
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Das Verhältnis ist bereits zerüttet, und wenn man dem Threaderöffner glaubt, durch die Ignoranz des Nachbarn.
Hallo.
Ich habe den Nachbarn gesagt dass vor dem Ausfahrt ein abgesenkter Bordstein ist und der Ausfahrt sei freizuhalten. Der Nachbar hat selbst zwei Stellplätze vor seinen zwei Garagen und ebenerdig, aber er parkt trotzdem auf der Straße und argumentiert es mit der Aussage dass es öffentliche Straße sei und er kann parken wo er will.
Ich meine er kann natürlich parken wo er will , aber es heißt doch nicht wenn nichts frei ist dass es mein Ausfahrt zu parken darf.
Oder verstehe ich da was falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Waldemar