Hansdampf und Hammy (df #187)

Ich würde eigentlich den Ausgang bei dieser Argumentation auch optimistisch sehen. Aber: Es gibt nur einen Unterschied zw. Fahrrad, Trecker, Mofa usw. Und der ist: Die einen haben einen Motor und dürfen nicht auf dem Radweg fahren; das Fahrrad hat keinen Motor und daneben ist ein benutzungspflichtiger Radweg. So wie es aussieht, ist das alles eine Grauzone und man kann nur hoffen, dass hansdampf einen vollgesonnen Richter bekommt.
@Hansdampf war denn die Straße 2spurig an dieser Stelle?
 
keine Ahnung was für ein VM du fährst, hast du nicht angegeben..
aber so einfach ist das mit "einfach Motor rein der mehr als 25km/h kann" ist es dann doch nicht
da bleibt die Auswahl dann beschränkt auf alte VMs die tatsächlich auf 45km/h zugelassen sind

mit modernen VMs sind die Chancen bzw. der Aufwand sehr groß..
forumsbetreiber Reinhard wollte das mal mit seinem df machen, und ist ob der Auflagen und Schwierigkeiten der Zulassung gescheitert, hat es sein lassen
Leider noch gar keins... Hatte nur mal die Voraussetzungen für ein 45er Nummernschild angeschaut und da steht halt nichts wirkliches drin, nur halt E-Motor >250W oder Unterstützung über 25km/h. Ich weiß nicht ob da schon ein Motorchen ausreicht und dann Nummernschild besorgen oder wie die ganze Zulassung aussieht. Nachrüsten muss ja auch irgendwie gehen.
 
Und wie verhältst Du Dich nun an dieser einen Stelle (Sag doch mal die Koordinaten)?
Weiterhin auf der Fahrbahn?
 
Kenne den Gesetzestext in Deutschland nicht, aber in Österreich lautet er folgendermaßen:
"Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 Zentimeter oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 Zentimeter sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden (muss aber nicht benutzt werden). Mit breiteren Fahrrädern bzw. Fahrrädern mit sonstigen Anhängern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen."
Das bedeutet in Österreich darf man mit Velomobilen auf Straßen fahren ohne den Radweg benutzen zu müssen. Das wird dir wahrscheinlich nicht viel helfen, es passt trotzdem dazu.
 
forumsbetreiber Reinhard wollte das mal mit seinem df machen, und ist ob der Auflagen und Schwierigkeiten der Zulassung gescheitert, hat es sein lassen
Korrekt ist, ich wollte das mit einem Standard-DF, so wie es ausgeliefert wird, machen. Das hätten dann andere schön als "Blaupause" nutzen können. Es war auch soweit alles klar, bis auf die fehlende HR-Bremse. Und ohne diese keine Betriebserlaubnis (eine Zulassung gibt es dafür übrigens nicht). Jetzt hätte ich wohl irgendwie eine HR-Bremse nachrüsten (lassen) können, aber das war ja nicht mein Ziel. Die Betriebserlaubnis wollte ich für ein serienmäßiges DF, nicht für ein umgebautes.
 
einfach ists wohl nicht eine Hinterradbremse ins df nachzurüsten...

Cantibremsen scheiden wohl aus
Trommel wohl ebenfalls
Scheibenbremse? ebenfalls..

also einfach wäre wohl auch das "irgendwie nachrüsten" bei einem df nicht
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Kenne den Gesetzestext in Deutschland nicht, aber in Österreich lautet er folgendermaßen:
"Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 Zentimeter oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 Zentimeter sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden (muss aber nicht benutzt werden). Mit breiteren Fahrrädern bzw. Fahrrädern mit sonstigen Anhängern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen."
Das bedeutet in Österreich darf man mit Velomobilen auf Straßen fahren ohne den Radweg benutzen zu müssen. Das wird dir wahrscheinlich nicht viel helfen, es passt trotzdem dazu.
ist tatsächlich so
wurde auch schon mehrfach von Polizei gestoppt...
und - nach dem Erklären des Sachverhaltes - durfte ich jedesmal auf der Straße weiterfahren (obwohl gleich daneben RAdweg war)
 
Cantibremsen scheiden wohl aus
Trommel wohl ebenfalls
Scheibenbremse? ebenfalls..

also einfach wäre wohl auch das "irgendwie nachrüsten" bei einem df nicht

Wie sieht es mit einer Stempelbremse aus? Sollte doch relativ leicht zu bewerkstelligen sein und man hat direkt eine Parkbremse, welche nicht die warmen Trommeln verdrückt.
 
Hier hat Österreich uns mal wirklich etwas voraus. Kann denn Söder das nicht mal vorantreiben? Der macht doch jede Woche neue Vorschläge, da braucht man ständig Nachschub.
 
Traktor nicht vergessen :sleep:
Wie schon mal geschrieben, ganz allgemein selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Bis 6 Km/h sogar fahrerlaubnisfrei :sleep::sleep::sleep::sleep:. Nur eine Betriebserlaubnis ist bis 20 Km/h erforderlich. Solange Abmessungen und Gewichte nach StVO eingehalten werden, braucht man im öffentlichen Straßenverkehr auch keine Erlaubnis nach §29 StVO.

Bekommt man dann auf dieser Strecke auch einen Bescheid über Verkehrsbehinderung, wenn man z.B. mit einer selbstfahrenden Bandsäge unterwegs ist? Dagegen ist ein VM richtig schnell.

Aber um dem aus dem Weg zu gehen, würde ich einfach einen Antriebsmotor einbauen und einen Kehrbesen und die Geschwindigkeit auf 20 Km/h begrenzen. Das nennt sich dann Straßenreinigungsmaschine (Nr. 88 in v.g. Liste) :eek::ROFLMAO:.
 
Zuletzt bearbeitet:
In einem Land, welches von korrupten ............ regiert wird kann man keine vernünftigen Regelungen erwarten. Z.B. Stellplätze für tausende E-Scooter mit Betriebserlaubnis, 500 Watt Motor, 20 Km/h Begrenzung, Haftpflichtversicherungspflicht und Radwegebenutzung. Jeder Unfug ist in Deutschland möglich, wenn nur sehr viel Geld in die verschiedensten Kanäle fließt.
 
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