Meine erste Erfahrung mit der Handwerkskammer...

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Hallo miteinander,

ich fahre ja unter Anderem auch ein Brompton. Neulich habe ich einen älteren Brommiefahrer kennengelernt, der ein Problem hatte: das Schaltkettchen seiner S&A Fünfgangnabe war am Gewinde abgebrochen, ein neues Kettchen liess sich nicht einschrauben. Die Nabe fuhr nur noch im 5. Gang, für einen 78jährigen recht beschwerlich. Er finde aber keine Werkstatt, die ihm die Nabe zerlege und repariere. Argumente der Radläden: fehlende Detailkenntnisse, zu zeitaufwendig.

Drei- und Fünfgangnaben zerlege ich sehr gerne, also hab ich ihm die Nabe repariert gegen Spende an die soziale Fahrradwerkstatt, in der ich ehrenamtlich mitarbeite.

Hab dann überlegt, ob ich sowas nicht als Dienstleistung (Kleingewerbe) anbieten soll. Ich würde mich nur auf die Wartung/Reparatur von Brompton Nabenschaltungen konzentrieren. Bromptons gibt es ja nicht wenige in D. 90% davon dürften Nabenschaltungen haben und die Anzahl der Nabentypen, die Brompton verbaut hat, ist überschaubar. Der Markt dürfte winzig sein, aber es geht mir nicht um den Umsatz, ich mache diese Arbeit wirklich gerne. Die Kunden könnten mir einfach ihr Hinterrad per Post schicken, die Räder sind ja winzig.

Dafür müsste ich natürlich ein Gewerbe anmelden, dabei wird automatisch die Handwerkskammer informiert. Hab also spaßeshalber bei der Handwerkskammer angefragt, ob eine Gewerbeanmeldung zur Reparatur von Nabenschaltungen (und nur dafür, sogar beschränkt auf die Typen, die in Bromptons verbaut sind), in die Handwerksrolle eingetragen werden müsste. Das hätte ja einige Konsequenzen, deswegen wollte ich das vor einer eventuellen Gewerbeanmeldung wissen.

Die HWK Nürnberg hat meine Anfrage dem Bundesinnungsverband der Zweiradmechaniker zur Stellungnahme vorgelegt (!!!) und der hat ein klares Ja!!! geantwortet. Zum Reparieren von Brompton- Dreigang-Naben muss ich also erstmal einen Meister machen. Oder sonst wie entsprechende Fähigkeiten nachweisen.

Mein Hinweis, dass die Handwerksordnung ausdrücklich eine Ausnahme bietet für einfache Tätigkeiten, die "man innerhalb von drei Monaten erlernen kann", und dass keine sicherheitsrelevante Teile des Rades beteiligt sind, weil Bromptons keine Rücktrittbrensen haben, hat sie offensichtlich nicht interessiert.

Ich hatte mich noch nie vorher mit diesen ganzen Themen (Gewerbeanmeldung, etc.) auseinander gesetzt, bin jetzt aber doch einigermaßen fassungslos. Den Meisterzwang im Zweiradmechanikergewerbe halte ich durchaus für sinnvoll, aber dass ich eine so stark eingeschränkte Dienstleistung nicht ohne Nachweis vor einem HWK Gremium machen darf, ist aus meiner Sicht schon völlig überzogen. Oder wie seht Ihr das?

Gruß

Fetzer
 
Moin, gespalten.

Auf der einen Seite ist die IHK mit Zwangsmitgliedschaft und ihrem Regelwerk schon ein bürokratisches Gestrüpp, in dem man sich gut verfangen kann. Es hemmt Gründer und damit verringert sich das Angebot - Dein Fall ist ein schönes Beispiel.

Auf der anderen Seite garantiert es auch ein paar Mindeststandards, was gerade in Trend der Shared Economy, in den abgedeckten Bereichen, der Spirale nach unten ein paar Bremsklötze in den Weg legt.

Es garantiert keine Qualität, aber es erhöht doch die Chancen.

Insgesamt fahren wird wie glaube, ich mit der IHK ganz gut. Ich habe gerade gelesen das auch in einigen Berufsfeldern der Meisterzwang wieder eingeführt werden soll, der Qualitätsverlust war wohl doch zu groß.

Rwd
 
IHK mit Zwangsmitgliedschaft
... hat nichts mit dem Meisterzwang der Handwerkskammer zu tun.
ein paar Mindeststandards
... die von allen Velomobil-Herstellern ohne Fahrradmechanikermeister hier unterirdisch unterlaufen werden.
der Qualitätsverlust war wohl doch zu groß
Vielleicht doch mehr der Verlust an Lobbymacht der Handwerkskammern, bis Altmaiers Tür mal wieder offen stand:confused:
 
Auf der einen Seite ist die IHK mit Zwangsmitgliedschaft und ihrem Regelwerk schon ein bürokratisches Gestrüpp, (...)
Auf der anderen Seite garantiert es auch ein paar Mindeststandards, was gerade in Trend der Shared Economy, in den abgedeckten Bereichen, der Spirale nach unten ein paar Bremsklötze in den Weg legt.

Es garantiert keine Qualität, aber es erhöht doch die Chancen.

Insgesamt fahren wird wie glaube, ich mit der IHK ganz gut. Ich habe gerade gelesen das auch in einigen Berufsfeldern der Meisterzwang wieder eingeführt werden soll, der Qualitätsverlust war wohl doch zu groß.

IHK ist die Industrie- und Handelskammer. Das ist was deutlich Anderes als die Handwerkskammer - nur noch nutzloser. Pflichtmitgliedschaft haben Beide. Irgendein Mehrwert den die IHK schaffen würde ist den meisten Gewerbetreibenden nicht erkenntlich. Bei den Handwerkskammern gibt es immerhin einen kleinen, durch die (hoffentlich wirklich bestehende) Qualitätssicherung durch die Ausbildung. In der Summe scheinen die Kammern aber deutliche Besitzstandswahrer zu sein.

Sieh man ja an obigem Fall: Der Meisterbetrieb hat weder Kenntnis noch Interesse, der der Kenntnis und Interesse hat, darf den Job nicht machen. Der, der den Bedarf hat steht im Regen.

Berufe mit Meisterpflicht: https://www.finanzchef24.de/sites/d...ngspflichtige-handwerke-finanzchef24-2015.pdf
Berufe ohne Meisterpflicht: https://www.finanzchef24.de/sites/d...lassungsfreie-handwerke-finanzchef24-2015.pdf
Handwerksähnliche Gewerbe ohne Zulassung: https://www.finanzchef24.de/sites/d...dwerksaehnliche-gewerbe-finanzchef24-2015.pdf

Aktuelle Pläne zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Berufen: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/handwerk-meisterzwang-fuer-fliesenleger-1.4593777
 
Den Meisterzwang im Zweiradmechanikergewerbe halte ich durchaus für sinnvoll, aber dass ich eine so stark eingeschränkte Dienstleistung nicht ohne Nachweis vor einem HWK Gremium machen darf, ist aus meiner Sicht schon völlig überzogen. Oder wie seht Ihr das?
Ich sehe das als Schulbeispiel für "Verwaltung von Pfründen".
 
Ich glaub das nicht mit der Pflege und Wartung, beim Schneiderhandwerk ist es ähnlich. Als Ändetungsschneider und Flickschuster brauchst Du den Meistertitel nicht, ähnlich schätzen wir alle das wohl für Deinen Fall ein.
Meld Dein Gewerbe als Fahrradservice an, mit Schutzbleche putzen und Farbmacken nachlackieren, Reifen flicken und Schaltung einstellen und gut ist.
Viel Erfolg!
Gruß Krischam
 
Der Laden, in dem ich früher häufig anzutreffen war, hat mir das mal so geschildert: "Fahrradreparatur" = ein Meister muß im Betrieb beschäftigt werden. "Fahrradservice" = da braucht man keinen Meister. Ob das nun wirklich stimmt... Aber Fakt ist, daß es in dem Laden seit 1994 keinen Meister gibt und er immernoch gut existiert.
 
... hat nichts mit dem Meisterzwang der Handwerkskammer zu tun.

... die von allen Velomobil-Herstellern ohne Fahrradmechanikermeister hier unterirdisch unterlaufen werden.

Da hast Du recht.

Allerdings gilt das nicht für die Niederländischen Inverkehrbringer, wie es beim Räderwerk aussieht weis ich nicht.

Ich meine auch aus meiner Zeit im Fahrradhandel zu erinnern, das der VERKAUF von Rädern nicht dem Meisterzwang unterlag, wohl aber die Reparatur. Da gab es irgendwelche Grenzen, was formal ging ,und was nicht. Reifenwechsel und Schaltung einstellen, also alles was irgendwie „Wartung“ war, war gedeckt. „Reparatur“ war wenn ich mich erinnere nicht möglich. Das ist eine Weile her, und so genau erinnere ich mich nicht.

@eisenherz und @Elmi werden das genauer wissen. Und klar gibt es „Amateure“, die die Sache weit besser beherrschen als ich.

Rwd
 
Was Fahrradläden anbelangt: Der Verkauf von Fahrrädern ist dem Handel zugeordnet und somit völlig unberührt von Meisterzwängen. Wenn man, wie die meisten Händler, auch eine Werkstatt betreibt, kann man dies auch ohne Meistertitel tun, solange man sich im Bereich des "Minderhandwerkes" bewegt. Dies wird im Wesentlichen dadurch definiert, daß die Werkstattarbeit nicht den Hauptteil des Umsatzes ausmacht und man darf keine Werbung speziell für die Werkstatt machen. Was man in so einem Fall dann genau in seiner Werkstatt treibt, wird m.W. nicht hinterfragt. Diese Informationen sind etwas älter, es wird sich aber wenig daran geändert haben. Im vorliegenden Fall würde ich ein Gewerbe für Fahrradservice o.ä. anmelden und fertig. Sofern nicht schon irgendwelche schlafenden Hunde geweckt wurden, wird niemand danach fragen, was da genau passiert.
Ich würde mir allerdings gut überlegen, ob sich das lohnt. Als Gewerbetreibender hat man ab Anmeldung des Gewerbes auch Papierkram an den Hacken, speziell was Aufzeichnungspflicht, Abrechnung und Finanzamt anbelangt. Und eine Betriebshaftpflicht könnte auch nicht schaden. Es kann manchmal sehr dumm laufen und plötzlich wird einem ein Personenschaden in die Schuhe geschoben.

Andreas
 
Ich habe zum Teil ähnliches gelesen (ohne Gewähr der Richtigkeit): wer einen Laden betreibt oder einen Ersatzteilhandel, dürfe die verkauften Teile auch montieren und kleinere Reparaturen durchführen. Der Umsatzanteil durch Reparaturen müsse aber nachrangig gegenüber dem Handel sein.

Vielleicht ist das der Knackpunkt bei meiner Anfrage gewesen: ich will ja nur warten und reparieren.

Das Ganze unter anderem Namen anzumelden und in einer Grauzone zu betreiben? Mal sehen. Ist eigentlich nicht so mein Ding, hab keine Lust auf späteren Ärger durch Abmahnungen etc. Zumal es ja eher Liebhaberei ist als ein Umsatzbringer.

Gruß

Fetzer

P.S. @Kulle: nach meiner Berufsausbildung hat mich die HWK gefragt. Dipl.-Ing. Maschinenbau würde mir vermutlich helfen, es geht ja um Getriebe. Ich bin aber Dipl.-Ing. Umwelttechnik, das bringt mir nix.
 
Darf den ein Dipl. Ing. Maschinenbau eine Fahrradwerkstatt betreiben?
Müßte gehen
IHK schrieb:
VIII. Sind die Eintragungsvoraussetzungen auch bei einem Ingenieur oder staatlich geprüften Techniker erfüllt?
...
Die Eintragungsvoraussetzung wird auch erfüllt von Ingenieuren, Absolventen von technischen Hochschulen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung. Diese Personengruppe wird mit dem Zulassungspflichtigen Handwerk eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht.
 
nach meiner Berufsausbildung hat mich die HWK gefragt. Dipl.-Ing. Maschinenbau würde mir vermutlich helfen, es geht ja um Getriebe. Ich bin aber Dipl.-Ing. Umwelttechnik, das bringt mir nix.

Schnickschnack! Fahrräder sind umweltfreundliche Technik - Du bist also perfekt dafür aufgestellt ausbildungshalber! :sneaky: Alles eine Frage der Argumentation! ;)
 
Sind jetzt die "gewerblichen" Teilnehmer des Forums, die selbst produzieren, verpflichtet, einen Zweiradmechaniker-Meister in ihrem Betrieb zu beschäftigen, wenn sie selbst keine entsprechende Ausbildung haben? Dürfen die dann ihre produzierten Räder überhaupt verkaufen?
 
ich muss noch was anmerken, der Flickschuster und Änderungsschneider sind ausgebildete Schuhmacher oder Schneider...
Gewerbe, auch Kleingewerbe verpflichtet zur Steuererklärung. Und verhindert die Inanspruchnahme von Lohnsteuerhilfevereinen.
Mach die Reparaturen gegen (selbst vorgeschlagene ;) )Spende, dann bist Du aus dem Schneider.
Gruß Krischan
 
Um mal konstruktiv zu werden: Realistischerweise ist die Menge, der pro Jahr in Deutschland zu reparierenden Brompton-S/A-Schaltungsnaben sehr überschaubar. Und die werden schon bekanntheitshalber nicht alle bei Dir landen. Die damit zu erzielenden Umsätze sind mehr als überschaubar, auch angesichts der Neupreise dieser Naben. Die zu erzielenden Gewinne noch viel mehr. Das Ganze ist also eh "nur" ein Klein- bzw. Nebengewerbe. Unterm Strich wird da nicht viel mehr übrig bleiben als das finanzielle Äquivalent eines gutes Abendessens oder gar ein operativer finanzieller Verlust. Da musst Du eher aufpassen, dass das Finanzamt Dir nach fünf Jahren nicht Liebhaberei und mangelnde Gewinnerzielungsabsichten unterstellt.

Eigentlich schraubst Du auch gar nicht an Fahrrädern, sondern führst Reparaturen an mechanischen Bauteilen durch. Das solltest Du auch ohne Meisterbrief im Handwerk dürfen. Den Fahrradschraubpart machen ja die Kunden selbst und mal ein Hinterrad ein- oder Auszubauen ist eine Hilfs- bzw. Nebentätigkeit und nicht der Kern Deines Gewerbes.

Melde also ein Gewerbe zur Reparatur von mechanischen Bauteilen an (oder so was Ähnliches) und fertig. So würde ich es zumindest machen - wo kein Kläger da kein Richter. Der Overhead für die Buchhaltung ist überschaubar, aber durchaus vorhanden.
 
Schnickschnack! Fahrräder sind umweltfreundliche Technik - Du bist also perfekt dafür aufgestellt ausbildungshalber!

Der Herr von der HWK hat tatsächlich nach den Ausbildungsinhalten beim Dipl.-Ing. Umwelttechnik gefragt.

Aus der vorgelegten Urkunde ist mir nicht ersichtlich, ob in dem Studium Kenntnisse aus dem Zweiradmechaniker-Handwerk vermittelt wurden.
:confused:

Manch einer wird sagen, ich hätte gar nicht erst fragen sollen. Wer fragt, kriegt Antwort. Ich war halt naiv und wollte es richtig machen. Again what learned.

Gruß

Fetzer
 
Findet sich da nicht ein ergänzender Beleg oder eine positive Bestätigung eines Lehrstuhls bzw. eines (ggf. emeritierten) Professors, das Zweiradmechanik insb. der Fahrräder genuiner Teil der Ausbildungsinhalte „Mechanik“ war?

(Bei einem norddeutschen Velomobil-Hersteller arbeiten übrigens mindestens zwei „Dipl.-Ing. Maschinenbau“ mit nachgewiesenen einschlägigen Studieninhalten... ;-)
 
Der Herr von der HWK hat tatsächlich nach den Ausbildungsinhalten beim Dipl.-Ing. Umwelttechnik gefragt.

Wenn man jetzt ein sehr böser Mensch wäre könnte man auf die Idee kommen, bei allen Meisterbetrieben, bei denen der Meister seine Ausbildung vor sagen wir dem Jahr 1995 abgeschlossen hat einen dringenden Widerruf der Gewerbeerlaubnis anzufordern, da keinerlei per Ausbildung nachgewiesenen Kenntnisse bei aktueller Fahrradtechnik wie Scheibenbremsen, Getriebenaben, modernen Kettenschaltungen oder gar Pedelecs vorliegen. Ein kurzer dreitägiger Lehrgang reicht ja offenbar nicht - wenn man nch Meinung der Handwerkskamer in drei Monaten nicht lernen kann, wie eine Dreigangnabe funktioniert kann man die oben erwähnten Dinge wohl erst recht nicht in ein paar Tagen lernen. Und da die Handwerkskammern zuverlässig verhindern wollen, dass unqualifizierte Dilettanten an Fahrrädern rum schrauben müssten sie logischerweise die Gewerbeerlaubnis dieser Betriebe widerrufen oder soweit einschränken, dass nur Technik repariert werden darf, die zum Zeitpunkt der Meisterausbildung des jeweiligen Meisters schon gelehrt wurde...
 
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