Ich würde grundsätzlich empfehlen, nicht vorab via PayPal zahlen, wenn der Betrag 1000€ überschreitet.. denn mittlerweile stellt sich PayPal sehr quer, wenn diese Summe überschritten wird und Käuferschutz beantragt wird. Das kann bis hin zu .. sagen wir einmal: unnachvollziehbar begründeten Ablehnungen des Falls führen.
Ebenfalls wichtig:
Webseite https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-safety-and-security schrieb:
Gutscheine, Fahrzeuge mit Motor, industrielle Maschinen und Artikel, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, individuell gefertigt wurden oder persönlich abgeholt werden, sind beispielsweise nicht vom Käuferschutz abgedeckt.
Bei Verkäufern, denen du vertraust / welche du kennst, kannst du das natürlich anders handhaben. Dann brauchst du allerdings auch keinen Käuferschutz, kannst es demnach über die "Family & Friends" Funktion senden und die Gebühren fallen weg.
Im Vorab via Banküberweisung fällt bei der Summe und dem Reaktionsverhalten ohnehin als sinnvolle Option heraus.
Ich würde dem Käufer eine Frist zur Rückmeldung bzgl. Transaktionsabwicklung samt Hinweis auf rechtlich verbindlichen Kaufvertrag setzen, schriftlich natürlich. eBay ist als Vermittler wenig hilfreich, solange keine Zahlungen geflossen sind - das wird in den meisten Fällen als "Pech gehabt" verbucht, dir ist ja kein finanzieller Nachteil "bei eBay" entstanden. Und eBay tritt ohnehin nur als Vermittler auf (worauf sie sich auch rechtlich beziehen würden), Vertragspartner ist dein Verkäufer.
Falls demnach diese Frist (vierzehn Tage dürfen es schon sein) ohne Reaktion verstreicht , Anwalt aufsuchen und diesen den schriftlichen Kontakt mit Aufforderung zur Rückmeldung bzgl. Abholtermin aufnehmen lassen.
Vorher kannst du
hierüber die hinterlegten Daten des Verkäufers, evtl. auch seine Telefonnummer (mit etwas Glück), anfordern. Er erhält ebenfalls deine Kontaktdaten und diese Anforderung wird durch offizielle eBay-Nachrichten mitgeteilt, was dem Ganzen etwas Ernst verleiht (auch, wenn dadurch keinerlei Intervention durch eBay abgesehen vom Datenaustausch stattfindet).
Mit Anwalt drohen würde ich mir sparen.. entweder das Ganze vergessen, wenn er sich nicht meldet und es dir nicht wichtig ist.. oder, wenn es dir ernst ist und du das Fahrrad haben möchtest, direkt den Kontakt via Anwaltsschreiben ersuchen, dann weiß er, dass er mit Ausreden nicht um den bindenden Kaufvertrag herumkommt.
Ist natürlich alles keine Rechtsberatung, sondern lediglich ein Hinweis aus jahrzehntelanger eBay-Nutzung..
Viele Grüße
Wolf