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Hallo miteinander,
ich fahre ja unter Anderem auch ein Brompton. Neulich habe ich einen älteren Brommiefahrer kennengelernt, der ein Problem hatte: das Schaltkettchen seiner S&A Fünfgangnabe war am Gewinde abgebrochen, ein neues Kettchen liess sich nicht einschrauben. Die Nabe fuhr nur noch im 5. Gang, für einen 78jährigen recht beschwerlich. Er finde aber keine Werkstatt, die ihm die Nabe zerlege und repariere. Argumente der Radläden: fehlende Detailkenntnisse, zu zeitaufwendig.
Drei- und Fünfgangnaben zerlege ich sehr gerne, also hab ich ihm die Nabe repariert gegen Spende an die soziale Fahrradwerkstatt, in der ich ehrenamtlich mitarbeite.
Hab dann überlegt, ob ich sowas nicht als Dienstleistung (Kleingewerbe) anbieten soll. Ich würde mich nur auf die Wartung/Reparatur von Brompton Nabenschaltungen konzentrieren. Bromptons gibt es ja nicht wenige in D. 90% davon dürften Nabenschaltungen haben und die Anzahl der Nabentypen, die Brompton verbaut hat, ist überschaubar. Der Markt dürfte winzig sein, aber es geht mir nicht um den Umsatz, ich mache diese Arbeit wirklich gerne. Die Kunden könnten mir einfach ihr Hinterrad per Post schicken, die Räder sind ja winzig.
Dafür müsste ich natürlich ein Gewerbe anmelden, dabei wird automatisch die Handwerkskammer informiert. Hab also spaßeshalber bei der Handwerkskammer angefragt, ob eine Gewerbeanmeldung zur Reparatur von Nabenschaltungen (und nur dafür, sogar beschränkt auf die Typen, die in Bromptons verbaut sind), in die Handwerksrolle eingetragen werden müsste. Das hätte ja einige Konsequenzen, deswegen wollte ich das vor einer eventuellen Gewerbeanmeldung wissen.
Die HWK Nürnberg hat meine Anfrage dem Bundesinnungsverband der Zweiradmechaniker zur Stellungnahme vorgelegt (!!!) und der hat ein klares Ja!!! geantwortet. Zum Reparieren von Brompton- Dreigang-Naben muss ich also erstmal einen Meister machen. Oder sonst wie entsprechende Fähigkeiten nachweisen.
Mein Hinweis, dass die Handwerksordnung ausdrücklich eine Ausnahme bietet für einfache Tätigkeiten, die "man innerhalb von drei Monaten erlernen kann", und dass keine sicherheitsrelevante Teile des Rades beteiligt sind, weil Bromptons keine Rücktrittbrensen haben, hat sie offensichtlich nicht interessiert.
Ich hatte mich noch nie vorher mit diesen ganzen Themen (Gewerbeanmeldung, etc.) auseinander gesetzt, bin jetzt aber doch einigermaßen fassungslos. Den Meisterzwang im Zweiradmechanikergewerbe halte ich durchaus für sinnvoll, aber dass ich eine so stark eingeschränkte Dienstleistung nicht ohne Nachweis vor einem HWK Gremium machen darf, ist aus meiner Sicht schon völlig überzogen. Oder wie seht Ihr das?
Gruß
Fetzer
ich fahre ja unter Anderem auch ein Brompton. Neulich habe ich einen älteren Brommiefahrer kennengelernt, der ein Problem hatte: das Schaltkettchen seiner S&A Fünfgangnabe war am Gewinde abgebrochen, ein neues Kettchen liess sich nicht einschrauben. Die Nabe fuhr nur noch im 5. Gang, für einen 78jährigen recht beschwerlich. Er finde aber keine Werkstatt, die ihm die Nabe zerlege und repariere. Argumente der Radläden: fehlende Detailkenntnisse, zu zeitaufwendig.
Drei- und Fünfgangnaben zerlege ich sehr gerne, also hab ich ihm die Nabe repariert gegen Spende an die soziale Fahrradwerkstatt, in der ich ehrenamtlich mitarbeite.
Hab dann überlegt, ob ich sowas nicht als Dienstleistung (Kleingewerbe) anbieten soll. Ich würde mich nur auf die Wartung/Reparatur von Brompton Nabenschaltungen konzentrieren. Bromptons gibt es ja nicht wenige in D. 90% davon dürften Nabenschaltungen haben und die Anzahl der Nabentypen, die Brompton verbaut hat, ist überschaubar. Der Markt dürfte winzig sein, aber es geht mir nicht um den Umsatz, ich mache diese Arbeit wirklich gerne. Die Kunden könnten mir einfach ihr Hinterrad per Post schicken, die Räder sind ja winzig.
Dafür müsste ich natürlich ein Gewerbe anmelden, dabei wird automatisch die Handwerkskammer informiert. Hab also spaßeshalber bei der Handwerkskammer angefragt, ob eine Gewerbeanmeldung zur Reparatur von Nabenschaltungen (und nur dafür, sogar beschränkt auf die Typen, die in Bromptons verbaut sind), in die Handwerksrolle eingetragen werden müsste. Das hätte ja einige Konsequenzen, deswegen wollte ich das vor einer eventuellen Gewerbeanmeldung wissen.
Die HWK Nürnberg hat meine Anfrage dem Bundesinnungsverband der Zweiradmechaniker zur Stellungnahme vorgelegt (!!!) und der hat ein klares Ja!!! geantwortet. Zum Reparieren von Brompton- Dreigang-Naben muss ich also erstmal einen Meister machen. Oder sonst wie entsprechende Fähigkeiten nachweisen.
Mein Hinweis, dass die Handwerksordnung ausdrücklich eine Ausnahme bietet für einfache Tätigkeiten, die "man innerhalb von drei Monaten erlernen kann", und dass keine sicherheitsrelevante Teile des Rades beteiligt sind, weil Bromptons keine Rücktrittbrensen haben, hat sie offensichtlich nicht interessiert.
Ich hatte mich noch nie vorher mit diesen ganzen Themen (Gewerbeanmeldung, etc.) auseinander gesetzt, bin jetzt aber doch einigermaßen fassungslos. Den Meisterzwang im Zweiradmechanikergewerbe halte ich durchaus für sinnvoll, aber dass ich eine so stark eingeschränkte Dienstleistung nicht ohne Nachweis vor einem HWK Gremium machen darf, ist aus meiner Sicht schon völlig überzogen. Oder wie seht Ihr das?
Gruß
Fetzer